Die Zwangsrente wurde mit der Einführung des Bürgergeldes vorerst auf Eis gelegt – Leistungsbeziehende ab 63 Jahren können damit aufatmen. Immerhin haben sie nun keine finanziellen Einbußen aufgrund einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter zu befürchten. Wir erläutern Ihnen, was mit Hartz 4 galt und was künftig für den Leistungsbezug im „höheren Alter“ gilt.