Die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) ist ein undurchsichtiger Vorgang. Sonderregelungen im Zuge der Corona-Pandemie und Neuerungen bei der Einführung vom Bürgergeld haben zusätzlich für Verwirrung gesorgt. Zahlreiche Jobcenter haben Vorschriften ignoriert – und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Doch jetzt wendet sich das Blatt: Das Bundessozialgericht (BSG) stellt in einem Urteil klar, wie die Angemessenheit der Wohnung beim Bürgergeld zu bewerten ist. Aber: Kommt das Urteil zu spät?