Heute berichten wir von einem interessanten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2016 (S 19 AS 1803/15). Das Gericht entschied, dass das Jobcenter den vollen Betrag der Heizungsreparatur des Hauseigentümers übernehmen muss und die Übernahme eben nicht auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft begrenzen darf.
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