Partner vertrauen – in der Regel zu Recht – darauf, dass der bzw. die andere einem selbst nicht schadet. Dass das aber auch böse enden kann, zeigt jetzt ein Fall, den das Landessozialgericht (LSG) Bremen-Niedersachsen zu entscheiden hatte. Eine ehemalige Leistungsempfängerin hatte gegen einen Erstattungsbescheid geklagt, der auf einen Bürgergeld-Betrug ihres einstigen Lebensgefährten zurückzuführen war.