Seit 2015 prüfen die Anwältinnen und Anwälte von rightmart in Kooperation mit der Plattform hartz4widerspruch.de Hartz 4- bzw. Bürgergeld-Bescheide und legen bei Bedarf Widerspruch beim zuständigen Jobcenter ein. Das Ziel: Rückzahlungen bzw. Anpassungen laufender Zahlungen erwirken, die den Beziehenden aufgrund ihrer Lebenssituation gemäß SGB II zustehen. Mehr als 300.000 Bescheide sind bis heute eingegangen. Jetzt geben die Juristinnen und Juristen der Kanzlei rightmart erstmals Einblicke in die gesammelten Daten – und räumen mit hartnäckigen Vorurteilen gegenüber Bürgergeld-Empfänger:innen auf.
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