Ende Januar bezogen knapp 347.000 Menschen Kurzarbeitergeld (KUG). Für einige von ihnen wird es trotz staatlicher Unterstützung finanziell eng, da das KUG nur einen Teil des Verdienstausfalles ausgleicht. Betroffene sollten in diesem Fall die Möglichkeit wahrnehmen, aufstockend Bürger- oder Wohngeld zu beantragen.
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KUG berechtigt auch zum Bürgergeld
Das Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Leistung, die Unternehmen dabei hilft, wirtschaftliche Krisen zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten. Arbeitnehmer:innen betroffener Betriebe erhalten weiterhin 60 bzw. 67 % ihres eigentlichen Nettolohns bei reduzierter Arbeitszeit. Insbesondere Beschäftigte mit geringem Einkommen werden so schnell hilfebedürftig – und haben damit einen Anspruch auf Bürgergeld.
Tipp: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag
Abgesehen vom Bürgergeld gibt es weitere Sozialleistungen, die für Sie ggf. infrage kommen – wie beispielsweise das Wohngeld. Ein gleichzeitiger Bezug beider Leistungen ist jedoch nicht möglich. Haben Sie Kinder, können Sie zudem einen Kinderzuschlag erhalten.
Darum sollten KUG-Beziehende Bürgergeld beantragen
Erfüllen Sie neben der Hilfebedürftigkeit alle weiteren Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld, sollten Sie aufstockend Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Das hat mehrere Gründe:
- Jobcenter sind in der Regel schneller in der Bearbeitung der Anträge als andere Sozialleistungsträger.
- Sie haben als Bürgergeld-Empfänger:in einen gesetzlichen Anspruch auf vorläufige Leistungsbewilligung, auch wenn noch nicht alle Unterlagen da sind oder das Jobcenter doch länger für die Bearbeitung Ihres Falles braucht.
- Bekommen Sie später noch weitere staatliche Hilfen wie Wohn- oder Kindergeld, verrechnet das Jobcenter diese Zuschüsse mit Ihren Bürgergeldleistungen und zahlt den Rest rückwirkend an Sie aus.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass das Bürgergeld für viele KUG-Beziehende eine verhältnismäßig schnelle und weniger umständliche Lösung bietet.
Einschränkungen beim Schonvermögen geplant
Von den Vorteilen, die das Bürgergeld Ihnen als Kurzarbeiter:in bietet, werden Sie eventuell nicht mehr lange profitieren: Die CDU hat bereits angekündigt, die Regelungen zum Schonvermögen und zur Karenzzeit einzuschränken – vermutlich schon zum Ende des Jahres. Einige KUG-Beziehende dürften unter den neuen gesetzlichen Vorgaben dann keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben. Solange also noch die aktuellen Regeln gelten, sollten Sie Ihre Anträge stellen.
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