Nehmen Bürgergeld-Empfänger:innen Termine beim Jobcenter nicht wahr, müssen sie ihr Fehlen entschuldigen. In der Regel reicht dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Doch es gibt auch Fälle, in denen das Amt Zweifel am „Gelben Schein“ hat. Wir zeigen Ihnen, wann diese Zweifel berechtigt sind und was Sie sonst noch über die Krankschreibung beim Bürgergeld wissen müssen.