Die Bürgergeld-Regelsätze sollen zum 1. Januar 2024 deutlich steigen, genauer: um 12 %. Das gab Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt bekannt. Mit der Erhöhung kommt die Bundesregierung der Einlösung ihres Versprechens, die hohe Inflation beim Bürgergeld stärker zu berücksichtigen, ein Stück näher. Das wertet auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) als „gutes Signal“. Andere halten die Erhöhung wiederum für nicht ausreichend – und sehen Luft nach oben.
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Regelsätze werden deutlich angehoben
Bürgergeld-Empfänger:innen erhalten ab Januar 2024 deutlich höhere Leistungen. Die Regelsätze sollen um 12 % steigen. Daraus ergibt sich folgendes Bild:
Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2024 | ein Plus von |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 563 EUR | 61 EUR |
Regelbedarfsstufe 2 | 506 EUR | 55 EUR |
Regelbedarfsstufe 3 | 451 EUR | 49 EUR |
Regelbedarfsstufe 4 | 471 EUR | 51 EUR |
Regelbedarfsstufe 5 | 390 EUR | 42 EUR |
Regelbedarfsstufe 6 | 357 EUR | 39 EUR |
Grundlage für die Anhebung liefern die Zahlen des Statistischen Bundesamtes angesichts der Inflation. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bedeutet die Erhöhung zusätzliche Ausgaben in Höhe von 4,3 Milliarden EUR für den Bundeshaushalt – und wertet die Maßnahme damit zugleich als Zeichen der Verlässlichkeit auf den Sozialstaat.
Sozialverbände befürworten Erhöhung und üben Kritik
Von den Sozialverbänden erntet die Regierung für die Erhöhung Zuspruch und Kritik zugleich. Während der SoVD die Regelanpassung als “ein gutes Signal” bezeichnet, kritisiert der Paritätische Gesamtverband die Regelsatz-Anpassung wiederholt als nicht ausreichend. Das reiche nicht aus, um Mindestbedarfe zu decken, 725 EUR seien angemessen.
Hinweis: Entwicklung der Regelsätze
Eine derartige Erhöhung der Regelsätze gab es bislang nicht, wenngleich die letzte Erhöhung 2022/2023 mit durchschnittlich 53 EUR einen annähernd großen Sprung bedeutete. Vor allem die Erhöhung 2021/2022 um gerade einmal 3 EUR wurde von den Sozialverbänden als Verhöhnung der Bürgergeld-Beziehenden aufgefasst.
3,9 Millionen Bürgergeld-Beziehende
Aktuell sind rund 3,9 Millionen erwerbsfähige Menschen auf Bürgergeld angewiesen. Das sind knapp 200.000 mehr als 2022. Rund 21 % der Empfänger:innen sind dabei sogenannte Aufstocker. Das bedeutet: Sie gehen einer Beschäftigung nach, deren Einkommen jedoch nicht genügt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Allerdings: Zahlreiche Bürgergeld-Beziehende erhalten nicht, was ihnen zusteht. Grund dafür sind unter anderem falsche Berechnungen durch das Jobcenter. Deshalb ist es grundsätzlich ratsam, Bürgergeld-Bescheide fachkundig prüfen zu lassen. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte übernehmen das und legen bei fehlerhaften Bescheiden Widerspruch ein.
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