Die Preissteigerungen der vergangenen Monate haben besonders bei Menschen mit geringem Einkommen ihre Spuren hinterlassen. Ein Göttinger Hartz IV-Empfänger hatte genug und versuchte, gerichtlich einen Inflationsausgleich einzufordern. Der Fall landete vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen-Niedersachsen.
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Hartz IV unter dem Existenzminimum
Seit Beginn des Jahres hat sich die finanzielle Situation von Grundsicherungsempfänger:innen drastisch verschlimmert. Schon damals fraß die Inflation die magere Erhöhung des Regelsatzes komplett auf. Mittlerweile kratzt die Inflation nicht zuletzt wegen der Ukrainekrise an der Acht- Prozent-Marke – wie soll es für Hartz IV-Empfänger:innen weitergehen?
Vor dieser Frage stand auch ein Hartz IV-Empfänger aus Göttingen. In seiner Not wandte er sich an das Sozialgericht. Dort beantragte er in einem Eilverfahren die Erhöhung der Regelsatzleistungen von derzeit 449 EUR im Monat auf 620 EUR. Die derzeitige Höhe liege klar unter dem Existenzminimum und untergrabe damit die Menschenwürde, heißt es in dem Antrag des Hartz IV-Empfängers.
Hinweis: BVerfG kritisierte Hartz IV schon 2019
In einem Urteil aus 2019 schaute sich das Bundesverfassungsgericht die Höhe des damaligen Regelsatzes genau an. Die Richter:innen kamen zu dem Schluss, dass der Regelsatz noch gerade so ausreicht, forderten die Politik aber gleichzeitig zum Handeln auf.
LSG: Gericht sind die Hände gebunden
Das LSG lehnte den Eilantrag des Mannes ab. Ohne eine gesetzliche Grundlage können Gerichte nicht einfach höhere Leistungen zusprechen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, das Existenzminimum sicherzustellen und strukturelle Defizite aufzuheben. Richter:innen können und dürfen sich hier nicht einmischen.
Hartz IV ist nicht offensichtlich unzureichend
Ebenfalls bezweifelte das Gericht, dass die derzeitigen staatlichen Hilfen hinter den Mindestanforderungen zurückbleiben. Zwar dürfte der aktuelle Regelsatz alleine nicht ausreichen, um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Allerdings habe die Bundesregierung bereits reagiert und mit dem 9-Euro-Ticket, dem Corona-Bonus und weiteren Maßnahmen aus den Entlastungspaketen diesen „Mangel” ausgeglichen.
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