Zugang zu Hartz 4 soll leichter werden

Corona-Krise: Zugang zu Hartz 4 soll leichter werden

Hubertus Heil kündigte am Wochenende eine Gesetzesänderung an. Wer in den kommenden Monaten einen neuen Antrag auf Hartz 4 stellt, muss zumindest vorerst nicht sein ganzes Vermögen offenlegen und kann auch erst einmal in seiner Wohnung bleiben.

Keine Prüfung von Vermögen oder Wohnung

Schon in der vergangenen Woche hatte es die Regierung angekündigt: In der Corona-Krise will sie Menschen in Not mit milliardenschweren Unterstützungsprogrammen helfen. Am Samstag verkündete Hubertus Heil, wie die versprochenen großen Geschütze im Hartz 4-Bereich aussehen sollen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

  • Aussetzung der Vermögensprüfung
  • Aussetzung der Angemessenheitsprüfung für Wohnungen
  • Leistungen werden für sechs Monate vorläufig bewilligt

Diese Maßnahmen machen es sehr viel einfacher, Hartz 4 zu beantragen. Die Regierung rechnet damit, dass bis zu 1,2 Millionen Menschen zusätzlich durch die Corona-Krise auf Hartz 4 angewiesen sein werden. Zum Vergleich: Bisher bekommen 3,7 Millionen Menschen Hartz 4. Die Zahl der Leistungsempfänger könnte zumindest kurzzeitig also um fast ein Drittel steigen.

Altes Antragsverfahren dauerte oft Wochen oder Monate

Das vereinfachte Verfahren soll einerseits den Zugang zu staatlicher Unterstützung für Menschen in akuten Notlagen leichter machen. Andererseits soll die Vereinfachung es den Jobcentern ermöglichen, der erwarteten Antragsflut Herr zu werden.

Achtung: Regeln noch nicht im Detail bekannt

Dass das SGB II-Änderungsgesetz kommen soll, hat die Regierung erst am Wochenende beschlossen. Wie Detailfragen geklärt werden, ist deswegen noch nicht klar.

Bisher mussten Menschen beim Antrag auf Hartz 4 ihr gesamtes Vermögen offenlegen. Kontoauszüge der vergangenen Monate von allen Bankkonten, Sparverträgen, Lebensversicherungen und sogar Nachweise über PayPal-Guthaben usw. waren unverzichtbar, um ALG II überhaupt ausgezahlt zu bekommen.

Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt

Das machte die Antragstellung für Leistungsempfänger langwierig. Denn kaum jemand schaffte es, beim ersten Versuch alle gewünschten Unterlagen beizulegen. Die Briefwechsel, in denen die Jobcenter Unterlagen nachforderten und die Antragsteller zusätzliche Auskünfte erteilten, dauerten oft Wochen.

Dieses aufwändige Vorgehen soll jetzt vorerst wegfallen. Für Menschen, die vom 01.04. bis zum 30.09. einen neuen Antrag auf Hartz 4 stellen, soll es sechs Monate lang keine Vermögensprüfung geben. Neu-Antragsteller sollen jetzt für sechs Monate vorläufig Leistungen bekommen. Wie viel Einkommen sie in dieser Zeit haben werden, sollen sie selbst schätzen.

Achtung: Vorläufige Bewilligung

Die Leistungen werden die Jobcenter vorläufig bewilligen. Das heißt, dass die Prüfung des Einkommens nachgeholt wird und unter Umständen Rückzahlungen auf die Antragsteller zukommen.

Jobcenter verlangen vorerst keinen Umzug

Das Gleiche gilt für die Prüfung von Wohnraum. Bisher zog ein Antrag auf Hartz 4 für viele Menschen einen Umzug nach sich, weil das Jobcenter ihre Wohnungen zu teuer fand. Nach sechs Monaten mussten sie sich eine billigere Bleibe suchen oder bekamen nicht mehr die volle Miete.

Nun soll überhaupt erst nach sechs Monaten überprüft werden, ob die Wohnung angemessen ist. Für neue Antragsteller könnte das also bedeuten, dass sie bis zu zwölf Monate in ihrer aktuellen Wohnung bleiben können, bevor das Jobcenter ihnen die Mietzahlungen kürzt.

 

Quellen:

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

6 Antworten auf „Corona-Krise: Zugang zu Hartz 4 soll leichter werden“

  1. Im Kreis Schleswig-Flensburg wird das vereinfachte Verfahren nicht anerkannt. Ich bin als Betreiber einer Diskothek aber auf Hilfe vom Staat für meine 4 köpfige Familie angewiesen, weil Unternehmerlohn und Sozialabgaben nicht gefördert werden. Insbesondere, weil der sogenannte Rettungsschirm ( der keiner ist )nur 80 % der Firmenkosten übernommen hat.
    Ohne Einkommen muss ich also sogar noch 20% der Firmenkosten deckeln.

  2. Ich bin von der Corona Krise betroffen, und musste Arbeitslosengeld 2 beantragen.
    Dieser Antrag wurde auch bewilligt.
    Obwohl ja die Vermögensprüfung ausgesetzt wurde, werde ich nun aufgefordert, Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzureichen.
    Aus meiner Sicht sind diese Zahlen von Kontoauszügen vor der Corona Krise nicht aussagekräftig, zumal als Selbständiger, denn ab dem Zeitpunkt der Geschäftsschließungen habe ich keine Einnahmen mehr.
    Muss ich die Kontoauszüge trotzdem einreichen?

  3. Ich möchte heute auch mal dampf ablassen Auf grund von corona musste ich Hartz4 beantragen .Normalerweise bin ich Selbstständig ,aber die Schulen haben ja zu .Nachdem mein Antrag ganz bschnell bearbeitet wurde kam die Ernüchterung .1Woche spätersollte ich erklären wie ich meine Miete senken kann ,und die letzte Nebenkostenabrechnung schicken ,dies geht nicht da ich erst mit meinen Kindern 1Jahr hier wohne und somit noch keine habe .Desweiteren sollte ich schon wieder uUnterlagen schicken die schon von mir verschickt wurden sind .In Zeiten von corona ist es eine Frechheit mir zu sagen ich solle mir eine Wohnung suchen .
    Es finden gar keine Besichtigungen statt und ausziehen würde ich niemals ,da ich nach corona wieder Selbstständig bin .Ausserdem sollte ich offenlegen was ich von März bis August verdiene .Da aber niemand weiss wann es weitergeht ist das in meinen Augen eine absolute Frechheit .Kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Arbeitsamt schicken oder ist es zu wenig an Problemen.

  4. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe keine zwei Monate Geld beim Mein Arbet ich habe eine Mini Cop 450e und ich bin Alleinerziehen und zwei Monate mein Mitte nicht zu zahlen.

  5. “Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt. Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben. Die Leistungen der Grundsicherung werden schnell und unbürokratisch gewährt. Das hilft erst einmal, um nicht ins bodenlose zu stürzen. Wir lassen die Menschen nicht allein, der Staat kümmert sich!” Wenn das so ist, wie sieht es mit den bestehenden Hartz 4 Bedürftigen aus? Wie sieht die gesetzliche Regelung da aus, die in größeren Wohnungen leben, krank sind und keine andere günstigere Wohnung bekommen? Bitte um Antwort!

  6. Danke für die Info will hoffen das ich meine volle Miete bekomme im Monat mit45euro auskommen ist sehr wenig und jetzt ist auch noch die Tafel zu

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