Frau mit FFP2-Maske steht vor Apotheke

Bund plant Verteilung von FFP2-Masken an Hartz IV-Empfänger*innen

Die verschärfte Maskenpflicht ist beschlossene Sache. Bald müssen Bürger*innen bundesweit im öffentlichen Raum eine FFP2- oder eine OP-Maske zu tragen. Diese Masken sind teuer in der Anschaffung – zu teuer für viele Menschen, die Hartz IV beziehen. Der Bund hat das erkannt und will jetzt Masken an rund fünf Millionen Hartz IV-Empfänger*innen verteilen.

Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Aufgrund der aktuellen Lage der Corona-Pandemie haben Bund und Länder die bisher geltenden Vorschriften verschärft. In Zukunft reicht das Tragen von Alltagsmasken nicht mehr aus. Wer im Supermarkt oder auf großen öffentlichen Plätzen unterwegs ist, muss eine FFP2- oder eine OP-Maske tragen. Ziel der neuen Maßnahmen soll sein, auch den Träger einer Maske vor gesundheitsschädlichen Viren zu schützen.

Grundsicherungs­empfänger*innen erhalten FFP2-Masken

Zusätzlicher Schutz ist teuer. Auf sich allein gestellt wäre es für Bezieher*innen von Hartz IV eine echte Mammutaufgabe, FFP2-Masken von ihrem knappen Budget anzuschaffen. Daher wollen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jeder* Hartz IV-Empfänger*in zehn kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen.

Das Konzept beider Ministerien sieht vor, dass Betroffene der Maßnahme einen Brief ihrer Krankenkasse zugeschickt bekommen. Diesen Brief legen sie dann zusammen mit einem gültigen Personalausweis bei jeder beliebigen Apotheke vor und erhalten dann ihre Masken.

“Gutscheinlösung” für Maskenversorgung nicht neu

Eine ähnliche Strategie wurde schon bei Risikopatient*innen verfolgt. Sie haben von der Regierung per Post Gutscheine zugeschickt bekommen, die sie in Apotheken einlösen konnten. Dadurch waren sie in der Lage gegen einen kleinen Aufpreis Masken zu erhalten. Offenbar hat dieses Konzept so gut funktioniert, dass man es jetzt in ähnlicher Form auch für Hartz IV-Empfänger*innen einführen will.

Hinweis: Das Masken-Programm in Zahlen

Das Vorhaben der Bundesregierung umfasst ca. fünf Millionen Hartz IV-Empfänger*innen, die jeweils zehn kostenlose Masken erhalten sollen. Rund 34 Millionen Risikopatient*innen wurden bisher über das bereits bestehende Gutscheinsystem mit Masken versorgt.

Sozialverbände begrüßen die Initiative

Die geplante Maßnahme dürfte neben Hartz IV-Empfänger*innen auch Sozialverbände freuen. Die fordern nämlich seit Beginn der Pandemie mehr Unterstützung für Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. So lobt beispielsweise Die Caritas das unbürokratische Vorhaben der Regierung, das potentiell vielen Menschen helfen könne.

Gleichzeitig betonte der Verband aber auch, dass es neben Hartz IV-Empfänger*innen auch andere gesellschaftliche Minderheiten gebe, die ebenso auf eine solche Hilfe angewiesen seien. Dazu zählen unter anderem Geflüchtete, Menschen ohne Papiere und Geringverdiener*innen, deren Einkommen knapp über der Hartz IV-Grenze liegt. Sie alle seien auch besonders gefährdet und benötigen dementsprechend Hilfe bei der Bewältigung der Pandemie.

Quellen:

 

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

3 Antworten auf „Bund plant Verteilung von FFP2-Masken an Hartz IV-Empfänger*innen“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe heute über ein Urteil ( Az. S 12 AS 213/21 ER vom 11.02.2021) vom Sozialgericht Kassel in der BZ gelesen. Danach sollen Hartz IV Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2 Masken zustehen oder monatlich 129 Euro zu. Ist Ihnen darüber etwas bekannt? Muss ich jetzt einen Antrag stellen? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Freundliche Grüße

  2. als erwerbsgeminderte grundsicherungsempfängerin finde ich das zwar ganz nett das “demnächst”briefe mit gutscheinen für 10ffp2 masken aus der apotheke eintrudeln-
    ABER was ist mit dem geld was ich BISHER schon allein für die op- masken AUSGEBEN musste- ??
    die pflicht gilt jetzt schon 1 woche !!?
    natürlich habe ich ein grösseres paket bestellt – da billiger…
    ich konnte sonst ja kein lebensmittel mehr einkaufen!
    – und: 10 stück 1x masken ; allein bei 5 x hin&zurück mit den öff.verkehrmitteln – OHNE einkäufe in der zeit-
    sind die nach 5 tagen verbraucht –
    und das soll dann für febr.und märz reichen ??
    – und; warum muss ich die aus der apotheke holen ?
    da kriege ich wenig für dasselbe geld als wenn ich die zb im versand kaufe ??

    so agiert kein grundsicherungsempfänger im alltag – das ist für mich “luxusverhalten”.
    in diesem konkreten fall verlorenes geld für weitere masken !
    vielleicht wollte ich auch lieber die günstigeren op-masken tragen ??jede/r andere darf sich das(zumindest in hh)aussuchen…

  3. Gehöre auch zur Risikogruppe. Bekomme von der Krankenkasse aber kein Rezept, weil ich unter 60 Jahre bin. Das ist denen egal, wenn man lungenkrank ist und gerade die Lunge durch die Masken geschützt werden soll.

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