Wie viel Rente bekommen Hartz IV-Empfänger*innen?

Nach dem SGB II haben nur Erwerbsfähige einen Anspruch auf Hartz IV. Erreicht man das Rentenalter, endet daher der Bezug von ALG II. Viele Hartz IV-Empfänger*innen fragen sich daher, wie es nach Renteneintritt weiter geht. Denn vor allem Langzeitarbeitslose haben wenig bis gar nicht in die Rentenkasse eingezahlt und können dementsprechend auch keinen Rentenanspruch vorweisen.

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Großmutter und Enkelin gegen Jobcenter

Dass das Sozialrecht den vielfältigen Lebensverhältnissen von Menschen in der Realität nicht immer gerecht wird, zeigt ein Fall unserer Partneranwält*innen. Hier wurde eine Enkelin zunächst aus der Bedarfsgemeinschaft ihrer Großmutter ausgeschlossen, weshalb sie keine Leistungen erhielt. Dank des Einsatzes unserer Partneranwält*innen erhalten nun sowohl Enkelin als auch Großmutter die Leistungen, die ihnen zustehen.

Lastwagen Probearbeit

Hartz IV-Empfänger*innen müssen ihre Probearbeit melden

Ein Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen im Hartz IV-Bezug das Ziel. Oft testen Arbeitgeber*innen die Fähigkeiten von Bewerber*innen im Rahmen einer Probearbeit. Das kann für Hartz IV-Empfänger*innen aber ganz schnell nach hinten losgehen, wie ein aktueller Fall des Landessozialgerichts Bremen-Niedersachsen (LSG Bremen-Niedersachsen) zeigt. Hier wurde ein Leistungsempfänger zur Rückzahlung der Leistungen verurteilt, weil er seine Probearbeit nicht gemeldet hat.

Nebenkostenabrechnung Wohnungsblock

Nebenkostennachzahlung – übernimmt das Jobcenter die Kosten?

Erhalten Mieter eine Nebenkostenabrechnung zu einem Zeitpunkt, in dem sie hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind, dann muss das Jobcenter diese Kosten in der Regel übernehmen. Doch was gilt, wenn sich die Nebenkostenabrechnung auf einen Zeitraum bezieht, in dem noch gar keine Hilfebedürftigkeit vorlag oder man bei Erhalt der Nebenkostenabrechnung gar nicht mehr hilfebedürftig ist?

Vater und Sohn auf Sofa

Zwei Haushalte, einmal Geld: Getrennt lebende Eltern müssen den Regelsatz der Kinder teilen

Eine neue Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Essen könnte Nachteile für Hartz IV-Familien bringen, in denen die Eltern getrennt voneinander leben. Das Gericht entschied nämlich, dass die Regelleistungen für die Kinder zwischen den Eltern aufgeteilt werden, wenn die Kinder bei beiden Elternteilen leben.