Wer Geld vom Jobcenter bekommt, muss sich im Gegenzug bemühen, existenzsichernde Arbeit zu finden. Aber was, wenn jemand wegen der Pflege von Angehörigen gar keine Zeit zum Arbeiten hat? Besteht dann trotzdem ein Anspruch auf Hartz 4 Leistungen?
Muss ich einen Job suchen, obwohl ich meine Mutter pflege?
Frage: Hallo ich hätte eine Frage. Ich bin vom Jobcenter aus noch bis zum 04.08. in Elternzeit. Danach kommen sie ja auf mich zu, dass ich Arbeit suchen soll. Nur mein Problem ist, dass ich meine Mutter 24 Stunden, 7 Tage die Woche pflege. Sie hat Pflegestufe 3 und sie möchte keinen ambulanten Pflegedienst oder sonst irgendwas, weil sie nur mich haben möchte zum Pflegen. Wie läuft das dann beim Jobcenter ab? Muss ich dann, obwohl ich Mama pflege, Arbeit suchen? Die AOK kann bestätigen, dass ich meine Mutter pflege.
Antwort: Für einen Anspruch auf Hartz 4 müssen Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sein. Da Sie als pflegende Angehörige erwerbsfähig sind, sind Sie wie andere Leistungsbezieher erst einmal gemäß § 2 Absatz 1 SGB II dazu verpflichtet, sich um eine Beschäftigung zu bemühen. Grund hierfür ist, dass ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aktiv an allen Eingliederungsmaßnahmen mitwirken muss.
Pflege schränkt Erwerbsfähigkeit ein
Erwerbsfähig wären Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt täglich mindestens drei Stunden lang zur Verfügung stehen. Ihre Frage ist nun, ob diese Pflichten im Hartz 4-Bezug auch dann gelten, wenn Ihre Mutter auf eine Vollzeitpflege angewiesen ist und Sie diese Aufgabe übernehmen. In Ihrem Fall wäre der § 10 Absatz 1 Nr. 4 SGB II anwendbar. Dort heißt es, dass die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unzumutbar wäre, wenn diese mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Ihre Mutter weist mit der Pflegestufe 3 einen sehr hohen Pflegegrad auf. Sie schreiben selbst, dass Ihre Mutter einer 24/7 Betreuung bedarf. Eine weitere Voraussetzung für die Unzumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme ist jedoch, dass die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, beispielsweise durch einen Pflegedienst oder andere Angehörige. Hierbei sind jedoch auch Ihre tatsächlichen und finanziellen Verhältnisse zu berücksichtigen. Zudem kann es eine Rolle spielen, dass aus Sicht der Pflegebedürftigen aufgrund der intimen Pflegeverrichtung eine Übernahme der Pflegetätigkeit nur durch Sie erfolgen kann.
Sie sollten daher einmal das Gespräch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter führen und die Angelegenheit besprechen. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass Ihre Pflicht, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen, aufgrund der Pflegebedürftigkeit Ihrer Mutter entfällt.
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Guten Tag ,
ich bekomme Hartz4 ,habe jetzt eine Wohnung angemietet die 25Euro über den Satz liegt.Ich mußte ausziehen wegen Eigenbedarf.Ich übernehme die 25 Euro vom Datz.Nun sagt das Jobcenter das ich keine Renovierungskosten erhalte und bei Nebenkosten Nachzahlungen ich alles selbst zahlen muß.Ich wohne im Märkischen Kreis und bin mir nicht sicher ob es so stimmt was der Bearbeiter so behauptet.
Es wäre schön eine Antwort auf diese Frage zu bekommen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen Meier
Hallo Meier,
Voraussetzung für die Übernahme der Renovierungskosten wie auch anfallender Nebenkostennachzahlungen ist, dass Sie sich vor dem Umzug die Einwilligung des Jobcenters für den Umzug eingeholt haben. Anderenfalls kann das Jobcenter die Übernahme der Kosten verweigern. Dennoch: Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, lassen Sie den einmal von unseren Partneranwälten prüfen.
Viele Grüße