Frau telefoniert

Telefonische Meldetermine sind nicht verpflichtend

Sie haben Ihren telefonischen Meldetermin beim Jobcenter verpasst und befürchten nun, dass Ihnen eine Sanktion droht? Diese Sorge ist unbegründet. Das Jobcenter kann Sie rechtlich nämlich nicht verpflichten, solche Termine wahrzunehmen.

Mitwirkungspflicht bei Telefonterminen?

Seit Beginn des zweiten Lockdowns haben die Jobcenter die persönlichen Meldetermine ausgesetzt. Meldetermine wahrzunehmen gehört eigentlich zu den Mitwirkungspflichten von Menschen im Hartz 4-Bezug. Wegen der Pandemie sind persönliche Gespräche aber derzeit weitgehend ausgesetzt.

Stattdessen bekommen Hartz 4-Empfänger*innen Meldeaufforderungen zu sogenannten telefonischen Meldeterminen. Wer allerdings denkt, dass diese telefonischen Meldetermine genauso verbindlich sind, wie die persönlichen Termine, die das Jobcenter normalerweise vergibt, irrt sich.

Das Jobcenter erweckt in seinen Schreiben vielleicht einen anderen Eindruck, Fakt ist aber: Wenn Sie einen Telefontermin nicht wahrnehmen, dürfen Sie keine Sanktion bekommen. Der Grund dafür findet sich im Gesetz.

Jobcenter darf keine Sanktionen verhängen

In § 309 SGB II heißt es: Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht).

Die entscheidende Formulierung ist ganz unscheinbar am Ende des Satzes versteckt: Wer Hartz 4 bekommen will, muss zu bestimmten Terminen erscheinen. Davon, dass man auch ans Telefon gehen muss, ist allerdings nicht die Rede. Das bedeutet, wenn Sie Ihren Telefontermin nicht erfüllen, begehen Sie auch keine Pflichtverletzung.

Bundesregierung bestätigt: Keine Pflichtverletzung

Die Linke hat dazu sogar eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass eine Sanktion in dieser Situation “rechtlich nicht möglich” ist. Vorgeschrieben sei ausschließlich persönliches Erscheinen, Telefontermine seien hiervon nicht erfasst.

De Erfahrung zeigt allerdings: Es kann schon einmal passieren, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern die Rechtslage selbst nicht so genau kennen, so dass Sie auch für einen verpassten Telefontermin trotzdem einen Sanktionsbescheid bekommen können. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen.

Unsere Partneranwälte übernehmen das gerne für Sie. Laden Sie dafür einfach Ihren Sanktionsbescheid hoch. Die Prüfung und auch ein möglicher Widerspruch oder eine Klage bleiben für Sie dabei immer kostenlos.

Quellen:

  • Anfrage der Linken
  • Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

8 Antworten auf „Telefonische Meldetermine sind nicht verpflichtend“

  1. Wer den Termin nicht wahrnimmt, wird wahscheinlich Post bekommen, mit einer Einladung in das Jobcenter. Sehe ich das richtig?

    Ich hab einen Termin zur telefonischen Beratung, einerseits gut dass ich den Weg nicht fahren muss, andererseits bin ich seit Jahren Krank ( körperlich und Psychisch), jetzt weiß ich nicht wird das eine Beratung oder Fragestunde.

    In jedem Fall denke ich das ich telefonisch, nicht richtig einzuschätzen bin.
    Manche Fragen was mein Gesundheitszustand oder Zukunft betrifft, machen mich dermaßen fertig dass ich meistens in Tränen ausbreche. Am Telefon sieht man das nicht, vielleicht hört man nur was jemand sagt aber nicht wie, aber durch das sehen merkt man oft mehr wie sich der andere fühlt, und was in dem Vorgeht.
    Ein Arzt kann dich am Telefon auch nicht einschätzen, aber der Jobcenter Mitarbeiter versucht es trotzdem. ( Das find ich Anmaßend)

    ich war 2mal in drei Jahren beim Gespräch vor Ort, jedes mal war der Tenor: schauen Sie dass Sie Heim und sich weiter behandeln lassen. Nach jahrelangen Behandlungen, wird man genauso Frustriert,.

    Jetzt hab ich bammel dass die mich nach einemm zwichenstand fragen:
    Und werten ihren telefonischen Einduck, höher als den persönlichen.

    Es ist so ein doofes Gefühl in der Situation, und weiß echt nicht was ich machen soll.

  2. Hallo meinem Freund wurden die Bezüge zu 100% gekürzt da er telefonisch nicht erreichbar war. Dabei hat er mehrfach um Rückruf gebeten alle Anrufe gehen durch nur die vom Jobcenter kommen nicht an nur eine SMS verpassten Anruf. Selbst auf meiner Telefonnummer klingelt es nicht, laut Jobcenter seien unsere Provider schuld. Haben dort angerufen es gab keine Störungen im Netz.
    Was kann man da machen?
    LG Aneta

    1. Hallo Aneta,
      100 prozentige Leistungskürzungen sind nicht rechtens. Ihr Freund sollte seinen Sanktionsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Daraufhin wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
      Viele Grüße

  3. Hallo. Ich habe auch so eine Aufforderung bekommen zu einem terminlich Gespräch mit dem Jobcenter. Mit dem Satz. Besondere Zeiten , bedürfen besondere Maßnahmen.
    Ich bin auch bereit zu einem Gespräch, aber nicht während meiner Arbeitszeit. Daraufhin habe ich beim Service angerufen und gesagt und gebeten doch den Termin umzulegen. Da ich in der Betreuung arbeite und feste Termine habe , kann ich nicht mal eben zwischendrin meinen persönlichen Belangen nach gehen. Deshalb hatte ich gebeten mich um 12:30 anzurufen und nicht um 14:00, da ich dann noch in der Mittagspause bin. Der Service hat es auch so weitergegeben, mit Verständnis. Sie könne ja schließlich auch nicht mal so eben mal ausser der Reihe telefonieren.
    Jetzt 14 Tage später bekomme ich einen Brief, worin steht, das die Terminverschiebung nicht möglich ist.Infolgedessen behält der telefonische Termin um 14:00 seine Gültigkeit.
    Die Ausübung einer sozialversicherungspglichtigen Beschäftigung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Termine in der Arbeitsvermittlung.
    Sollten dienstliche Belange einer Terminwahrnehmung entgegen stehen, so bitte ich um einen Nachweis Ihres Arbeitgebers.

    So das Antwortschreiben.
    Ich werde diesen Nachweis natürlich bringen.
    Doch klingt es mir hier nach reiner Schikane das Recht zu erzwingen.
    Was aber wie ich jetzt gesehen habe kein Recht ist.
    Aber auch darauf werde ich das Jobcenter hinweisen.
    Wie gesagt, ich bin ja gewillt einen Termin wahr zunehmen. Nur nicht dann.

  4. Ich habe genau so ein Schreiben bekommen. Schriftlich teilte ich mit das mir die ganze telefoniererei zu Kopf steigt und mich zu nrhmend brlastet. Ich bat um persönliche Vorsprachen oder den Schriftverkehr. Und jetzt zum 1. Kein Geld nicht für mich und auch nicht für meine 2 Kinder. Und heute bekam ich einen Brief meine Krankenkasse, dass das Jobcenter meine und der Kinder ihre Versicherung beendet hat.
    Mir fehlt mittlerweile jegliche kraft und nerv ,immer wieder um Recht und nicht Recht zu kämpfen .

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Telefontermin bekommen. Im Schreiben steht wie folgt: Bedenken Sie, dass Sie gemäß §2 (1)SGB2 alle Möglichkeiten nutzen müssen, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Somit auch Beratungstermine und aufgrund der aktuellen Lage telefonische Beratungsgespräche wahrnehmen.

    Ist das jetzt rechtens? Ich bitte um eine Antwort, vielen Dank.

    1. Ich steige jetzt da auch nicht mehr durch…
      Was ist nun konkret Sache, ist der telefonische Kontakt sanktionierbar, egal ob auch einen “Einladung” zu einem telefonischen Gespräch kam?

      Nur was ist, wenn man keinen Brief erhalten hat, nur eine SMS “AA/JC Terminerinnerung”?

      Mit der Person schreibe ich lieber per E-Mail, da die telefonischen Gespräche mich immer und immer wieder psychisch runter machen, aber die Person besteht weiterhin, telefonisch Kontakt zu haben, wobei zuvor ein telefonisches Gespräch stattfand.

    2. Hallo Axel,
      nehmen Sie telefonische Termine nicht wahr, dürfen Ihnen keine Sanktionen drohen. Sollten Sie dafür einen Sanktionsbescheid bekommen, prüfen unsere Partneranwälte gerne die Möglichkeit eines Widerspruchs für Sie.
      Viele Grüße

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