Die neue Grundsicherung von CDU und SPD sieht laut Koalitionsvertrag einen vollständigen Leistungsentzug für sogenannte Totalverweigerer vor. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 2019 entschieden, dass die Sanktionshöhe im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) auf maximal 30 % der Regelsatzleistung zu deckeln ist. Wie realistisch ist also die (Wieder-) Einführung einer kompletten Kürzung des Regelsatzes?