Bürgergeld-Rechner 2023 / 2024

Ihren möglichen Bürgergeld-Anspruch kostenlos berechnen

Bürgergeld-Leistungen ganz einfach berechnen

Unser Bürgergeld-Rechner (ehemals Hartz 4-Rechner) ermittelt für Sie, wie hoch Ihr Leistungsanspruch gegenüber dem Jobcenter ist – online, unkompliziert und kostenlos. Haben Sie einen Bescheid erhalten, können Sie in wenigen Schritten kontrollieren, ob Ihnen genügend Bürgergeld-Leistungen ausgezahlt werden. Um Ihnen ein möglichst genaues Ergebnis liefern zu können, berücksichtigen wir unterschiedliche Aspekte Ihrer Lebenssituation. Dazu zählen unter anderem: mögliches Einkommen, Miet- und Heizkosten sowie besondere Umstände wie eine Schwangerschaft und kostenaufwändige Ernährung. Haben Sie alle Informationen in den Bürgergeld-Rechner eingetragen, erfahren Sie sofort, wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht.

Bürgergeld-Antrag: Wofür die Angaben benötigt werden

Beantragen Sie Bürgergeld (ehemals Hartz 4), wird Sie auch das Jobcenter nach diesen Angaben fragen. Mithilfe unseres Bürgergeld-Rechners möchten wir Ihnen eine möglichst genaue Einschätzung über Ihre zu erwartenden Ansprüche geben. Deshalb benötigen wir für die Berechnung die gleichen Parameter wie das Jobcenter.

Berücksichtigung von Kindern

Auch Kinder werden bei der Berechnung von Bürgergeld (ehemals ALG II bzw. Hartz 4) berücksichtigt. Da das Kindergeld automatisch den Kindern zugeordnet wird, müssen Sie das Kindergeld jedoch nicht separat eintragen. Sind Ihre Kinder jedoch erwerbstätig, müssen Sie auch das angeben. Denn je nach Höhe der Einkünfte, kann sich das auf Ihren Leistungsanspruch auswirken.

Wie wird Bürgergeld berechnet?

Der endgültige Bürgergeld-Satz ergibt sich zum einen aus dem Regelsatz. Der beträgt 563 EUR für eine volljährige, alleinstehende Person. Zum anderen werden zusätzliche Kosten für den Lebensunterhalt Miete und Heizkosten übernommen. Bei Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft reduziert sich der Regelsatz je Partner. Für Kinder zahlt das Jobcenter, je nach Alter, einen Regelsatz zwischen 357 und 471 EUR pro Kind.

Was sagt das Ergebnis aus?

Müssen Sie das erste Mal Bürgergeld beantragen, liefert Ihnen der Bürgergeld-Rechner (ehemals Hartz 4-Rechner) eine erste Einschätzung zu Ihrem Leistungsanspruch. Nach Eingang des Bescheides kann es sich dennoch lohnen, diesen anwaltlich prüfen zu lassen. Oft sind Bescheide fehlerhaft, weshalb Bürgergeld-Bedürftige oft zu geringe Leistungen bekommen.

Haben Sie bereits einen Bürgergeld-Bescheid erhalten, sollten Sie diesen mit dem Ergebnis des Rechners abgleichen, um gegen möglicherweise fehlerhafte Bescheide rechtzeitig Widerspruch einlegen zu können. Holen Sie sich dafür Rat von einem Anwalt. Er prüft Ihren Bescheid und unterstützt Sie bei Ihrem Widerspruch.

Wie hoch sind die Bürgergeld-Sätze für 2024?

Ein wichtiger Bestandteil zur Berechnung Ihrer monatlichen Leistungen durch den Bürgergeld-Rechner ist Ihr Bürgergeld-Regelsatz. Dieser ist in verschiedene Kategorien eingeteilt, die sich je nach Lebenssituation in der Auszahlungshöhe unterscheiden. Folgende Regelsatzstufen gibt es:

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegelsatz
1Alleinstehende / Alleinerziehende
563 EUR
2Leistungsberechtigte Erwachsene innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft
506 EUR
3Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern
451 EUR
4Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren
471 EUR
5Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 13 Jahren
390 EUR
6Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren
357 EUR

Bürgergeld-Regelbedarfe 2024

Bürgergeld: Anspruch und Leistungen

Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II bzw. ALG II) haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren. Ihr Lebensmittelpunkt muss Deutschland sein.

In Ihrem Bürgergeld-Bescheid gibt es mehrere Komponenten, die Ihre monatlichen Gesamtzahlungen beeinflussen. Denn, was Ihnen das Jobcenter auszahlt, wird durch eine komplizierte Berechnung ermittelt. Hierzu gehören zum einen Ihr Bürgergeld-Regelsatz und zum anderen die Kosten der Unterkunft (KdU). Zu den KdU gehören Miete und Heizkosten. Neben diesen Leistungen können Ihnen aber auch verschiedene Mehrbedarfe zustehen, die zuzüglich zu Ihrem Bürgergeld-Regelsatz als Bedarf berücksichtigt werden. Wichtig ist außerdem, ob Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein eigenes Einkommen erhält und wie hoch dieses ausfällt.

Was gehört zu den Kosten der Unterkunft?

Neben dem Bürgergeld-Regelsatz bestimmen auch die Kosten der Unterkunft Ihren Bürgergeld-Anspruch. Diese teilen sich in Miete und Heizkosten auf. Stromkosten müssen selbstständig vom Regelsatz bezahlt werden. Daher muss in den Bürgergeld-Rechner die Höhe Ihrer Kaltmiete inklusive Nebenkosten und Heizkosten angegeben werden, damit Ihr Bedarf ausgerechnet werden kann.

Das Jobcenter wird die Miete jedoch unter Umständen in angemessener Höhe berücksichtigen. Der Bereich wird vom Jobcenter für jede Region individuell festgelegt und richtet sich nach einem vom zuständigen Jobcenter entwickelten Konzept, das schlüssig sein muss. Liegen Ihre Kosten für die Wohnung in einem angemessenen Bereich, werden Warm- und Kaltmiete sowie die Neben- und Heizkosten vollständig von Ihrem Jobcenter berücksichtigt.

Schule, Studium, Ausbildung: Kann Bürgergeld beantragt werden?

Wer Bürgergeld (ehemals Hartz 4) beantragen möchte, muss für eine Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein. Schüler, Vollzeitstudenten und Auszubildende sind das nicht. Deshalb haben sie grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Bürgergeld aufstocken: Einkommen und Freibeträge

Als Bürgergeld-Empfänger dürfen Sie sich etwas Geld dazu verdienen. Dabei ist es allerdings wichtig zu wissen, dass es Freibeträge gibt. Die staatlichen Leistungen vermindern sich, sofern Einkommen anzurechnen ist.

Wie wird Einkommen auf Bürgergeld (ehemals Hartz 4) angerechnet?

Prinzipiell wird jedes Einkommen, das Sie monatlich haben, auf Ihren Bürgergeld-Bedarf angerechnet. Dasselbe gilt für Einkommen von anderen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Zu Einkommen zählen:

  • Gehalt aus einer Erwerbstätigkeit (selbstständig oder angestellt)
  • Miet- oder Pachteinnahmen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Steuerrückzahlungen

Sind Sie erwerbstätig, können Ihren Lebensunterhalt aber nicht mit Ihrem Einkommen bestreiten, gelten Sie gegenüber dem Jobcenter als Aufstocker. Heißt: Sie erhalten nicht den vollen Bürgergeld-Satz, sondern nur so viel, dass Ihr Gehalt auf das Existenzminimum aufgestockt wird.

Neben dem gewerblichen Einkommen gibt es noch das sonstige Einkommen. Hierunter fällt das Kindergeld, Unterhalt für Ihr Kind oder der Unterhaltsvorschuss. Auch dieses Einkommen wird Ihren Bürgergeld-Leistungen angerechnet. In unserem Bürgergeld-Rechner können Sie das sonstige Einkommen in einem zusätzlichen Feld eintragen.

Freibeträge: Hier liegen die Grenzen

Erhalten Sie neben Ihren Bürgergeld-Leistungen Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit, stehen Ihnen Freibeträge zu. Das bedeutet, dass ein bestimmter Teil Ihres Gehalts nicht auf Ihre Bürgergeld-Leistungen angerechnet wird.

Pauschal liegt dieser Freibetrag bei 100 EUR. Verdienen Sie also monatlich bis zu 100 EUR durch einem Nebenjob dazu, dürfen Sie dieses Einkommen komplett behalten. Ihre Regelleistungen vom Jobcenter bleiben davon unberührt.

Überschreitet Ihr Einkommen die Grenze von 100 EUR, gibt es Staffelungen, wie viel Ihres Einkommens als Freibetrag angerechnet wird. Diese sind wie folgt geregelt (Stand 2024):

  • Bei einem Einkommen zwischen 100,01 EUR und 538,00 EUR bleiben 20 % anrechnungsfrei.
  • Bei einem Einkommen zwischen 538,01 EUR und 1.000 EUR sind zusätzlich 30 % anrechnungsfrei.
  • Bei einem Einkommen zwischen 1.000,01 EUR und 1.200 EUR bleiben weitere 10 % unberücksichtigt, wenn ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt, liegt die Einkommensgrenze bei 1.500 EUR.

Einkünfte, die diese Betragsobergrenzen überschreiten führen meist dazu, dass Ihnen kein Bürgergeld mehr zusteht. In diesem Fall geht das Jobcenter davon aus, dass Sie sich selbstständig versorgen können.

Hinweis: Minijobs werden oberhalb der Freibetragsgrenze angerechnet

Verdienen Sie bei einem Minijob 538 EUR im Monat dazu, ist Ihnen der Freibetrag von 100 EUR sicher. Denn der wird von Ihrem zusätzlichen Einkommen vor der Berechnung des Freibetrags abgezogen. Von den übrigen 438 EUR bleiben für Sie 20 % anrechnungsfrei.

Vermögen und Bürgergeld: Wie viel darf vorhanden sein?

Bürgergeld-Empfänger dürfen Vermögen besitzen. Das darf bestimmte Grenzen allerdings nicht übersteigen. Denn wer über zu viel eigene Mittel verfügt, hat keinen Anspruch auf soziale Leistungen. Deshalb prüfen Jobcenter die finanziellen Verhältnisse von Antragstellern ganz genau.

Was zählt zu Vermögen?

Zum Vermögen zählen alle Werte, die ein Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung besitzt. Dabei geht es vor allem um sogenanntes verwertbares Vermögen. Dazu zählt beispielsweise:

  • Bargeld
  • Immobilien
  • Lebensversicherungen
  • Bausparguthaben
  • Aktienanteile

Können Sie ein solches Vermögen vorweisen, sind Sie nicht berechtigt, Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) zu beziehen, sofern das zu berücksichtigende Vermögen die Vermögensfreibeträge überschreitet. Sie müssen dieses erst aufbrauchen, ehe Sie berechtigt sind.

Hinweis: Schonvermögen bildet Ausnahme

Schonvermögen muss nicht vor Beantragung von Bürgergeld (ehemals ALG II) aufgebraucht werden. Das können neben Gegenständen und Wohneigentum auch kleinere Barbeträge sein.

Bürgergeld-Leistungen für Kinder: Wie viel gibt es pro Kind?

Wie hoch die Leistungen für Kinder beim Bürgergeld ausfallen, richtet sich nach dem Alter des Kindes beziehungsweise der Kinder. Folgende Sätze sind 2024 monatlich vorgesehen:

  • 0 bis 5 Jahre: 357 EUR
  • 6 bis unter 13 Jahre: 390 EUR
  • 14 bis unter 17 Jahre: 471 EUR

Neben den Regelsätzen für Kinder gibt es außerdem ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus einen Mehrbedarfszuschlag.

Wie sieht eine Beispielrechnung des Bürgergeld-Rechners aus?

Um Ihnen zu zeigen, wie der Bürgergeld-Rechner funktioniert, erläutern wir Ihnen die Berechnung anhand einer fiktiven Bedarfsgemeinschaft.

Diese besteht aus einem Ehepaar und ihrem zwölf-jährigen Kind. In unserer Rechnung verdient der Vater in einem Minijob 520 EUR monatlich dazu. Das Kind erhält Kindergeld. Auch steht der Familie ein Mehrbedarf für Warmwassererwärmung zu. Folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie das Einkommen angerechnet wird und welche Kosten zu beachten sind:

Bedarf
Regelbedarf Mutter+451 EUR
Regelbedarf Vater+451 EUR
Regelbedarf Kind+348 EUR
Kosten der Unterkunft zzgl. Nebenkosten und Heizkosten+640 EUR
Mehrbedarf für Warmwassererwärmung+22,15 EUR
Summe Gesamtbedarf1.912,15 EUR
Einkommen
Einkommen des Vaters+520 EUR
Kindergeld+250 EUR
Summe Einkommen770 EUR
Anrechenbares Einkommen (Kindergeld, Gehalt des Vaters abzüglich Freibeträge)-586 EUR
Bürgergeld-Anspruch (Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen):1326,15 EUR

Eigenheim und Bürgergeld – ist das möglich?

Selbstgenutztes Wohneigentum gehört unter Umständen zum Schonvermögen. Voraussetzung ist, dass die Wohnung oder das Haus eine angemessene Größe besitzt. Grundsätzlich steht ein Eigenheim dem Bürgergeld-Anspruch also nicht im Wege.

Vielmehr übernimmt das Jobcenter auch weitere Kosten, in angemessenem Umfang. Dazu gehören unter anderem:

  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Zinsen für einen laufenden Immobilienkredit
  • Versicherungsbeiträge

Doch auch hier gilt: Die Kosten müssen angemessen sein und in ihrem Umfang den Leistungen entsprechen, die auch Mieter beim Bürgergeld erhalten.

Wird Wohneigentum auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet?

Grundsätzlich wird selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum nicht auf Bürgergeld (ehemals Hartz 4) angerechnet. Vermieten Sie allerdings Teile Ihres Eigentums oder wohnt jemand bei Ihnen zur Untermiete, werden die jeweiligen Erträge daraus angerechnet.

Wohngeld und Bürgergeld – geht das?

Wohngeld und Bürgergeld können grundsätzlich nicht gemeinsam beantragt werden – das eine schließt das andere aus. Die Wohnkosten werden bereits im Bürgergeld-Satz berücksichtigt und gedeckt. Wohngeld können Sie nur beantragen, wenn Sie ein gewisses Mindesteinkommen vorweisen können.

Beziehen Sie beispielsweise Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld, ist es häufig zweckmäßiger, Wohngeld zu beantragen. Zumal das Jobcenter in diesen Fällen auch darauf verweisen würde. In erster Linie soll mithilfe des Wohngeldes vermieden werden, dass Sie in eine Bürgergeld-Bedürftigkeit rutschen.

Wie beeinflussen Mehrbedarfe die Auszahlungen?

Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung Ihrer Bürgergeld-Leistungen sind Mehrbedarfe. Diese stehen Ihnen zu und müssen von Ihrem Jobcenter als Bedarf berücksichtigt werden. Die Leistung wird zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld-Regelsatz berechnet. Es ist möglich, mehrere Mehrbedarfe gleichzeitig zu beziehen, wenn diese auf Sie zutreffen. Folgende Mehrbedarfe gibt es:

  • Schwangerschaft (ab 13. Schwangerschaftswoche)
  • Behinderungen
  • Kostenaufwendige Ernährung
  • Alleinerziehende
  • Dezentrale Wassererwärmung (Wasserboiler)

Bedarfsgemeinschaft – was bedeutet das?

Sobald Sie Bürgergeld (ehemals Hartz 4) empfangen, bilden Sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Der Begriff „Gemeinschaft“ ist in diesem Zusammenhang also irreführend. Mitglieder Ihres Haushaltes gehören aber in der Regel ebenfalls zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Folgende Personen zählen zu einer Bedarfsgemeinschaft:

  • Antragsteller
  • Ehepartner des Antragstellers
  • Partner des Antragstellers, wenn eine Wohnung geteilt wird (Probejahr beachten)
  • Kinder des Antragstellers oder des Partners (bis zum 25. Lebensjahr)

Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind wichtig für die Bestimmung des Regelsatzes. Außerdem wird ein Gesamtbedarf für eine Bedarfsgemeinschaft errechnet, in der das Einkommen von jedem einzelnen Mitglied angerechnet wird. Auch Mitglieder eines Haushaltes, die selbst keine Sozialleistungen benötigen, werden zu einer Bedarfsgemeinschaft hinzugezählt. Der Bürgergeld-Rechner berechnet die Gesamtleistung, die Ihrer Bedarfsgemeinschaft inklusive aller Mitglieder zusteht. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, zählen Ihre Mitbewohner natürlich nicht zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Sie müssen aber unter Umständen vorweisen können, dass Sie nicht gemeinschaftlich wirtschaften. Es muss also getrennte Kosten und Anschaffungen geben.

Beispiel

Der Antragsteller lebt mit seiner Partnerin bereits über ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung. Die Partnerin arbeitet Vollzeit und ist nicht Bürgergeld-berechtigt. Ihr Einkommen wird dennoch in den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft eingerechnet und beeinflusst die Höhe der Zahlungen des Jobcenters.

Bürgergeld wurde vom Jobcenter falsch berechnet – was nun?

Der Bürgergeld-Rechner zeigt, dass Ihr Jobcenter Ihren Bürgergeld-Betrag falsch berechnet hat? Wir prüfen Ihren Bürgergeld-Bescheid gerne für Sie, legen Widerspruch für Sie ein und klagen zur Not für Ihr Recht. Achten Sie darauf, dass Sie alle Mehrbedarfe beantragt haben, die Sie betreffen. Mit unseren kostenlosen Antragsformularen können Sie diese in wenigen Minuten nachholen.

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133 Antworten auf „Rechner“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich lebe mit meinem 2 Söhne die volljährig sind der eine macht zur Zeit fsj und der jüngste hat zum 03.09.2022 mit der Ausbildung angefangen nun hat der jc die Einkünfte meiner Söhne als Einkommen berechnet ich bin der Antrag stellerinn für mich und meine Söhne gewesen kann ich bezüglich des Anliegen was unternehmen?.

    Mit freundlichen Grüßen
    Akyüz

    1. Hallo Akyüz,
      beziehen Ihre Söhne Leistungen, hat das Einkommen auch mindernde Auswirkungen auf die Leistungen der beiden. Immerhin können Ihre Söhne mit dem Einkommen ihren Lebensunterhalt nunmehr selbst bestreiten. Ihr Leistungsanspruch bleibt davon aber unberührt.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag
    Bin knapp um dieb4 Jahre jetz bei Hartz 4 .. Habe einen Mietvertrag da wo steht kalt Miete 250 Euro neben kosten 100 Euro alles zusammen .
    Darauf hin wurde mir die strom kosten von meinem hartz 4 Satz abgezogen trotz mehrmaliger anschreiben erwähnen benahm die sich so als wäre es meine schuld obwohl ich die drauf hingewiesen habe das die mit meinem. Stromm nichts zutun haben und das immer getrennt ist von den neben kosten .Habe das Jobcenter es von Anfang an gesagt geschrieben.. aber habe keine Chance.. die sagen mir machen sie einen Mietvertrag.. da j meine Vermieter meine Vater ist habe auch Eigenen eingan alles gut ..und die haben mir bedarfsgeimeinschaft odee sowas nut angerechnet .. ich weiß nicht warum habe seit Anfang an immer weniger Geld erhalten als es mir zu Stände. So wie bei der erst Ausstattung nur 600 Euro. Anstatt glaub ich das doppelte .. wichtig. Bevor ich vom Jobcenter die erste Zahlung erhalten habe hatte ich einen lohnsteuerjahresauagleich von mehreren Jahren gleichzeitig gemacht was mir voll mit drauf angerechnet wurde … ich weiß ehrlich nicht weiter würde jetz für 4 Monate eibe Firma beschäftig muss wieder zum Job Center habe auch die Papiere abgegeben aber ich weiß nicht mehr was ich tun soll ich wäre Ihnen vom ganzen Herzen dankbar wenn sie sich meinen Fall anschauen würden und helfen würden.. ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.. mfg

    1. Hallo Selim,
      sofern Sie einen aktuellen Beschied von Ihrem Jobcenter haben, lassen Sie den einmal von unseren Partneranwälten überprüfen. Stellen die fest, dass das Jobcenter einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat, wird Widerspruch eingelegt. Der Beschied darf dabei nicht älter als einen Monat sein. Haben Sie keinen aktuellen Beschied, können Sie noch einen Überprüfungsantrag stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Widerspruchsfrist verstrichen? Überprüfungsantrag stellen!
      Dass das Jobcenter Ihre Stromkosten nicht übernimmt, ist allerdings rechtens. Dafür müssen Sie grundsätzlich selbst aufkommen.
      Viele Grüße

  3. Sehr geehrte Damen u. Herren
    mein Sohn stellte gleichzeitig mit mir den Antrag da ich zu derzeit auf Therapie war kümmerte sich meine Ex Frau darum.
    Sie holte erforderliche Unterlagen ein und warf diese zusammen mit den Erstantrag persönlich mit zeugen in den Briefkasten des Jobcenter ein.
    Mein Antrag war schon lange genehmigt als bei meinen Sohn der Ablehnungsbescheid kam wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht und angeblich soll ein Antrag von meinen Sohn nie beim Jobcenter angekommen sein.
    Können sie mir sagen was wir dagegen tun können?

    1. Hallo Manfred,
      Ihr Sohn kann den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Die unterstützen dann auch bei einem Widerspruch. Wichtig ist dabei, dass es sich um einen aktuellen Beschied handelt (nicht älter als einen Monat). Ehe das Jobcenter aber einen Ablehnungsbescheid erstellt, müsste es Ihren Sohn aufgefordert haben, fehlende Unterlagen nachzureichen. Dass sein Antrag nicht bei der Behörde eingegangen ist, ist auszuschließen. Allein die Tatsache, dass es einen Beschied gibt, lässt darauf schließen, dass es einen Antrag gegeben haben muss.
      Viele Grüße

  4. Hallo, in einer Haushaltsgemeinschaft
    zählen Ü18 jährige Personen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn diese dem JC gegenüber erklären, ihre Angelegenheiten selbst, zB durch eigenen Antrag, zu klären. Wenn darauf verzichtet wird, weil der Regelsatz 403 € durch Minijob 450€ gedeckt ist, wie verhält es sich dann mit den anteiligen KdU? Diese stehen zweckgebunden dem Vermieter zu und nicht dem Ü18 jährigen, der hierzu keinen Antrag stellen. Wird dann die Gesamtmiete bezahlt der Bedarfsgemeinschaft bzw dem Vermieter? VG, Peter

    1. Hallo Peter,
      so einfach ist das leider nicht, zumal 450 EUR kaum reichen dürften, um den Bedarf komplett zu decken. Grund: Auch die Kosten der Unterkunft sind zu berücksichtigen. Bedeutet: Die Person muss kopfanteilig ebenso Miete und Nebenkosten zahlen wie alle anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
      Viele Grüße

  5. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin mir nicht sicher ob mein Hartz4 Antrag richtig ist!
    Bin alleinerziehend mit 3 Kindern im Alter von 2x 4 Jahre und 12 Jahren! Leben in einem 2 Familienhaus ca 200 Quadratmeter Wohnfläche mit 2 abgeschlossen Wohnungen! Meine Wohnung hat 120 Quadratmeter, wurde geerbt von meiner verstorbenen Mutter, an mich und meine ältere Schwester!
    Miete beträgt 330 Euro, Nebenkosten betragen ca 150 monatlich sowie 150 Euro Heizkosten!
    Kindergeld bekomme ich 663 Euro sowie Unterhaltsvorschuss für die beiden 4 jährigen a 177 Euro bis Anfang des Jahres hat der Vater der 12 jährigen auch gezahlt hat aber dieses Jahr nur einmal gezahlt! Mein aktueller Bescheid wird mit Unterhalt in Höhe von 431,50 Euro berechnet, was ich aber nicht bekomme und mit dem letzten Gespräch beim Job Center habe ich darauf hin gewissen und es wurde nicht beachten!
    Ich bekomme aktuell ca 280 Euro als hartz4, da mir gesagt wurde ich bekomme Zuviel Kindergeld und Unterhalt!
    Kann das so stimmen?
    Ich habe die Befürchtung das das nicht richtig ist! Da ja der Basis Regelsatz bei 449 Euro liegt, 162 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende!

    Ich würde mich über Ihre Hilfe und eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sandy Minenko

    1. Hallo Sandy,
      leider können wir Ihnen darauf ohne Prüfung Ihrer Unterlagen keine sichere Auskunft geben. Haben Sie einen aktuellen Jobcenter-Bescheid zur Hand (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter eine falsche Berechnung aufgestellt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  6. Guten Tag, mein Sohn ist in der Schule, er bekommt Hartz IV. Können Sie mir bitte sagen, ob das Jobcenter eine Reise zu Sportwettkämpfen mit einer Sportschule in Deutschland bezahlt?

    1. Hallo Maryna,
      stellen Sie einen Antrag. Die Reise kann unter die Teilhabe-Leistungen fallen.
      Viele Grüße

  7. Hallo zusammen ich bekomme harz 4und gehe arbeiten, lohn +kindergeld und ich bekomme.meine mjetw nicht bezahlt, obwohl ich kein Geld die Miete komplett zu zahlen, xen Rest soll ich von meinem Lohn zahlen, irgendwie versteh das keiner vom amt, ich verdiene nicht viel im monat. Lg Sylvia

    1. Hallo Sylvia,
      haben Sie einen aktuellen Jobcenter-Bescheid vorliegen, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Findet sich ein Fehler in der Berechnung, wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  8. Hallo,

    ich bin 20 Jahre alt und seit dem ich Zuhause rausgeflogen bin und mein Antrag auf Auszug vor dem 25 Lebensjahr bewilligt wurde auf Wohnungssuche.

    Nun habe ich seit April das Problem, dass jedes Mal, wenn ich eine Wohnung besichtige und ich dem Jobcenter wie gewünscht die Mietbescheinigung zuschicke das Problem, dass es zu lange dauert, bis das Jobcenter das OK zum Anmieten einer Wohnung gibt, sodass bisher jeder Wohnung anderweitig vergeben wurde.
    Desweiteren ist der Wohnungsmarkt hier nicht der beste und es fällt mir immer schwerer eine Wohnung zu finden, welche “angemessen” ist.
    Das Jobcenter legt fest, dass die Kaltmiete bei max. 260€ liegen darf und die Warmmiete bei max 350€ bei max. 50m².

    Nun stellt sich mir die Frage, wie das Jobcenter Warmmiete definiert, bzw. Ob die Heizkosten dabei auch berücksichtigt werden.

    Denn die meisten Wohnungen, die in der Umgebung Angeboten werden liegen mit der Kaltmiete und den Nebenkosten sowie qm-anzahl im Rahmen, welcher jedoch aufgrund der Heizkosten gesprengt wird.

    Lange Rede kurzer Sinn, gibt es eine Möglichkeit, dass ich eine Wohnung die sagen wir Mal bei 370€ Warm liegt anmieten kann?

    Mit freundlichen Grüßen
    X

    1. Hallo HerrSchwarz,
      grundsätzlich können Sie eine Wohnung anmieten, auch wenn die Kosten außerhalb der Angemessenheit liegen. Allerdings müssen Sie dann damit rechnen, die Differenz selbst zahlen zu müssen. Zudem werden wahrscheinlich keine Umzugskosten übernommen. Lässt sich das Jobcenter mit einer Entscheidung zu lange Zeit, nennen Sie Ihrem bzw. Ihrer Sachbearbeiter:in eine eindeutige Frist, binnen der Sie eine Entscheidung brauchen. Ändert das nichts, können Sie vor das Sozialgericht ziehen.
      Viele Grüße

  9. Hallo,

    Ich habe ein Kind dass ist 12 Jahre alt und bin allererziehend und bekomme Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für meinen Sohn.
    Ich bekomme aber statt dem Regelsatz nur 317 € ausgezahlt, plus Kindergeld 219 € und UVG 309 €. Die Miete wird mit 419 € übernommen. Was ich aber nicht verstehe warum ich dann nur 317 € Regelsatz bekomme und nicht 419 € wie der Regelsatz eigentlich ist? Bitte können Sie mir diese Frage beantworten, denn ich weiß nicht wenn ich noch fragen könnte.

    1. Hallo Jana,
      das können wir Ihnen pauschal leider nicht beantworten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Hat das Jobcenter bei der Berechnung einen Fehler gemacht, wird Widerspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  10. Schön guten Tag und zwar bin ich Alleinerziehend und bekomme seit dem mein Sohn 7 Jahre alt ist nur noch 358 Euro überwiesen plus unterhalt und Kindergeld davor habe ich 464 im dreh bekommen

  11. Hallo
    Jobcenter hat die Heizkosten 117€ anerkannt aber wollen diese nicht zahlen!Soll das Geld meiner Kinder nehmen um die Heizkosten zu bezahlen…was soll ich jetzt tun?lg

    1. Hallo Henriette,
      haben Sie einen aktuellen Bescheid vom Jobcenter vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Ihre Kinder sollten Sie diesbezüglich nicht um Geld bitten.
      Viele Grüße

  12. Hallo,habe eine Frage,ich und mein Mann haben bis März 2022 Hartz IV erhalten,mein Mann wusste durch den Chef das er im April mehr Gehalt erhält,eine Mitarbeiterin vom Jobcenter sagte mir ich solle dadurch Wohngeld beantragen und kein Hartz IV,Wohngeld habe ich beantragt,im April 10 Euro im Mai 18 Euro,(da wir 15 Euro mehr Betriebskostenerhöhung ab dem Monat Mai bekommen haben). Heute bekam ich von einer anderen Mitarbeiterin die Auskunft,das ich Hartz iv beantragen hätte sollen,jetzt schickt die Mitarbeiterin mir doch noch einen Weiterbewilligungsantrag zu mir nach Hause ,soll ihn ausfüllen und die neue Miete und den Wohngeldbescheid mit einreichen,jetzt weiß ich nicht was richtig ist,die eine sagt so die zweite sagt so.ich weiß nicht was ich machen soll.

    1. Hallo Carola,
      können Sie Ihren Bedarf mit Wohngeld allein nicht ausreichend decken, sollten Sie den Weiterbewilligungsantrag stellen.
      Viele Grüße

  13. Hallo,
    Mein Freund (wir sind nicht verheiratet) hat bis letztes Jahr Mai ALG I für eine Fortbildung erhalten. diese war benedet, und er wurd noch zwei Monate (Juni+Juli) überbezahlt, da seine zuständige Sachbearbeiterin sich zu viel Zeit gelassen hat, nicht erreichbar war und ihn falsch informiert hat.

    Im August hat er Hartz4 antrag gestellt (gesundheitlich eingeschränkt). Ich arbeite teilzeit (32Std/Wo) mit einem Netto von 1300,-€, habe aber nach dem Tod meines Vater Sterbegeld von ca. 8000,- erhalten, die aber für Trauerfeier etc. verwendet werden sollten. Wir sind im September ins Haus gezogen (war schon meins, Eltern hatten Wohnrecht auf Lebenszeit). Habe Untermietvertrag aufgesetzt und nachgereicht.
    Dann kam eine Anblehnung, und wir haben Widerspruch eingelegt. wieder abgelehnt mit der Begründung, das wir mit den 8000,- jetzt ein halbes Jahr auskommen müssen. Das Davon aber der Umzug, Renorvierung, Trauerfeier etc. etc. bezahlt werden mussten, Wurde nicht berücksichtigt.
    Er flog komplett aus dem System und musste sich ab Oktober zusätzlich freiwillg selbskrankenversichern, was ich nun auch übernehmen musste, genauso wie die Rückzahlung an die Argentur (S.o. unwissend überbezahlte Monate) und seine eigenen Fixkosten ebenfalls.
    Es wurde bei keine Rücksicht auf Schonvermögen (Altersrücklage) o.ä. genommen. Und mein Freund hat gar keine Rücklagen.
    Nun bin ich finaziell bald am Ende und ein erneuter H4 Antrag (Mai ´22) wurde am 31.06 wieder abgelehtnt, mit der Begründung, ich würde ja genug verdienen und der Untermietvertrag liefe ja nur bis zum 15.09.21 (das ist aber unser Einzugsdatum, ab dem ich seine Vermieterin bin).

    Das ist unsere Geschichte im Groben.

    Ich weiss langsam nicht mehr weiter, wir benötigen wirklch Hilfe.

    1. Hallo L. Schroeder,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid umgehend von unseren Partneranwälten prüfen. Hat das Jobcenter Fehler bei der Berechnung gemacht, wird automatisch Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
      Viele Grüße

  14. Hallo.
    Habe mein neuen genehmigten Bewilligungsbescheid bekommen und mir ist aufgefallen das von meinen genau 100,00 €, 70,00 € angerechnet wurden. Ich dachte ich könnte 100 Euro dazu verdienen ohne das diese angerechnet werden. War ich im Irrtum?
    Der Mehrbedarf für alleinerziehende wurde auch reduziert. Meine kinder sind 11 und 16 wie wird das berechnet?

    LG

    1. Hallo Sabina,
      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Lassen Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei fehlerhafter Berechnung gehen die mittels Widerspruch dagegen vor. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
      Viele Grüße

  15. Guten Tag, erstmal vielen Dank für Ihre Seite die sehr informativ ist. Ich habe folgendes Anliegen. Meine Frau erhält ALG I und ich bin Student. Das ALG I sind rund 800€ im Monat. Meine Eltern habe uns die letzten Monate unterstützt um alle Rechnungen, Miete usw. zu zahlen. Das ALG I meiner Frau läuft ab und wir haben einen ALG II Antrag gestellt, dieser wurde abgelehnt aufgrund dessen das wir zu viel Einkommen haben. Was nicht der Fall ist. Einkommen von über 3000€ Wurde uns angerechnet diese haben wir aber nicht und nie gehabt. Was sollten wir tuen? Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. Hallo Markus,
      lassen Sie den Ablehnungsbescheid zwecks Widerspruch durch unsere Partneranwälte prüfen. Wichtig ist nur, dass dieser nicht älter als einen Monat ist, da eine Widerspruchsfrist einzuhalten ist. Weder die Prüfung noch der Widerspruch verursachen für Sie Kosten. Der Service ist komplett kostenlos.
      Viele Grüße

  16. Guten Tag!
    Wir, vier Personen, klassische Familie – Vater, Mutter, zwei Kinder unter 16. Kinder haben keine Einkünfte, nebst Kindergeld – meine Frau und ich gehen auf Minijobbasis arbeiten. Die Problematik; wir erzielen monatlich wechselhafte Einkünfte. Meine Frau von 50-90€ und ich je nach Monat von 400 bis 800€, wobei der Durchschnitt des letzten Bewilligungszeitraumes von 6 Monaten 516€ ergab. Was wäre in diesem Fall schlauer, die derzeitige Lösung des Mittelwertes des letzten halben Jahres oder eine monatliche Bearbeitung meiner Lohnabrechnung?

    Desweiteren beträgt die Miete ca. 400€ – NK mit inbegriffen. Den Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwasseraufbereitung bekommen wir bereits – aber – jetzt der wichtige Punkt meines Anliegens:

    Wir haben lediglich die Möglichkeit unsere Heizung durch Nachtspeicher zu decken – leider haben wir auch nur einen Tarifzähler, d.h. wir und ebenfalls unser Stromanbieter können aus technischen Gründen keine Abrechnung bekommen, in dieser der Verbrauch der Stromheizung und der des Haushaltsstroms getrennt dargelegt werden kann. Lediglich der monatliche Abschlag von knapp 300€ ist angegeben. Inwiefern werden da die Heizkosten vom Jobcenter berechnet?

    Summa summarum erhalten wir monatlich Leistungen von ca. 1200€. Würde es sich da lohnen, den Bescheid prüfen zu lassen? Befürchte aber eher durch externes Eingreifen eine “Verschlimmbesserung” oder gar andere Komplikationen.

    1. Hallo Kathi,
      eine monatliche Bearbeitung kann nicht beantragt werden. Das Jobcenter entscheidet, wie es abrechnet bzw. wann eine endgültige Festsetzung erfolgt.
      Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn Hoch- und Niedertarif nicht aufgespalten sind, dann ist aus der Gesamtsumme die Pauschale, die im Regelbedarf für Haushaltsstrom enthalten ist, herauszurechnen. Eine Bescheidprüfung wirkt sich keinesfalls für Sie zum Nachteil aus. Stellen unsere Partneranwälte fest, dass keine Erfolgsaussichten bestehen, wird kein Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt.
      Bitte beachten Sie aber, dass eine Prüfung bzw. ein Widerspruch voraussetzt, dass Ihnen ein aktueller Bescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegt.
      Viele Grüße

  17. Guten Tag,
    folgender Fall wird angenommen:

    Kind zieht in Wohnung des Kindsvaters ein, dieser bezieht Hartz4 Leistungen. Kind beginnt Ausbildung, und haushaltet eigenständig. Welche Kosten hat das Kind zu übernehmen bezüglich Miete, Nebenkosten etc. ?
    Wird die Ausbildungsvergütung angerechnet auf den Hartz4-Bezug des Vaters? Werden Unterhaltszahlungen der Mutter angerechnet auf Hartz4-Bezug des Vaters?

    1. Hallo,
      hierbei ist vor allem das Alter des Kindes entscheidend. Davon ausgehend, dass das Kind unter 25 Jahre alt ist, gehört es zur Bedarfsgemeinschaft des Vaters. Die Kosten der Unterkunft muss das Kind dann kopfteilig, also zu 50 %, selbst übernehmen. Die Ausbildungsvergütung wird dabei auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Ebenso stellen Unterhaltszahlungen Einkommen des Kindes dar.
      Viele Grüße

  18. Hallo,
    wenn ich ALG 2 Anfang Mai beantragt habe. Bekomme ich dann für Mai und Juni rückwirkend die Miete und Krankenversicherung erstattet, wenn es genehmigt wurde oder gilt es erst ab dem Tag der Genehmigung?
    Vielen Dank und viele Grüße

    1. Hallo Daria,
      hier zählt der Monat, in dem Sie die Leistungen beantragt haben. Haben Sie im Mai Hartz 4 beantragt, erhalten den Bewilligungsbescheid aber erst im Juli, stehen Ihnen auch für Mai und Juni noch Leistungen zu.
      Viele Grüße

  19. Bin Witwe habe 4 Kinder
    für 2 Kinder bekomme ich Kindergeld und halbweisen Rente und ich bekomme nur Witwenrente. mein großer Sohn 29 geht nicht arbeiten und bekommt auch keine Unterstützung . Die Tochter 26 geht arbeiten was die verdient weiß ich nicht . Muss nur Strom bezahlen sonst nichts .

    2 Kinder je 444 €
    Witwenrente 480 €
    Ausgaben Strom 225
    Nun meine Frage steht mir Hartz 4 zu

    1. Hallo Christine,
      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Stellen Sie einen Antrag. Sobald Sie einen Bescheid erhalten haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen – unabhängig davon, ob es sich um einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid handelt. Unsere Partneranwälte kalkulieren Ihren möglichen Anspruch und legen bei einer fehlerhaften Berechnung Widerspruch dagegen ein.
      Viele Grüße

  20. Ich habe wieder Arbeit gefunden und erhalte ein Festgehalt. Wohngeld wurde beantragt und genehmigt (für 6 Monate). Kindergeldzuschlag wurde abgelehnt, da ich trotz Kindergeldzuschlag (2 Erwachsene, 1 Kind 21 und eines 17) eine Unterdeckung hätte.

    Das bedeutet, dass ich nun 160 Std + mtl. arbeite, Fahrtkosten mtl von ~ 130 € habe und nun unterm Strich weniger Geld habe als rein ALG2. Da stimmt doch was nicht oder irre ich mich?

    1. Hallo, bekomme seid über einem Jahr mein Erbe in Raten ausgezahlt. Zu dieser Zeit bis jetzt auch kein Hartz4 antrag gestellt/Leistungen erhalten. Also müsste es als Vermögen gewertet werden. Kann ich ganz normale Leistungen erhalten ohne dass diese monatlichen Raten meines Erbes angerechnet wird. Zumal es sich um Raten handelt die sich im Schonvermögen/Freibetrag befinden?

    2. Hallo Matze,
      bei einer monatlichen Auszahlung wird Ihr Erbe als Einkommen gewertet. Das bedeutet, dass es auf Ihren Anspruch angerechnet wird. Umgehen lässt sich das leider nicht.
      Viele Grüße

  21. Muss ich den Einkommen von meine Kinder auch angeben wenn sie ein eigenen Haushalt haben .
    Und ist meine Witwen Rente als Einkommen angeben. Lieben Gruß

    1. Hallo Petra,
      wenn Sie mit Ihren Kindern nicht in einem Haushalt leben, dürfte das Einkommen Ihrer Kinder keine Rolle spielen. Ihre Witwenrente hingegen stellt eigenes Einkommen dar. Das müssen Sie angeben.
      Viele Grüße

    2. Guten Abend…

      Wenn Ihre Kinder einen eigenen Haushalt haben, brauchen Sie das Einkommen von den Kindern NICHT angeben, da Sie nicht mit den Kindern in einem Haushalt/einer Bedarfsgemeinschaft leben.

      Was die Witwenrente betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass das Geld als Einkommen von Ihnen angerechnet wird.
      Habe ich selber auch….

  22. Hallo,
    Ich habe zwei Kinder im Alter von 8/17 Jahren und beziehe seit kurzem Hartz 4.
    Meine 17 Jahrige bekommt monatlich 244€ Unterhalt+ 80€ Taschengeld von ihren Dad,ist es rechtens das,das Taschengeld mit angerechnet wird auf das Hartz 4?

    1. Hallo,
      Taschengeld sollte nicht auf den Hartz 4-Satz angerechnet werden. Ob das in Ihrem Fall bzw. dem Ihrer Tochter tatsächlich zu einer Anrechnung gekommen ist, lässt sich nur mittels Prüfung des Bescheides klären. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), reichen Sie den zur Prüfung durch unsere Partneranwälte ein. Die unterstützen auch bei einem Widerspruch.
      Viele Grüße

  23. Hallo mein Hartz Betrag liegt seit langem bei knapp 360 Euro , ist dass nicht viel zu wenig

    1. Hallo Johan,
      das können wir ohne einen Blick in Ihre Unterlagen nicht bewerten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid (nicht älter als einen Monat) vorliegen, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Erhalten Sie tatsächlich zu wenig Leistungen, wird Widerspruch dagegen eingelegt.
      Viele Grüße

  24. Entschuldigung aber die Rechnung hier ist total falsch..
    Laut meinen Eingaben stehen mir nicht mal 20€ zu

    Selben Eingaben habe ich beim Check Vorder Caritas gemacht und siehe da der selbe Betrag wie auf meinem Alg 2 bescheid..

    Schade so macht das keinen Sinn mit der Prüfung

    1. Hallo Yvonne,
      leider können wir nicht beurteilen, weshalb sich die Ergebnisse derart unterscheiden. Grundsätzlich raten wir aber immer dazu, Jobcenter-Bescheide durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen, um keine unnötigen Einbußen in den Bezügen zu haben. Immerhin handelt es sich bei den Ergebnissen des Rechners um Richtwerte, nicht um 100 % zutreffende Zahlen.
      Viele Grüße

  25. Wohne mit meiner partnerin zusammen sie isr´rentnerin plus Minijob,bekomme vom Amt aber nur 190.00Euro
    meine Frage ist das Rechtens

    1. Hallo Frank,
      das können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Reichen Sie Ihren Bescheid zwecks Prüfung ein. Unsere Partneranwälte nehmen sich dem dann an und legen ggf. Widerspruch ein. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
      Viele Grüße

    2. Hallo
      Ich arbeite als Teilzeit und bekomme auch Unterstützung von Amt.
      Und wo ich Arbeite verdiene ich ungefähr 750€ netto wo ich den neuen Bewilligung Bescheid beantragt habe wurde das Elterngeld mitgerechnet? Beim den ersten 9 Monaten Elterngeld wurden nicht gerechnet und jetzt wo ich neuen Bewilligung Bescheid bekommen habe wurden für die kommenden 3 Monaten mitgerechnet

    3. Hallo Jeti,
      leider können wir nicht pauschal beurteilen, weshalb es erst zu keiner Anrechnung gekommen ist, jetzt aber schon. Reichen Sie deshalb den Bescheid zwecks Prüfung bei unseren Partneranwälten ein. Die legen bei Bedarf auch Widerspruch beim Jobcenter ein. Wichtig ist dabei, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
      Viele Grüße

    4. Ich bin alleinerziehende mit meinen zweiten Kindern 12 Jahre und 18 Jahren ich bin arbeitslos aber ich bekomme vom H4 nur 529,86 Euro.ist das richtig?

    5. Hallo Wedad,
      das können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid zur Hand, der nicht älter als einen Monat ist, können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Sofern eine Fehlerhafte Berechnung vorliegt, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  26. Hallo,
    Ich habe mich von meinem Partner getrennt und bin ins Gästezimmer gezogen. Ich habe vor mit unserem gemeinsamen Kind eine eigene Wohnung zu beziehen, dafür müsste ich ohne eigenes Einkommen erstmal ALG II beantragen. Wie mache ich bei der Antragstellung glaubwürdig das ich tatsächlich vom Kindesvater getrennt bin und in Zukunft auch getrennt wohnen will. Immerhin müssen wir uns gerade Küche und Wohnzimmer noch teilen.
    Mfg Janine

    1. Hallo Janine,
      sprechen Sie mit Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin. Ggf. kann Ihnen auch bei der Wohnungssuche geholfen werden. Ohnehin sollten Sie das Jobcenter über einen möglichen Umzug informieren, damit es später keine Probleme bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt. Zudem können Sie ggf. noch weitere Ansprüche geltend machen (Erstausstattung, Umzugskosten).
      Viele Grüße

  27. Hallo,

    mein Papa ist deutscher Staatsbürger, hat aber seit 15 Jahren in Russland gelebt. Aufgrund der aktuellen Situation flieht er in den nächsten Tagen aus Russland und wird erstmal bei uns in Berlin unterkommen.
    Er kommt mit nichts an, auch an sein Geld kommt er aufgrund der Sanktionen nicht ran.
    Er würde gerne Arbeitslostengeld 2 beantragen, bis er einen Job findet und hier Fuß fasst? Auch weil er dringend eine Krankenversicherung braucht
    Es wäre für uns natürlich auch sehr hilfreich, wenn er sich dadurch an der Miete und Lebensmittelkosten beteiligen kann.
    1. Frage: Erfüllt er die Vorraussetzungen für ALG II?
    2. Frage: wird mein Einkommen oder das Einkommen meines Mannes bei der Berechnung des ALG II meines Vaters berücksichtigt?

    Liebe Grüße,
    Anastasia

    1. Hallo Anastasia,
      sofern Ihr Vater über ausreichendes Vermögen verfügt, das aktuell nicht verwertbar ist, können ihm darlehensweise SGB II-Leistungen zustehen. Ihr Einkommen bzw. das Ihres Mannes findet bei der Berechnung nur Berücksichtigung, sofern Sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden – Sie beide und Ihr Vater sich also Räume, Kosten und Einkäufe teilen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Die Haushaltsgemeinschaft.
      Viele Grüße

  28. Danke, Sie haben alles sehr Super gemacht.
    Ich wünsche Ihnen alles Gute

  29. Hallo ich muss Hartz4 beantragen .. jetzt habe ich eine Frage .. ich habe zwei Söhne die noch bei mir leben.. der eine ist Soldat und nur am Wochenende zu Hause und der andere ist Lehrling. Wird ihr Einkommen angerechnet?

    1. Hallo Chrissy,
      auf Ihren Anspruch wird das Einkommen Ihrer Söhne nicht angerechnet. Erhalten Sie jedoch Kindergeld, wird das in der Regel berücksichtigt. Die Tatsache, dass Ihre Söhne bei Ihnen leben, kann allerdings Einfluss auf die Übernahme der Mietkosten nehmen. Hier kann es sein, dass auch auf Ihre Söhne Miete anteilig entfällt.
      Viele Grüße

  30. Hallo zusammen,habe bis jetzt gearbeitet bekomme zu zeit arbeitslosengeld bis apr/22, meine tochter studiert ist 24 Jahre alt ,bin allein erziehen siet 2013 Miete ist 773 Euro Strom ist 100 Euro bekomme für Sie zu Kindergeld wieviel steht mir zu

    1. Hallo Görmez,
      das können wir Ihnen nicht pauschal sagen, da es von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt. Unser Rechner liefert Ihnen jedoch eine grobe Einschätzung zu Ihrem Anspruch.
      Viele Grüße

    2. Hallo. Ich habe Elterngeld 707€ pro Monat. Während den Elterngeld oder nach den Elterngeld darf ich Hilfe(arbeitlosgeld2) bekomme? Vor der Geburd des Kindes habe ich 11 Monat gearbeitet. Danke!

  31. Hallo ich bin 23 Jahre alt und habe ein Zimmer bei meinen Eltern für das ich Miete bezahle,
    anteilig Nebenkosten und ich kaufe meine Lebensmittel allein. Habe ich einen Anspruch auf Harz4 ?
    Ich habe zur Zeit keinerlei Einkommen und bin nun auch nicht mehr Krankenversichert.

    1. Hallo Dante,
      ein Anspruch auf den Regelsatz, ist nicht auszuschließen. Ob Ihnen aber auch Kosten der Unterkunft zustehen, ist fraglich. Hier käme es wohl auf einen Versuch an.
      Viele Grüße

  32. Hallo,
    Ich beziehe zur Zeit ALG 1 knapp 800,00 und musste nebenbei ALG 2 beantragen. Habe 1 Kind 7 Jahre alt und bekomme somit Kindergeld und einen Unterhaltsvorschuss. Meine Mie beträgt knapp 700,00. Wie wird alles angerechnet und wer und wie rechnet mir die Einnahmen für mein Kind an. Beim ALG 1 wird UV nicht angerechnet, aber bei Hartz IV sxhon und den UV ebenso. Der Bescheid vom Jobcenter ist noch in Bearbeitung. Meine Frage was wird mir zustehen bzw. wer zieht mir was ab und wie wird es berechnet. Dazu bin ich alleinerziehend.
    LG Nadja

    1. Hallo Nadja,
      das können wir Ihnen so nicht beantworten, da es von zu vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt. Sie können aber den Bescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten, durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Sollte die Behörde bei der Berechnung einen Fehler gemacht haben, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  33. Hallo zählt den elterngeld in dee Berechnung als zusätzliches Einkommen? Ich hab es da nämlich angegeben.

  34. Ich habe Witwenrente von 675.81 bekomme vom Jobcenter 113 € und ich bezahle ganze Nebenkosten habe kein Geld zum Essen kaufen

  35. Hallo,
    Mein Partner ist selbstständig und hat ein Einkommen von 1200€ Netto ungefähr. Wir wohnen zusammen und haben eine 3. Monate alles baby. Hab ich noch Anspruch auf harz4?

    Lg sammy

    1. Hallo Sammy!

      Das lässt sich leider so pauschal nicht beantworten. Nutzen Sie am besten unseren Hartz 4-Rechner, um herauszufinden, ob bei Ihnen ein Anspruch besteht.

      Viele Grüße

  36. Hallo kann das Jobcenter von mir Kontoauszuge für ein Jahr rückwirkend verlangen

    1. Hallo Marion,
      das kann legitim sein und kommt ganz auf die Begründung an. Haben Sie beispielsweise schwankendes Einkommen, kann das Jobcenter von Ihnen die Vorlage von Kontoauszügen rückwirkend für ein Jahr verlangen.
      Viele Grüße

  37. Hallo,

    ich habe einen 450€ Minijob und bekomme die 100 Freibeträge und nochmal 70€ von den 20%, der Rest wurde mir angerechnet.
    Ich habe von meinem Betrieb erfahren, das ich eine BAV abschließen kann und alles über den 450€ in die BAV zahle kann um den “Minijob” zu behalten. Könnt ihr mir sagen wie sich alles über die 450€ auf mein Hartz4 auswirken wird, wenn ich das Angebot annehme und 100€ von den nun 550€ in die BAV stecke…

    1. Hallo Stefan,
      ein angemessener Absatzbetrag kann für eine BAV berücksichtigt werden. 100 € werden aller Wahrscheinlichkeit nach aber zu viel sein. Zwischen 30 und 50 € sind da realistischer.
      Viele Grüße

  38. Guten Tag, wenn mir mein Bedarf angezeigt wird muss ich davon dann die Miete abrechnen oder wird die Miete zusätzlich übernommen und das was der Rechner anzeigt bekomme ich als Hartz 4 ausbezahlt ?

    1. Hallo Me,
      der Regelbedarf bezieht sich nur auf Ihren täglichen Bedarf an Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Strom etc. Hier ein Beitrag dazu: Hartz 4-Regelsatz. Die Miete wird zusätzlich übernommen und wird von unserem Rechner berücksichtigt, ist also eingerechnet. Bitte beachten Sie aber, dass es sich lediglich um grobe Richtwerte handelt. Natürlich kann Ihr tatsächlicher Bedarf davon abweichen.
      Viele Grüße

  39. Hallo,
    habe seit dem 01.09.21 eine Teilzeitstelle wo ich Monatlich verschieden Verdiene kommt immer auf die Stunden an die ich gemacht habe mal habe ich 800€ mal aber auch nur 700€.
    Nun hat die Arge für 01.01.22 bis zum 30.04.22 mir ein Verdienst von über 1000€ angerechnet und zahlt mir nur noch knapp 200€ meine letzte Lohnabrechnung von Januar 22 habe ich nur 743€ verdient dürfen die eigentlich bei einer Teilzeitstelle wo das Netto Einkommen immer schwankt einfach für Vier Monate hochrechnen?
    Lg D.Holzem

    1. Hallo Holzem,
      Jobcenter mitteln den Verdienst bei schwankendem Einkommen über sechs Monate. Warum Ihr Verdienst so hoch angesetzt wurde, lässt sich so leider nicht beurteilen. Vermutlich soll aber eine mögliche Rückforderung vermieden werden. Unser Rat: Lassen Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch ein.
      Viele Grüße

  40. Hallo. Ich bin 1 Jahre und 2 Monate Krankheit. Und meine monatliche Einkommen ist weniger. Ich kann nicht bezahlen meine Miete. Was ich muss machen.

    1. Hallo Leon,
      wenn die dauerhaft erwerbsunfähig sind, müssen Sie sich an das Sozialamt wenden, um dort Leistungen zu beantragen.
      Viele Grüße

  41. Hallo

    Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem in Deutschland geborenen 3-jährigen Kind und zwei älteren in Rumänien studierenden Kindern, die in meiner Obhut sind.

    Ich bin seit einem Jahr von meinem Partner getrennt, aber wir leben noch zusammen.

    Ich arbeite in einem Hotel mit einem Gehalt von 450 Euro im Monat.
    Ich erwähne, dass ich mich allein um das Kind kümmere und das Programm mir keinen anderen Job erlaubt.

    die Situation konnte so nicht weitergehen.
    Ich möchte nur mit meinem Kind umziehen oder für ihn das Haus verlassen.
    aber ich weiß nicht, ob ich Anspruch auf Hilfe habe.
    Ich werde meine Miete und Heizung nicht alleine bezahlen können
    Die älteren Kinder aus Rumänien kommen ständig an , Schulferien ,Feiertagen und Wochenenden zu mir.
    . könnt ihr mir bitte mit ein paar ratschlägen helfen

    1. Hallo Osan,
      wahrscheinlich haben Sie Anspruch auf Hartz 4-Leistungen, die auch Miet- und Heizkosten umfassen. Allerdings nur für Sie und Ihr 3-jähriges Kind. Ihre studierenden Kinder werden dementsprechend bei der Wohnungsgröße nicht berücksichtigt.
      Viele Grüße

  42. Hallo,
    Ich bin 25 und wohne noch bei meinen Eltern, die beide arbeiten gehen (Papa vollzeit, Mama teilzeit). Gesundheitsbedingt konnte ich die letzten Jahre nicht arbeiten, habe aber auch kein Arbeitslosengeld bezogen, da ich anfangs noch etwas Gespartes hatte und mich danach meine Eltern unterstützt haben. Das Problem ist nun, dass sie das so langsam nicht mehr können und es auch nicht mehr wollen. Es wird einfach zu viel, da ich (bzw. meine Eltern) ja auch meine Krankenkasse bezahlen muss, was immerhin 200 euro monatlich sind.

    Das Problem ist, wir haben keinen Mietvertrag oder ähnliches, womit ich beweisen könnte, dass wir eine Wohngemeinschaft bilden. Sie haben mir ja bisher immer geholfen, aber das würde sich ja ändern, sobald ich Geld beziehen würde. Dann würde ich meine Einkäufe etc. selber bezahlen. Wir haben eine Eigentumswohnung, weshalb die Miete weg fällt.
    Meine Frage ist jetzt, steht mir überhaupt etwas zu? Ohne, dass das Gehalt meiner Eltern miteinbezogen wird?

    Liebe Grüße 🙂

    1. Hallo Vanessa,
      dass Sie mietfrei bei Ihren Eltern wohnen, dürfte keinen Einfluss auf eine Berechtigung haben, dennoch kann das Einkommen Ihrer Eltern unter Umständen berücksichtigt werden. Hierzu einer unserer Ratgeber, wann Anspruch besteht: Anspruch auf Hartz 4: Voraussetzungen & Bedingungen für ALG II.
      Sie sollten in jedem Fall einen Antrag stellen, vorausgesetzt dass Sie in absehbarer Zeit wieder arbeiten können. Sobald Sie den Bescheid erhalten haben, lassen Sie diesen von unseren Partneranwälten prüfen. Wird eine fehlerhafte Berechnung festgestellt, kann Widerspruch eingelegt werden.
      Viele Grüße

    2. Ich heiße sybille und bekomme Witwenrente und mein lebens geferte bekommt Grundsicherung aber das Jobcenter hat ihn den Mehrbedarf gekurstt und die wollen das nicht nach Zahlen was kann ich machen

  43. Hallo,
    ich bekomme Elterngeld und möchte / muss ein bisschen aufstocken. Trage ich in diesem Rechner Elterngeld bei Brutto oder Netto Einkommen ein? Je nachdem gibt es nämlich ein deutlich unterschiedliches Ergebnis.

    1. Hallo Lena,
      Sie müssen sowohl das Brutto- als auch das Netto-Einkommen eingeben. Sobald Sie die Frage nach dem Einkommen mit “Ja” beantworten, öffnet sich die Abfrage nach Ihrem Einkommen brutto und netto.
      Viele Grüße

  44. Hallo
    ich bin seit september 2019 eu rentner mit 50% schwerbehinderung
    ich bekomme 353,00eu grundsicherung und 413,00 eu rente bei voller erwerbsminderung
    ist diese berechnung zutreffend?

    1. Hallo Herr Wrede,
      das lässt sich so leider nicht beurteilen. Lassen Sie Ihren Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Nur so lässt sich feststellen, ob die Berechnung bei Ihnen stimmt.
      Viele Grüße

  45. Hallo habe eine Frage,

    Ich wollte ALG 2 beantragen aber lebe mit meiner Partnerin zusammen die ein netto Einkommen von 2200€ hat wie würde das angerechnet werden was würde ich bekommen für mein Lebensunterhalt?

    Mit freundlichen Grüßen
    H.Eichhorn

    1. Hallo Herr Eichhorn,
      das lässt sich pauschal nicht beantworten. Ich würde Ihnen aber empfehlen, Ihren Bewilligungsbescheid ein mal von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch das bekommen, was Ihnen zusteht.
      Viele Grüße

  46. Hallo,
    Warum ihre Hartz 4 Rechner rechnet Einkünfte von Kinder?
    Unsere Tochter hat eigene Einnahme, aber sie wohnt nicht bei uns.

    1. Hallo Samoel,
      das ist im Falle einer Bedarfsgemeinschaft relevant. Schließlich werden bei einer Bedarfsgemeinschaft die Einkommen aller Mitglieder bei der Berechnung von Leistungen berücksichtigt.
      Viele Grüße

  47. Hallo ich heiße Nuray,
    Ich bin Alleinerziehende Mutter. Ich habe vier Kinder.Meine älteste Kind 21j. alt und lebt alleine.Meine 3.Kind von Jugentamt weggenommen worden.Ich lebe zu Zeit 2.( 17j.) und 4.( 3j.) Kind zusammen.Von meinem 3. Kind bekomme ich immer noch Kindergeld.Aber ich überweise 219,- das Kindergeld an das Stadtkasse weiter. Kindergeldkasse hat mir geschrieben, das 3. Kind nicht zu Hause lebt und die wollen von mir wissen wo er lebt.Ich weiß aber nicht wo er lebt. Was muß ich machen?Wenn die Kindergeldkasse von mir das Kindergeld wieder zurück möchten,was soll ich tun?

    1. Hallo Frau Girgin,
      in Angelegenheiten mit der Familienkasse können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.
      Viele Grüße

  48. Hallo, ich bin 62 Jahre und habe eine Gleichstellung mit 50 %, vorher 30 % Behinderung wg Arthrose, Hypertonie und LWs Verschleiß mit Spinalkanalathrose…also ständig Rückenschmerzen, habe selbst meine Stunden auf 20 in der Woche reduziert, weil Vollzeit wg der Schmerzen nicht mehr geht…bekomme vom Jobcenter eine Aufstockung, weil mein normales Gehalt nicht zum Lebenreicht!!!
    Nun meine Frage: Wieso bekomme ich keinen Freibetrag auf Grund der Behinderung, sondern nur den Freibetrag für die Berufstätig???

    1. Hallo Frau Klose,
      bei Behinderung steht Ihnen unter Umständen Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf zu, um etwaige finanzielle Belastungen auszugleichen.
      Viele Grüße

  49. ich bin zu Zeit arbeitslos nun mein Frau arbeitet , wir wohnen in eine Obdachlosheim und wir bezahlen warm miete 422,00 Euro. von Job Center ich bekomme nur 24,89 Euro darum möchte ich wissen ob dieser Berechnung in Ordnung ist.

    1. Hallo Tshibangu,
      das kann ich leider nicht beurteilen. Sofern Sie Ihren Bescheid aber erst kürzlich erhalten haben, kann eine Prüfung Sinn machen. Hat das Jobcenter Fehler bei der Berechnung gemacht, werden diese dadurch aufgedeckt. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei und legen bei einem fehlerhaften Bescheid auch Widerspruch ein. Für Sie ist das kostenlos. Hier gelangen Sie zur Prüfung Ihres Bescheides.
      Viele Grüße

    2. Hallo ich habe meinen Job verloren alg1 ist ausgelaufen hatte kurzerzeit über personalvermittlung auch wieder eine vollzeitbeschäftigung die leider nicht von Dauer war und bin nun in hartz4 gerutscht. Ich habe einen Sohn 15 Jahre erhalte Kindergeld und kindesunterhalt meine wohnsituation ist Hauptproblem ich habe seit Dezember eine neue Wohnung eigentlich war dir für 3 Personen gedacht aber durch Trennung muss ich sie jetzt alleine tragen diese Kosten sind aber auch normal unter diesen Betrag bekommt man einfach keine Wohnung… die Miete komplett kostet mich 750 Euro… Ich habe ein Auto abzuholen mit 300 Euro weder Strom noch alltägliche sind drin eingerechnet. Ich bin frisch aus der Insolvenz raus und habe Angst wieder rein zu rutschen … das Auto zurückgeben an Bank hab ich versucht jedoch muss ich den Kredit trotzdem zahlen mein Arbeitsplatz war damals super deshalb die Entscheidung… was kann ich machen kann ich eventuell kurzzeitig auf Mehrbedarf stellen ? Ich kann doch nicht obdachlos mit einen 15 jährigen werden . ? Bitte helfen sie mir mit Infos. Ich möchte schnellstmöglich wieder arbeiten aber momentan kommt man nicht rein in meiner Branche… Ich habe Angst meine Rechnungen kann ich bis jetzt nicht zahlen weil immer noch bearbeitet wird ich habe keinerlei Unterstützung von Familie da sie gar nicht hier leben … lässt Vater Staat mich echt untergehen ?

    3. Hallo Christina,
      bezüglich der Miete: Selbst, wenn die aktuell zu hoch ist, muss das Jobcenter die Miete mindestens für sechs Monate übernehmen. Danach kann es Sie zum Umzug auffordern. So lange haben Sie aber Zeit, sich um eine neue Wohnung zu bemühen. Bei Ihrem Auto können Sie überlegen, das zu verkaufen, um Ihren Kredit damit zu bedienen bzw. aufzulösen. Um sicherzustellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen, können Sie außerdem Ihren letzten Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Das setzt allerdings voraus, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, sodass im Fall einer falschen Berechnung noch Widerspruch eingelegt werden kann.

  50. Guten Abend
    Ich bin Alleinerziehende
    Mit 4 Kindern im Alter von 0-6 (2)
    Und von 6-11 (2)
    Ich bekommen 150 € Elterngeld
    Und geh für ca 180 € Arbeiten minjob
    Und bekomme ca 900€ Kindergeld
    Meine Miete ist 600 Euro warm
    Unterhalten muss ich noch beantragen
    Aber kann mir einer sagen ab ich was von der Argen bekommen würde und wenn ja wie vile
    Ich bin überfragt habe bei der Arge telefonisch nachgefragt und keine kann mir sagen wie vile ich bekommen würde
    Lg Paula

  51. Hallo mein name ist Barbara ich bekomme Agl2 und muss bei der Miete immer eigenanteil zahlen ist das gerecht habe eine Miete von 478,17 zum leben bleiben mir gerade mal knapp 200 Euro

    1. Hallo Barbara,
      das kann ich leider nicht beurteilen. Neben der Wohnungsgröße spielt auch Ihr Wohnort eine Rolle. Die Mietobergrenzen sind je nach Region unterschiedlich hoch. Zweifeln Sie aber an der Berechnung Ihrer Leistungen durch das Jobcenter, prüfen unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch Ihren Bescheid. Fehler in der Berechnung können so aufgedeckt werden, woraufhin Sie Widerspruch einlegen können. Zu beachten ist hierbei allerdings eine Frist von einem Monat nach Erhalt Ihres Bescheides.
      Viele Grüße

  52. Hallo. Ich habe eine Frage. Und zwar gehe ich im Moment 10 Stunden im Monat arbeiten. Die 96,00€ welche ich verdiene,kann ich komplett behalten. Gesundheitlich / psychisch geht es mir aber nun besser und ich würde gerne die Stunden erhöhen. 450€ Basis wird mir angeboten. Teilzeit ist auch möglich.

    Ich habe ein Kind, 8jahre, bin alleinerziehend und bekomme für meinen Sohn Unterhalt vom Vater. Dazu noch Kindergeld.

    Ich bekomme im Moment 760€ vom Jobcenter. Davon zahle ich 570€ Miete.

    Ich werde mit dem Rechner nicht schlau daraus …was sinnvoller wäre… Bzw was ich machen soll.
    So führt man ja schon kein gerade einfaches Leben… Ich möchte kein Luxusleben auf andere ihre Kosten… Aber ich möchte schon noch mit meinem Sohn einigermaßen leben.

    1. Hallo Patty,
      sobald Sie den Freibetrag von 100 EUR überschreiten, gibt es Staffelungen, wie viel von Ihrem Einkommen angerechnet wird. Bei einem Einkommen zwischen 101 und 1.000 EUR steht Ihnen ein Freibetrag von 20 % zu. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass 80 % Ihres Einkommens auf Ihren Hartz 4-Satz angerechnet wird. Was das für Sie konkret in Zahlen bedeutet, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
      Viele Grüße

  53. Ich habe gehe Behinderung, wegen mein Wirbelsäule problemen und mein Bein.
    Ich lebe jetzt in ein Zimmer Wohnung, was 460 warm kostet.Und Wege mein psychische Probleme wie ein Knast ist geworden Jetzt habe ich ein wünerschöne 2 Zimmer Wohnung gefunden, aber hab kein eigen Möbel. Ich muß wieder bei null anfangen,aber es wünerschöne Balkon macht mir hofnung und freude. De warm Miete ist 480 Euro, .Jetzt frage ich vorsichtig was mir zu steht? ?????

    1. Hallo Frau Salamanis,
      mal vorsichtig ausgedrückt, gefällt Ihnen Ihre aktuelle Wohnung nicht. Das stellt für Jobcenter leider keinen Grund für einen Umzug dar. Reichen Sie einen Antrag beim Jobcenter ein, müssen Sie deshalb damit rechnen, dass dieser abgelehnt wird. Sprich: Sie müssen für die Kosten selbst aufkommen. Versuchen sollten Sie es dennoch.
      Viele Grüße

  54. Hallo Frau Soostmeyer.
    Ich lebe mit meiner Nochpartnerin und unserer Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Die Partnerin Arbeitet jetzt in Teilzeit und möchte gern,da sie unsere Beziehung als gescheitert betrachtet aus der Bedarfsgemeinschaft raus.Ich bewohne in unserer Wohnung ein Zimmer, in dem ich alleine schlafe.
    Kann man die Bedarfsgemeinschaft umwandeln??? Danke

    1. Hallo Herr Becker,
      wenn ich das richtig verstehe, leben Sie aber nach wie vor in einer gemeinsamen Wohnung? In dem Fall kann es sich schwer gestalten, dem Jobcenter glaubhaft zu machen, dass es sich bei Ihnen nicht länger um eine Bedarfsgemeinschaft sondern vielmehr um eine Wohngemeinschaft handelt. Sie müssen in dem Fall genau nachweisen können, dass Sie sich lediglich die Wohnung teilen, ansonsten aber komplett unabhängig voneinander wirtschaften und auch nicht länger füreinander einstehen.
      Ich rate Ihnen und Ihrer (Noch-) Partnerin zu einer Veränderungsmitteilung. Diese muss allerdings jeder für sich ausfüllen und dem Jobcenter übermitteln. Daraufhin sollten Sie einen Bescheid erhalten. Fällt dieser nicht zu Ihren Gunsten aus, sollten Sie diesen prüfen lassen.
      Viele Grüße

  55. Hallo, ich muß jetzt leider Hartz4 beantragen. Meine Tochter ist bei mir gemeldet geht aber für 6 Monate ab Januar nach Dänemark um dort eine schulische Fortbildung für ihr anstehendes Studium (August 2022) zu machen.
    Steht ihr bis Januar 2022 Hartz4 zu. (Sie ist 20 Jahre)
    LG Manuela

    1. Hallo Manuela,
      Ihre Tochter kann einen Antrag stellen. Ob und in welcher Höhe Anspruch besteht, kann ich leider nicht beurteilen. Den Bescheid vom Jobcenter kann sie dann durch unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de prüfen lassen. Sollte es sich um einen Ablehnungsbescheid handeln, wird so festgestellt, ob das auch rechtens ist. Nach erfolgter Prüfung, kann Widerspruch eingelegt werden, sofern der Bescheid fehlerhaft ist.
      Viele Grüße

  56. Hallo mein Mann geht ab Dezember in die Altersrente.Er wird ungefähr 600 Euro bekommen.wird das an Harz vier angerechnet und was würden wir noch bekommen.Lg

    1. Hallo Frau Wiedel,
      in einer Bedarfsgemeinschaft werden die Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt, also auch das von Ihrem Mann. Was das konkret für Ihren Regelbedarf bedeutet, kann ich Ihnen nicht sagen. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren neuen Bescheid kostenlos prüfen zu lassen. So können Sie sichergehen, dass Sie auch das bekommen, was Ihnen zusteht. Anbei einmal der entsprechende Link: Bescheid prüfen lassen.
      Viele Grüße

  57. Hallo , ich muss hartz 4 beantragen , wohne mit meiner ältesten Tochter zusammen die in einer Ausbildung ist , sie ist 22, außerdem lebt im Haushalt meine jüngste Tochter 2 und jedes Wochenende in den Ferien ist meine mittlere Tochter 10 ebenfalls bei uns.
    Zu meinen Fragen
    1. Wird die Ausbildungsvergütung komplett als Einkommen angerechnet?
    2. Wird die Größe des Wohnraums für 4 Personen angemessen gerechnet auch wenn meine mittlere Tochter nicht bei mir gemeldet ist ?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen, habe angst das nach Arbeitslosengeld 1, das sehr wenig war 320€ und wohngeld 130€ jetzt viel weniger bzw gar nichts mehr raus kommt

    1. Hallo Sabse,
      Kinder haften nicht für Ihre Eltern, weshalb das Einkommen Ihrer Tochter auch nicht angerechnet werden darf. Hierzu verlinke ich Ihnen einen Artikel: Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden? Sollte das Jobcenter das Gehalt Ihrer Tochter also doch anrechnen, lassen Sie Ihren Bescheid prüfen und legen Sie Widerspruch ein. Unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de helfen Ihnen dabei. Kosten entstehen für Sie dabei nicht.
      Bezüglich des Wohnraums: Ist Ihre Tochter temporär bei Ihnen, handelt es sich um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Daraus ergibt sich, dass Sie KdU geltend machen können. Dazu müssen Sie allerdings eine temporäre BG anmelden. Hier der entsprechende Ratgeber dazu: Hartz 4 – leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Ob Ihre Jüngste beim Wohnraum berücksichtigt wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
      Viele Grüße

  58. Guten Tag,

    ich war ALG2 Empfängerin und habe eine Vollzeitstelle zum 11.10.2021 gefunden und habe Jobcenter am 07.10. informiert, dass ich einen Vertrag unterschrieben habe und meldete mich zum 11.10. vom ALG2 ab.
    Heute am 10.11 habe ich ein Schreiben vom JC erhalten, dass ich die komplette Zahlung die das JC für den Monat Oktober mir überwiesen hatte, zurückzahlen muss.

    Ich war sowieso bis zum ende des 10.10. Arbeitslos und hatte Anspruch auf ALG2 oder bin ich falsch?
    Soll das Jobcenter nicht den Zahlungsanteil für den Zeitraum von 11.10.2021-31.10.2021 von mir verlangen?
    Zahlt jobcenter immer auf Tagesbasis oder auf Monatsbasis?

    Ich werde über Ihren Antwort sehr dankbar.

    Freundliche Grüße

    Eker

    1. Hallo Frau Eker,
      das ist korrekt. Für den Oktober sollten Sie anteilig bis einschließlich 10.10.2021 noch ALG II bekommen. Ich würde Ihnen empfehlen, Ihren Bescheid einmal von unseren Anwälten prüfen zu lassen, um dann Widerspruch einzulegen.
      Viele Grüße

  59. Ich befinde mich aktuell noch bis zum 11.3.2021 in Elternzeit, bin alleinerziehend und erhalte aktuell bis einschließlich November Elterngeld, Wohngeld und kinderbonus. Die entfällt allerdings alles bis auf der monatliche Unterhalt für meine beiden Kinder. Ich wohne im Eigenheim. Habe ich Anspruch für den Zeitraum Dezember bis einschl Februar auf Hartz 4? Da ich erst ab dem 01.08.2022 einen Kindergartenplatz habe , kann ich nicht arbeiten gehen. Wie sieht es hier aus?
    Freundliche Grüße

    1. Hallo Frau Meier,
      ich würde Ihnen in jedem Fall empfehlen, einen Antrag auf Hartz 4 zu stellen, so lange Sie aufgrund fehlender Kinderbetreuung keiner Arbeit nachgehen können. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zum Thema: Alleinerziehende Eltern und Hartz 4.
      Viele Grüße

  60. Hallo, ich bin krankheitsbedingt ins ALG1 gerutscht, bekomme aber eine Rente von 1100€ von meiner Privaten BU Versicherung und ja momentan das ALG1 in Höhe von 1600€. Meine Frau geht auf 450€ Arbeiten. Laut der Agentur für Arbeit darf ich nicht jeden Job ausüben, nur leichte Tätigkeiten. Wir haben 3 Kinder und ich zahle Unterhalt. Wie weiss ich, falls wir ins Hartz IV rutschen was wir bekommen würden?

    1. Hallo Herr Sonneberg,
      das kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu müssten Sie einen Antrag stellen. Dem Bescheid entnehmen Sie dann, wie hoch Ihr Anspruch ausfällt. Diesen können Sie aber noch prüfen lassen, um sicherzustellen, dass die Berechnung des Jobcenters auch zutrifft. Fehler sind keine Seltenheit, weshalb sich eine Prüfung oft lohnt.
      Viele Grüße

  61. Ich möchte gerne mit meinem Freund zusammen ziehen. Der hat eine Wohnung im Eltern Haus und zahlt quasi keine Miete sondern beteiligt sich mit an den Kosten. Er verdient netto zwischen 1900-2200€ je nachdem… Wenn ich jetzt bei ihn einziehe, hab ich dann überhaupt noch Anspruch? Meine Angst ist, dass ich dann nicht mehr krankenversichert bin. So, würde das finanzielle gerade hinkommen, aber nicht wenn er mich versichern muss.

    1. Hallo Frau Hentrop,
      ob Sie einen Anspruch haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Bei der Krankenversicherung verhält es sich aber so, dass das Jobcenter einspringt, wenn Ihr Lebensunterhalt zwar grundsätzlich gedeckt ist, aber weder Einkommen noch Vermögen ausreichen, um die Beiträge zur Krankenkasse zu decken. Hierzu einmal unser Ratgeber: Hartz 4: Was gilt für die private und gesetzliche Krankenversicherung?
      Ich hoffe, dass Sie dort die nötigen Infos finden.
      Viele Grüße

  62. Wenn meine Frau etwas über 1000 Euro verdient habe ich Anspruch auf Agl2 ?

    1. Hallo Herr Schink,
      dass Ihre Frau erwerbstätig ist, bedeutet nicht, dass Sie keinen Anspruch auf ALG 2 haben. Allerdings wird ihr Einkommen und sonstiges Vermögen bei der Berechnung Ihres Anspruches berücksichtigt.

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