Verliebt, verlobt, verheiratet – Bedarfsgemeinschaft? Vor dieser Frage stehen (frischgebackene) Eheleute, wenn eine:r von ihnen Bürgergeld bezieht. Dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn beide zusammenleben, sollte klar sein. Aber wie ist es, wenn es trotz Ehe zwei Wohnungen und somit zwei Haushalte gibt?
Mieterhöhungen sind nichts Ungewöhnliches. Gerade auch im Zuge der gestiegenen Energiepreise haben viele Vermieter ihre Mieten angepasst. Für Bürgergeld-Empfänger:innen sind die Kosten – auch angesichts der viel zu niedrigen Angemessenheitsgrenzen – oft nicht zu stemmen. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei einer Mieterhöhung tun sollten.
Verstoßen Bürgergeld-Empfänger:innen gegen ihre Mitwirkungspflichten, können Jobcenter Leistungen ganz oder teilweise entziehen. Für die Jobcenter ist das oft ein Einfallstor für Drangsalierung. Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat in einem neuen Urteil klargestellt, wo die Grenze zwischen zulässiger Praxis und Willkür liegt.
Schwangere Frauen erhalten kurz vor und nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Oft wittert das Jobcenter hier anrechnungsfähiges Einkommen und kürzt daher Leistungen. Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen schob dieser Praxis aber nun einen Riegel vor.
Kindergeld, BaföG und andere Sozialleistungen stehen in der Regel dem Bezug von Bürgergeld entgegen. Viele Jobcenter sind hier nicht zimperlich und lehnen schnell Anträge ab oder stellen laufende Zahlungen ein. Damit machen sie es sich zu einfach – die Rechtslage ist eine andere.
Einfach mal weg und die Seele baumeln lassen – ein klassischer Urlaub kommt für die meisten Bürgergeld-Empfänger:innen allein schon aus finanziellen Gründen nicht infrage. Doch selbst mit entsprechenden Rücklagen kann das Jobcenter eine Reise verweigern.
Bürgergeld-Empfänger:innen müssen bei Antragstellung ihr gesamtes Vermögen angeben. Dazu gehören auch die meisten Lebensversicherungen. Wer ein entsprechendes Versicherungsverhältnis verschweigt, muss sich auf eine happige Rückzahlung einstellen, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen vor kurzem entschied.
Die Energiekrise der letzten Monate ist nicht spurlos an Grundsicherungsempfänger:innen vorbeigegangen – im Gegenteil. Viele Leistungsempfänger:innen sehen sich mit zu hohen Stromrechnungen konfrontiert. Das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt entschieden, wann Jobcenter einspringen müssen.
Das Bürgergeld soll Grundsicherungsempfänger:innen durch gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Doch dafür fehlen rund 1,5 Milliarden Euro im Bundeshaushalt. Ausbaden müssen es – wie immer – die Leistungsbeziehenden.
Respekt und Kommunikation auf Augenhöhe sollen das Fundament sein, auf dem das Bürgergeld aufbaut. Dazu gehört auch, auf die speziellen Bedürfnisse von Leistungsempfänger:innen einzugehen. Barrierefreiheit scheint für Jobcenter aber mitunter ein Fremdwort zu sein, wie der Fall eines blinden Bürgergeld-Empfängers zeigt.