Einer unserer Leser/Leserinnen hat einen Mietvertrag, aus dem sich ergibt, dass bei Reparaturen ein Eigenanteil von 95,00 EUR anfällt. Sind die Kosten für solche Reparaturen im Regelsatz bereits enthalten? Oder fallen diesen Kosten unter die Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II? Diese Frage beantworten wir gerne.