Kostenübernahme: Klassenfahrten sind nicht vom Regelbedarf abgedeckt

Klassenfahrten sind die Highlights des Schullebens. Sie fördern nicht nur die Zusammengehörigkeit, sondern erweitern als Teil ganzheitlicher Bildung die Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Deswegen übernimmt das Jobcenter die Kosten dafür.

Für wen werden Kosten für Klassenfahrten übernommen?

Die Kostenübernahmen für Klassenfahrt sind Teil der Leistungen für Bildung und Teilhabe, genau wie beispielsweise das Schulstarterpaket. Diese Leistungen können alle Familien und Alleinerziehenden bekommen, die von Hartz 4 leben, sofern die Kinder unter 25 sind. Beziehen Sie nur Wohngeld oder den Kindergeldzuschlag, ist eine Kostenübernahme ebenfalls möglich. Auch Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz können einen Antrag aufs Bildungspaket stellen.

Hinweis: Klassenfahrten gehören nicht zum Regelsatz

Für Sie als Hartz 4-Empfänger gilt § 28 Absatz 1 SGB II. Der besagt, dass Klassenfahrten zu Leistungen außerhalb des Regelbedarfs gehören und dementsprechend gesondert berücksichtigt werden.

Wo kann man die Kostenübernahme der Klassenfahrt beantragen?

Seit einer Gesetzesänderung 2019 müssen Sie die Kostenübernahme für Klassenfahrten nicht mehr gesondert beantragen. Sie müssen ihren Bedarf allerdings dem Jobcenter nachweisen. Das können Sie im Voraus tun, es ist aber auch im Nachhinein möglich. Bis Januar des Vorjahres können Sie noch Kosten geltend machen. Das gilt aber erst ab Beginn der Neuregelung im August 2019.

Welche Unterlagen benötigt das Jobcenter?

Sie brauchen kein Antragsformular mehr. Sie müssen nur Ihren Bedarf nachweisen. Dazu können folgende Unterlagen nötig sein:

  • eine Stellungnahme der Schule mit Angaben zu den Gesamtkosten
  • je nach Behörde noch das Programm der Klassenfahrt
  • Schulbescheinigung

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Das Jobcenter zahlt nur die tatsächlichen Aufwendungen, die im Rahmen der Klassenfahrt entstehen. Darunter fallen Übernachtung, Verpflegung und Eintrittsgelder. Die Kosten rechnet das Jobcenter direkt mit der Schule ab. Wird Ihr Kind krank und kann an der Klassenfahrt nicht teilnehmen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests Pflicht. Was das Jobcenter allerdings nicht übernimmt sind private Ausstattungsgegenstände wie Rucksäcke, Wanderschuhe oder Regenbekleidung. Auch das Taschengeld müssen Sie als Eltern finanzieren.

Gibt es eine Obergrenze für den Zuschuss zu Klassenfahrten?

In manchen Bundesländern haben die Kultusministerien beschlossen, die Kosten für eine Klassenfahrt zu deckeln. Eltern haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass sie nur Geld bis zu dieser Obergrenze bekommen. Hier sollten Sie sofort Einspruch einlegen. Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass bei laut § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II gemäß der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführten Klassenfahrten die tatsächlich anfallenden Kosten durch das Jobcenter übernommen werden (B 14 AS 36/07 R). Um eine Ausgrenzung zu verhindern und den Teilhabegedanken zu stärken, sind Klassenfahrten mit Absicht nicht in den Regelsatz integriert.

Wann lehnt das Jobcenter die Kostenübernahme einer Klassenfahrt ab?

Kinder von Leistungsempfängern haben einen Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten ins In- und Ausland, sofern diese im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfinden. Das bedeutet, Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz müssen sich über die Klassenfahrt beraten haben.

Zudem ist die außerunterrichtliche Veranstaltung durch den Schulleiter zu genehmigen. Handelt es sich um Austauschprogramme oder Sprachaufenthalte, an denen die Schulkonferenz nicht beteiligt war, erfolgt keine Kostenübernahme durch das Jobcenter. Ein Schüleraustausch muss allerdings übernommen werden, wenn er dem Unterricht dient. Das hat 2011 das BSG entschieden.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

3 Antworten auf „Kostenübernahme: Klassenfahrten sind nicht vom Regelbedarf abgedeckt“

  1. Ihr solltet euch nicht darüber beschweren, wenn der Staat den Bedürftigen hilft. Es gibt viele Stellen, welche auch euch unterstützen können. Jeder sollte ein zufriedenes Leben leben können. Der Staat hat sich Chancengleichheit auf die Fahnen geschrieben. Das wird alles andere als perfekt umgesetzt, aber hier und da bemüht er sich schonmal.

    Ihr müsst euch stark machen dafür, dass euch geholfen wird. Sich darüber zu beschweren, dass anderen geholfen wird ist kontraproduktiv. Besonders wenn der Staat eine Hilfe offiziell anbietet, ist es nicht verwerflich diese zu beantragen. Verwerflich ist es, wenn das Jobcenter die Hilfe, welche der Staat anbietet, ablehnt.

  2. Liebe Leute! Wir sind Doppelverdiener, arbeiten uns die Seele aus dem Bauch, können trotzdem die Kosten nicht zahlen und hier wird diskutiert und dazu aufgerufen das Geld für Klassenfahrten für Hartz 4 aus dem Ämtern rauszupressen und zu klagen. Ich empfinde das als ganz übel und traurig. WOZU GEHEN WIR ARBEITEN?!?!?!?!?!?!?!?!? Und auch spezilaiuerte Anwälte sollten sich schämen, zu Klagen aufzurufen.

  3. Hallo, habe Antrag auf Kostenübernahme für eine Klassenfahrt in Höhe von 200€ gestellt. Kontoauszüge erbracht, dass ich die Kosten in Raten an die Schule gezahlt habe und Jobcenter lehnt den Antrag ab, weil der Bedarf bereits gedeckt war nach Antragstellung. Darf ich die Klassenfahrt nicht erst selbst bezahlen?

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