Wer übernimmt die Kindergartenkosten bei Hartz 4?

Die Kostenübernahme der Kindergartenkosten wird von Bundesländern und Kommunen selbst bestimmt. An eine gesetzliche Grundlage vom Bund müssen sich die Bundesländer und Kommunen jedoch halten: § 90 SGB VIII. Demnach stellen die Kindergartenkosten eine unzumutbare Belastung dar.

Erlass des Kindergartenbeitrags

Da die Kindergartenkosten eine unzumutbare Belastung für Hartz 4-Empfänger darstellen, werden diese auf Antrag erlassen. Weiterhin können Zuschüsse zum Elternbeitrag für den Kindergarten beantragt werden. Ausnahmsweise ist hierfür jedoch nicht das Jobcenter zuständig, sondern das Jugendamt.

Was ist eine unzumutbare Belastung?

Dass Hartz 4-Empfängern Kita-Beiträge nicht zuzumuten sind, steht ausdrücklich im Gesetz. In § 90 SGB VIII heißt es seit Ende 2019: “Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch […] beziehen”. Diese “Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch” sind im Volksmund besser bekannt als Hartz 4 oder SGB II. Hartz 4-Empfängern werden die Gebühren also immer erlassen. Das gleiche gilt auch für einige andere Gruppen, beispielsweise für Empfänger von Kinderzuschlag oder Wohngeld.

Essensgeldzuschuss für Hartz 4-Empfänger

In einigen Kindergärten mussten sich Hartz 4-Empfänger noch bis 2019 selbst um die Verpflegung der Kinder kümmern und konnten mit einem Antrags aufs Bildungspaket Zuschüsse beim Jobcenter bekommen. Seit dem 01.08.2019 entfallen aber auch die Beiträge zum Mittagessen in den Einrichtungen. Die Kosten werden jetzt vollständig aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, zu dem auch das Schulstarterpaket gehört, finanziert. Das ergibt sich aus der aktuellen Version von § 28 SGB II. Dort heißt es: “Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für

  • Schülerinnen und Schüler und
  • Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.”

Achtung: Kostenübernahme fürs Schulessen “in schulischer Verantwortung”

Schülerinnen und Schüler bekommen die Leistung nur, wenn das Mittagessen “in schulischer Verantwortung” angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist.

Elternbeitrag ist nicht immer einkommensabhängig

Die Kosten für einen Kindergartenplatz werden von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich bestimmt. Somit kann es vorkommen, dass in manchen Bundesländern und Kommunen das Einkommen von den Eltern überhaupt keine Berücksichtigung findet. Nichtsdestotrotz können Hartz 4-Empfängern einen Antrag auf Erlass der Beiträge für die Kinderbetreuung beim zuständigen Jugendamt stellen. Bei Problemen mit deinen Hartz 4-Leistungen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere Partneranwälte überprüfen, ob Sie genügend Leistungen erhalten – kostenlos.

 

Quellen:

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

2 Antworten auf „Wer übernimmt die Kindergartenkosten bei Hartz 4?“

  1. Das bekomme ich vom Jobcenter. Ich zahle 30 Euro im Monat für den Kindergarten. Mein Kind isst nicht im Kindergarten, weil es eine Eierallergie hat. Ich habe mich beim Jobcenter beworben, aber keine Antwort erhalten. Muss ich diesen Beitrag in Düsseldorf zahlen? Können Sie mir das bitte mitteilen, danke.

    1. Hallo Dag Meral,
      leider können wir Ihnen nicht ganz folgen. Geht es bei Ihnen um die Frage, ob Sie die Kosten für die Verpflegung Ihres Kindes erstattet bekommen?
      Viele Grüße

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