Teil der Mitwirkungspflichten von Bürgergeld-Empfänger:innen sind Auskünfte über ihre Betriebs- und Nebenkosten offenzulegen. In bestimmten Fällen können aber auch Dritte von dieser Auskunftspflicht betroffen sein – z.B. Vermieter. Welche rechtlichen Grenzen bei Nachfragen an selbige für das Jobcenter gelten, hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt jetzt klargestellt.