Neues Urteil zur Rückforderung vom Jobcenter zeigt: Ein vorläufiger Bescheid begründet keinen Vertrauensschutz.

Rückforderung vom Jobcenter: Vorläufiger Bescheid setzt kein Vertrauen

Macht das Jobcenter in einem vorläufigen Bewilligungsbescheid einen Fehler, kann es die daraus resultierenden Überzahlungen trotzdem zurückverlangen. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem neuen Urteil klar. Solange der Fehler auch für Menschen ohne rechtliches Hintergrundwissen offensichtlich ist, dürfen Bürgergeld-Empfänger:innen nicht auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen.

Geschrieben von: Julia

Jobcenter sind bei Mietschulden zur Übernahme verpflichtet; selbst wenn der Betrag unangemessen hoch ist.

Jobcenter: Auch unangemessene Mietschulden verpflichten zur Übernahme

Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) verpflichtet Jobcenter dazu, die Mietkosten von Bürgergeld-Empfänger:innen zu übernehmen, solange der Betrag noch angemessen ist. Bei Mietschulden hingegen muss das Amt auch unabhängig von deren Angemessenheit zahlen, wie das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern jetzt entschieden hat. Der an sich empfängerfreundliche Beschluss hat jedoch einen Haken.

Geschrieben von: Julia

Die Zahlungsanweisung zur Verrechnung wird eingestellt: Das kommt jetzt auf Bürgergeld-Empfänger:innen zu.

Zahlungsanweisung zur Verrechnung wird eingestellt: So geht’s weiter

Kontolose Bürgergeld-Empfänger:innen erhalten ihre Leistungen bisher über die sogenannte Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV). Genau diesen Service stellt die Postbank aber zum 1. Januar 2026 komplett ein. Wir verraten Ihnen, welche Alternativen für die ZzV geplant sind und wie es jetzt für Leistungsbeziehende ohne eigenes Konto weitergeht.

Geschrieben von: Julia

Rückforderungen vom Jobcenter gegen Erben sind in der Regel rechtmäßig.

Rückforderung vom Jobcenter gegen Erben: Amt fordert knapp 1.500 EUR

Zahlt das Jobcenter nach dem Tod von Bürgergeld-Empfänger:innen unbewusst an deren Erben weiter Leistungen, müssen sie das zu viel gezahlte Geld zurücküberweisen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden. Unter anderem stand die Frage im Raum, ob Hinterbliebene von ihrer Rückzahlungspflicht befreit sind, wenn sie damit notwendige Ausgaben wie die Beerdigungskosten begleichen.

Geschrieben von: Julia

Eine neue Bürgergeld-Studie zeigt, wie schlecht es Menschen in der Grundsicherung wirklich geht.

Bürgergeld-Studie zeigt: So geht es Menschen in der Grundsicherung

Im öffentlichen Diskurs gilt das Bürgergeld oft als „soziale Hängematte“. Dabei bedeutet ein Leben in der Grundsicherung vor allem eines: Verzicht. Das bestätigt nun auch eine aktuelle Studie des gemeinnützigen Vereins Sanktionsfrei. In einer großangelegten Umfrage sammelten Forschende Daten zur Lebenssituation von Bürgergeld-Empfänger:innen. Das Ergebnis: Armut, Ausgrenzung und die Angst, dauerhaft vom Staat abhängig zu sein, sind unter Leistungsbeziehenden weit verbreitet.

Geschrieben von: Julia

Die neue Regierung plant, dass es bald kein Bürgergeld mehr für Ukrainer geben soll.

Kein Bürgergeld mehr für Ukrainer: Sonderregelung wird abgeschafft

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind schätzungsweise 1, 65 Millionen Ukrainer:innen nach Deutschland geflohen. Dank einer Sonderregelung bekommt ein Teil von ihnen Bürgergeld. Nun wollen SPD und Union in ihrer neuen Grundsicherung dieses Privileg streichen – mit fatalen Auswirkungen für die Geflüchteten.

Geschrieben von: Julia

Es ist nicht sozialwidrig, wenn Familien Bürgergeld zusätzlich zum Elterngeld beantragen.

Bürgergeld zusätzlich zum Elterngeld: Doppelte Beantragung möglich

Familien, die durch die Inanspruchnahme von Elternzeit Bürgergeld beziehen müssen, handeln nicht sozialwidrig. Die Hilfebedürftigkeit ist in diesem Fall zwar selbst verschuldet. Gleichzeitig liegt mit der Elternzeit aber ein wichtiger Grund vor, so das Landessozialgericht (LSG) Hessen. Eine Grenze zieht das Gericht erst beim vorsätzlichen Missbrauch der Elternzeit: Elternteile, die nur für den Bürgergeldbezug eine Auszeit nehmen, sich aber nicht um ihr Kind kümmern, müssen ihre Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen.

Geschrieben von: Julia

2026 wird es eine weitere Nullrunde beim Bürgergeld geben.

Nullrunde beim Bürgergeld: Regelsatz bleibt 2026 gleich

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf geeinigt, das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung zu ersetzen. Teile der Reform umfassen unter anderem die Anpassung der Regelsätze: Eine ergänzende Fortschreibung, die realitätsnahe Preissteigerungen bei der Berechnung berücksichtigt, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Für Bürgergeld-Empfänger:innen würde das eine weitere Nullrunde 2026 bedeuten.

Geschrieben von: Julia

Die Sorgfaltspflicht nach dem SGB verpflichtet Bürgergeld-Empfänger:innen nicht dazu, jeden Fehler in einem Jobcenter-Bescheid zu finden.

Sorgfaltspflicht im SGB: Empfänger dürfen auf Bescheide vertrauen

Zahlt das Jobcenter aufgrund eines Berechnungsfehlers zu viel Geld an Bürgergeld-Empfänger:innen aus, darf es den überschüssigen Betrag anschließend nicht zurückfordern. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden. Leistungsbeziehende seien nicht dazu verpflichtet, komplizierte Leistungsberechnungen im Detail auf Fehler zu überprüfen und das Amt darauf hinzuweisen.

Geschrieben von: Julia