Macht das Jobcenter in einem vorläufigen Bewilligungsbescheid einen Fehler, kann es die daraus resultierenden Überzahlungen trotzdem zurückverlangen. Das stellt das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem neuen Urteil klar. Solange der Fehler auch für Menschen ohne rechtliches Hintergrundwissen offensichtlich ist, dürfen Bürgergeld-Empfänger:innen nicht auf die Richtigkeit des Bescheides vertrauen.