Familien, die durch die Inanspruchnahme von Elternzeit Bürgergeld beziehen müssen, handeln nicht sozialwidrig. Die Hilfebedürftigkeit ist in diesem Fall zwar selbst verschuldet. Gleichzeitig liegt mit der Elternzeit aber ein wichtiger Grund vor, so das Landessozialgericht (LSG) Hessen. Eine Grenze zieht das Gericht erst beim vorsätzlichen Missbrauch der Elternzeit: Elternteile, die nur für den Bürgergeldbezug eine Auszeit nehmen, sich aber nicht um ihr Kind kümmern, müssen ihre Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen.