Bürgergeld-Empfänger:innen haben während ihres Leistungsbezugs die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Seit 2017 gilt das auch für Abgaben in der Vergangenheit. Wir verraten Ihnen, wie die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag funktioniert und welche Nachweise Sie dafür benötigen.