Ist ein Laptop für die Teilnahme am Unterricht zwingend erforderlich, muss das Jobcenter für dessen Anschaffungskosten aufkommen. Das hat das Sozialgericht (SG) Halle entschieden. Warum die Entscheidung betroffenen Familien gleich doppelt den Rücken stärkt, haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.