Als Kind oder junger Erwachsener freut man sich über ein Taschengeld der Großeltern. In Krefeld hat das Jobcenter versucht auch das als Einkommen anzurechnen. Doch das Sozialgericht Dortmund stellte sich dagegen.
Als wäre es nicht schon genug, dass die Jobcenter durch ihre Fehler Hartz 4-Empfänger in Deutschland schikanieren und um bares Geld bringen. Nein, sie setzen noch einen drauf und drücken sich vor den Kosten, die durch ihr Versagen entstehen. Im aktuellen Fall hat das Jobcenter Koblenz den Hartz 4-Empfänger sprichwörtlich im Regen stehen lassen. Räumungsklage vorprogrammiert. Das zeigt wieder, wie Skrupellosigkeit den Alltag bestimmt.
Lange Zeit war es eine der größten Hürden eines Umzugs. Nebenkosten mussten auch nach dem Auszug nachträglich selbst übernommen werden. Dieser hohe Kostenfaktor muss nun vom Jobcenter übernommen werden und bietet einem nun ganz neue Möglichkeiten.
Heute berichten wir von einem interessanten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.09.2016 (S 19 AS 1803/15). Das Gericht entschied, dass das Jobcenter den vollen Betrag der Heizungsreparatur des Hauseigentümers übernehmen muss und die Übernahme eben nicht auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft begrenzen darf.