Taschengeld ist kein Einkommen

Urteil: Taschengeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden

Als Kind oder junger Erwachsener freut man sich über ein Taschengeld der Großeltern. In Krefeld hat das Jobcenter versucht auch das als Einkommen anzurechnen. Doch das Sozialgericht Dortmund stellte sich dagegen.

50 EUR als Taschengeld erhält ein 24-jähriger Hartz 4-Empfänger von seiner Großmutter monatlich als Taschengeld zugesteckt. Außerdem bekommt er noch Unterstützung von seiner Mutter in Höhe von 110 EUR sowie Einkommen aus einem Nebenjob. Da diese Einnahmequellen nicht zum Leben reichen, ist er Aufstocker beim Jobcenter.
Bei den Berechnungen seiner Hartz 4-Leistungen wurden von seinem zuständigen Sachbearbeiter dabei auch das Taschengeld seiner Oma als Einkommen angerechnet. Gegen diese Anrechnung wehrte sich der Betroffene.

Anrechnung des Taschengelds ist grob unbillig

Die Argumentation des Leistungsbeziehers stütze sich darauf, dass eine Anrechnung des Taschengeldes grob unbillig ist. Zum einen ergab sich durch das Taschengeld kein Vorteil, der zusätzlich zum Hartz 4-Bezug nicht zu rechtfertigen ist. Die Summe entspricht in etwa einem Achtel des Regelbedarfs des Hartz 4-Empfängers. Hinzu kommt, dass der junge Mann das Geld dafür nutzte, um Bewerbungen zu schreiben. Somit wirkt sich eine Anrechnung des Geldes als Einkommen ebenfalls negativ auf den Bewerbungsprozess des Klägers aus.

Sozialgericht Düsseldorf stellt sich gegen das Jobcenter

Das Sozialgericht Düsseldorf entschied, dass das Jobcenter keine Anrechnung des Taschengeldes vornehmen darf und stellt sich somit auf die Seite des Hartz 4-Empfängers. Dieser darf das Geld seiner Großmutter behalten und weiter für seinen Bewerbungsprozess einsetzten.

Wenn du auch Probleme mit dem Jobcenter hast, helfen dir unsere Partneranwälte gern. Sie prüfen deine Hartz 4-Bescheid kostenlos für dich und kämpfen für alle Leistungen, die dir zustehen.

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 4.83

Your page rank:

Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

2 Antworten auf „Urteil: Taschengeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden“

  1. Ich bin Invalidenrentner und erhalte Sozialleistungen. DIE SPD zieht in Erwägung,das Taschengeld für asylanten von 135 auf 150eu zu erhöhen. Warum erhalte ich kein Taschengeld vom Staat?

  2. Mir hat man mal 50eu Geburtstagsgeschenk angerechnet. Ist aber lange her. Jetzt bin ich EU-rentner.Aber ich hab da ein ganz anderes Problem:Die spd erwägt,das Taschengeld für Asylbewerber zu erhöhen. Von 135 auf 150eu.Warum bekomme ich kein Taschengeld?

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert