Bei Geldgeschenken hält das Jobcenter schnell die Hand auf und rechnet diese als Einkommen an. Das ist allerdings nicht immer rechtens. Beispielsweise dann nicht, wenn das Geld für dringende Reparaturen an einem Eigenheim benötigt wird. Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu ein entsprechendes Urteil gefällt. Wir erklären, wie es sich mit Finanzspritzen beim Bürgergeld-Bezug mit Eigenheim verhält.