Bei Bürgergeld-Bezug sind Geldgeschenke ein heikles Thema. Das musste nun auch eine Familie einsehen, die sich mit insgesamt mehr als 65.000 geschenkten Euro auf eine Reise gen Mekka begab. Das Jobcenter zeigte sich angesichts der Traumreise nicht gönnerhaft – und forderte rund 22.600 Euro zurück. Klagen vor dem Sozial- und Landessozialgericht blieben bislang erfolglos.