Wenn Sie Hilfe vom Jobcenter brauchen, müssen Sie dafür zunächst einen Hartz 4-Erstantrag stellen. Denn das Jobcenter muss prüfen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, Leistungen zu bekommen und wenn ja, wie viel Geld ausgezahlt wird. Doch auch wenn der Antrag mit allen nötigen Anlagen und Nachweisen beim Jobcenter vorliegt, fließt noch nicht sofort Geld. Eine Bearbeitungszeit von drei bis vier Wochen sollten Sie mindestens einplanen. Das Gleiche gilt, wenn Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Sollte das Jobcenter sich nicht an eine angemessene Bearbeitungszeit halten, können Sie sich nötigenfalls auch vor Gericht wehren. Doch was ist nun eine angemessene Bearbeitungszeit, mit der Sie rechnen können?
Ortsabwesenheit: Rechte und Pflichten bei Reisen im Krankheitsfall
Ob Sommergrippe, Bänderriss oder psychische Probleme: Wer krank ist, kann weder im Jobcenter noch bei einer angesetzten Maßnahme erscheinen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Regelungen zur Ortsabwesenheit ungültig werden. Im Klartext: Auch krank gemeldete Hartz-4-Empfänger brauchen grundsätzlich die Zustimmung des Jobcenters, wenn sie ihren Wohnort verlassen wollen. Und das ist gar nicht so unwahrscheinlich: Der Besuch einer Spezialklinik oder die Pflege im Haus eines Familienangehörigen sind häufig mit einer Reise verbunden. Wer hier nicht den Behördenweg einhält, riskiert die Kürzung von Leistungen.
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Urteil: Taschengeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden
Als Kind oder junger Erwachsener freut man sich über ein Taschengeld der Großeltern. In Krefeld hat das Jobcenter versucht auch das als Einkommen anzurechnen. Doch das Sozialgericht Dortmund stellte sich dagegen.
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Hartz 4-Empfänger muss für Räumungsklage zahlen
Als wäre es nicht schon genug, dass die Jobcenter durch ihre Fehler Hartz 4-Empfänger in Deutschland schikanieren und um bares Geld bringen. Nein, sie setzen noch einen drauf und drücken sich vor den Kosten, die durch ihr Versagen entstehen. Im aktuellen Fall hat das Jobcenter Koblenz den Hartz 4-Empfänger sprichwörtlich im Regen stehen lassen. Räumungsklage vorprogrammiert. Das zeigt wieder, wie Skrupellosigkeit den Alltag bestimmt.
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Nebenkostennachzahlung nach Auszug muss Jobcenter bezahlen
Lange Zeit war es eine der größten Hürden eines Umzugs. Nebenkosten mussten auch nach dem Auszug nachträglich selbst übernommen werden. Dieser hohe Kostenfaktor muss nun vom Jobcenter übernommen werden und bietet einem nun ganz neue Möglichkeiten.
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