Jobcenter Augsburg Stadt

 

Kontakt

  • Jobcenter Augsburg Stadt
  • Adresse: August-Wessels-Straße 31, 86156 Augsburg
  • Telefon: 0821 / 3151700
  • Fax: 0821 / 24135105
  • Webseite: Link

Öffnungszeiten

  • Montag: 8:00–12:00 Uhr
  • Dienstag: 8:00–12:00 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen
  • Donnerstag: 8:00–12:00, 15:30–17:00 für Berufstätige
  • Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Unser Service für Sie
Bescheid vom Jobcenter durch unsere Anwälte prüfen lassen und direkt mehr Bürgergeld erhalten!
Bescheid kostenlos prüfen

Über das Jobcenter Augsburg Stadt

Die drittgrößte Stadt Bayerns mit 293.000 Einwohnern verzeichnete im August 2017 knapp 9.300 Arbeitslose. Verrechnet mit den Erwerbstätigen ergibt sich eine Arbeitslosenquote von 5,8%. Für Bayern ist dieser Wert deutlich über dem Durchschnitt, denn die Arbeitslosenquote betrug 3,2% im gleichen Berichtsmonat.

Viele Arbeitslose, viele Sanktionen?

Von Mai 2016 bis April 2017 hat das Jobcenter der größten Stadt Schwabens über 3.110 neue Sanktionen ausgesprochen. Dabei wurden im Schnitt 23,5% der Leistungen gekürzt. Das entspricht einem Durchschnitt von 134,- EUR pro Monat für jeden sanktionierten Leistungsempfänger.

Das sollten Sie im Fall einer zu Unrecht ergangenen Sanktion tun

Sie haben einen Hartz 4-Sanktionsbescheid erhalten, in dem Ihnen vorgeworfen wird, Sie hätten eine Pflichtverletzung begangen. Allerdings hatten Sie einen wichtigen Grund, warum Sie diese begangen haben. Wenn das Ihrem Jobcenter bekannt war, darf es Sie deswegen nicht sanktionieren. Senden Sie uns Ihren Bescheid zu und wir prüfen kostenlos, ob Ihre Sanktion zu Unrecht erging.