Verbraucherrechtsportal Atornix

casecheck wird zu Atornix und startet neues Verbraucherrechtsportal

Vielleicht ist es Ihnen auf unserer Website bereits aufgefallen: Der Betreiber von hartz4widerspruch.de hat einen neuen Namen – Atornix. Bisher haben wir unter dem Namen casecheck 40.000 Menschen bei Problemen mit dem Jobcenter und anderen Stellen geholfen. Nun starten wir mit atornix.de ein neues Verbraucherrechtsportal für alle Rechtsfragen des Alltags.

Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?

Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?

Aufgrund eines aktuellen Falles gehen wir heute der Frage nach, ob der Grundsatz „Kinder haften nicht für ihre Eltern“ auch für das Jobcenter gilt. Die Antwort vorweg: Ja! Es gibt keine Haftung seitens der Kinder gegenüber den Eltern, deshalb kann das Jobcenter das Einkommen der Kinder auch nicht anrechnen.

Lange nicht alle Menschen, die berechtigt sind, Sozialleistungen zu beziehen, beantragen sie auch.

Die Angst vor Stigmatisierung bei Bezug von Sozialleistungen

Die Juli-Zahlen, die die Bundesagentur für Arbeit vorlegte, weisen einen leichten Anstieg der Arbeitslosenzahl auf. Im selben Zeitraum sank wiederum die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Das mag ein Hinweis darauf sein, dass die Anzahl der Antragsteller abgenommen hat. Doch was könnte ein Grund dafür sein?

Hartz 4 und Privatschulen

Hartz IV und Privatschulen – passt das überhaupt zusammen?

Wenn Sie mit Hartz IV auskommen müssen, schließen Sie dann von vornherein aus, Ihr Kind auf eine Privatschule zu schicken? Ein wesentlicher Hinderungsgrund, überhaupt einen einzigen Gedanken darauf zu verwenden, könnte das Schulgeld sein. Kein Hartz IV-Berechtigter kann Schulgeld stemmen. Auch kein geringes.

Anders ausgedrückt: Hartz IV und Privatschulen – passt das überhaupt zusammen? Zugespitzt beantwortet: Im Prinzip schon.

Für Hartz 4-Bezieher ist nicht immer klar ersichtlich, welche Behörde für ihr Anliegen zuständig ist.

Jobcenter und Agentur für Arbeit – wer ist wer?

Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen Sie beim Jobcenter. Ihr Geld bekommen Sie aber von der Agentur für Arbeit überwiesen. Ihr Arbeitsvermittler arbeitet beim Jobcenter. Die Maßnahme zur Wiedereingliederung, an der Sie teilnehmen, wird aber von der Agentur für Arbeit bezahlt. Wie passt das alles zusammen? Wir haben hier einmal klar aufgeschlüsselt, welche Behörde eigentlich für was zuständig ist.

Hartz 4-Missbrauch wird immer seltener.

Hartz IV-Missbrauch: Zahlen sinken weiter

Der Sozialstaat hilft denjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. In Deutschland erhalten viele Menschen diese Hilfe in Form von Arbeitslosengeld II, das ihnen vom Jobcenter ausgezahlt wird. Wer sich aber vom Staat helfen lässt, obwohl ihm keine oder zumindest weniger Hilfe zusteht, macht sich strafbar. Wenn das Jobcenter einen Betrug vermutet, leitet es ein Verfahren wegen des Verdachts auf Leistungsmissbrauch ein.