Hartz 4 und Privatschulen

Hartz IV und Privatschulen – passt das überhaupt zusammen?

Wenn Sie mit Hartz IV auskommen müssen, schließen Sie dann von vornherein aus, Ihr Kind auf eine Privatschule zu schicken? Ein wesentlicher Hinderungsgrund, überhaupt einen einzigen Gedanken darauf zu verwenden, könnte das Schulgeld sein. Kein Hartz IV-Berechtigter kann Schulgeld stemmen. Auch kein geringes.

Anders ausgedrückt: Hartz IV und Privatschulen – passt das überhaupt zusammen? Zugespitzt beantwortet: Im Prinzip schon.

Ein Blick in das Grundgesetz

Das Grundgesetz verbietet nämlich bereits die Genehmigung einer Privatschule, sofern die Besitzverhältnisse der Eltern ausschlaggebend für die Teilhabe ihrer Kinder sind. Kinder von Geringverdienern dürfen vom Besuch einer Privatschule nicht ausgeschlossen werden.

Der Fachterminus dafür ist das „Sondierungsverbot“. Kinder von Hartz IV-Empfängern dürfen nicht von den Kindern einkommensstarker Familien abgegrenzt werden. Eine soziale Auslese darf nicht stattfinden. Darum geht es.

Tatsächlich aber hapert es an der Umsetzung des Grundgesetzes. Von Bundesland zu Bundesland wird die Genehmigung und Förderung mit Steuergeldern von Privatschulen unterschiedlich gehandhabt. Deshalb trifft man in Rheinland-Pfalz andere schulische Verhältnisse an als in Niedersachsen.

Die Monatsbeiträge betragen mehrere hundert Euro

Nach NDR-Recherchen stellen Privatschulen in Niedersachsen den Eltern happige Monatsbeiträge in Rechnung. Das können in Einzelfällen bis zu 600 EUR sein – wohlgemerkt, trotz staatlicher Förderung. Das wird auch vom niedersächsischen Rechnungshof harsch kritisiert. Er wirft den staatlichen Kontrollinstanzen Versagen vor, wenn es um die Kontrolle der Schulgelder an Privatschulen geht.

Ganz zu schweigen von der Kritik der Bildungsforscher, die auf das Grundgesetz pochen, insbesondere auf das „Sondierungsverbot“. Einige Bildungsexperten sprechen sogar von einem Verstoß gegen das Grundgesetz und fordern den freien Zugang für alle. Die qualitativ gute schulische Bildung müsse sich jeder leisten können – ob nun Regelschule oder Privatschule.

Dass das geht, zeigen Mainz und Koblenz, wo das rheinländisch-pfälzische Gesetz jedes Schulgeld verbietet. Es spricht für sich.

Hinweis: Privatschule ist ein unscharfer Begriff

Eigentlich sind sie zunächst nicht mehr als privat organisierte Schulen. Das sagt wenig über ihre pädagogischen Richtlinien aus. Sie erhalten in der Regel
  • öffentliche Gelder
  • versprechen individualisierte Betreuung der Schülerinnen und Schüler
  • versprechen kleine Klassen
  • beste technische Ausstattung
  • hohe Medienkompetenz

Privatschulen boomen

Laut NDR besuchen allein in Niedersachsen 60.000 Schülerinnen und Schüler Privatschulen. Ihr Anteil hat sich in den letzten Jahren schlichtweg verdoppelt, gefördert mit immerhin 360 Millionen Steuergeldern. Privatschulen boomen. Eine nicht unerhebliche Zahl an Waldorfschulen ist in dem Bundesland an den Start gegangen. Der Bedarf steigt weiter.

In der Regel bieten Privatschulen Beitragsstaffelungen an, die Haushalte mit geringem Einkommen kleine Monatsbeiträge zubilligen. Allerdings: Hartz IV-Betroffenen wird selbst der kleine Beitrag zu viel abverlangt sein.

Gutachter schlagen dem niedersächsischen Kultusminister eine Beitragshöchstgrenze von 200 EUR pro Monat vor. Immer noch zu viel für Eltern mit geringem Einkommen. Da hilft auch das Bildungspaket der Bundesregierung für Hartz IV-Berechtigte nicht weiter. Das sieht nämlich keinen Posten für Schulgeld vor. Die Pauschale von 100 EUR pro Schuljahr ist für andere Zwecke vorbestimmt. Auch hier bleibt also nichts für Schulgeld übrig.

Ein Wort zu den Waldorfschulen:

Auch Waldorfschulen sind Privatschulen, die allerdings eigene reformpädagogische Konzepte umsetzen, deren Schwerpunkt in der ganzheitlichen Bildung der Schüler liegt. Großer Wert wird auf die musischen Fächer gelegt. Einen Laptop wird man in einer Waldorfschule eher nicht finden.

Eine Prüfung der Schulgelder ist angekündigt

Der niedersächsische Kultusminister hat nach der Veröffentlichung der NDR-Recherche eine Prüfung der Schulgelder der Privatschulen zugesagt. Ob es auch geschieht und was dabei herauskommt, bleibt abzuwarten.

Tipp: Nicht gleich aufgeben

Die Solidargemeinschaft von Eltern und Lehrern spielt in den Waldorfschulen eine bedeutende Rolle. Einkommensschwächere Eltern können in begrenzter Zahl mitgetragen werden. Es ist für einen Hartz IV-Empfänger also nicht von vornherein ausgeschlossen, sein Kind dort anmelden zu können.

 

Quelle:


NDR-Recherche

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Geschrieben von: Johanna Höfer

Nach einem Master in Transkulturelle Studien an der Universität Bremen arbeitete sie als Sozialarbeiterin zuerst bei der AWO und dann für die Stadt Bremen. Nun informiert sie als Redakteurin bei hartz4widerspruch.de über praktische Tipps für den Umgang mit Hartz IV.

4 Antworten auf „Hartz IV und Privatschulen – passt das überhaupt zusammen?“

  1. Naja, leider liegt es nicht unbedingt an der Willigkeit der “Privatschulen” ohne Schulgelder zurechtkommen. Es liegt eher daran, dass Ersatzschulen pro Schüler nur einen wesentlichen geringeren Zuschuss vom Staat erhalten als staatliche Schulen. Je nach Bundesland sind das derzeit im Schnitt zwei Dritteln der Kosten, die der Schüler an einer staatlichen Schule verursachen würde. Da haben Ersatzschulen leider keine andere Wahl als Schulgeld zu verlangen… (War selbst an einer Schulgründung beteiligt und weiß das daher aus erster Hand)
    Anstatt Schulgeld zu verbieten wäre es wohl also sinnvoll diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und den Ersatzschulen 100% der Kosten zuzuschießen, die der Schüler an einer staatlichen Schule verursachen würde. Damit wäre Schulgeld an Ersatzschulen unnötig. Und der Staat hätte im Vergleich zu staatlichen Schulen nicht mal Mehrkosten…

  2. Hallöchen, vielen Dank für den Artikel. Schön wäre es wenn in ihrem Text die Frage geklärt worden wäre ob es denn eine Möglichkeit gibt sich wenigstens das Schulgeld einer freien Schule als Sonderausgabe anrechnen zu lassen. Ich meine nicht, das das Amt das Schulgeld übernehmen soll sondern das die Ausgaben für eine freie/privat Schule eventuelles Einkommen mindert, wenn es doch schon Begriffe wie “Sondierungsverbot” gibt?!?!?

    Grüße aus Halle sendet Stefan Schumann-Semlin

    1. Hallo Herr Schumann-Semlin,
      danke für Ihre Anregung. Da in Einzelfällen geklärt wird, ob ein Sonderbedarf vorliegt, käme es bezüglich des Schulgeldes wohl auf einen Versuch an. Einen Ablehnungsbescheid kann immer überprüft werden.
      Viele Grüße

  3. Vielen Dank für den Text. Wir stehen nun vor dieser Hürde. Als Harz4 Empfänger bleibt nur der Weg auf eine öffentliche Schule,obwohl das Kind dort fehl am Platz ist. Die Privatschule in NRW bleibt verschlossen weil nur eine Krankschreibung nach Paragraph 35a die geringste Möglichkeit zu lässt eine Privatschule zu besuchen. Aber dafür muss dein Kind krank sein.
    Deutschland du gibst armen Menschen gar nicht die Chance sich zu verändern.

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