Verbraucherrechtsportal Atornix

casecheck wird zu Atornix und startet neues Verbraucherrechtsportal

Vielleicht ist es Ihnen auf unserer Website bereits aufgefallen: Der Betreiber von hartz4widerspruch.de hat einen neuen Namen – Atornix. Bisher haben wir unter dem Namen casecheck 40.000 Menschen bei Problemen mit dem Jobcenter und anderen Stellen geholfen. Nun starten wir mit atornix.de ein neues Verbraucherrechtsportal für alle Rechtsfragen des Alltags.

Ändert sich etwas an Ihrem Service?

An unserem von hartz4widerspruch.de bekannten Service ändert sich nichts. Denn hartz4widerspruch.de bleibt und Sie bekommen hier weiter den gewohnten, kostenlosen Service vom gleichen Team. Auch unsere Zusammenarbeit mit den Partneranwälten von rightmart bleibt bestehen. Dort werden Sie weiterhin von erfahrenen Rechtsanwälten und Juristen betreut.

Kann ich mich weiterhin in mein Kundenkonto bei hartz4widerspruch.de einloggen?

Sie können wie gewohnt Ihr Kundenkonto nutzen und sich auf hartz4widerspruch.de anmelden. Zusätzlich können Sie auch über unser neues Portal atornix.de auf Ihre Daten zugreifen. Sie brauchen sich dort also nicht neu anzumelden.

Unseren Kundenbereich haben wir in diesem Zuge ganz neu gestaltet, um Ihnen eine noch bessere Übersichtlichkeit zu bieten – egal, ob Sie sich über atornix.de oder hartz4widerspruch.de anmelden.

Welche neuen Rechtsdienstleistungen bietet Atornix an?

“Niemand sollte auf sein gutes Recht verzichten müssen, nur weil der Weg zum Anwalt zu teuer, zu weit oder zu kompliziert ist.”

– Marco Klock (CEO, Atornix GmbH)

Wir möchten allen Menschen Zugang zu der Lösung ihres Rechtsproblems verschaffen. Diese Möglichkeit wollen wir Ihnen mit Atornix bieten. Sie können nun in Ihrem Kundenkonto noch weitere Rechtsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Zum Anfang ist dies

  • die Prüfung von Bußgeldbescheiden (z.B. wenn Sie geblitzt wurden)
  • sowie Unterstützung bei Verkehrsunfällen
  • und im Verkehrsstrafrecht.

In den nächsten Wochen und Monaten werden wir unser Angebot stetig erweitern und Ihnen zudem im Arbeitsrecht (z.B. bei einer Kündigung) und Mietrecht zur Seite stehen.

Achtung: Die Bescheidprüfung bleibt kostenlos

Die Prüfung von Jobcenter-Bescheiden und deren Korrektur ist bei Atornix kostenlos – egal über welche der beiden Seiten Sie sich anmelden. In allen anderen Rechtsbereichen bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an und erstellen Ihnen dann ein Angebot. Mehr Informationen dazu finden Sie auf atornix.de.

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Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Anwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

6 Antworten auf „casecheck wird zu Atornix und startet neues Verbraucherrechtsportal“

  1. Ich bin Verheiratet bin 57 Jahre alt und meine Frau ist 67 alt bekommt Rente 1068,€ ab Juli ich bekomme Hatrtz 4 266,45 € ab Juli bekomme ich 216 ,€ dürfen die das abziehen.

    1. Hallo Hubert,
      lassen Sie Ihren Änderungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Nur so lässt sich sicher feststellen, ob das Jobcenter einen Fehler bei der Berechnung gemacht hat. Ist das der Fall, wird Widerspruch eingelegt.
      Viele Grüße

  2. Guten Morgen,
    ich habe von meinen Stadtwerkeneuen eine Gutschrift über 292 € erhalten. Darf das Jobcenter das Geld einbehalten? Da ich die Stromkosten doch von meinem Regelsatz bezahle.
    Für einrichten kurze Antwort wäre Ich Ihnen dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Katrin Holzbauer

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor etlichen Wochsen wurde mir per E Mail mitgeteilt, dass ich 100 oder mehr Bonuspunkte hätte, die man mir zukommen lassen wollte. Die ist bisher nicht geschehen.
    Darf ich Sie um Prüfung bitten und sie mir ggf zukommen lassen.
    Anfang Februar werde ich Ihnen meinen neuesten Bewilligungsbescheid zur Prüfung zusenden.
    Überhaupt weiß ich nicht , wie der jetzige Stand meiner Verfahren ist.
    Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich auch diesbezgl in Kenntnis setzen würden.
    Vielen Dank!
    Mir freundlichen Grüßenicht
    Katrin Holzbauer
    katrin.holzbauer@aol.de

  4. Ich beabsichtige ab 01.01.2020 bei meine Mutter einzuziehen, allerdings als eine WG und keine Bedarfsgemeinschaft ? Ist dies überhaupt möglich und wenn ja, was ist zu berücksichtigen?

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