Vor Sozialgerichten geht es häufig um das Bestehen oder Nichtbestehen existenzieller Leistungsansprüche. Entsprechend gravierend sind die Folgen, wenn sich das Verfahren unnötig in die Länge zieht. Doch als Bürgergeld-Empfänger:in haben Sie bei einer unangemessenen Verfahrensdauer Anspruch auf Entschädigung, wie ein aktueller Fall des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg zeigt.