Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben bald keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Das hat die Bundesregierung unter der Leitung von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas beschlossen. Statt der Grundsicherung sollen Ukrainer nur noch Asylleistungen bekommen, heißt es im Gesetzesentwurf. Wer genau betroffen ist und welche Auswirkungen der Rechtskreiswechsel abgesehen von niedrigeren Regelsätzen hat, lesen Sie hier.