Bürgergeld-Empfänger müssen die Kosten für eine medizinisch nicht notwendige Zahnspange aus eigener Tasche zahlen. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen hervor. Nach Auffassung der Richter ist der Gang zum Kieferorthopäden zu weit verbreitet, als dass er einen einzelfallbezogenen Mehrbedarf darstellen kann.