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Pendeln mit Hartz IV: Wer trägt die Kosten?

Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann für Arbeitnehmer*innen durchaus kostspielig sein. Deshalb zahlen viele Arbeitgeber*innen in solchen Fällen Pendlerpauschalen. Eine unserer Leserinnen ist Aufstockerin und erhält ebenfalls eine solche Pauschale. Die wird vom Jobcenter aber als Einkommen angerechnet. Nun fragt sie sich, ob das rechtens ist.

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Jobcenter zieht Pendlerpauschale ein

Vor Kurzem erreichte unsere Redaktion der Hilferuf einer Hartz IV-Empfängerin. Sie sei Aufstockerin und verdiene Dank ihres Minijobs 350 EUR im Monat. Weil sie den Weg zum Arbeitsplatz mit ihrem privaten PKW zurücklegen müsse, erstatte ihr Arbeitgeber ihr die Fahrtkosten. Das Jobcenter rechne das Kilometergeld aber als Einkommen an. Jetzt will sie wissen, ob eine Pendlerpauschale wirklich einfach so angerechnet werden kann.

Hinweis: Pendler*innen in Deutschland

Laut Pendleratlas der Bundesagentur für Arbeit pendeln rund 13 Millionen Arbeitnehmer*innen in Deutschland regelmäßig in einen anderen Landkreis (Stand Juni 2020), um zu arbeiten. Gemessen an der Zahl aller Beschäftigten sind das 39%.

Kilometergeld ist kein Einkommen

Zur Anrechnung von Pendlerpauschalen haben sich bereits einige Sozialgerichte (SG) geäußert. Sowohl das SG Detmold als auch das SG Dortmund sind der Auffassung, dass die Erstattung der Fahrtkosten durch den*die Arbeitgeber*in nicht als Einkommen anzurechnen ist. Dabei sei es auch unerheblich, ob eine monatliche Pauschale gezahlt werde oder nur die tatsächlichen Kosten übernommen werden.

Zur Begründung führte das SG Detmold an, dass die Übernahme der Fahrtkosten im Kern mit der Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs gleichzusetzen ist. Ein Dienstfahrzeug würde das Jobcenter aber niemals als Vermögen anrechnen, weil es nicht dem*der Leistungsempfänger*in gehöre. Daher könne nichts anderes bei der Kostenerstattung durch den*die Arbeitgber*in gelten.

Ähnlich argumentierte auch das SG Dortmund in einem Fall. Eine Pendlerpauschale diene nicht dem Lebensunterhalt der Beschäftigten, sondern solle nur die Kosten ausgleichen, die durch den Weg zur Arbeit entstehen. Von Vermögen könne deshalb keine Rede sein, so die Dortmunder Richter*innen.

Haben Hartz IV-Empfänger*innen Anspruch auf Kostenerstattung?

Und wie sieht es mit einer Pendlerpauschale aus, wenn der*die Arbeitgeber*in die Kosten nicht übernimmt? Können sich Minijober*innen an das Jobcenter wenden? Tatsächlich gibt es eine gesetzliche Grundlage, die Jobcenter zur Erstattung von Fahrtkosten verpflichtet. §6 Abs.1 Satz 5 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung besagt, dass Erwerbstätige SGB II-Bezieher*innen 20 Cent pro Kilometer erstattet bekommen können, wenn sie mit dem Auto zur Arbeit fahren.

Das gilt aber nur, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel keine wirkliche Alternative darstellt. Sollte der Arbeitsplatz jedoch bequem mit Bus und Bahn erreichbar sein, erhalten Pendler*innen lediglich die Ticketkosten zurück. Jobcenter orientieren sich dabei immer an der niedrigsten Preisklasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittels.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

18 Antworten auf „Pendeln mit Hartz IV: Wer trägt die Kosten?“

  1. habe selber Arbeit gefunden in der Woche 30.std Stundenlohn 13€ Brutto.
    vor Arbeitseintritt habe ich Einstiegsgeld sowie Fahrkosten beantragt.Fahrkosten wurde abgelehnt,Grund soll das mir Einstiegsgeld gewährt wurde,das Problem bis heute habe ich keine Zahlung erhalten weder für Einstiegsgeld sowie Fahrkosten.seit dem 01.06.23 fahre ich zu Arbeit Schwarz das weiß auch die Jobcenter.habe mehrere mal Schriftlich per email mitgeteilt ohne Ergebnis.was bsw.wie kann ich vorran gehen,weil bin kurz vor zu Kündigen denn Arbeit,weil ohne Fahrticket kann ich denn Arbeit nicht antreten und kann auch nicht jeden Tag Schwarz fahren.

    Danke für die Rückantwort im voraus.

    Liebe Grüße

    1. Hallo,
      fragen Sie weiterhin beim Jobcenter nach, wann Sie mit dem Einstiegsgeld rechnen können – bleiben Sie hartnäckig. Wie bei jedem anderen Antrag auch, kann sich die Bearbeitung sich über mehrere Wochen hinziehen.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag!
    Als Hausmeisterin (Midijobberin) und aufstockend Hartz4 ist es vom Arbeitgeber verpflichtend, einen PKW zu besitzen. Schliesslich muss ich auch geschäftlich mit meinem privaten PKW fahren. Diese Geschäftsfahrten werden alle 6 Monate erstattet. Kann ich einfach ein Schreiben an das JC schicken, dass mir die Kosten der Hin- und Rückfahrt ins Geschäft erstattet werden? Weil vom Arbeitgeber bekomm ich dies nicht erstattet. In meinem Arbeitsvertrag steht drin, dass mein PKW geschäftlich genutzt wird. 20 Cent auf den Kilometer, direkter Weg zur Arbeit und zurück ist beim Jobcenter erstattungsfähig? Ist das korrekt?

    1. Hallo Aconitum,
      erstattungsfähig ist lediglich die einfache Strecke, nicht aber Hin- und Rückweg.
      Viele Grüße

  3. Hallo,
    Meine Frage wäre ob es einen davor vorhergesehenen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten (priv. PKF) gibt? Oder genügt ein formloser Antrag?

    Vielen Dank.

    MfG

    1. Hallo,
      setzen Sie ein Schreiben auf, aus dem hervorgeht, welche Fahrtkosten Sie erstattet bzw. übernommen haben wollen. Geben Sie die Höhe der Kosten, den Grund der Fahrt(en) nebst Zeitpunkt an.
      Viele Grüße

  4. Hallo, so allgemein zur allem. Als harzt4 Empfänger, der zuarbeitet kann man reparaturkosten am Auto bis ca. 1000€ beim Jobcenter sich erstatten lassen. Das JC zählt soger direkt an die Werkstatt. Mir hat JC auch zur Fahrtkosten mit den 100€ Pauschbetrag argumentiert. Bis heute bin ich nicht so sicher, ob das richtig war. Ich kann ev. die Bescheide noch überprüfen lassen. Ganz 2021.
    Wenn man Erstausstattung für eine Wohnung vom JC bekommen hat, was ist wenn was kaputt geht? Mein Sohn ist 50 Grad behindert, und beim JC. Wie soll er das neue bett finanzieren?
    Gruß, Renate

    1. Hallo Renate,
      das Jobcenter geht davon aus, dass Leistungsbeziehende einen Betrag X für den Fall, dass ein Möbelstück oder Haushaltsgerät ersetzt bzw. repariert werden muss, zurücklegen. In bestimmten Situationen kann auch ein Sonderbedarf in Betracht kommen. Wann das der Fall ist, wird je nach Einzelfall entschieden. Die letzte Option stellt ein Darlehen dar.

      Möchten Sie zurückliegende Bescheide aus 2021 überprüfen lassen, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.
      Viele Grüße

  5. Hallo,
    für vom Einkommen absetzbare Beträge, Fahrt zum Arbeitsplatz mit eigenem PKW, gilt hier die einfache Wegstrecke, oder Hin- und Rückfahrt?

    MfG

    1. Hallo Susanne,
      die Pendlerpauschale bezieht sich auf die einfache Wegstrecke.
      Viele Grüße

  6. Hallo, ja mir geht es fast genauso, nur das ich mittlerweile nur noch an 3 Tagen die Woche zur Arbeit fahre (18km pro Strecke) wegen den teuren Benzinpreisen.
    Jobcenter hat meinen Antrag auf Fahrtkosten abgelehnt. Bin echt am überlegen mich kündigen zu lassen weil von meinem Selbstbehalt fast nichts mehr übrig bleibt und TÜV/Reparaturen/Verschleiss müssen ja auch bezahlt werden bzw. für gespart werden aber wovon?
    Oder ist es möglich statt mit dem Auto mit dem Zug zur Arbeit zu fahren? Werden die Tickets dann erstattet oder auch nicht?

    Gruß N. Schneider

    1. Hallo Frau Schneider,
      unter Umständen können Sie Anspruch auf Erstattung haben. Deshalb raten wir: Beantragen Sie die Übernahme Ihrer Fahrtkosten und legen Sie bei Ablehnungsbescheid Widerspruch ein. Unsere Partneranwälte helfen Ihnen dabei.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia,

      leider habe ich schon Beratungshilfe beantragt in diesem Fall, aber meine Anwältin kümmert sich nicht. Laufe ich schon seit 6 Monaten hinterher.
      Aus diesem Grund habe ich es selbst noch mal probiert Fahrtkosten zu beantragen, die mir erst mit 42,48€ zugesagt wurden und heute kam Post in dem man mir mitteilte, ich zittiere:
      “Ein Betrag von 100€ ist monatlich grundsätzlich frei. Dieser Grundabsetzungsbetrag wird an Stelle der Beiträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3-5 gewährt. Ihre Fahrtkosten würden sich daher nur dann auswirken, wenn die Werbungskosten insgesamt über dem Grundabsetzungsbetrag von 100€ liegen würden. Da Ihre fahrtkosten jedoch unter 100€ liegen, ergibt sich für sie kein Zahlbetrag im Bezug auf Fahrtkosten zur Arbeitsstelle.”
      Von Widerspruch steht hier nichts, nur das es maschinell erstellt wurde.
      Das ist echt ein Witz. Ich mag meinen Job, aber nicht wenn ich drauf zahlen muss um Arbeiten gehen zu dürfen. Ich bin gern bereit mit dem Zug zu fahren wenn die Kosten übernommen werden, daíe belaufen sich auf 5,70€ pro Fahrt. Also monatlich ca. 136,80€.

  7. hallo ich habe auch eine Frage zum Fahrgeld vom Arbeitgeber.
    ich bin Aufstocker und werde 1080€ brutto bekommen incl.125€ Fahrgeld
    meine Frage wie wird das Fahrgeld versteuert? und darf das
    Jobcenter mein Fahrgeld als Einkommen anrechnen ?
    Ich bezahle für meine Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel 143€
    bin ich gespannt 😀🙋
    vielen Dank für ihre Antwort

    1. Ich beziehe ALG 2 und setze das Umgangsrecht, meines Kindes, mit meinem privatem PKW um. Bisher habe ich die Benzinkosten von meinem Regelsatz geleistet, was so ohnehin schon eine finanzielle Katastrophe war. Aber jetzt, wo die Benzinpreise so in die Höhe geschossen sind, ist es schlichtweg nicht mehr möglich. Muss das Jobcenter mir die Kosten erstatten oder mir Zuschuss leisten?

      MfG

    2. Hallo Silvio,
      unter Umständen kann Ihnen ein Mehrbedarf für Härtefälle zustehen. Voraussetzung ist dabei, dass Sie die Kosten so gering wie möglich halten, ggf. auch mit dem Zug fahren. Dazu habe ich Ihnen einmal folgenden Beitrag verlinkt: Mehrbedarf in Härtefällen.
      Viele Grüße

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