Mehrbedarf in Härtefällen

Um die Bürgergeld-Regelleistungen vom Jobcenter zu ergänzen, gibt es verschiedene Mehrbedarfe. Wenn die bestehenden Mehrbedarfe nicht ausreichen, gibt es einen Mehrbedarf für besondere Härtefälle.

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Was ist ein Mehrbedarf in Härtefällen genau?

Dieser Mehrbedarf ist für sogenannte unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen gedacht. Wann ein solcher Härtefall vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Anhaltspunkte sind aber, dass ein Bedarf entsteht, der nicht mit den regulären Bürgergeld-Leistungen abzudecken ist. Dabei muss es sich dann um einen Bedarf handeln, der nicht einmalig entsteht, sondern immer wiederkehrend ist.

Für welche Kosten und Fälle wird so ein besonderer Mehrbedarf in Härtefällen gezahlt?

Es gibt einige Fälle, in denen die Sozialgerichte festgestellt haben, dass diese Mehrbedarfe auf jeden Fall gewährt werden müssen. Dazu gehören:

  • Pflege- und Hygieneartikel, die aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden. Hier ist ein ärztliches Attest nötig.
  • Putz- und Haushaltshilfe, wenn Sie körperlich so stark beeinträchtigt sind, dass Sie die Aufgaben im Haushalt nicht mehr selber wahrnehmen können.
  • Nachhilfe für schulpflichtige Kinder, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das Wissen aufzuarbeiten.
  • Internetfähiger Computer für schulpflichtige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
  • Kosten des Besuches eines inhaftierten Angehörigen.
  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes, wenn Sie Ihr von Ihnen getrennt lebendes Kind besuchen möchten. In diesem Fall werden die Fahrt- und
  • Übernachtungskosten vom Jobcenter übernommen.

Bei welchen Härtefällen gewährt das Jobcenter einen Mehrbedarf?

Info:

Im Rahmen des Mehrbedarfes werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie darauf achten, die kostengünstigste Möglichkeit wahrzunehmen. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Umgangsrecht wahrnehmen und einen Weg von 200 km zurücklegen müssen, übernimmt das Jobcenter nur das günstigste Zugticket, das es für diesen Weg gibt.

Für welche Fälle wird ein besonderer Mehrbedarf für Härtefälle nicht gewährt?

Es gibt auch Fälle, in denen die Sozialgerichte schon darüber entschieden haben, dass ein Mehrbedarf nicht gewährt wird. Dazu gehören beispielsweise Kinderbekleidung im Wachstumsalter, Schülerfahrkarten oder Zusatzbeiträge für die Krankenkasse.

Muss ich einen solchen Mehrbedarf für besondere Härtefälle beantragen

Im Gegensatz zu den anderen Mehrbedarfen sollten Sie hier einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. In Ihrem Antrag sollten Sie genau erklären, wofür der Mehrbedarf gewährt werden soll und wie oft Sie diesen Mehrbedarf bekommen sollten. Sie müssen deutlich machen, dass die Kosten, zum Beispiel für die Nachhilfe, nicht aus den regulären Bürgergeld-Leistungen zu bezahlen sind, weil diese dafür zu niedrig sind.

Was kann ich machen, wenn mir mein Mehrbedarf nicht gewährt wird?

Wenn Ihnen der Mehrbedarf für nicht gewährt wird und abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch erheben. Für den Widerspruch haben Sie einen Monat Zeit, nachdem Sie Ihren aktuellen Bescheid erhalten haben.

Tipp:

Melden Sie sich auf hartz4widerspruch.de an, auch wenn Sie keinen aktuellen Bescheid haben. Wenn der neue Bewilligungszeitraum beginnt, können Sie Ihren Bescheid den Partneranwälten von hartz4widerspruch.de direkt zuschicken und diese prüfen ihn für Sie. Ist etwas falsch, legen sie kostenlos Widerspruch für Sie ein.

Was gibt es bei einem Widerspruch bei Mehrbedarfes in Härtefällen zu beachten?

In dem Widerspruch gegen Ihren Bürgergeld-Bescheid müssen Sie schreiben, dass der Mehrbedarf nicht gewährt wird, obwohl dieser Ihnen zusteht. Im Widerspruch sollten Sie erklären, warum Ihnen der Mehrbedarf zusteht, insbesondere warum Ihr Bürgergeld-Regelsatz nicht für die besonderen Bedarfe, zum Beispiel den Computer, ausreichen.

Wer hilft mir, meinen Anspruch auf einen Mehrbedarf durchzusetzen?

Um sicherzugehen, dass Sie Ihren Mehrbedarf wirklich bekommen, sollten Sie sich kompetente Hilfe holen. Die Partneranwälte von hartz4widerspruch.de haben bereits Erfahrungen mit tausenden Widersprüchen. Einer der häufigsten Fehler, die die Jobcenter machen, sind Mehrbedarfe nicht zu gewähren. Sie sind Experten darin, Ihren Mehrbedarf schnell und unkompliziert durchzusetzen. Insbesondere bei einem Mehrbedarf für unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen ist die rechtliche Argumentation kompliziert. Deshalb sollten Sie ihnen die juristische Arbeit überlassen. Ihre Erfolgsquote für die Durchsetzung von Mehrbedarfen liegt bei nahezu 100%. Sie sichern sich die Leistungen, die Ihnen zustehen.

Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn Sie noch andere Probleme mit dem Jobcenter haben, lösen die Anwälte auch diese für Sie. Und auch hier kommen keine Kosten auf Sie zu. Sie decken ihre Kosten mit der Beratungshilfe. Gern erledigen sie auch die unangenehme Kommunikation mit dem Jobcenter und holen die maximalen Bürgergeld-Leistungen für Sie raus.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Mehrbedarf in Härtefällen“

  1. Guten Tag,

    Ich bin alleinerziehende von vier Kinder und habe im Dezember meine Krankenmutter im Alter von 64 Jahre in meine Bedarfsgemeinschaft aufgenommen, da sie vorher 350 km von uns entfernt wohnte und auf Hilfe im Alltag angewiesen ist.
    Das Amt teilte mir zuvor mit das es sich hier um ein Dreigenerationen Haushalt handelt und sie separat geführt wird, es aber sonst keinerlei Veränderungen eintreten werden. Jetzt habe ich im Dezember eine neu Berechnung erhalten mit der Kürzung meines mehr Bedarfs.
    Meine Mutter leidet an einer Lypedem Krankheit, Arthrose und hatte im November eine OP in der ihr die Schädel Decke entfernt wurde aufgrund einer Infektion. Ein Implantat wird ihr erst in sechs Monaten eingesetzt. Ist es in diesem Fall berechtigt meine Mutter mit bei der Planung der Kindererziehung einzuplanen?
    Habe ich da Chancen per Widerspruch?

    1. Hallo Schledz,
      lassen Sie in jedem Fall Ihren Bescheid prüfen und legen Sie ggf. Widerspruch ein. Lassen Sie sich dabei von unseren Partneranwälten unterstützen. Wichtig ist jedoch, dass Sie schnell handeln, da Sie einen Widerspruch binnen eines Monats einreichen müssen.
      Viele Grüße

  2. Guten Tag,
    ich bin alleinerziehende Mutter, Kind ist 7 Jahre alt. Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter und arbeite in Teilzeit. Bei dem letzten vorläufigen Bescheid wurde Mehrbedarf verrechnet, so dass mir eine Summe in Höhe von 1,50 Euro angerechnet wurde.

    FRAGE :Verändert sich der Betrag des Mehrbedarfs für Alleinerziehende im Zusammenhang mit dem Verdienst? (ich bin immer noch Aufstocker).

    Wenn ich Widerspruch einlege, wird das Jobcenter sich erstmal 3 Monate Zeit zum Prüfen lassen und in dieser Zeit werden jegliche Leistungen eingestellt.
    Aus vormaligen Erfahrungen möchte ich das für mich und mein Kind vermeiden.

    FRAGE: Kann ich nur bezüglich des Mehrbedarfs Widerspruch einreichen? Der Bescheid ist vorläufig.

    Danke für die Antworten.
    Grüße Alessia

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