Bürgergeld wird grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Läuft der sogenannte Bewilligungszeitraum aus, muss die Leistung per Weiterbewilligungsantrag, kurz WBA, erneut beantragt bzw. verlängert werden. Wichtig ist dabei, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Andernfalls kann der Anspruch zeitweise unterbrochen werden. Das musste nun auch ein Leistungsempfänger erfahren. Das hätte sich womöglich verhindern lassen.