Jobcenter dürfen Bürgergeld-Empfängern die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) verweigern, wenn ihr Mietverhältnis nur auf dem Papier existiert. Von einem Scheingeschäft ausgehen, darf das Amt aber nicht grundlos. Stattdessen muss es konkrete Anhaltspunkte vorweisen, die seine These stützen. Jetzt stellt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem neuen Urteil klar: Nur, weil das Mietverhältnis zwischen Verwandten besteht und juristische Konsequenzen bei fehlenden Mietzahlungen ausbleiben, liegt noch kein Scheinmietvertrag vor.