Wann muss ich Bürgergeld-Leistungen zurückzahlen?
Menschen, die finanziell nicht für sich selbst sorgen können, bekommen in Deutschland Hilfe vom Staat. Unter Umständen kann es aber sein, dass sie erhaltenes Geld zurückzahlen müssen. Wir haben hier zusammengefasst, wann Sie Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) zurückzahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Müssen Bürgergeld-Empfänger Leistungen zurückzahlen?
Es ist eine der größten Sorgen von Menschen, die Bürgergeld bekommen: Eine Rückforderung von Leistungen durch das Jobcenter. Denn wer ohnehin nur vom knappen Regelsatz lebt, kann nicht ohne weiteres einen Teil davon aufwenden, um Gelder zurückzuzahlen.
Viele Menschen befürchten, dass sie alle Leistungen ans Jobcenter zurückzahlen müssen, wenn sie Arbeit gefunden haben. Es kursiert auch das Gerücht, dass die eigenen Kinder später Bürgergeld-Leistungen (ehemals Hartz 4) zurückzahlen müssen, die ihre Eltern bekommen haben. Beides stimmt aber nicht. Wenn Sie tatsächlich finanzielle Hilfe gebraucht und sich nicht falsch verhalten haben, müssen Sie Ihre Bürgergeld-Leistungen nicht zurückzahlen.
Sie können also beruhigt sein: Rückzahlungen kommen nur unter bestimmten Umständen vor:
- Das Jobcenter kann eine Rückzahlung verlangen, wenn Sie zu viel Geld bekommen haben.
- Das Jobcenter kann eine Rückzahlung als Strafe für falsches Verhalten verhängen.
Achtung: Auch Kinder können Rückforderungen bekommen
Es kann vorkommen, dass das Jobcenter von Kindern Leistungen zurückfordert. Das liegt an den Regelungen zu Bedarfsgemeinschaften. Manchmal versuchen die Jobcenter, diese Rückzahlungen nach dem 18. Geburtstag von den Kindern selbst einzutreiben. Lassen Sie sich dazu von einem Anwalt beraten.
Zu viel Bürgergeld bekommen? Was heißt das eigentlich?
Das Grundprinzip ist dieses: Das Jobcenter rechnet aus, wie hoch Ihr Bedarf ist. Das können beispielsweise 800 EUR sein. Wenn Sie mehr Geld haben als dieser Bedarf vorsieht – in diesem Beispiel also mehr als 800 EUR in einem Monat – dann haben Sie zu viel Bürgergeld bekommen. Das Jobcenter spricht dann von einer Überzahlung.
Achtung: Vereinfachung
Das Beispiel oben ist stark vereinfacht. Einkommensfreibeträge, Versicherungspauschalen und andere Faktoren haben Einfluss auf die Berechnung.
Aus welchen Gründen muss ich Leistungen zurückzahlen?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Sie Leistungen zurückzahlen müssen. In der Praxis kommen diese Fälle am häufigsten vor:
- Sie haben schwankendes Einkommen und mehr verdient als erwartet
- Sie haben Doppelleistungen bekommen
- Sie sind ohne Erlaubnis verreist
- Sie haben falsche oder unvollständige Angaben gemacht
- Sie haben Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt
Hinweis: Bagatellgrenze
Mit dem Bürgergeld wurde auch eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 EUR eingeführt. Bedeutet: Haben Sie bis zu 50 EUR zu viel vom Jobcenter erhalten, können Sie sich freuen – zu einer Rückforderung eines solch geringen Betrages wird es wahrscheinlich nicht kommen.
Rückforderungen bei schwankendem Einkommen
Das Jobcenter überweist Ihnen so viel Geld, dass Sie Ihren Bedarf gerade decken können. Dieses Geld bekommen Sie immer in Voraus. Noch vor dem Monatsersten ist das Geld in der Regel auf Ihrem Konto. Das ist auch gut so, denn Sie müssen ja schließlich am Monatsanfang Ihre Miete und anderen laufenden Kosten zahlen.
Gleichzeitig gilt aber das Zuflussprinzip. Das heißt, wenn Sie Einnahmen haben, rechnet das Jobcenter die Einnahmen in dem Monat auf Ihren Bedarf an, in dem sie Ihnen zufließen.
Hinweis: Beispiel fürs Zuflussprinzip
Sie haben einen 450-Euro-Job. Ihr Gehalt für März bekommen Sie erst im April. Das Geld wird Ihnen als Einnahme für den April angerechnet.
Diese Regelung bringt folgendes Problem mit sich: Die Zahlungen müssen oft im Nachhinein korrigiert werden. Wenn Sie weniger Einkommen haben als gedacht, zahlt das Jobcenter die fehlenden Leistungen nach. Wenn Sie mehr verdient haben, will das Jobcenter Geld von Ihnen zurück.
Vorläufige Bewilligung – Leistung unter Vorbehalt
Bei schwankendem Einkommen, versucht das Jobcenter in der Regel, diesem Problem vorzubeugen. Es erlässt dann einen vorläufigen Bescheid. Wenn der Bewilligungsabschnitt zu Ende ist, wird ein Durchschnittseinkommen errechnet. Damit überprüft das Jobcenter dann, ob Sie während der vorläufigen Bewilligung zu viel oder zu wenig Geld bekommen haben. Zu viel gezahltes Geld müssen Sie zurückzahlen, wenn Sie zu wenig Geld eingenommen haben, bekommen Sie eine Nachzahlung.
Wenn Sie Geld zurückzahlen müssen, lässt sich das oft durch eine Aufrechnung lösen. Das Jobcenter schickt Ihnen dann einen Aufhebungsbescheid und zahlt in den kommenden Monaten weniger Geld aus. Ob eine Aufrechnung möglich ist und wie hoch sie ausfällt, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Rückforderungen wegen Bezug von Doppelleistungen
Wenn Sie mehrere Sozialleistungen bekommen, kann es leicht passieren, dass Sie Doppelleistungen bekommen. Oft springt das Jobcenter ein, wenn eine andere Sozialleistung beispielsweise nicht schnell genug bewilligt wird. Die Nachzahlung sollte die andere Stelle dann direkt ans Jobcenter überweisen, oft klappt das aber nicht.
Wenn Sie die Nachzahlung selbst bekommen, verlangt das Jobcenter zurecht sein Geld zurück. Sie bekommen dann einen Erstattungsbescheid. Über solche Nachzahlungen müssen Sie das Jobcenter immer schnell informieren.
Wenn Sie Doppelleistungen bekommen haben, fordert das Jobcenter die Erstattung oft in einer Summe zurück. Dann sollten Sie sich an den Inkasso-Service oder das Jobcenter wenden. Bitten Sie um eine Aufrechnung und legen Sie nötigenfalls Widerspruch ein. Zur Begründung geben Sie an, dass eine Aufrechnung hätte erfolgen müssen. Warten Sie damit nicht zu lange, denn das kann dazu führen, dass Sie eine Mahnung mit weiteren Mahngebühren bekommen.
Wenn Sie das Geld schon ausgegeben haben und nicht in einer Summe zurückzahlen können, teilen Sie das dem Jobcenter am besten vor Erlass des Bescheides mit. Dann wird in der Regel festgesetzt, dass in den Folgemonaten 30 % von Ihrer Regelleistung einbehalten werden. Wenn die Nachzahlung vollständig beim Jobcenter angekommen ist, sollten Sie wieder Ihre normale Regelleistung bekommen.
Rückforderungen wegen unerlaubter Ortsabwesenheit
Sie bekommen Bürgergeld (ehemals ALG II) unter der Voraussetzung, dass Sie an Ihrem Wohnort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten, liegt diese Voraussetzung nicht mehr vor. Deswegen haben Sie dann auch keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Für Zeiten mit unerlaubter Ortsabwesenheit müssen Sie Ihre Leistungen zurückzahlen.
Haben Sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht?
Wenn Sie dem Jobcenter wichtige Tatsachen nicht mitteilen, kann es Leistungen von Ihnen zurückfordern. Typische Situationen, in denen das passiert, sind:
- Sie haben einen Nebenjob und teilen das dem Jobcenter nicht mit.
- Sie teilen nicht mit, dass noch andere Menschen mit in ihrer Wohnung leben.
- Sie teilen dem Jobcenter nicht mit, dass Sie Vermögen haben.
- Jemand zahlt Ihnen Unterhalt und Sie teilen das dem Jobcenter nicht mit.
Hinweis: Warten Sie nicht länger als eine Woche
Wenn Sie Bürgergeld bekommen, müssen Sie dem Jobcenter immer sofort mitteilen, wenn Sie Einkommen haben. Ein guter Richtwert ist dabei eine Woche. Wenn Sie Arbeitseinkommen haben oder andere Zahlungen bekommen, sollten Sie das dem Jobcenter innerhalb von einer Woche mitteilen. Warten Sie länger, kann das Jobcenter Ihnen vorwerfen, dass Sie das Einkommen verschweigen wollten.
Ersatzansprüche wegen herbeigeführter Hilfebedürftigkeit
Erstattungsansprüche wegen sozial widrigem Verhalten sind unter den größten Geschützen, die das Jobcenter gegen Sie auffahren kann. Wenn Sie erwachsen sind und dafür sorgen, dass Sie oder Ihre Familie Bürgergeld benötigen, kann das Jobcenter Erstattungsansprüche gegen Sie geltend machen und die gezahlten Leistungen von Ihnen zurückfordern.
Sie dürfen sich oder andere nicht sozial widrig und absichtlich oder grob fahrlässig in die Situation bringen, dass staatliche Hilfe benötigt wird. Dann müssen Sie dem Jobcenter nicht nur die gezahlten Leistungen selbst erstatten, sondern auch die Beiträge zur Sozialversicherung zurückzahlen, die das Jobcenter übernommen hat.
Wann muss ich Bürgergeld zurückerstatten?
Solche Erstattungsansprüche sind unabhängig davon, ob Sie für Ihr Verhalten schon mit einer Sanktion bestraft worden sind. Das Jobcenter kann unter anderem in folgenden Fällen Erstattungen von Ihnen fordern:
- Sie kündigen Ihre Arbeit ohne wichtigen Grund. Sie dürfen nicht kündigen, damit Sie Bürgergeld bekommen. Das gilt auch, wenn Sie sich auf der Arbeit so benehmen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen zurecht verhaltensbedingt kündigt.
- Sie lehnen einen Job ab, damit Sie Bürgergeld bekommen. Ein Jobangebot dürfen Sie nur aus einem wichtigen Grund ablehnen.
- Sie verkaufen Ihren Besitz deutlich unter Wert. Wenn Sie beispielsweise ein Haus haben, dürfen Sie es nicht extra günstig verkaufen, damit Sie wenig Vermögen haben und schnell Bürgergeld bekommen können.
- Sie machen Mietschulden und bekommen deswegen eine Räumungsklage. Das Jobcenter kann dann bezahlte Umzugskosten von Ihnen zurückfordern.
- Sie brechen Ihre Ausbildung ab. Das wird im Einzelfall entschieden. Sie sollten sich einen Anschlussjob oder eine neue Ausbildungsstelle suchen, bevor Sie Ihren Ausbildungsvertrag kündigen.
- Sie machen sich im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit strafbar. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie selbstständig sind und pleitegehen, weil Sie Betrügereien begehen.
- Sie fangen ein Zweitstudium an. Ein Zweitstudium sollen Sie nicht beginnen, wenn dadurch Ihre Familie Sozialleistungen braucht.
- Sie verschwenden Ihr Vermögen. Wenn Sie eine große Menge Geld unwirtschaftlich ausgeben, kann es passieren, dass das Jobcenter Leistungen von Ihnen zurückfordert. Es gibt Gerichtsurteile, die das bestätigen, aber auch Gerichte, die in solchen Fällen gegen die Jobcenter entschieden haben.
Quellen:
- Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
- Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X)
- Bundesagentur für Arbeit
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Hallo,
ich habe vor Bezug des Bürgergeldes unbeabsichtigt zu viel Unterhalt für eines meiner Kinder gezahlt. Jetzt ist es dem entsprechenden Amt aufgefallen und ich habe einen Bescheid über eine Rückzahlung bekommen, die etwas 2 Monaten meines Bürgergeldes entsprechen.
Ist diese Rückzahlung als “Einkommen” anrechenbar und wenn ja, gibt es eine Möglichkeit diese Anrechenbarkeit zu umgehen?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Marvin,
leider kann Ihnen die Rückzahlung auf Ihren Leistungsbezug angerechnet werden. Setzen Sie sich mit der Familienkasse in Verbindung. Ggf. kann die Erstattung verrechnet werden.
Viele Grüße
Hallo,
Letztes Jahr hat mir mein Arbeitgeber wegen eines neuen Computerprogramms irrtümlich doppelte Leistungen (im Oktober und November) gezahlt und ich habe meinen Arbeitgeber informiert.
Er hat die Lohnabrechungen korrigiert und ich muss doppelte Zahlungen an meinen Arbeitgeber zurückzahlen und ich habe die Bestätigung des Arbeitgebers und die Korrektur den Lohnabrechungen des Arbeitgebers per E-Mail an das Jobcenter geschickt, das Jobcenter meine Unterlagen geprüft hat. Ich habe einen Brief vom Inkasso erhalten, dass ich das Geld vom Jobcenter bekomme habe zurückzahlen muss, und sie haben sogar noch mehr verlangt, als das, was mir eingezahlt wurde.
(Mein Mann war im Oktober und November arbeitslos und arbeitet seit Dezember 2022. Im November.2022 teilte mein Mann dem Jobcenter mit, dass er ab 01.12.2022 arbeiten geht, aber Jobcenter bezahlte uns die Leistung für den Monat)
Ich habe mit der Mitarbeiterin des Jobcenters gesprochen und sie meinte, ich muss das Geld zurückgeben und das Jobcenter wird meine Dokumente für die nächsten Monate prüfen, wenn ich Hilfe vom Jobcenter benötige, bekomme ich weitere Leistungen.
Meine Frage ist, dass dieser Fehler und dieses Problem letztes Jahr passiert ist und ich die Dokumente an das Jobcenter geschickt habe, die bestätigen, dass mein Gehalt niedrig war und ich aus Versehen viel Geld von meinem Arbeitgeber erhalten habe und mein Mann arbeitslos war.
Sollte das Jobcenter dieses Problem nicht lösen?
Ich benötige keine Leistungen vom Jobcenter für die Zukunft und wir werden kein Geld bekommen, ich weiß das , weil ich selbst ein Gehalt habe und mein Mann auch.
Ich muss etwa 1.500 Euro an das Jobcenter und 2.800 Euro an meinen Arbeitgeber zahlen. (Aber das Jobcenter hat mir für diese drei Monate 1.200 Euro gezahlt).
Muss ich das Geld zurückzahlen?
Wenn ich das Geld zurückzahlen muss, habe ich hier verloren.
Liebe Grüße
Sanam
Hallo Sanam,
sofern Sie zu hohe Leistungen erhalten haben, müssen Sie die auch zurückzahlen. Dass das Jobcenter Fehler macht, kommt leider vor, eine Rückforderung ist dennoch legitim. Haben Sie einen aktuellen Erstattungsbescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), lassen Sie den einmal von unseren Partneranwälten prüfen, um weitere Fehler auszuschließen und ggf. unberechtigte Forderungen abzuwenden. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid, können Sie lediglich mithilfe eines Überprüfungsantrags eine erneute Prüfung der Forderungen anstoßen.
Viele Grüße
Guten Morgen,
ich beziehe seit Kurzem Bürgergeld. Ich bin Alleinerziehend mit 2 Kindern. Die Große geht zur Schule und die Kleine in die Kita. Ich habe einen Antrag auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung gestellt, diese kam alerdings etwas Spät, da die Einrichtungen Ihre Zeit brauchten.
Jetzt habe ich mit meinem Bürgergeld vorrauszahlungen geleistet und soll die Vorrausgezahlten Beträge von den Einrichtungen erstatten lassen. Darf mir das beim Bürgergeld angerechnet werden ? Immerhin wurde das ja vorrausgezahlt vom Bürgergeld.
Hallo Marcel,
nein, das sollte Ihnen nicht als Einkommen angerechnet werden.
Viele Grüße
Hallo,
Ich bin seid 12/2022 Arbeitslos gemeldet. Bis 02/2023 hatte ich aus verschiedenen Gründen immer noch keinen Bescheid über Arbeitslosengeld. Aus diesem Grund habe ich Bürgergeld beantragt und auch ab Februar erhalten. Nun ist endlich der Bescheid gekommen. Das Geld für 12/2022 bekomme ich ausbezahlt. Aber bereits ab 01/2023 wird das Arbeitslosengeld mit dem Bürgergeld verrechnet, obwohl ich im Dezember und Januar keine Einnahmen hatte und mein Konto aus diesem Grund bis zum äußersten Limit überziehen musste. Ist die Verrechnung schon ab Januar richtig?
VG
Hallo Heidrun,
leider können wir Ihre Schilderung nicht genau nachvollziehen. Lassen Sie Ihren Bürgergeld-Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Wird ein Fehler aufgedeckt, folgt ein Widerspruch.
Viele Grüße
Guten tag,
wir haben Leistungen vom jobcenter bis ende 2021 bekommen, obwohl ich denen mitgeteilt hatte, dass mein mann mitte september angefangen hatte zuarbeiten. Arbeitsvertrag wurde damals zugeschickt und es liegt immer noch beim jobcenter vor. Nun jetzt 2023 wurden wir aufgefordert zur mitwirkung und wollen nachweise zum lohneinfluss september 2021 bis dezember 2021. Als ich beim jobcenter anrief wurde mir gesagt es wird überprüft, ob es gerechtfertigt war…. natürlich nicht! Das heiß über 2000€ wurden zu viel gezahlt trotz dass wir den Arbeitsvertrag damals zugeschickt hatten und ich auch noch anfang dezember per mail geschrieben habe dass ich telefonisch kontakt aufnahm, dass keine leistungen mehr zugeschickt werden sollen.. habe die mails noch. Nun ja meine frage ist jetzt; da wir ja schon den arbeitsvertrag damals zugeschickt hatten und auch telefonisch, wie auch per mail das jobcenter hinwiesen keine leistungen mehr zuzuschicken aber es trotzdem erhielten… müssen wir also diese Summe nachzahlen?? Nachdem wir die unterlagen zuschicken, werden die nähmlich das Geld zurückfordern, doch es war ein fehler vom jobcenter.. was kann man da tun?
Hallo Hatice,
ja, Sie werden die Leistungen zurückzahlen müssen. Auch wenn Sie das Jobcenter mehrfach darauf hingewiesen haben, dass Sie keine Leistungen mehr benötigen.
Viele Grüße
Ich habe heute am 11.3.23 ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen und soll fast 7.500€ Arbeitslosengeld zurück zahlen.
Ich habe das Geld im Jahr 21/22 bekommen. Ich bin zurzeit in der Ausbildung und habe für mich und meine Tochter 1.600€ zur Verfügung. Muss ich das Geld zurück zahlen?
Hallo Jutta,
lassen Sie den Rückforderungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Pauschal können wir das leider nicht bewerten. Finden sie Fehler, wird mit einem Widerspruch gegen die Forderungen vorgegangen.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe eine Rückforderung des Jobcenters erhalten, welches aus einer Verrechnung des Einkommens für ein temporäres Arbeitsverhältnis im September und Oktober 2022 entstanden ist. Es lag also ein Überzahlung durch zusätzlich generiertes Einkommen vor. Innerhalb dieser Anstellung ist mir ein volles Monatsgehalt überwiesen worden, obwohl ich nur einen halben Monat dort gearbeitet habe. Denn Überschuss habe ich zurückgezahlt, allerdings bewertet das Jobcenter, trotz der Rückzahlung, das volle Monatsgehalt als Einkommen und argumentiert mit dem Zuflussprinzip. Genauer gesagt ist das Argument, dass mir zu dem Zeitpunkt das volle Einkommen zur Verfügung stünde und dabei sei es unerheblich, ob die Rückzahlung an den Arbeitgeber erfolgte oder nicht.
Die Überzahlung habe ich vollumfänglich beglichen, insofern war es sozusagen nur temporäres “Guthaben.” Die Rückforderung des Jobcenter liegt bei ca. 1300€.
Ist die Forderung des Jobcenters korrekt?
Freundliche Grüße und vielen Dank vorab.
Hallo Markus,
unsere Partneranwälte prüfen gerne Ihren Rückforderungsbescheid und legen Widerspruch ein, sofern die Forderung unberechtigt ist. Ohne einen Blick in die Unterlagen lässt sich hier leider keine Einschätzung treffen. Wichtig ist allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
Viele Grüße
Hi .Mein Name ist Benedikt. Ich lebe zurzeit in einer Einrichtung für psychisch kranke im betreuten außen wohnen und kriege neben werkstatlohn auch Geld von der STADTMANNHEIM Fachbereich Arbeit und Soziales. DA ich auf dem freien Arbeitsmarkt arbeiten will und mein Einkommen nicht mehr ausreichen wird da ich die sozialhilfe dann kündigen muss will ich euch fragen ob ich bürgergeld beantragen kann ?
Hallo Benedikt,
sofern Sie erwerbsfähig sind, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen.
Viele Grüße
Ich habe am 07.02.2023 meinen Rentenbescheid bekommen in dem ich eine Nachzahlung für fünf Monate erhalten soll und ab 01.03.2023 meine EU-Rente. Das Jobcenter wurde von der Rentenversicherung informiert und hat der Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch über 1040,80€ am 14.02.2023 gesendet. In dem Erstattungsanspruch sind lediglich Krankenversicherung und Pflegeversicherung aufgeführt, keine anderen Leistungen. Am 13.02.2023 wurde mir die Zahlung der Nachzahlung durch die Rentenversicherung Telefonisch bestätig. Heute habe ich von der Rentenversicherung Telefonisch erfahren, das dass Jobcenter nicht alles an Ansprüchen geltend gemacht hat und das etwas noch fehlt. Nach dem Rat meines Sachbearbeiters der Rentenversicherung habe ich beim Jobcenter angerufen, wo mir gesagt wurde, das der Erstattungsanspruch falsch ist und nicht alles aufgeführt sei. Ich stehe jetzt für die nächsten vier Wochen Mittellos da und muss sehen, das ich zurecht komme! Sozialleistungen dürfen vom Jobcenter doch nicht zurück gefordert werden, so wie ich gelesen habe. Es sei denn die wurden aufgrund falscher Angaben gezahlt. Ich habe weder falsche angaben gemacht, noch etwas verschwiegen. Was kann ich jetzt tun damit das Jobcenter nicht zuviel von der Nachzahlung einfordert?
Hallo Jörg,
die Anrechnung der Rente auf Ihren Leistungsbezug ist prinzipiell korrekt, den von Ihnen beschriebenen Fehler einmal außen vor gelassen. Das Jobcenter wird den Erstattungsanspruch beim Rententräger angemeldet haben, weshalb es zu einer direkten Aufrechnung gekommen ist. Dass Sie nun mittellos dastehen, ist der Tatsache geschuldet, dass Bürgergeld im Voraus gezahlt wird, Rentenleistungen aber erst am Ende eines Monats. Um diese finanzielle Lücke zu überbrücken, raten wir Ihnen, ein Überbrückungsdarlehen beim Jobcenter zu beantragen.
Viele Grüße
Hallo,
İch möchte job anfangen ab 2.3.2023
Habe geld bekommen ende februar von jobcenter
Meın gehalt soll auf brutto 1400 sein
Muss ich dann das bürgergeld die ich erhalten habe zurückzahlen?
Hallo Can,
sofern Ihnen Ihr Gehalt im März zufließt, wird es zu einer Rückforderung von Leistungen kommen.
Viele Grüße
Hallo
Ich habe im vorletzten Bewilligungsabschnitt mehr Geld erhalten als mir zusteht durch ein Nebenjob und schwankens Einkommen. Erst jetzt kam die Rückforderung von mehreren hundert Euro. Die soll nun abschließend mit 10% monatlich verrechnet werden. 53€ monatlich Abzug sind viel .Ist das Gesetz da nicht zu Streng und unsozial. Gibt es da bal Änderungen?.Auf eine andere Art der Anzahlung lässt sich das Jobcenter nicht ein.Ich wollte eine Anzahlung von ein Drittel leisten und mit 25€ Raten den Betrag begleichen. Da auch aus dem letzten Bewilligungsabschnitt eine Nachforderung ansteht.
Wenn die Regel da auch bei 10% Kürzung liegt wären monatlich insgesamt ca 100€ fällig.
Danke im Voraus.
Hallo Markus,
sofern eine Aufrechnung angestoßen wurde, gibt es leider keine Alternative. Da kann das Jobcenter leider nichts dran ändern, da diese Regelung per Gesetz festgeschrieben ist.
Viele Grüße
Hallo
Ich hab Bescheid bekommen das ich ab April 2021 bis mai 2022 zu viel bekommen hab . Jetzt soll ich 379,- zurück zahlen. Ist das rechtens das das 2 Jahre her ist
Hallo Annett,
das können wir leider nicht beurteilen, ohne Ihren Bescheid zu prüfen. Lassen Sie also unsere Partneranwälte einen Blick drauf werfen. Handelt es sich um eine ungerechtfertigte Forderung, wird Widerspruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo mein Name ist Markus meine ex Frau bekommt vom Jobcenter Geld für unsere Tochter die durch Jugendamt vorläufigen bei mir wohnt ohne gemeldet zu sein ich bekomme kein Cent für meine Tochter meine ex haut trotzdem das Harz 4 von unserer Tochter raus so wie das kinder Geld was kann ich machen habe es schriftlich vom Jugendamt das meine Tochter vorübergehend bei mir im Haushalt lebte aber keine Leistung bekomme
Hallo Markus,
teilen Sie das dem Jobcenter mit. Der jeweilige Sachbearbeiter bzw. die Dachbearbeiterin wird Ihnen sagen, was zu tun ist, damit das Geld dort ankommt, wo es hingehört.
Viele Grüße
Guten Tag,
als ungeimpfter in der pflege durfte ich letztes jahr von september an bis ende Dezember nicht arbeiten und habe Leistungen vom Jobcenter erhalten. Neujahr habe ich wieder angefangen, ende dezember kam die letzte zahlung vom jobcenter. Jetzt kam ein Schreiben, wo drin steht, ich müsse die Leistungen in Höhe von 731€ zurückzahlen, da ich ende januar wieder wie gewohnt mein Gehalt erhalten habe. Ist dies denn rechtens?
Hallo Yasar,
leider ja. Sofern Sie Ihr Gehalt für den Januar auch im Januar erhalten haben, haben Sie für den Monat keinen Anspruch auf Leistungen. So will es das Zuflussprinzip. Deshalb holt sich das Jobcenter die nun wieder.
Viele Grüße
Hallo, reicht es dem Arbeitsamt, bei der Neuberechnung zu wissen, z.B. über die EKS ( rückwirkende tatsächliche Kostenaufrechnung) das ich in dem Berechnungszeitraum z.B. 100 € verdient habe ohne die Rg. als Mail und PDF zugesendet bekommen zu haben? Ich hatte Einnahmen und Ausgaben Rg. zur Endabrechnung dem Jobcenter zugesendet und da es eine riesige Flut an Daten war, hatte ich diese als Telekom Link versendet um so mehr versenden zu können. Zur Berechnung haben Sie zwar alle Einnahmen herangezogen, jedoch die Ausgaben nicht, da Sie diese ja nicht lesen hätten dürfen. Reicht es dem Staat also bei Einahmen es zu wissen, jedoch bei Ausgaben muss eine Rechnung vorgelegt werden, obwohl diese auch ganz deutlich vom Konto abgegangen ist?
Hallo Mario,
alles, was berücksichtigt werden soll, muss natürlich auch entsprechend nachgewiesen werden. Legen Sie Ihre Ausgaben also detailliert dar.
Viele Grüße
Ich habe im März 2022 mobil Ticket schriftlich bei der jobcom beantragt. Im April 20 22 habe ich es mündlich wieder zurückgewiesen habe es bis heute nicht erhalten oder gesehen doch bezahle ich bis heute die monatlichen Betrag von 25 € kann ich diese Beträge von der Jobcom zurückverlangen?
Hallo Robert,
fragen Sie bei der Jobcom nach, was da eventuell schiefgelaufen sein könnte. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, aus dem die Abzüge für das Ticket hervorgehen, können Sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Haben Sie keinen aktuellen Bescheid vorliegen, bleibt Ihnen die Option, einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Viele Grüße
Hallo,
Ich habe auch eine Frage. Ich zahle seit 2013 bis heute noch mntl. 10€ an das Jobcenter, weil ich damals vom Urlaub zurückkam und mich nicht persöhblcib vorgestellt habe. Nach einer bestimmten Zeit müsste die Forderungen verjährt werden soviel ich weiß. Es sind fast zehn Jahre her. Ist das richtig? Und wie lange darf das JC die Forderungen noch zurückverlangen?
Hallo Mihrap,
das lässt sich pauschal leider nicht beantworten. Dazu bräuchte es einen Blick in Ihre Unterlagen. Haben Sie einen aktuellen Bescheid, der nicht älter als einen Monat ist, zur Hand, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Sind ungerechtfertigte Forderungen enthalten, wird Widerspruch eingelegt. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.
Viele Grüße
Hallo
Ich habe Veränderungen ab Februar sprich unversteuerte Sachleistungen/Benefitzahlungen (Sodexo) von 50 EUR monatl. aus Versehen jetzt erst (freiwillig) dem Jobcenter nachträglich mitgeteilt. Also 8 Monate zu spät.(insgesamt 400 EUR) Ich habe nicht mehr daran gedacht und die Beträge kamen auch nicht direkt auf das Bankkonto stehen aber auf der Lohnabrechnung
Habe ich eine Sanktion zu erwarten oder bleibt es bei einer Rückerstattung? Wie wird das erfahrungsgemäß gehandhabt, da die Summe ja recht klein ist und kein Vorsatz vorliegt (da ich freiwillig gemeldet habe).
Herzlichen Dank und Gruß
Hallo Jockel61,
mit der freiwilligen Meldung ist das so eine Sache: Sie sind dazu verpflichtet, dem Jobcenter Veränderungen bei Ihrem Einkommen mitzuteilen. Auch, wenn es “nur” um 50 EUR monatlich geht. Zwar dürften Sie nun keine Sanktionen zu erwarten haben (das Sanktionsmoratorium läuft bis Ende dieses Jahres), zu einer rückwirkenden Anrechnung wird es aber wahrscheinlich kommen. Dementsprechend müssen Sie auch mit einer Rückforderung rechnen.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe eine Frage die sich auf die Rückzahlungen von ALG2 bei Verrentung (EU Rente) vor dem 01.08.2016 bezieht. Man hat die Rentennachzahlung, Bescheid 26.02.2016, auf jene Monate angerechnet, bzw. aufgeteilt, in denen ich noch in ALG2 Bezug war und rückwirkend EU Rente bezog. Nun gibt es das Zuflussprinzip. Trifft das Zuflussprinzip in meinem Fall (noch) zu, oder durfte das Amt das ALG2 Monat für Monat auf meine Rentennachzahlung anrechnen und zurückverlangen?
Vielen Dank im voraus für eine sachdienliche Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kreissl.
Hallo Andreas,
die Anrechnung dürfte korrekt erfolgt sein.
Viele Grüße
Hallo habe ein Problem. Habe bis 30.07.2021 Alg II 1237,97€ vom Jobcenter bekommen, also für mich, meinen Freund und unser gemeinsames kind zusammen. habe am 01.08.2021 angefangen zu Arbeiten und ende August mein erstes Gehalt bekommen. habe erst vor ein paar Wochen vom Jobcenter die Aufforderung erhalten das ich das Geld wieder zurück zahlen soll obwohl ich es für Miete also für den Lebensunterhalt gebraucht habe. ist das rechtens?
Hallo Beatrice,
leider ja. Laut Zuflussprinzip wird Ihnen das Gehalt in dem Monat angerechnet, in dem es Ihnen als Einkommen zugeflossen ist. Ist der Bescheid, den Sie diesbezüglich vom Jobcenter erhalten haben, noch keinen Monat alt, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen, um ganz sicher auszuschließen, dass das Jobcenter einen Fehler gemacht hat.
Viele Grüße
Hallo ich hab folgendes Problem.
Ich habe vor 3 Monaten ALG2 bekommen bin seid 22.08 beschäftigt. Endlich. Habe mich beim Jobcenter abgemeldet und die haben auch mein Vertrag bekommen. Meine Berufsberaterin meinte es wäre auch alles gut. So jetzt kommt’s.. am 21.10 habe ich eine Einmalzahlung vom Jobcenter bekommen, war deswegen sehr verwundert. Durch die Anstrengende Woche habe ich vergessen mich darum zu kümmern. Heute da Ende des Monats ist habe ich wieder eine Zahlung bekommen und es ist der genaue regelsatz wie ich ihn bis zum August bekommen habe?
Was sollte ich tun und wieso ist das so.
Hallo Sandra,
bewahren Sie das Geld auf, damit Sie die Rückerstattung leisten können, sobald die Aufforderung kommt. Treten Sie außerdem mit dem Jobcenter in Kontakt und weisen Sie erneut darauf hin, dass Sie nicht länger auf ALG II angewiesen und die Zahlungen einzustellen sind.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich verdiene netto ca. 1.100 EUR (habe 50 GdB) und meine 2-jährige Tochter 80 GdB, bekomme Kindergeld 219 Euro und wohne mit meinem Partner zusammen, sodass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Er erhält noch 285 Euro Unfallrente. Gesamtnetto 1604 Euro. Stimmt es, dass bei der Bedarfsgemeinschaft 1500 EUR 10% als Freibetrag angerechnet werden? Denn es gab ein Bescheid, dass wir überzahlt worden, der Bescheid aufgehoben und wir den Betrag erstatten sollen?
Meine Frage ist, ob das so rechtens ist? Bzw. hatte ich den Berechnungsbogen so gelesen, dass noch eine geringfügige Hilsbedürftigkeit besteht?
MfG Jennifer
Hallo Jennifer,
ob das Jobcenter einen Fehler gemacht hat, lässt sich nur im Zuge einer Prüfung genau sagen. Reichen Sie den Bescheid also bei unseren Partneranwälten zwecks Prüfung ein. Stellen sie eine fehlerhafte Berechnung fest, wird Widerspruch eingelegt. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.
Weiterführende Informationen zu Freibeträgen bei Einkommen finden Sie in unserem Ratgeber.
Viele Grüße
Hallo, ich habe heute eine Zahlungserinnerung erhalten, es geht um 3,400€. 2020 wurde vom Jobcenter festgestellt das zu viel für KDU gezahlt wurde, ich habe Anträge jedoch immer gewissenhaft ausgefüllt und Jobcenter hat 2020 bemerkt es wurde zu viel bezahlt. Da ich keine arglistige Täuschung vorgenommen habe, und der Bescheid von 2020 ist die Sache damit Verjährt?
Bescheid Überzahlung vom März 2020, Widerspruch ebenfalls im März eingelegt, Widerspruch wurde vom Jobcenter im Juni 2020 abgelehnt. Heute dann das Schreiben Arge Recklinghausen, bisher wurde auch noch nichts vom Regelsatz einbehalten, ist das ein gutes Zeichen?
Hallo Timo,
von einer Verjährung kann in der Regel leider erst nach vier Jahren ausgegangen werden. Hier ein entsprechender Beitrag dazu: Wann verjähren Rückzahlungsforderungen des Jobcenters?
Was nun auf das Schreiben der Arge folgt, sollten Sie dort erfragen. Diesbezüglich können und wollen wir keine Aussagen machen.
Viele Grüße
Ich habe vom Arbeitsamt eine falsche Berechnung der Heizkosten erhalten. Haben mir für ende 2020 bis ende 2021 75€ Heizkosten zugesprochen. Soll jetzt aber knapp über 800€ zurück zahlen. Gefühlt hab ich ja dann gar keine Heizkosten übernommen bekommen von Amt. Sollte ich nen Anwalt einschalten damit er sich der sache annimmt?
Hallo Peter,
lassen Sie den Erstattungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen. Bei einer fehlerhaften Berechnung wird Widerspruch dagegen eingelegt.
Viele Grüße
Hallo, folgender Fall:
Es wird Beihilfe zum Lebensunterhalt vom jobcenter gezahlt (Zum Krankengeld und Kindesunterhalt). Es wird eine Erstattung der gezahlten Raten vom Darlehen bei meiner Bank wegen Krankengeldbezug stattfinden. Muss man das dem jobcenter mitteilen und wird das mit dem Bezug der Leistungen des jobcenter verrechnet?
LG, Kerstin
Hallo Kerstin,
Sie müssen das Jobcenter nicht darüber informieren, ratsam ist es aber dennoch. Zu einer Anrechnung sollte es nicht kommen, da Darlehen kein Einkommen darstellen. Werden die Zahlungen doch verrechnet, lassen Sie den entsprechenden Bescheid von unseren Partneranwälten zwecks Widerspruch prüfen.
Viele Grüße
Hallo wir haben folgendes Problem. Meine Frau bekommt Hartz 4 durch mein Einkommen bekommt sie 180 Euro eigentlich. Das Amt hat ihr diesen Monat nur 20.22 Euro überwiesen. Den Rest haben sie einbehalten. Ich habe drei mal meine Unterlagen hingeschickt. Und haben wieder ein Brief bekommen das meine Unterlagen fehlen. Daher haben sie meine Frau nur 20.22 euro überwiesen. Dürfen sie das eigentlich machen?
Hallo Daniel,
solange das Jobcenter die Leistungen nicht vollumfänglich berechnen kann, kann es zu Leistungskürzungen kommen. Ihre Frau sollte schnellstmöglich die geforderten Unterlagen einreichen. Mitunter gehen bei der Behörde aber auch Unterlagen verloren. Deshalb sollten Sie sich die Abgabe immer bestätigen lassen.
Viele Grüße
ICH HABE 2020 VIER MONATE UNTERHALTSVORSCHUSS VON DER ARGE WEGEN TRENNUNG BEZOGEN.DAFÜR MUSSTE ICH EINE DINGLICHE SCHULD AUF MEINEN TEIL DES GRUNDBUCHES EINTRAGEN LASSEN NOCH VOR DEM UNTERHALTSVERFAHREN HABEN WIR UNS WIEDER VERSÖHNT.JETZT MUSS ICH DRINGEND DIESE DINGLICHE SCHULD AUS DEM GRUNDBUCH HABEN.
DAFÜR SOLL JETZT ICH DEN VORSCHUSSVZURÜCK ZAHLEN OBWOHL ICH NACH WIE VOR KEIN EIGENES EINKOMMEN HABE.
IST DAS RECHTENS? IST VIELLEICHT AUCH SCHON AUCH DIE FRIST VERJÄHRT ? DIE ARGE SELBST HAT SICH WEGEN EINER RÜCKZAHLUNG BIS HEUTE NICHT GEMELDET !!!
Hallo Senta,
um Ihnen hier eine verlässliche Auskunft geben zu können, lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Das sollte Klarheit bringen, zumal bei Unrechtmäßigkeit Widerspruch eingelegt wird.
Viele Grüße
Ich habe kein erstattungsbescheid bekommen..die haben sich garnicht gemeldet wegen Rückzahlung.
Aber die dingliche Schuld muss aus dem Grundbuch
Hallo Senta,
diesbezüglich können wir Ihnen leider keine Auskunft geben.
Viele Grüße
Hallo,
folgender Fall:
März 2022 war ich auf Leistungen des JC angewiesen und musst für das folge Quartal ab 04/2022 einen Folge Antrag beantragen. Diesen habe ich für das 2. Quartal 2022 auch bewilligt bekommen.
April 2022 habe ich eine neue Stelle angefangen und war über den Monat April auf die Leitungen angewiesen.
3 Tage vor Ende des Monats hatte ich mein Gehalt erhalten und nun soll ich die Gesamte Monatsleistung von 909 Euro zurück zahlen. Drei Tage Rückzahlung sehe ich ein.
Wie stehen diese drei Tage zur Relation eines Monat?
Danke für Ihr Feedback.
Hallo Maria,
leider ist die Rückforderung korrekt. Da Sie Ihr Gehalt im April erhalten haben, wird es Ihnen auch für den gesamten Monat angerechnet – so will es das Zuflussprinzip. Dass es dabei an jeglicher Logik fehlt, lässt sich nicht abstreiten. Das Gesetz sieht es dennoch so vor. Dennoch kann es ratsam sein, den Erstattungsbescheid prüfen zu lassen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie dabei und legen bei Erfolgsaussichten Widerspruch ein.
Viele Grüße
Hallo, ich habe Alg 2 bekommen, habe aber wieder Arbeit aufgenommen . Dadurch muss ich 200 euro zurückzahlen. Bin dann aber vom Arbeitgeber gekündigt worden und bekam dann wieder Alg 2 . Nach einem Monat habe ich eine neue Arbeit aufgenommen. Muss ich trotzdem die 200 euro zurückzahlen?
MfG Björn
Hallo Björn,
wenn Sie in dem Monat Einkommen erzielt und Leistungen bezogen haben, sollten Sie das dem Jobcenter mitteilen. Das Einkommen wird Ihnen dann auf Ihre Leistungen angerechnet.
Viele Grüße
Hallo,
Ich bekomme eine Aufstockung von harz4,im Jahr 2021 haben wir zuviel ausgezahlt bekommen,alle 6 Monate müssen wir neuen Antrag stellen,jetzt haben wir eine zurückzahlung von september 2021 bis Februar 2022 bekommen was wir monatlich mit 100€ zahlen.
Für die Zeit von Februar 2021 bis Juli 2021 haben wir aber kein Rückzahlung forderung bekommen obwohl wir auch da zuviel vom Amt bekommen haben…
Kann das Amt für diese Zeit noch das Geld von uns fordern?
Hallo Violetta,
eine Rückforderung ist noch bis Juli möglich. Erhalten Sie erst im August einen Erstattungsbescheid, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch überprüfen.
Viele Grüße
Hallo ich habe heute ein Schreiben vom Jobcenter bekommen ich soll eine Nachzahlung von 2012 und 2015 leisten. Muss ich das nach den ganzen Jahren nach Zahlen?
Hallo Ivonne,
das lässt sich nur mit einer Prüfung des Erstattungsbescheides genauer beurteilen. Reichen Sie diesen bei unseren Partneranwälten ein. Ggf. legen die auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Bekomme Hartz 4.ich vermiete gelegentlich ein Zimmer über airbnb.darf laut Jobcenter nur 11prozent behalten.nicht 100€ wie bei zuverdienst sonst.ost das rechtens?
Hallo Uwe,
als Hartz 4-Empfänger dürfen Sie maximal 100 EUR dazu verdienen. Alles, was darüber hinaus geht, wird Ihnen angerechnet. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vom Jobcenter vorliegen, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen bei Unstimmigkeiten auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Hallo, ich beziehe UV und das wurde eigentlich auch immer mit einberechnet. Bei der letzten Berechnung hat das Jobcenter dies angeblich nicht berücksichtigt und nun soll ich die Überzahlung von fast 2000 Euro zurückzahlen, bzw. wollen sie mir bei den nächsten Zahlungen mit abrechnen. Wenn doch der Berechnungsfehler seitens des Jobcenters liegt und ich das nicht gemerkt habe, da ich mir die Berechnungsbescheide nicht anschauen, weil ich die sowieso nicht nachvollziehen kann, da zu kompliziert, muss ich das dann alles zurückzahlen? Wenn die sich verrechnet haben? Danke Gruß
Hallo Manuela,
hat das Jobcenter einen Fehler gemacht, müssen Sie keine Nachzahlung leisten. Um das festzustellen, lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch.
Viele Grüße
Vor Weihnachten bekam ich von meiner Familie 1000 Euro zu Weihnachten und zu meinem 55ten Geburtstag Anfang Januar auf mein Konto überwiesen. Ich habe im Internet gelesen, dass einmalige Zahlungen zu feierlichen Anlässen nicht einer Anrechnung unterliegen. Dies habe ich im Anhörungsbogen so aufgeführt. Leider wurde auf dieses Argument nicht eingegangen. Nun will das Amt von mir 920 Euro in Raten von 45 Euro zurück haben. Daher meine Frage: Ist ein Widerspruch in diesem Fall Erfolgversprechend? Danke und Grüße
Hallo Oliver,
lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten. Wichtig ist nur, dass Sie die einmonatige Widerspruchsfrist berücksichtigen.
Viele Grüße
Hallo ich hab mal eine Frage am 30 Dezember hab ich mein normales Hartz 4 Geld bekommen
Seit dem 3 Januar gehe ich aber arbeiten und habe mein ersten Lohn am 28 Januar bekommen
Nun verlangt das jobcenter das ich 621 zurück zahlen soll vom 1.1 bis 31.1 weil ich eine doppelzahlung bekommen hätte
Muss ich das Geld zurück zahlen
Hallo Geraldine,
lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Ihnen wird im Weiteren auch bei einem Widerspruch geholfen. Im Grunde genommen, hätten Ihnen noch Leistungen bis zum 27.01. zugestanden. Bedeutet: Sie müssten nur anteilig etwas erstatten, und zwar für die Tage vom 28. bis 31. Januar. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Erstattungsbescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
Viele Grüße
Ich habe im jahr 2019 ein Sparbuch von meiner 2017verstorbene Mutter irtümlicherweise ausgezahlt bekommen da es sich um ein Miet Kaution Sparbuch handelte nun musste ich ein darlehn beim jobcenter beantragen das auch genehmigt wurde nun zieht mir das jobcenter monatlich 45euro von meiner Grundsicherung ab plus 89euro da ich damals das Sparbuch nicht beim Amt gemeldet habe ich wußte zum damaligen Zeitpunkt nicht das es als Einkommen gerechnet wird da es ja meine Mutter ihr Sparbuch handelte dazu habe ich 2021einen minijob gehabt habe den ich verspätet gemeldet habe da die Firma mir einen Vertrag als Aushilfe gegeben hat von dem aber nicht ausging was ich täglich bzw pro stunde bzw monat ausgezahlt bekomme durch die verspätet Abgabe hat mir das am 608euro zu viel gezahlt und das Geld fordern sie auch zurück ab 1.4.2023 monatlich 89 Euro bis zur endgültige Tilgung nun habe ich monatlich Abzüge von 135 Euro so das ich eine Grundsicherung von 315 Euro bekomme davon muß ich monatlich 31euro Strom voraus zahlen und 20euro Handy so das mir am Ende 260 Euro zum leben übrig habe kann ich gegen die Sanktionen Wiederspruch einlegen und habe ich eine Chance darauf insgesamt bekomme ich 30% von meiner Grundsicherung abgezogen
Hallo Achim,
um hier Gewissheit zu haben, lassen Sie den Sanktionsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Sie unterstützen dann auch bei einem Widerspruch. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Bescheid nicht älter als einen Monat ist. Denn grundsätzlich bleibt nur ein Monat Zeit, Widerspruch einzulegen.
Viele Grüße
Ich hätte da mal eine Frage und zwar ist ein Kumpel von mir Hartz4 beziehe und hat sich von jemanden Geld auf sein Konto überweisen lassen weil er selber kein Konto hat jetzt erzählt der Kontoinhaber den Typen das die Arge von dem das Geld was überwiesen wurde einfach so abzieht ohne irgendwie nachzufragen ob böser vorüber Belege gibt die ist natürlich auch gibt ist das rechtens
Hallo Thomas,
sobald das Jobcenter Einkommen vermutet, kommt es zu einer Anrechnung. Vielmehr hätte Ihr Kumpel das Jobcenter im Vorfeld darüber informieren müssen, dass es zu einer Überweisung für einen Bekannten kommt. Gibt es aber einen Änderungsbescheid, kann Ihr Kumpel den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen, sodass ggf. Widerspruch eingelegt werden kann. Voraussetzung ist, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist (Widerspruchsfrist).
Viele Grüße
Hallo,
ich war 3 Wochen bei einem Unternehmen beschäftigt und wurde dann fristlos gekündigt. Ich habe mit der Kündigung eine Abmahnung erhalten, wegen versuchtem Sozialbetrug, dies wurde dem Jobcenter auch so mitgeteilt.
Ich habe meinen (ehemaligen) Arbeitgeber gefragt, ob er mein Januar-Gehalt zum 1. Februar überweisen kann, damit ich die Leistungen für Januar nicht ans Jobcenter zurück zahlen muss und somit in finanzielle Schwierigkeiten komme. Mir ist/ war nicht klar, dass dies einen Sozialbetrug darstellt.
Ist das versuchter Sozialbetrug? Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Und habe ich jetzt mit Sanktionen zu rechnen?
Hallo Anja,
bei einer Beschäftigungsdauer von drei Wochen kann Ihnen von jetzt auch gleich gekündigt werden (kein Kündigungsschutz in der Probezeit). Dafür braucht es noch nicht einmal einen Grund. Versuchter Sozialbetrug kann vorliegen. Ob das Sanktionen nach sich zieht, liegt bei Ihrem Jobcenter bzw. Sachbearbeiter. Das können wir Ihnen leider nicht prognostizieren. Erhalten Sie aber einen Sanktionsbescheid, lassen Sie diesen durch unsere Partneranwälte prüfen. Ggf. lohnt sich ein Widerspruch.
Viele Grüße
Mein Mann hat den Arbeitgeber gewechselt und der alte Chef hat das letzte Gehalt noch nicht gezahlt wir hatten für den Monat also den Monat nicht mal 300 € da läuft jetzt ein Verfahren und jetzt wenn das fehlende Gehalt kommt will uns das jobcenter das Gehalt monatlich abziehen warum ?
In dem Monat wo wir nichts hatten war es dem jobcenter egal jetzt wo wir mehr haben was wir es natürlich brauchen weil wir dadurch in den Rückstand geraten sind das wollen sie jetzt kassieren
Ichverstehe das nicht
Hallo Manuela,
lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Sind Fehler enthalten, legen die auch Widerspruch ein.
Viele Grüße
Hallo, und zwar hab ich das Problem das ich Gas& Strom zusammen 167€ zusammen zahlen muss. Ich zahle alles von mein Geld was ich vom Jobcenter zum Leben bekomme und dann habe ich mitbekommen das Jobcenter das Gas bezahlen tut ich zahle seit 2 Jahren von mein Lebensunterhalt das Gas. Ich habe dann bei Jobcenter angerufen weil eine Freundin meinte ich kann das Geld für die 2 Jahre zurück verlangen und die meinten ich bekomme nichts weil ich da noch Schulden habe weil ich zu viel bekommen habe mal dürfen die das? Weil bis heute zahle ich immer noch das Gas selber. Und zum Leben habe ich auch nur 230€ im Monat mit Kindergeld weil ich vom Jobcenter nur 190€ bekomme und mein Gas plus Strom schon 167€ sind.
Lg
Hallo Jaqueline,
vermuten Sie, dass das Jobcenter Ihre Heizkosten nicht korrekt berücksichtigt hat, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen. Alle nötigen Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe damals mit meinem Exfreund zusammen gelebt, dieser hat Hartz 4 bezogen und mein Gehalt wurde mit angerechnet (Bedarfsgemeinschaft). Mein Exfreund lebt mittlerweile nicht mehr hier. Nun habe ich 2 Schreiben erhalten, bezüglich Erstattung von Leistungen gemäß §41a SGB II. Beide Schreiben bezüglich Erstattung sind am 23.11.21 verfasst worden, der eine Bescheid wurde vorläufig gewährte am 02.10.18 und die abschließende Entscheidung am 22.02.19 getroffen, der andere am 18.12.18 vorläufig gewährt und am 20.01.20 die Entscheidung abschließend getroffen. Zwischen abschließender Entscheidung und Verfassung der Erstattungsschreiben liegt bei beiden über 1 Jahr. Desweiteren habe ich nie Geld vom Amt erhalten, die Zahlungen gingen immer an meinen Ex (das Amt sagt ich bin trotzdem verpflichtet die Summe zurück zu zahlen, da ich damals mit als Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurde). Gibt es irgendwelche Möglichkeiten die Summe (insgesamt knapp 400 Euro) nicht zahlen zu müssen?
Über Ihre Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!
Freundliche Grüße
Hallo Sina,
leider kann das korrekt sein. Vermutlich wurde Ihnen vom Jobcenter aufgrund der Bedarfsgemeinschaft ein Leistungsanspruch zugesprochen, auch wenn Sie selbst keine Leistungen bezogen haben. Das kommt dadurch zustande, dass Ihr Einkommen auf Sie und Ihren damaligen Partner aufgeteilt wurde, wodurch auch für Sie ein Leistungsanspruch entstand – zugegeben, das ist nicht leicht nachzuvollziehen. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, raten wir Ihnen, den Rückforderungsbescheid, den Sie erhalten haben, durch unsere Partneranwälte prüfen zu lassen. Wichtig ist allerdings, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist. Um ggf. bei falscher Berechnung Widerspruch einlegen zu können, muss eine Frist von einem Monat eingehalten werden.
Viele Grüße
Hallo,
Ich muss eine Überzahlung zurück zahlen ans Amt,weil ich eine neue Arbeit bekommen habe. Jetzt bin ich aber leider schwer erkrankt und bin gekündigt worden. Allerdings will mir das Amt jetzt von meinen Kindern und von meinem Regelbedarf das Geld abziehen. Das heißt,von jedem 10 Prozent. Das sind 120 € ,dass ist sehr viel Geld für mich. Habe ich eine Chance,was gegen die Höhe auszurichten?
Hallo Nicole,
lassen Sie den Bescheid vom Jobcenter durch unsere Partneranwälte prüfen. Bei Unzulässigkeit bzw. falscher Berechnung kann dann Widerspruch dagegen eingelegt werden. Das muss allerdings innerhalb einer Widerspruchsfrist von 4 Wochen geschehen.
Viele Grüße
Guten Tag , ich hab auch eine Frage ich habe mich mal bei einem Unternehmen beworben aber nie dort gearbeitet aber schon alles angegeben meine Kontodaten und so weiter.Einen Monat später habe ich Leistungen beantragt ich bin zu dieser Zeit obdachlos geworden aufjedenfall wurde mir ALG || wurde bewilligt .Mein Problem ist jetzt dass dieses Unternehmen mit ganze Zeit Geld überwiesen hat also 450 Euro obwohl ich halt nie dort gearbeitet habe . Ich wusste erstmal nicht von wo das Geld überhaupt kommt und hab die ersten Monate sogar gedacht es wäre schon mein ALG || Geld aber war es nicht . Ich kann habe Probleme mit meinem Konto (online Banking) da komme ich nicht mehr rein und Kontoauszüge kann ich auch nicht nehmen aber diese werden mir ja alle paar Monate automatisch zugeschickt per Post. Deswegen wusste ich auch erst nicht woher das Geld kommt und hab dann bei der Bank mal nachgefragt und die meinten halt es wäre dass Geld von diesem Unternehmen. Ich habe dass Geld angenommen auch später noch wo ich dann schon wusste woher es kommt weil ich sonst kein Geld hatte und ich muss ja irgendwie meine Lebensmittel und so bezahlen.
Jetzt muss ich das halt irgendwie zurück zahlen und meine Frage ist nun der Antrag den ich beim Jobcenter gestellt habe das ist ja schon was her und wurde ja auch bewilligt. Mir wird das Geld ja auch rückwirkend vom Jobcenter bezahlt und ich habe ja dann doppelt Geld erhalten aber eigentlich sind dass ja Schulden die ich wieder zurück zahlen muss von dem Unternehmen.
Ich wollte jetzt fragen ob es da vielleicht Probleme beim Jobcenter geben könnte ?
Eigentlich muss das Jobcenter ja von meinen Schulden nichts wissen oder ?
LG
Hallo Pony,
ob es sich bei Ihnen um Schulden handelt oder nicht, ist unerheblich. Wurden Ihnen zu viele Leistungen gezahlt, müssen Sie diese auch wieder erstatten.
Viele Grüße
Was kann ich machen ich habe immer zum Monats Ende vom Jobcenter Geld bekommen für den Monat Juni, und ich wusste nicht das ich auch schon Geld vom Arbeitgeber bekomme. Ich habe den schon Bescheid gegeben, die meinen das ich doppelt Geld bekommen habe und ich habe den gesagt dass ich es nicht wusste. Aber das interessiert dem Jobcenter nicht sollte im Oktober zahlen aber konnte es nicht wall ich musste von August bis Oktober eine Kaution zahlen wall ich in eine neue Wohnung gezogen bin. Und musste die Miete zahlen und die Kaution, und habe jetzt das Schreiben vom Hauptzollamt erhalten und die vorderen das ich das Geld zurück zahle. Ich habe aber nur so viel zum lieben wie ich es vorher vom Jobcenter erhalten habe, bin eine alleinerziehende Mutter. Was kann ich machen. Mit freundlichen Gruß bischoff
Hallo Frau Bischoff,
den Erstattungsbescheid vom Jobcenter können Sie von unseren Partneranwälten prüfen lassen, sofern dieser nicht älter als ein Monat ist. Grundsätzlich hätten Sie dem Jobcenter umgehend nach Eingang des Geldes vom Arbeitgeber mitteilen müssen, dass Sie eine Zahlung erhalten haben.
Viele Grüße
Hallo,
Seit dem 7 Dezember stehe ich in einem Arbeitsverhältnis und bis dahin habe ich ALG 2 bezogen, jetzt meldet sich das Job Center und sagt, dass ich den vollen Dezember zurückzahlen muss und nicht den Anteil vom 7.12 bis 31.12 mit der Begründung, mein Gehalt sei zu hoch bzw. über den Regelbedarf, ist dies rechtens ?
Grüße
Hallo Peter,
lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Nur so können wir dazu eine verlässliche Aussage treffen.
Viele Grüße
Ich habe auch sehr viel Probleme mit dem Jobcenter, verlangt von mir das ich Geld zurück zahlen muss. Jetzt habe ich ein Schreiben von Hauptzollamt Osnabrück bekommen, die fordern das ich zahle wenn nicht dann wollen die bei der Firma wo ich angestellt bin zu fänden. Ich bin eine alleinerziehende Mutter von einem Kind und komme so gerne über die Runden was kann ich machen.
Hallo Frau Bischoff,
Sie können den Erstattungsbescheid, den Sie vom Jobcenter erhalten haben, von unseren Partneranwälten prüfen lassen. Voraussetzung ist, dass dieser noch nicht älter als ein Monat ist. Stellt sich heraus, dass das Jobcenter einen Fehler gemacht hat, können Sie Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid einlegen.
Viele Grüße
Hallo ist es rechtens das das Amt bei Inhaftierung die regelleistung zurück fordern kann?mfg kuehnel
Hallo Herr Kuehnel,
während eines Haftaufenthalts besteht kein Anspruch auf Hatz 4. Dementsprechend kann es sein, dass das Jobcenter eine Rückforderung stellt. Um ganz sicher zu gehen, dass alles rechtens ist, besteht jedoch die Möglichkeit, den Erstattungsbescheid prüfen zu lassen. Sollte sich daraus ergeben, dass Leistungen zu unrecht zurückgefordert werden, kann Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid erhoben werden.
Viele Grüße
Ich habe in spielhalle 450 Euro gewonnen auf Konto eingezahlt und am gleichen Tag wieder verloren Kontoauszug ersichtlich..bin spielsüchtig hatte einfach Rückfall..darf arge mir die 450 als Einkommen anrechnen
Hallo Frau Rössler,
entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Wir haben uns mit Ihrer Frage jedoch einmal intensiver auseinandergesetzt. Dazu hier unser Beitrag: Anrechnung von Gewinnen aus Glücksspiel. Um es einmal vorweg zu nehmen: Das Jobcenter wird Ihnen den Gewinn aller Wahrscheinlichkeit nach nicht anrechnen, da Sie ihn direkt wieder verloren haben. Wenn doch, sollten Sie Widerspruch dagegen einlegen.
Viele Grüße
Hallöchen
Ich habe mit mein noch Ehemann ein Haus wo ein Darlehen gemacht wurde zwecks der Sanierung des alten Hauses mit ca. 50000 € ich habe 2019 die Scheidung eingereicht und bekam November 2020 eine wohnung und zog dort aus… das haus wird am ende für ca.
55000 € verkauft werden so das ein Rest besteht 5000 € wo von mein noch Ehemann das Auto abgelöst werden soll da ich dort mit im Vertrag stehe und wenn er nicht zahlen tut dann die Autobank mich anschreibt u.von mir das geld will… so das wir evtl. Fast Schuldenfrei sind…
Meine Frage da ich Leistungen bekomme für meine 2 kids und mich und die Miete bekomme ich da gerade die ganze Zeit unter Vorbehalt die Leistungen vom jobcenter u. muss ich die ganzen Leistungen dann wieder zurück bezahlen… ich hoffe nicht… lg
Hallo Frau Jiru,
schuldenfrei bedeutet nicht, dass Sie nicht nach wie vor auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Besteht Ihre Hilfebedürftigkeit weiterhin, sollte sich an Ihrer Berechtigung, Hartz 4 in Anspruch zu nehmen, auch nichts ändern. Dementsprechend dürfte es auch zu keiner Rückforderung kommen. Letztlich kommt es aber immer darauf an, wie viel Gewinn Sie tatsächlich beim Hausverkauf erzielen und was am Ende davon überbleibt.
Viele Grüße
Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung abgebrochen und noch einige Monate zuviel Kindergeld bezogen ich bin 18jahre alt und beziehe Hartz vier die familienkasse will das Geld alles auf einmal zurück haben habe schon den ersten Inkasso Brief bekommen und soll bis zum 18.10.2021 870euro zurückzahlen sie lassen sich auf keine ratenzahlung ein was kann ich tun ich weiß nicht mehr weiter bitte helfen Sie mir
Hallo Frau Laatz,
dazu kann ich Ihnen leider keine rechtliche Auskunft geben. In unserem Ratgeber haben wir das Thema jedoch einmal beleuchtet. Ich hoffe, Sie finden dort die nötigen Antworten:
Jobcenter Inkasso – Was tun bei Post vom Inkasso-Service Recklinghausen?