Wer zu viele Leistungen aus dem Regelsatz bekommt, muss diese zurückzahlen. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter mit längst vergessenen Forderungen vor der Tür stehen, die eigentlich schon Jahre zurückliegen. Kann das Jobcenter offene Forderungen auch nach zehn oder 15 Jahren noch eintreiben oder verjähren die irgendwann?
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Verjährungsfrist kann bis zu 30 Jahre betragen
Das Sozialgesetzbuch (SGB) kennt zwei verschiedene Verjährungsfristen: eine vier-jährige und eine 30-jährige Verjährungsfrist. Die Frist von vier Jahren ist die „Standardfrist“. Sie ist in §50 Abs. 4 SGB X geregelt und greift grundsätzlich bei jedem Erstattungsbescheid, den das Jobcenter ausstellt. Die Vier-Jahres-Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Bescheid bestandskräftig geworden ist.
Kümmert sich das Jobcenter nach Zustellung des Erstattungsbescheides nicht weiter darum, das Geld von der bzw. dem Beziehenden zurückzuerhalten, verjährt die Forderung nach vier Jahren. Heißt: Die Behörde muss am Ball bleiben.
Um die Verjährungsfrist von 30 Jahren auszulösen, muss das Jobcenter einen sogenannten Durchsetzungsverwaltungsakt erlassen. Dahinter verbirgt sich ein zusätzlicher Bescheid, in dem die Behörde noch einmal auf ihre Forderung eingeht. In der Praxis erklärt das Jobcenter in diesem zusätzlichen Bescheid einfach die Aufrechnung der offenstehenden Forderung mit Ihrem derzeitigen Regelsatz.
Hinweis: Wie funktioniert die Aufrechnung bei Hartz IV?
Als Hartz IV-Empfänger:in haben Sie gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf Auszahlung des Regelsatzes. Erklärt das Jobcenter jetzt die Aufrechnung mit einer alten Forderung, so wird das Geld, das Ihnen eigentlich zusteht, dafür genutzt, alte Schulden zu begleichen. Ihr Anspruch wird also mit der Forderung des Jobcenters verrechnet.
Mahnung alleine reicht nicht aus
In der Regel landen diese Aufrechnungserklärungen immer zusammen mit dem Rückforderungsbescheid in Ihrem Briefkasten. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen das Jobcenter nur einen Rückforderungsbescheid samt Mahnung verschickt.
Im vergangenen Jahr hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine solch beigefügte Mahnung nicht ausreicht, um die lange Verjährungsfrist auszulösen. Findet sich also keine Aufrechnungserklärung in Ihrer Post, bleibt es bei den vier Jahren Verjährung.
Bleibt das Jobcenter trotz Verjährung hartnäckig?
Dann sollten Sie eine Feststellungsklage vor dem zuständigen Sozialgericht in Erwägung ziehen. Das Gericht prüft dann, ob Ansprüche des Jobcenters überhaupt bestehen und wenn ja, ob diese nicht schon verjährt sind. Unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen prüfen Ihren Erstattungsbescheid und legen ggf. Widerspruch gegen eine Rückforderung ein.
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Hallo, ich habe zu beginn meines 18. Lebensjahrs (2019) angefangen neben der Schule auf 450 euro zu arbeiten. Mir war nicht bewusst, dass meine Mutter für mich HarzIV bezieht. Ein paar Monate später meldete sich das Jobcenter, dass ich kein HarzIV mehr mit diesem Nebenjob beziehen darf. Das HarzIV setze dann auch einen Monat aus, jedoch erhielt meine Mutter anscheinend wieder HarzIV für mich, bis vor ein paar Monaten, als ich meine Ausbildung anfing. Nun habe ich heute (2022) einen Brief bekommen, dass ich das HarzIV der letzten 3 Jahre (ca 10.000 euro) zurückzahlen muss. Was kann ich tun? Mir war nicht bewusst weshalb ich damals in 2020 wieder HarzVI erhalten habe, jedoch wusste das Jobcenter ja, dass ich einen Nebenjob habe.
Hallo Celine,
lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Stellt sich heraus, dass diese Forderung nicht gerechtfertigt ist, wird Widerspruch eingelegt. Für Sie entstehen keinerlei Kosten dadurch. Wichtig ist nur, dass Sie schnell handeln, da es eine einmonatige Widerspruchsfrist gibt.
Viele Grüße
Ich habe gestern einen Vollstreckungsbescheid bekommen, das mir das Jobcenter 2014 zu viel Geld ausbezahlt hätte. 2018 habe ich einen Rückforderungsbescheid erhalten, daraufhin habe ich Wiederspruch eingelegt mit einem Gerichtsurteil das wenn die zu viel Berechnung nicht mein Verschulden ist, ich dies nicht zurück zahlen muss. Seither NIE wieder was gehört, keine Mahnungen oder sonstiges und jetzt kommt der Vollstreckungsbescheid.
Hallo, ich hab vor drei Wochen eine Rückforderung der KomBa von 2013 erhalten, ich so ü700, mein schwergeistig behinderter Sohn(17) ü200 und sein Vater (wir sind seit 12.2013 getrennt, soll auch ü700) für den Zeitraum 6.2013- 11.2013 zurückzahlen. Es gab aber damals schon ein Gerichtsurteil, wo wir beide insgesamt ca. 3500 zurück bezahlen müssen, weil plötzlich kaum noch etwas anerkannt wurde (davor gabs halbjährlich eine Nachzahlung der KomBa von ca.1000€).
Jetzt habe ich heute mit einer Dame telefoniert, die sagte, es wäre noch nicht verjährt, da ich 2013 (und auch in diesem Jahr, weil meinem Sohn die Teilhabe verwehrt wurde) einen Widerspruch gemacht habe. Was hat denn ein Widerspruch mit der Verjährung zu tun? Können Sie mir bitte helfen? Ich bin echt langsam fertig, mit allem.. mit dieser Willkür. Ich bin seit fast 4Jahren u.a. weg. Depr. krank geschrieben. Viele Grüße.
Hallo Ina,
der Widerspruch hat insofern etwas damit zu tun, als dass die Bestandskraft des Bescheides hinausgezögert wird. Die Verjährung beginnt erst mit dem Tag der Bestandskraft zu laufen und dauert vier Jahre. Je nachdem, wie lange sich der Widerspruch und ggf. Klagen hingezogen haben, hat sich damit auch die Bestandskraft aufgeschoben. Haben Sie aber einen aktuellen Bescheid vorliegen (nicht älter als einen Monat), können Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen.
Viele Grüße
Mein Sohn ist jetzt 25 und hat eine Forderung bekommen da war er 14 Jahre alt und die drohen ihm jetzt mit Pfändung und sowas, da war mein Sohn noch minderjährig und die wollen von ihm Geld haben.
Hallo Peggy,
Ihr Sohn kann sich auf die Beschränkung der Minderjährigenhaftung berufen. Das bedeutet, dass er die Forderung dann ggf. nur zur Höhe seines Vermögens begleichen muss, das er zum Zeitpunkt des Eintritts in die Volljährigkeit hatte.
Viele Grüße
Ich bekomme seit ein paar Jahren immer und immer wieder eine Aufforderung zur Rückzahlung. Es ist immer und immer wieder der gleiche Betrag. Mein Konto wurde gepfändet, Gerichtsvollzieher waren schon da, und vor Gericht war ich auch. Nanu was soll das eigentlich, Schikane weil ich mir einen Rechtsbeistand geholt hatte. Hm!! Nur das Problem ist das das Jobcenter anscheinend nicht lesen kann, denn ich habe alles Schwarz auf Weiß. Das die damals schon alles abgezogen haben, mir nur den Rest überwiesen hatten. Dumm nur das die mir das alles formell geschickt hatten. Und ich den Beweis sogar auf meinen Kontoauszug habe. Vielleicht drehe ich den Spieß einfach mal um, und schicke denen permanent die Formulare mit dem Beweis des Irrtums Tag täglich zu. Was ich ja eh schon ständig mache, an den Zoll und und und. Dämlich, mich nervt das…. Kotz
Ich hatte 2018 eine rückvorderung, vom Jobcenter bekommen, angeblich eine überzahlung von 2008. Das der Brief, so Angst machte,bin ich zum Jobcenter hingegangen und muste einwilligen, das die es von meinen Konto abbuchen Konten, ich konte kein wieder Spruch einlegen.Habe bezahlt hatte zurzeit 2.Kinder
Das sind 10 Jahre. Da sie aber erst jetzt Bescheid erhielten tritt die 4 Jahre Verjährungsfrist in Kraft. Sie müssen nichts zahlen. Und bloß nichts unterschrieben.