Bürgergeld: Rente und Grundsicherung im Alter
Rentner, deren Rente nicht zum Leben ausreicht, gibt es viele. Mit Geld vom Jobcenter können arme Rentner aber meist nicht rechnen, da mit dem Eintritt ins Rentenalter der Anspruch auf Bürgergeld entfällt. Wenn Sie im Rentenalter sind und finanzielle Hilfe brauchen, können Sie in diesem Fall Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Auch Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, können Sozialleistungen beantragen. Das können Sie immer dann tun, wenn die gezahlte Rente nicht zur Sicherung des Existenzminimums ausreicht. Bei Rentnern wird in diesem Zusammenhang von Altersarmut gesprochen. Als arm gelten Sie nach dieser Definition, wenn Sie weniger als 1.148 EUR monatlich zur Verfügung haben.
Um Altersarmut zu vermeiden, wurde die Grundsicherung im Alter eingeführt. Darauf haben alle Personen Anspruch, die die erforderliche Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben. Derzeit erreichen Sie mit 65 und 8 Monaten das Rentenalter.
Achtung: Dann haben Sie keinen Anspruch
Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, haben Sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch legt § 41 SGB XII auch fest, dass die Personen von der Grundsicherung im Alter ausgeschlossen sind, die ihre Hilfebedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
In welcher Höhe wird die Rente aufgestockt?
Die Höhe der Aufstockung richtet sich nach dem bestehenden Bedarf und dem verfügbaren Einkommen und fällt damit bei jeder Person unterschiedlich aus. Der Bedarf bestimmt sich nach den laut Anlage zu § 28 SGB XII für die Sozialhilfe geltenden Regelsätzen und den Miet- und Heizkosten. Auf diesen Bedarf wird die Rente angerechnet. Die sich daraus ergebende Differenz stellt den bestehenden Anspruch auf Grundsicherung im Alter dar.
Die Regelsätze sind bei Grundsicherung die gleichen wie bei Bürgergeld. Mit Ihrer Rente und zusätzlicher Grundsicherung sollten Sie also so viel Geld zum Leben haben wie vorher mit Bürgergeld. Ihre Mietkosten müssen als angemessen gelten, damit diese von der Grundsicherung im Alter übernommen werden.
Hinweis: Angemessene Wohnkosten
Bei alleinstehenden Personen zählt eine Wohnfläche von 45 qm als angemessen. Für jede weitere Person kommen 10-15 qm hinzu. Bei den Kosten für Wohnraum können wir leider keine allgemein geltenden Beträge nennen. Diese richten sich nach der jeweiligen Lage der Wohnung und dem dort bestehenden Mietspiegel.
Die Selbstbehalte sind allerdings bei Grundsicherung deutlich geringer als beim Bürgergeld. Deswegen kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, zuerst den Großteil Ihres Vermögens aufzubrauchen, bevor Sie Grundsicherung bekommen.
Wie beantrage ich Bürgergeld als Rentenempfänger?
Als Empfänger von Altersrente können Sie kein Bürgergeld bekommen. § 7 SGB II legt fest, dass nur Erwerbsfähige Leistungen vom Jobcenter bekommen und dazu gehören Sie mit Erreichen des Rentenalters offiziell nicht mehr. Der Bezug von Altersrente und Bürgergeld schließt sich also gegenseitig aus.
Wie beantrage ich Grundsicherung im Alter?
Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Ihre Rente zu klein ausfallen wird, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Denn: Die Grundsicherung im Alter stellt eine Sozialhilfeleistung dar und muss daher beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Das heißt, Sie müssen einen ganz neuen Antrag stellen, der ähnlich umfangreich ist wie Ihr Bürgergeld-Antrag.
Achtung: Bewilligungszeitraum im Blick haben
Achten Sie darauf, wann Ihr Bewilligungszeitraum ausläuft und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Antragstellung. Das Jobcenter erinnert Sie in der Regel nicht ausdrücklich daran, dass Sie Grundsicherung beantragen müssen. Sie müssen selbst darauf achten, wann Ihr Bewilligungszeitraum ausläuft. Machen Sie am besten zwei Monate, bevor es so weit ist, einen Termin beim Amt.
Wie das Jobcenter braucht auch das Sozialamt seine Zeit, um Ihre Unterlagen zu bearbeiten. Die Sozialämter sind chronisch überlastet, so kann es bei den Anträgen zu Wartezeiten kommen. Mietrückstände und ähnliche Schwierigkeiten vermeiden Sie am besten, indem Sie Ihre Anträge rechtzeitig stellen.
Quellen:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
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Hallo bekomme 640 Euro Rente und habe eine erwerbsminderungs Rente
Was bekomme ich abgezogen wenn ich Bürgergeld bekomme ?
Habe eine kleine ein Zimmer Wohnung ca.30 qm bezahle zur Zeit 280 warm
Hallo Frank,
Anspruch auf Bürgergeld haben nur Hilfebedürftige, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bei Ihnen kommt vielmehr Grundsicherung im Alter infrage. Leider können wir Ihnen dem Zusammenhang jedoch nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich diesbezüglich an eine Sozialberatung.
Viele Grüße
Grüße Sie,
ich arbeite ehrenamtlich und unterstütze geflüchtete Menschen und generell diejenigen, die an Hilfe angewiesen sind. Vor kurzem hat sich ein ältere Ehepaar an mich gewendet mit der Bitte bei einem Widerspruch ihnen zu helfen. Es geht um einen Ablenungsbescheid wegen Nebenkostenabrechnung (NK). Das Ehepaar bezieht die Grundsicherung im Alter nach SGB XII und hat die NK-Abrechnung an zuständigen Sozialamt geschickt und von der Stelle eine Ablehnung der Übernahme der NK-Nachzahlung gekriegt. Kann ich diesem Paar empfehlen an Sie zu wenden? Herzlichen Dank! MfG
Hallo Sandra,
leider können wir das Ehepaar hierbei nicht unterstützen, da es sich um Leistungen nach dem SGB XII handelt. Unser Service richtet sich ausschließlich an Empfänger:innen von SGB II-Leistungen.
Viele Grüße
Die Rentenzahlung erhält man aber am Ende eines Monates, da Hartz4 aber schon am letzten des Monates endet, was heißt das man für vier Wochen kein Geld hat, wird ein Darlehen vom Grundsicherungssmt gewährt.
Das ist doch ein Witz, weil man so dieses Darlehen monatlich zurückzahlen muss von der Grundsicherung!
Beispiel: am 31.5. endet Hartz, am 1.6. beginnt die geringe Altersrente so das eine Grundsicherung beantragt werden muss. Die Rente kommt aber erst am Ende Juni. Die Grundsicherung beginnt zwar am 1.6. aber in Anrechnung der Rentenzshlung, die aber erst am Monatsende kommt.
Für diese vier Wochen soll man ein Darlehen nehmen, was man dann in den Folgemonaten mit 5 Prozent vom Regelsatz abstottern muss!?
So kommt man unter jedes Existenzminimum und ist meines Erachtens nicht richtig?!
Hier muss Hartz4, also das Jobcenter diese Differenz tragen.
Hallo Gerd,
sofern Ihnen ein aktueller Bescheid vom Jobcenter vorliegt, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Eine Einkommenslücke dürfte Ihnen nicht entstehen.
Viele Grüße
Ich find es prima, mit weniger als 987€ also 986€ gelte ich als arm, gelte ich dann mit 1008,03@ als reich? Was ist den das für eine Moral.
Ich wurde gezwungen, mit 64 Jahren(Glücklicherweise ohne Abzüge) in Rente zugehen, da keine Aussicht auf Arbeit bestand. Und dann passierte das was eigentlich nicht passieren darf. Das Jobcenter hat die Zahlung einen Monat zu früh eingestellt. Die letzte Zahlung erfolgte am 01.02.2021, meine erste Rente habe ich aber erst am 01.04.2021 erhalten, da die Rente rückwirkend gezahlt wird. Eine Arbeitsanweisung der Bundesanstalt für Arbeit sagt, das mir keine Deckungslücke entstehen darf und das Jobcenter in diesem Fall eine Mehrzahlung in Kauf nehmen muss.
Nur hielt die Sachbearbeiterin es nicht für notwendig, die Anweisung zu befolgen und hat mich trotz Widerspruchs mit Mietschulden in Rente geschickt. Mir ist eine Deckungslücke von etwa 1500€ entstanden, an der ich immer noch arbeite. Vielleicht wäre das ja mal ein Fall für ihre Fachanwälte.