Zahlt das Jobcenter Kabelfernsehen?

Fernsehen und die Übernahme der Kosten dafür sind ein häufiger Streitpunkt mit dem Jobcenter. Sollte der Zugang zu Nachrichten und Unterhaltung zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden, oder muss jeder Haushalt selbst entscheiden, ob er die Kosten dafür mit dem Regelsatz bestreiten will?

Gehört Kabelfernsehen zu den Kosten der Unterkunft?

Unser Leser ist gerade umgezogen und einiges ist im neuen Mietvertrag anders geregelt als es im alten Vertrag der Fall war. Nun fragt er sich: Warum soll er plötzlich die Kosten für das Kabelfernsehen selbst übernehmen, obwohl die neue Miete geringer ist als die alte. Das Jobcenter müsste also weniger Miete zahlen als bisher, selbst wenn es die Kosten fürs Kabelfernsehen mit zahlen würde.

Frage: Ich habe da mal eine Frage. In meinem neuen Mietvertrag ist kein Kabel Fernsehen mit drin. Das kenne ich nicht. Ich kannte es immer so: Fernsehen ist im Mietvertrag enthalten. Ich bekommt Hartz 4. Heute habe ich beim jobcenter angerufen und nachgefragt, ob die es bezahlen würden. Haben gleich nein gesagt. Sonst haben die es immer bezahlt. Verstehe sowas nicht. Meine Miete kostet nur 245 Euro mit Heizung 90 EUR. Das bezahlen die ja auch.


Entscheidend: Ist Kabelfernsehen fester “Bestandteil” der Wohnung?

Antwort: Mit Ihrer Frage musste sich bereits ein Landessozialgericht befassen. Bei der Übernahme der Kosten für den Kabelanschluss muss unterschieden werden, ob Sie als Bezieher von Hartz 4-Leistungen den Vertrag mit dem Kabelanbieter selbst geschlossen haben oder ob die Wohnung, in der Sie leben, nur mit Kabelfernsehen angemietet werden kann. Zusätzlich darf der Empfang nicht anderweitig möglich sein.

Sie teilen mit, dass in Ihrem Mietvertrag keine Kosten für Kabelfernsehen enthalten sind. Der Kabelanschluss dient zwar dazu, dass Sie sich als Hartz 4-Bezieher informieren und am kulturellen Leben teilhaben können. Für die Nutzbarkeit Ihrer Wohnung ist ein Kabelanschluss jedoch nicht erforderlich. Daher sind die Aufwendungen für den Kabelanschluss vom Regelsatz umfasst.


Eigentlich gehört Kabelfernsehen nicht zu den Kosten der Unterkunft

Unerheblich, wie hoch Ihre Miete ist, werden die Kosten für den Kabelanschluss nur dann in Form der Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, wenn diese Kosten mietvertraglich festgehalten sind. Dies bedeutet für Sie, dass Sie die Kosten aus Ihrem Regelsatz zahlen müssen. Hierbei spielt es auch keine Rolle, dass Sie keine anderweitigen Fernsehempfangsmöglichkeiten in Ihrer Wohnung haben. Dass das Jobcenter in der Vergangenheit die Kosten für den Kabelanschluss übernommen hat, liegt höchstwahrscheinlich daran, dass in Ihren letzten Mietverträgen der Kabelanschluss als Nebenkosten enthalten war.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

6 Antworten auf „Zahlt das Jobcenter Kabelfernsehen?“

  1. Guten Tag. Ich erhalte Hartz4, meine Tochter arbeitet. Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung und erhält Gehalt. Wir mussten Anteilmäßig ihr Urlaubs- und Weihnachtsgeld an das Jobcenter zurückzahlen. Ist das richtig? Es ist doch ihr Geld und stand nur ihr zur Verfügung. Ich erhalte lediglich nur die Hälfte der Miete, da wir eine BG sind, ansonsten wirtschaftet sie ganz alleine. Es kann doch nicht sein, dass das Jobcenter diese Gelder einzieht.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    es wird alles nicht so übernommen wie das gewesen ist, ob es mit dem Kabelanschluss ist.

    Intressant zu lesen was da drin steht, liebe Grüße von meiner eigene Familie und mir.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Melanie Rütz

  3. Hallo, hier Lindner. Aus meiner Sicht
    Kann der Lockdown länger dauern,bis
    Mai ,Juni. Denn Ende Juni läuft mein
    ALG 2 Bescheid aus. Die Weiterbewilligung
    Würde dann wohl wieder automatisch
    kommen, oder?

  4. Ich bin sehr enttäuscht vom Jobcenter! Ich besitze ein Mehrfamilienhaus und das wurde mir vor einigen Jahren hochverschuldet vererbt. Die Ein/Ausgaben haben sich kaum verändert, die Grundabgaben steigen jedoch jährlich enorm. Trotzdem sind mir meine Hartz4 Bezüge einfach um €200,- gekürzt worden mit der Begründung ich hätte Einnahmen aus Vermietung bzw. Verpachtung, was ich unerhört finde, da sich seit Jahren nichts verändert hat! Solche Handlungen müssten dem Jobcenter endlich untersagt werden!! Sie sollten erst einmal fragen, ob sich was verändert hat und nicht einfach Kürzungen vornehmen!!

  5. Habe meine Stromabrechnung bekommen und muss wie üblich nachzahlen. Strom wird ein Luxusgut. Kann ich das JobCenter um Hilfe fragen?

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