Hand mit Geld

Hartz 4-Rückforderungen lohnen sich für Jobcenter oft nicht

Überzahlungen vom Jobcenter entstehen leicht. Zu viel gezahltes Geld fordert das Jobcenter von den Leistungsbeziehern zurück. Das Problem daran ist nur: Ein Mahnverfahren kostet das Jobcenter auch Geld.

Rückforderungen kosteten 233 Millionen Euro

Mitarbeiter investieren Zeit, Porto fällt an, Fristen müssen beachtet werden und so weiter und so fort. Die Bilanz für diese Rückforderungen ist insgesamt trotzdem positiv. 807 Millionen EUR an Rückforderungen trieben die Jobcenter im Jahr 2018 ein. Das verursachte Kosten von 233 Millionen Euro.

Wenn jemand nur ein paar Euro zu viel bekommen hat, lohnt sich das ganze Prozedere allerdings nicht. Dann geben die Jobcenter mehr Geld fürs Mahnverfahren aus, als sie am Ende einnehmen. Das haben jetzt wieder neue Zahlen gezeigt.

Kleine Rückforderungen kosten mehr als sie einbringen

Die Linke hat eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort zeigt: Bei kleinen Rockforderungsbeträgen verliert der Staat durch den Verwaltungsaufwand mehr Geld als er durch die Rückzahlungen einnimmt.

Beträge unter 100 EUR forderten die Jobcenter im Jahr 2018 rund 1,3 Millionen mal zurück. Das brachte dem Staat 30 Millionen zu viel gezahlte Sozialleistungen zurück. Allerdings: Die Verfahren kosteten 72 Millionen Euro Verwaltungskosten – also gut das Doppelte von dem, was sie einbrachten.

Grüne, FDP und Linke forderten schon Bagatellgrenze

Je kleiner die Rückforderungsbeträge sind, desto weniger lohnt sich der Aufwand. Bei Beträgen unter 50 EUR kostet die Rückforderung viermal so viel, wie sie einbringt. Bei Beträgen unter 25 EUR sogar siebenmal so viel.

Die Bundesagentur für Arbeit erkennt das Problem selbst und hat in der Vergangenheit schon mehrmals eine Bagatellgrenze für Rückforderungen verlangt. Entsprechende Anträge haben schon Grüne. Linke und FDP im Bundestag eingebracht. Dafür fand sich aber keine Mehrheit.

Quellen:

Wie hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?

0 / 5 Gesamt: 0

Your page rank:

Geschrieben von: Dr. Philipp Hammerich

Er promovierte an der Universität Hamburg und arbeitet u.a. als Dozent und Gesellschafter für das juristische Repetitorium Hemmer sowie den Fachanwaltslehrgang und die Wirtschaftsprüferausbildung von econect. Als Mitgründer der Legal Tech Kanzlei rightmart und als Partneranwalt von hartz4widerspruch.de gibt er seine Einschätzung zu politischen und juristischen Entwicklungen im Bereich Bürgergeld.

Eine Antwort auf „Hartz 4-Rückforderungen lohnen sich für Jobcenter oft nicht“

  1. Hallo helfen Sie auch ALG 2 Empfänger die selbständig sind. Ich habe einige Fragen, nur nie Antworten. Ich habe das Gefühl das die Jobcenter es garnicht wollen das man sich was ausbaut. Im Moment arbeite ich nur für Rückzahlungen.

Ältere Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert