Kinder erforschen auf einem Schulausflug die Natur

Kostenanstieg bei Schulbedarf: Diese Zuschüsse gibt es

Mit dem Ende der Sommerferien beginnt das neue Schuljahr. Eine teure Angelegenheit. Vor allem für Schulanfänger:innen aus Hartz 4-Familien. Es braucht kein Rechengenie, um zu erkennen, dass die Kosten für Tuschkasten, Schulranzen und Co. weit außerhalb des Budgets liegen. Welche Möglichkeiten haben Leistungsbeziehende?

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Kostentreiber Inflation

Nicht nur die Preise für Lebensmittel und Textilien schießen infolge der Inflation in die Höhe. Auch bei Schulmaterialien gibt es einen ordentlichen Preisaufschlag. Für Bezieher:innen von Hartz 4 bedeuten Einschulungen regelmäßig enorme Kosten. Mittlerweile sind allerdings hochgerechnet einige Hundert Euro nötig. Selbst für Familien mit geregeltem Einkommen ein kleines Vermögen. Ebenso fallen mitunter erhebliche Kosten im Schulalltag an.

Hinweis: Anstieg Preise für Schulmaterialien vs. Verbraucherpreise

Laut Statistischem Bundesamt sind die Preise für Schulmaterialien gegenüber dem Vorjahresmonat im Juli stärker gestiegen als die Verbraucherpreise für Waren und Dienstleistungen insgesamt. In Zahlen ausgedrückt, beträgt der Preisanstieg für Schulhefte und Co. rund 13,6 %.

Schulbedarfe: Welche Kosten werden übernommen?

Grundsätzlich erhalten Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene in Hartz 4-Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), auch Bildungspaket genannt. Die Grundidee dahinter ist, ihnen die gleichen Entwicklungschancen einzuräumen wie Heranwachsenden aus finanziell besser gestellten Familien. Da anfallende Kosten dafür nicht aus dem Regelsatz gestemmt werden können, werden die Teilhabeleistungen zusätzlich ausgezahlt – ggf. in tatsächlicher Höhe.

Mit BuT-Leistungen werden unterschiedliche Angebote gefördert bzw. diverse Kosten übernommen. Darunter fallen beispielsweise:

  • Schul- und Kitaausflüge
  • Vereinsmitgliedschaften
  • persönliche Schullbedarfe
  • Lernförderung u.v.m.

In welcher Höhe die jeweiligen Kosten übernommen werden, variiert. Für persönliche Schulbedarfe (Schulbedarfspaket) ist allerdings ein Betrag von 156 EUR pro Schuljahr vorgesehen. Der Zuschuss soll Kosten für z.B. Schulranzen, Sportzeug, Stifte etc. decken.

Wichtig: Kosten für Schulbücher

Das Jobcenter zahlt auch die Anschaffungskosten für Schulbücher. Diese müssen Sie allerdings gesondert beantragen – sie fallen nicht unter die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weitere Informationen finden Sie hier: Schulbücher beantragen.

Zuschüsse beantragen – so geht’s

Im Grunde genommen müssen Eltern das Schulbedarfspaket nicht extra beantragen – doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Wird Ihnen diese Leistung also nicht automatisch ausgezahlt, haken Sie beim Jobcenter nach. Ggf. müssen Sie eine Schulbescheinigung einreichen.

Um weitere Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie einen Antrag einreichen und Nachweise erbringen. Das kann beispielsweise durch die Bescheinigung einer Vereinsmitgliedschaft, die Vorlage eines Monatstickets oder die Mitteilung über eine Klassenfahrt erfolgen. Das entsprechende Antragsformular bekommen Sie von Ihrem Jobcenter.

Kostenübernahme abgelehnt? Lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen. Dass das Jobcenter Fehler macht, kommt vor.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

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