Zufriedene Rentner

Koalition einigt sich: Grundrente tritt 2021 in Kraft

Die Große Koalition hat sich auf einen Kompromiss in Bezug auf die Grundrente geeinigt. Den größten Streitpunkt stellte dabei die Prüfung der Bedürftigkeit dar: Fast 20 % aller Rentnerhaushalte gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Ab 2021 sollen rund 1,5 Millionen Rentner von der Grundrente profitieren.

Viele Rentner sind von Altersarmut bedroht

Derzeit stocken rund eine Millionen Senioren ihre Renten mit Grundsicherung auf. Nicht erfasst sind in dieser Zahl sind diejenigen, die diese Möglichkeit aus Scham oder Unwissenheit nicht in Anspruch nehmen. Eine Grundrente soll Abhilfe schaffen. Bereits seit 2018 ist sie im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings gab es lange Zeit unterschiedliche Meinungen, was die genaue Umsetzung anbelangt.

Bedürftigkeitsprüfung stellte Streitpunkt dar

Die CDU beharrte lange Zeit, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, auf eine Bedürftigkeitsprüfung. Mit Hilfe dieser sollte die Zahl der Empfänger möglichst gering gehalten werden. Zusätzlich sollte ausgeschlossen werden, dass Senioren von der Grundrente profitieren, die durch ihren Partner oder Alterseinkünfte abgesichert sind. 

Auf eine derartige Prüfung wollte die SPD allerdings verzichten.  Bereits im Mai veröffentlichte der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) trotz Widerstand der CDU daher seinen Gesetzesentwurf zur Grundrente. Dieser sah eine derartige Prüfung nicht vor, weshalb rund 3 Millionen Rentner von der Grundrente profitiert hätten.

Große Koalition einigte sich kürzlich

Nach monatelangen Diskussionen hat die Große Koalition sich nun doch einigen können. Das verkündeten die drei Parteichefs Markus Söder (CSU), Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und Malu Dreyer (SPD) nach einer mehr als fünfstündigen Beratung. Die Grundrente soll ab dem Jahr 2021 ausgezahlt werden und rund 1,5 Millionen Menschen zugute kommen. Empfänger werden Senioren sein, die 35 Jahre lang gearbeitet haben und trotzdem nur eine Rente auf Hartz 4-Niveau erhalten.

Hinweis: Wem steht die Grundrente zu?

Die Grundrente soll eine Mindestrente für Senioren darstellen, die mindestens 35 Jahre lang gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Idee dahinter: Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter mehr bekommen, als nur die Grundsicherung.

Nur Bedürftige sollen Grundrente erhalten

Wer einen Anspruch auf die Grundrente hat, soll zudem mit Hilfe einer automatischen Einkommensprüfung ermittelt werden. Diese soll bestimmen, welche Menschen zu niedrige Löhne bekommen haben. Für Alleinstehende soll ein Freibetrag in Höhe von 1250 EUR gelten, für Paare sind es 1950 EUR, heißt es im Beschluss.

In die Prüfung einbezogen werden Einkünfte aus:

  •         Aktien
  •         Vermietung
  •         Privater Altersvorsorge

Opposition äußert sich enttäuscht

Vor allem die FDP und die Linke zeigen sich enttäuscht. Der Generalsekretär der FDP, Johannes Vogel, wirft der Großen Koalition vor, dass der „Wille zur parteipolitischen Gesichtswahrung größer als die politische Kraft für ein gutes Modell gegen Altersarmut“ war. 

Es scheint also, als hätten die Union und die SPD mit ihrer gemeinsamen Entscheidung vorrangig belegen wollen, dass die Große Koalition funktioniere. So dürfte der Kompromiss auch für viele Frauen enttäuschend sein, die für niedrigen Lohn 35 Jahre gearbeitet haben. Sie erhalten häufig keine Grundrente, weil die Einkünfte ihres Ehepartners ausreichen. Leer gehen auch diejenigen aus, die nur fast 35 Jahre gearbeitet haben. Auch dann, wenn ihnen nur wenige Monate fehlen. 

Die Grundrente im Überblick

  • Die Grundrente tritt ab 2021 in Kraft.
  • Geringverdiener mit 35 Beitragsjahren erhalten einen Rentenzuschlag oberhalb der Grundsicherung.
  • Die automatische Einkommensprüfung soll durch die Deutsche Rentenversicherung in Kooperation mit den Finanzbehörden erfolgen.
  • Die Einkommensgrenze soll bei Alleinstehenden bei 1.250 EUR liegen und bei Paaren bei 1.950 EUR.
  • Finanziert werden soll die Grundrente zu weiten Teilen aus einer geplanten Finanztransaktionssteuer und dem Bundesarbeitsministerium.

 

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Koalition einigt sich: Grundrente tritt 2021 in Kraft“

  1. Eine frage habe ich

    Wird in der Rentenpunktezeit auch das Pflege Geld mit angerechnet wenn alles wie sorgerecht Aufenthaltrecht und Vormundschaft bei Einen liegt und Kinder 2 im gemeinsam Haushalt leben ständig ?

    Weil die Rentenkasse es hier inweimar ablehnt sagt das gilt nicht .

    Können Sie mich da beraten und es erklären ob die recht haben ?
    Denn wir beziehen auch kindergel
    Ld und über Steuer 2 0 kinderfreibetrag ,das Kindergeld läuft auf mich für die Kinder und wir haben Gerichtsbeschluss auch für das was ich mit frage und Belege Bezug pflege Gelder der Kinder und sind meine leiblichen Enkelkinder schwer traumatisierte Kinder beide und habe sehr intensive pflegebtreuung beider Kinder

    DANKE VORAUS .

    MFG
    STADELMANN

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