Mietvertrag, der als "gekündigt" abgestempelt wurde

Hartz 4: Was tun bei Mietschulden?

Die Lebenshaltungskosten kennen aktuell nur eine Richtung: steil nach oben.  Zahlt das Jobcenter die Miete auf das Konto von Hartz 4-Beziehenden, ist die Versuchung schon mal groß, das Geld für andere Finanzlöcher zu verwenden – dringende Reparaturen oder eine Neuanschaffung etwa. Die Kündigung des Mietvertrages kann dabei schneller kommen, als viele ahnen.

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Keine Möglichkeit für Rücklagen

Es gibt nicht den einen Grund für Mietschulden. Doch wird der aktuell zu niedrig bemessene Hartz 4-Regelsatz vermutlich so manchen Leistungsbezieher und Leistungsbezieherin früher oder später in die Schuldenfalle treiben – Geld, um Rücklagen für Reparaturen oder Neuanschaffungen zu bilden, fehlt schlichtweg.

Zahlt das Jobcenter die Miete auf das Konto der Hartz 4-Beziehenden ein, kann das dazu verleiten, andere Finanzlöcher zu stopfen. Verständlich, dennoch ist die Kündigung durch den Vermieter oftmals nicht weit.

Zwei Monatsmieten Rückstand reichen aus

Zahlen Mieter:innen ihre Miete nicht, darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen – und das schon bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten. Angesichts der vorherrschenden Wohnraumknappheit, fatal. Die Chance, kurzfristig eine neue Wohnung zu finden, geht gegen null.

Hinweis: Mangel an sozialem Wohnraum

Die Zahl der Sozialmietwohnungen in Deutschland nimmt immer weiter ab. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Sozialbindung bei Wohnraumprojekten nach 40 Jahren entfällt. Die Wohnungen gehen dann in den freien Wohnungsmarkt über.

Doch nicht nur das komplette Ausbleiben der Mietzahlung kann zur Kündigung führen. Auch wenn über einen Zeitraum nur ein Teil der Miete an den Vermieter überwiesen wird, kann das zur Kündigung führen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schulden sich im Laufe der Zeit auf insgesamt zwei Monatsmieten anhäufen.

Mit Schuldenausgleich ist Kündigung vom Tisch

Hat Ihnen Ihr Vermieter aufgrund von Mietschulden gekündigt, sollten Sie schnell handeln. Haben Sie Ihren Mietrückstand erst einmal beglichen, ist die Kündigung in der Regel vom Tisch. In besonderen Notlagen gewähren Jobcenter ein Darlehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung und damit Obdachlosigkeit droht – Sie also bereits die Kündigung von Ihrem Vermieter in den Händen halten.

Dass Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie dem Jobcenter allerdings nachweisen. Legen Sie Ihrem Antrag also unbedingt die Kündigung bei.

Wichtig: Bearbeitungszeit durch das Jobcenter

Bitte denken Sie daran: Jobcenter haben gesetzlich bis zu sechs Monate Zeit, um über einen Antrag zu entscheiden. Schieben Sie Mietschulden also nicht auf die lange Bank.

Ob Notlage oder nicht – Jobcenter neigen dazu, Darlehen zu verweigern. Ist auch Ihr Antrag auf ein Darlehen zur Mietschuldentilgung abgelehnt worden, holen Sie sich Unterstützung. Unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen prüfen Ihren Bescheid und legen Widerspruch dagegen ein.

Um aber grundsätzlich zu vermeiden, dass Sie in die Mietschuldenfalle tappen, lassen Sie die Miete von Ihrem Jobcenter direkt an Ihren Vermieter überweisen. Die Begleichung Ihrer Miete ist damit ebenso sicher wie der Erhalt Ihres Heims. Denn auch die Tilgung des Darlehens bedeutet einen empfindlichen finanziellen Einschnitt.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

4 Antworten auf „Hartz 4: Was tun bei Mietschulden?“

  1. Habe durch eigen verschulden mietrueckststand von 2900 euro ,ich lebe vom jobcenter , bin voellig verzeifelt kuendigund droht!! Bitte was kann ich machen das die mietschuld uebernommen wird! Obdachlosigkeit droht ! Danke mfg marina

    1. Hallo Marina,
      beantragen Sie bei Ihrem Jobcenter ein Darlehen zur Tilgung Ihrer Mietschulden. Lehnt das Jobcenter dieses ab, lassen Sie den Ablehnungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Mit einer Übernahme der Schulden durch das Jobcenter können Sie hingegen nicht rechnen.
      Viele Grüße

  2. Guten Morgen,

    an wen wende ich mich denn am besten wenn das Arbeitsamt trotz mehrfacher Mitteilung,durch mich sowie den Vermieter weiterhin falsche Berechnungen zugrunde legt.

    Einfach gesagt werden von meiner Miete nochmals durch den zuständigen Mitarbeiter der Leistungsabteilung, Stromkosten in Höhe von 65€ abgezogen…

    Wie erwähnt wurde ihm bereits mehrfach mitgeteilt dass in den angegebenen Beträgen für Wohnung und Unterkunft die Stromkosten nicht inbegriffen sind. (Aufgrund eines Versorgungsvertrages der Strom und Gas betrifft ,kam es ursprünglich anscheinend zu diesem Missverständnis.)

    Besser direkt zum Anwalt oder obwohl dies bereits seit Mai 21 der Fall ist das Gespräch suchen?

    1. Hallo Daniel,
      hat das Jobcenter bzw. Arbeitsamt eine falsche Berechnung aufgestellt, lassen Sie den entsprechenden Bescheid, durch unsere Partneranwälte prüfen. Ist tatsächlich ein Fehler enthalten, wird Widerspruch dagegen eingelegt, wodurch die Berechnung korrigiert werden sollte. Wichtig dabei: Es gilt, eine Frist von einem Monat (Widerspruchsfrist) einzuhalten.
      Viele Grüße

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