Bekomme ich noch Hartz 4, wenn mein Freund bei mir einzieht?

Unsere Leserin fragt sich: Was passiert mit den Hartz 4-Leistungen, wenn ihr Freund einzieht? Bildet ein Paar sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Und wie wirkt sich Zusammenziehen bei den Kosten der Unterkunft aus? 

Wie nehmen Paare bei Hartz 4 ein Probejahr?

Frage: Hallo, Mein Freund würde gerne am 01.09. bei mir und meinen Kindern einziehen. Ich habe gehört das man ein probejahr in anspruch nehmen kann. Wie mache ich das genau? Muss mein Freund dann lm Mietvertrag mit drin stehen oder ist dies egal?

Zusammenziehen auf Probe ist möglich

Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen möchten, müssen zwei Möglichkeiten beachtet werden. Entweder stehen nur Sie im Hartz 4-Leistungsbezug und Ihr Partner kann seinen Lebensunterhalt durch Erwerbseinkommen selbst decken. Oder aber Sie und Ihr Partner beziehen beide nur Hartz IV-Leistungen. 

Wenn Ihr Partner Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezieht, stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, ob dieser für Sie finanziell aufkommen muss, sprich ob das Jobcenter das Erwerbseinkommen Ihres Partners auf Ihre Hartz 4-Leistungen anrechnet.

Das Erwerbseinkommen wird nur angerechnet, wenn Sie beide eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Das bloße Zusammenziehen führt jedoch noch nicht zu der Annahme einer Bedarfsgemeinschaft. Es muss sich auch um eine Einstehensgemeinschaft handeln. Hierfür bedarf es gemäß § 7 Absatz 3a SGB II eines wechselseitigen Willens, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. 

Ab wann gilt ein Paar beim Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft?

Das Gesetz bietet hier auch Anhaltspunkte, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen werden kann: 

  • Sie leben länger als ein Jahr zusammen
  • Sie und Ihr Partner haben ein gemeinsames Kind und leben zusammen
  • Ihr Partner versorgt Kinder oder Angehörige im Haushalt
  • Ihr Partner hat die Befugnis, über Ihr Einkommen oder Vermögen zu verfügen

Das Gesetz gibt vor, dass, wenn unverheiratete Leistungsempfänger zusammenziehen, das Jobcenter nicht automatisch davon ausgehen kann, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Paare sollen erst die Möglichkeit haben, zu erproben, ob sie in der Zukunft füreinander einstehen möchten.

Aus diesem Grund gibt es das Probejahr. Nach Ablauf eines Jahres wird dann davon ausgegangen, dass der Wille vorliegt, füreinander Verantwortung zu tragen. Es wird eine normale Bedarfsgemeinschaft gebildet. In diesem Fall würden Sie dann nicht mehr den Regelsatz für Alleinstehende erhalten. Sofern Ihr Partner ebenfalls Hartz 4 bezieht, gilt dies auch für ihn. Sollte Ihr Partner Einkommen erzielen, wird dieses angerechnet. 

Auf Änderung bei Kosten der Unterkunft achten

Explizit ist das Zusammenleben auf Probe im Gesetz jedoch nicht festgehalten. Wenn Sie ausprobieren möchten, ob ein Zusammenleben mit Ihrem Partner funktioniert, dann müssen Sie gegenüber dem Jobcenter nachweisen, dass keine Einstehensgemeinschaft vorliegt. Das Jobcenter kann nämlich auch von Beginn an davon ausgehen, dass Sie mit Ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dies wäre der Fall, wenn Sie beide ein gemeinsames Konto haben oder Ihr Partner die Kindererziehung mit übernimmt. 

Sollte Ihr Partner bei Ihnen einziehen, dann sollten Sie sich vorab die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Dies gilt erst einmal unabhängig vom Hartz 4-Bezug. Dann sollten Sie den Einzug gegenüber dem Jobcenter anzeigen.

Ob Sie nun alleine den Hauptmietvertrag unterschrieben haben, ist hierbei unerheblich. Sie sollten jedoch beachten, dass das Probejahr lediglich für die Höhe des Regelsatzes oder der Anrechnung von Einkommen eine Rolle spielt. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden bei Einzug Ihres Partners  nur noch anteilig übernommen.

Sollte Ihr Partner ebenfalls Hartz 4 beziehen, bewilligt das Jobcenter dann seinen Anteil an der Miete. Sofern Ihr Partner selbst Einkommen erzielt, muss dieser selbst einen Teil der Miete beisteuern, denn ansonsten würde Ihr Partner kostenfrei in Ihrer Wohnung leben.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er das Team unsere Partneranwälte von hartz4widerspruch.de und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

31 Antworten auf „Bekomme ich noch Hartz 4, wenn mein Freund bei mir einzieht?“

  1. Ich bin Hartz 4 und vermiete an einen männlichen Mitbewohner. Wir wohnen auf 2 Etagen.

    Nun ordnet uns das Jobcenter als “Bedarfsgemeinschaft” ein, obwohl wir eher eine Wohngemeinschaft darstellen.

    Wir stehen nicht füreinander ein und wirtschaften getrennt.

    Ich habe einen Änderungsbescheid bekommen und muss für 3 Monate 700 Euro zurückzahlen.

    Wie ist die Rechtslage?

  2. Hallo, ich bekomme Hartz4 und mein Freund will bei mir einziehen. Er geht arbeiten verdient 1700 netto. Bekomme ich dann noch Leistung von Jobcenter, oder? nicht mehr

    1. Hallo Diana,
      sofern Sie erstmalig zusammenwohnen, haben Sie Anspruch auf ein Probejahr. Zwar wird das Jobcenter dann die KdU anteilig kürzen (Ihr Freund muss für seinen Anteil selbst aufkommen), ansonsten darf sich sein Einkommen über den Zeitraum von einem Jahr nicht auf Ihren Anspruch auswirken. Sie haben vorerst also weiterhin vollen Anspruch.
      Viele Grüße

  3. Ich habe heute Bürgergeld beantragt. Meine Frau lebt in Österreich und arbeitet da auch. Vom Jobcenter habe ich unterschiedlichen Antworten wegen des Unterhalts bekommen. Was ist nun richtig. Muss meine Frau für mich Unterhalt zahlen auch wenn wir nicht zusammen wohnen und auch keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Was sagt das Recht dazu. Ich kann meine Frau nicht finanziell belasten da sie selbst kaum über die Runden kommt. Also muss sie für mich Unterhalt zahlen beziehungsweise wird ihr Gehalt berücksichtigt bei der Bürgergeldzahlung an mich.

    1. Hallo Andreas,
      warten Sie erst einmal den Bescheid ab. Sobald er bei Ihnen eingeht, reichen Sie den bei unseren Partneranwälten zwecks Prüfung ein. Sofern das Jobcenter bei der Festsetzung Ihrer Leistungen Fehler gemacht hat, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Für Sie ist das mit keinerlei Kosten verbunden.
      Viele Grüße

  4. Hallo zusammen,

    meine Freundin und auch ich bekommen gerade Bürgergeld. Würden aber gerne zusammenziehen. Sie hat einen 2,5 Jahre alten Sohn, kann man sich in dieser Situation auch auf ein Probejahr einlassen ?

    1. Hallo Christian,
      sofern es nicht euer gemeinsamer Sohn ist, habt ihr Anspruch auf das Probejahr.
      Viele Grüße

  5. Hallo,

    meine Freundin lebt bei mir in meinem Haus und hat nach ihrer Umschulung vor einigen Monaten keinen Job gefunden. Aufgrund meines Einkommens bekommt sie kein Bürgergeld.

    Nun sitze ich hier auf Ihren kosten da wir laut Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Per Definition muss für eine Bedarfsgemeinschaft ein wechselseitiger Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen bestehen.

    Dieser Willen ist nicht vorhanden da jeder seinen Beitrag leisten und eigenständig bleiben soll. Nun wird per Gesetzgeber automatisch angenommen das dieser Wille besteht wenn ein Zusammenleben länger als 1 Jahr besteht.

    Da eine Wohnungssuche ohne Einkommen schwierig ist, gibt es eine Möglichkeit die Bedarfsgemeinschaft in diesem Fall auch zu einer Wohngemeinschaft zu machen damit Sie Leistungen beziehen kann?

    1. Hallo Alex,
      das halten wir leider für sehr unwahrscheinlich. Wie Sie ja schon selbst geschrieben haben, geht das Gesetz davon aus. Ihre Freundin könnte allerdings ihren Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen lassen. Hat das Jobcenter bei der Entscheidungsfindung einen Fehler gemacht, wird Widerspruch eingereicht. Voraussetzung ist dabei, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  6. Guten Tag,
    Ich wohne seit 1,5 Jahren mit meiner Freundin zusammen. In der Zeit bin ich arbeitslos geworden und der Antrag auf ALG-2 wurde gestrichen weil meine Freundin zu viel Geld verdient und wir als Bedarfsgemeinschaft zählen laut Agentur. Meine Freundin behauptet jetzt ich muss ihr das gesamte Geld was sie für den Haushalt und für die Miete ausgegeben hat zurück zahlen. Ist das rechtlich so in Ordnung? Muss ich ihr Geld zurück zahlen obwohl wir eine Einstehensgemeinschaft waren?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Peter,
      welche Vereinbarungen Sie mit Ihrer Freundin treffen, liegt ganz bei Ihnen. In dieser Hinsicht können wir Ihnen nicht weiterhelfen.
      Viele Grüße

  7. Mein Freund ist bei mir eingezogen das 1 Jahr ist vor bei
    Ich gehe arbeiten er bekommt Witwenrente bekommt er noch Bürgergeld

    1. Hallo Edda,
      das kommt darauf an, ob das Einkommen insgesamt ausreicht, um Ihrer beider Lebensunterhalt zu bestreiten. Genügt es nicht, kann ein aufstockender Anspruch bestehen. Er soll einen Antrag stellen und den Bescheid abwarten.
      Viele Grüße

  8. Ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich beziehe Hartz4 mein Freund arbeitet. Werden meine Leistungen gestrichen sobald er bei mir wohnt ?

    1. Hallo Petra,
      erst einmal können Sie sich auf ein Probejahr berufen. Über diesen Zeitraum darf es zu keiner Anrechnung seines Einkommens auf Ihre Leistungen kommen. Nach dem ersten Jahr ist nicht zuletzt die Höhe des Einkommens Ihres Freundes relevant. Reicht es nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt mitzufinanzieren, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Leistungen, wenn auch ggf. vermindert.
      Bei den Kosten der Unterkunft wird es allerdings Abzüge geben, da sich diese mit Einzug Ihres Freundes dann auf zwei Personen verteilen. Ihr Anteil wird weiterhin übernommen, Ihr Freund muss für seinen selbst aufkommen.
      Viele Grüße

  9. Hallo, meine Frage wäre, wie würde die Miete übernommen werden, wenn mein Partner, er ist berufstätig und ich (beziehe Harz4) zusammen ziehen würden. Wie groß darf die Wohnung sein und wie hoch dürften die Kosten sein? Würde das Jobcenter trotzdem für mich die vollen Kosten als einzelne Person einer Unterkunft zahlen und den Rest der darüber steht meinem Freund überlassen? Wir haben keine Kinder.
    Vielen Dank im Vorraus.
    Liebe Grüße

    1. Hallo Jennifer,
      im ersten Jahr des Zusammenlebens können Sie sich auf ein Probejahr berufen. Über den Zeitraum von einem Jahr darf es dann zu keiner Anrechnung des Gehalts Ihres Partners auf Ihre Leistungen kommen. Auch stehen Ihnen dann der Wohnraum und KdU zu, die für Sie als Alleinstehende angemessen wären. Allerdings ändert sich das nach dem Probejahr. Dann gelten die Werte für eine Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Deshalb ist es in der Regel ratsam, sich direkt an den Werten für einen Zwei-Personen-Haushalt zu orientieren.
      Viele Grüße

  10. Hallo meine Freundin möchte nächstes jahr mit mir zusammen ziehen . Wir haben je zwei kinder im gepäck . Sie bezieht Hartz 4 und ich bin Berufstätig .
    Können wir uns da aufs Jahr auf Probe berufen ? Oder wird mein gehalt gleich angerechnet . Ich Wohne im eigenen Haus und hab meine monatlichen Kreditraten .
    Man liest soviel Unterschiedliche möglichkeiten .

    Danke im vorraus

    1. Hallo Patrick,
      sofern Sie keine gemeinsamen Kinder haben, können Sie das Probejahr beanspruchen. Berufen Sie sich auf Ihre Patchwork-Situation.
      Viele Grüße

  11. Hallo , mein Freund und ich leben im Probejahr . Er arbeitet Vollzeit und ich beziehe ALG2 , nun bin ich schwanger & habe Angst , dass das amt mir die Versicherung streicht , muss er schon für mich aufkommen ? Wird das Probejahr aufgrund der Schwangerschaft abgebrochen , man weis ja nie ob man sich in der Zeit trennt was man ja eigentlich nicht hofft .

    1. Hallo,
      wenn Sie ein gemeinsames Kind erwarten, wird das Jobcenter wahrscheinlich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Das Probejahr wäre somit beendet. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass Ihnen komplett die Leistungen versagt werden. Abhängig vom Gehalt Ihres Freundes können Sie nach wie vor Anspruch auf ALG 2 haben. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin und lassen Sie Ihren neuen, geänderten Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

  12. Hi hallo ich brauche Hilfe ich arbeite in behinderten Werkstatt und daher Grundsicherung sgb12 und mein Freund geht arbeiten auf Arbeitsmarkt 1 und wir wollen zusammen ziehen viel wird bei mir ab gezogen wenn er bei mir zieht ?

    1. Hallo Sabrina,
      das können wir pauschal leider nicht beantworten. Das hängt nicht zuletzt auch von der Höhe des Einkommens Ihres Partners ab. Ziehen Sie aber das erste Mal zusammen, steht Ihnen ein sogenanntes Probejahr zu. Über den Zeitraum von einem Jahr darf es dabei zu keinerlei Anrechnung des Einkommens auf Ihren Bezug kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem News-Beitrag: Paare erhalten ein Jahr auf Probe.
      Viele Grüße

  13. Guten Tag,

    Ich bräuchte einmal Hilfe und zwar,
    Ich beziehe aktuell Hartz iv und meine Freundin würde gerne bei mir einziehen. Meine Freundin ist Studentin und hat aktuell kein Einkommen außer ihr Kindergeld. Sie hat auch etwas erspartes.
    Ihre Eltern können nicht für sie aufkommen da sie selber Hartz iv beziehen.

    Wie verhält es sich da?
    Ich werde sowie es aussieht ab Ende des Jahres wieder einen Festvertrag haben, somit wären es nur ein paar Monate.

    Kann sie einfach bei mir einziehen? Ich wüsste nicht wo ich sonst an Infos komme.
    Hoffe auf Hilfe

    1. Hallo Christian,
      wenn Ihre Freundin bei Ihnen einzieht, wird das Jobcenter Ihre Leistungen für die Miete kürzen, da es diese dann anteilig auf zwei Personen umlegt. Ihre Freundin muss für Ihren Anteil dann selbst aufkommen. Ansonsten aber können Sie sich auf ein Probejahr berufen. Für den Zeitraum von einem Jahr darf das Jobcenter dann das Einkommen bzw. Vermögen Ihrer Freundin nicht auf Ihren Leistungsbezug anrechnen.
      Viele Grüße

    1. Hallo Anonymous,
      in welchem Zusammenhang denn? Möchten Sie zusammenziehen, können Sie im ersten Jahr des Zusammenwohnens ein Probejahr beanspruchen. Wie der Titel vermuten lässt, dient es dazu, zu schauen, ob das Zusammenleben klappt. Für dieses eine Jahr muss das Jobcenter Sie so behandeln, als wären Sie alleinstehend. Dazu ein ganz frischer News-Beitrag: Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft: Paare erhalten ein Probejahr.
      Viele Grüße

  14. Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Er geht vollzeit arbeiten. Wie viel wird mir denn angerechnet bzw bekomme ich dann noch Geld? Sind nicht verheiratet und haben kein Kind.

    1. Hallo Lisa,
      das hängt in erster Linie vom Einkommen Ihres Freundes ab sowie von weiteren Faktoren. Pauschal lässt sich dazu keine Aussage treffen.
      Viele Grüße

  15. Eine Frage ich beziehe Arbeitslosengeld 2 ich und meine tochter 1 Jahr wohne zusammen.
    Mein Freund möchte gern zu mir ziehen um zu probieren ob das überhaupt klappt oder nicht ,er ist der Vater von meiner Tochter.
    Jedoch bekomm ich dan weniger geld wird das geld auf sein geld berechnet?

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