Bekomme ich noch Hartz 4, wenn mein Freund bei mir einzieht?

Unsere Leserin fragt sich: Was passiert mit den Hartz 4-Leistungen, wenn ihr Freund einzieht? Bildet ein Paar sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Und wie wirkt sich Zusammenziehen bei den Kosten der Unterkunft aus? 

Wie nehmen Paare bei Hartz 4 ein Probejahr?

Frage: Hallo, Mein Freund würde gerne am 01.09. bei mir und meinen Kindern einziehen. Ich habe gehört das man ein probejahr in anspruch nehmen kann. Wie mache ich das genau? Muss mein Freund dann lm Mietvertrag mit drin stehen oder ist dies egal?

Zusammenziehen auf Probe ist möglich

Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen möchten, müssen zwei Möglichkeiten beachtet werden. Entweder stehen nur Sie im Hartz 4-Leistungsbezug und Ihr Partner kann seinen Lebensunterhalt durch Erwerbseinkommen selbst decken. Oder aber Sie und Ihr Partner beziehen beide nur Hartz IV-Leistungen. 

Wenn Ihr Partner Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezieht, stellen Sie sich wahrscheinlich die Frage, ob dieser für Sie finanziell aufkommen muss, sprich ob das Jobcenter das Erwerbseinkommen Ihres Partners auf Ihre Hartz 4-Leistungen anrechnet.

Das Erwerbseinkommen wird nur angerechnet, wenn Sie beide eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Das bloße Zusammenziehen führt jedoch noch nicht zu der Annahme einer Bedarfsgemeinschaft. Es muss sich auch um eine Einstehensgemeinschaft handeln. Hierfür bedarf es gemäß § 7 Absatz 3a SGB II eines wechselseitigen Willens, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. 

Ab wann gilt ein Paar beim Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft?

Das Gesetz bietet hier auch Anhaltspunkte, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen werden kann: 

  • Sie leben länger als ein Jahr zusammen
  • Sie und Ihr Partner haben ein gemeinsames Kind und leben zusammen
  • Ihr Partner versorgt Kinder oder Angehörige im Haushalt
  • Ihr Partner hat die Befugnis, über Ihr Einkommen oder Vermögen zu verfügen

Das Gesetz gibt vor, dass, wenn unverheiratete Leistungsempfänger zusammenziehen, das Jobcenter nicht automatisch davon ausgehen kann, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Paare sollen erst die Möglichkeit haben, zu erproben, ob sie in der Zukunft füreinander einstehen möchten.

Aus diesem Grund gibt es das Probejahr. Nach Ablauf eines Jahres wird dann davon ausgegangen, dass der Wille vorliegt, füreinander Verantwortung zu tragen. Es wird eine normale Bedarfsgemeinschaft gebildet. In diesem Fall würden Sie dann nicht mehr den Regelsatz für Alleinstehende erhalten. Sofern Ihr Partner ebenfalls Hartz 4 bezieht, gilt dies auch für ihn. Sollte Ihr Partner Einkommen erzielen, wird dieses angerechnet. 

Auf Änderung bei Kosten der Unterkunft achten

Explizit ist das Zusammenleben auf Probe im Gesetz jedoch nicht festgehalten. Wenn Sie ausprobieren möchten, ob ein Zusammenleben mit Ihrem Partner funktioniert, dann müssen Sie gegenüber dem Jobcenter nachweisen, dass keine Einstehensgemeinschaft vorliegt. Das Jobcenter kann nämlich auch von Beginn an davon ausgehen, dass Sie mit Ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dies wäre der Fall, wenn Sie beide ein gemeinsames Konto haben oder Ihr Partner die Kindererziehung mit übernimmt. 

Sollte Ihr Partner bei Ihnen einziehen, dann sollten Sie sich vorab die Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Dies gilt erst einmal unabhängig vom Hartz 4-Bezug. Dann sollten Sie den Einzug gegenüber dem Jobcenter anzeigen.

Ob Sie nun alleine den Hauptmietvertrag unterschrieben haben, ist hierbei unerheblich. Sie sollten jedoch beachten, dass das Probejahr lediglich für die Höhe des Regelsatzes oder der Anrechnung von Einkommen eine Rolle spielt. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden bei Einzug Ihres Partners  nur noch anteilig übernommen.

Sollte Ihr Partner ebenfalls Hartz 4 beziehen, bewilligt das Jobcenter dann seinen Anteil an der Miete. Sofern Ihr Partner selbst Einkommen erzielt, muss dieser selbst einen Teil der Miete beisteuern, denn ansonsten würde Ihr Partner kostenfrei in Ihrer Wohnung leben.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

60 Antworten auf „Bekomme ich noch Hartz 4, wenn mein Freund bei mir einzieht?“

  1. Hab da Mal eine Frage
    Mein Mann kauft ein Haus geht arbeiten hat 1800€ ich beziehe Bürgergeld und hab ein Minijob mit 3 Kindern
    Bezahlt das Jobcenter anteilig Miete für uns? Da wir ja nicht kostenlos bei ihn wohnen können

    1. Hallo Juliane,
      das lässt sich pauschal nicht beantworten, da eine Reihe von Faktoren hier relevant sind. Beantragen Sie also Bürgergeld und lassen Sie den Bescheid von uns einmal prüfen, unabhängig davon, ob Ihnen Leistungen bewilligt wurden oder nicht. Fehler vonseiten des Jobcenters sind nicht auszuschließen.
      Viele Grüße

  2. Meine Kinder und ich sind am 09.07.2022 bei meinem Partner eingezogen. Das Probejahr liegt hinter uns,und nun ist ein neuer Antrag fällig..

    Meine Fragen lauten;
    Ich zahle weiterhin bei Ihm keinerlei Miete, jeder zahlt quasi für sich..
    Was sind wir nun? Eine Haushaltsgemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft? Wird er mir nun angerechnet?

    1. Hallo Laura,
      das Jobcenter wird von einer Bedarfsgemeinschaft und damit von gegenseitigen Willen, finanziell füreinander einzustehen, ausgehen. Das bedeutet, dass das Einkommen Ihres Freundes auf Ihre Bürgergeld-Leistungen angerechnet wird. Dementsprechend sind Kürzungen, je nach Höhe seines Einkommens, möglich.
      Viele Grüße

  3. Was kann ich tun, wenn das Bürgergeld abgelehnt wird, weil mein Partner zu viel verdient, mich aber nicht finanziell unterstützen will? Ich kann mir die Krankenversicherung nicht leisten und die Miete ist auch im Rückstand. Trotz eidesstattliche Erklärung wurde alles abgelehnt

    1. Hallo Ap,
      unsere Partneranwälte prüfen Ihren Bescheid und legen Widerspruch ein, sofern die Ablehnung unzulässig ist. Reichen Sie also einfach Ihren Bescheid zwecks Prüfung ein. Wichtig ist nur, dass dieser nicht älter als einen Monat ist, um die Widerspruchsfrist wahren zu können.
      Viele Grüße

    2. Hallo Julia, ich hatte alles geschickt und eine Standart Mail von euch bekommen. Der Bescheid sei richtig. Was kann ich denn noch machen

    3. Hallo AP,
      wenn Sie bereits länger als ein Jahr zusammenwohnen, kann das Jobcenter davon ausgehen, dass bei einer Partnerschaft der Wille besteht, sich gegenseitig finanziell zu unterstützen, sofern Sie zusammenwohnen. Das gibt auch das Gesetz so vor. Sofern auch die Bescheidprüfung keine Fehler ergeben hat, können Sie leider nichts dagegen tun.
      Viele Grüße

    4. Genau dagegen gibt es Beweise. Ich habe mich genug in den Gesetzen eingelesen. Es gibt diesen Willen nicht und dazu zwingen kann man ihn auch nicht, Google scheint ein besserer Anwalt als ihr

    5. Hallo Ap,
      dann scheinen Sie ja alle nötigen Informationen zu haben.
      Und Sie haben recht: Zwingen kann man ihn tatsächlich nicht. Die Alternative ist, dass Sie wieder in getrennten Wohnungen leben.
      Viele Grüße

  4. Eine Frage ich bin alleinerziehend und beziehe Bürgergeld. Ich habe 2 gemeinsame Kinder mit meinem jetzigen Partner und wir wohnten nicht zusammen. Er ist noch im Maßregelvollzug und kann entlassen werden, wenn eine Wohnung hat. Die damalige Wohnung hat er nicht mehr.
    Ich habe noch 3 Kinder von meinem Exmann und würde halt erst ausprobieren, ob das zusammenleben klappt.
    Er arbeitet und hat noch ein Kind für das Unterhalt zahlen muss.
    Jetzt die Frage ist, ob sein Gehalt gleich mitgerechnet wird beim Jobcenter, da ich nicht weiß ob es auf Dauer mit uns allen klappt und ich dann wieder alles ändern müsste. Gilt auch hier Probewohnen in dem Fall, wenn wir 2 Kinder haben aber vorher nicht zusammen wohnten.

    1. Hallo Luchetta,
      da Sie zwei gemeinsame Kinder haben, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf ein Probejahr, was zur Folge hat, dass das Gehalt ab dem ersten Tag des Zusammenlebens berücksichtigt wird.
      Viele Grüße

  5. hallo

    ich habe eine frage ich möchte gerne mit mein freund zusammen ziehen er hat ein gut bezahlten job mus aber unterhalt zahlen für 2 kinder ..ich bekommen aktuell bürger geld ..frage ist wen ich mit ihn zusammen (er zu mir) was bekomme ich dann noch an leistung vom jobcenter .
    weil ich bin aktuell erwährbsunfähig möchte aber nich das ich finanziel von ihn abhänig bin

    1. Hallo,
      das können wir pauschal nicht beurteilen. Fest steht aber, dass Sie im ersten Jahr des Zusammenlebens Anspruch auf ein Probejahr haben, bei dem es zu keiner Anrechnung seines Einkommens auf Ihren Anspruch kommen darf. Danach ist dann die Höhe seines Einkommens ausschlaggebend und ob es ausreicht, um die gesamten Bedarfe aller Mitglieder der BG decken zu können.
      Viele Grüße

  6. Hallo ich möchte gerne mit meinem Freund in ein Haus ziehen und zusammen ziehen, ich lebe vom Bürgergeld und gehe in Teilzeit arbeiten. Er geht in Vollzeit arbeiten, alle 14 Tage kommt seine Tochter und mein Sohn zu Besuch.
    Wie wird das da geregelt?

    1. Hallo,
      im ersten Jahr des Zusammenlebens haben Sie in der Regel Anspruch auf ein Probejahr. Über den Zeitraum von einem Jahr darf das Gehalt Ihres Freundes nicht auf Ihren Leistungsbezug angerechnet werden. Das kann sich jedoch nach einem Jahr ändern, sofern Ihr Freund so viel verdient, dass er auch für Ihren Lebensunterhalt aufkommen kann.
      Viele Grüße

  7. Hallo.
    Ich bin habe eine Tochter( von früheren Beziehung) und würde zu mein Freund ziehen wollen. Wir erwarten ein Kind. Ich beziehe momentan noch Bürgergeld, er geht arbeiten.
    Wie gehen wir am besten vor? Wird sein Einkommen sofort einberechnet oder gibt es hier auch eine probejahr? Wir haben Angst von großen finanziellen Einbußen, da das Geld sowieso kaum reicht aber auf Dauer 2 Prozent Wohnungen sind auch nicht mehr zu stemmen und die ständige Fahrerei kostet natürlich auch Geld.

    1. Hallo Izabella,
      da ihr ein gemeinsames Kind erwartet, ist davon auszugehen, dass das Gehalt Ihres Freundes sofort nach Zusammenzug angerechnet wird. Ein Probejahr dürfte Ihnen beiden nicht zustehen. Ein Vorgehen können wir Ihnen dabei nicht empfehlen.
      Viele Grüße

  8. Hallo,

    ich habe eine zeitlang Leistungen vom Jobcenter erhalten. Ich habe ein Baby mit meinem Freund und er hat ein gutes Einkommen.

    Das Jobcenter möchte mir keine Leistungen mehr zahlen, da sie der Meinung sind er müsste mich komplett finanzieren, dementsprechend möchten sie für mich auch keine Krankenkassenbeiträge mehr zahlen. Ist das so korrekt?

    LG

    1. Hallo Angela,
      sofern Ihr Freund genug verdient, um für den Lebensunterhalt der Familie aufzukommen, kann das rechtens sein. Sicher sagen lässt sich das aber nur nach einer Prüfung des entsprechenden Ablehnungsbescheides. Unsere Partneranwälte übernehmen das für Sie kostenlos und legen bei Erfolgsaussichten Widerspruch ein. Wichtig ist nur, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist, um die Frist wahren zu können.
      Viele Grüße

  9. Hallo,
    ich möchte ab Jan. 24 zu meinen Freund in seine Eigentumswohnung ziehen. Ich lebe vom Bürgergeld, er hat ein eigenes Einkommen. Gibt es eine Möglichkeit für mich weiterhin Bürgergeld zu bekommen? Wir haben getrennte Konten.
    MfG

    1. Hallo Sabine,
      im ersten Jahr haben Sie Anspruch auf ein Probejahr. Über diesen Zeitraum darf das Einkommen Ihres Freundes dann nicht zur Berechnung Ihres Anspruches herangezogen werden. Nach Ablauf des Jahres ändert sich das. Ob Sie dann weiterhin Anspruch haben, hängt dann von der Einkommenshöhe Ihres Freundes ab. Kann er damit für Sie beide aufkommen, entfällt Ihr Anspruch. Dabei spielt eine getrennte Kontoführung keine Rolle.
      Viele Grüße

  10. Hallo
    Ich habe eine Frage wieviel Geld muss mein Freund Bezahlen wenn wir im Probejahr sind 1/8 und das Amt für mich und meine 3 Kinder ein 3/4 Teil ist das richtig ?

    1. Hallo Juliane,
      im Probejahr kommt es zu keiner gegenseitigen Anrechnung von Einkommen. Nur die Mietkosten werden anteilig berechnet, sodass jeder für seinen Anteil selbst aufkommen muss.
      Viele Grüße

  11. Hallo habe eine Partnerien die im Bügergeld bezug ist. Wir Wohnen nicht zusammen und jeder hat seine Melde Adresse und Konto. Ich selber arbeite. Trotdem wird ihr jetzt eine Bedarfsgemeinschaft unterstelt. Und somitt Sozialbetrug……

  12. Guten Abend
    Bin im dez mit meinem Freund zusammen gezogen muss jetzt für mich und meine Kinder (nicht seine) Bürgergeld beantragen und habe jetzt ein Brief bekommen das sie alle Daten meines Freundes haben wollen er verdient ziemlich gut hat aber seine eigene ausgaben und wir hatten uns bis jetzt immer alles geteilt bekomme ich jetzt kein Bürgergeld ?

    1. Hallo Sarah,
      vorerst (bis Dezember dieses Jahres) haben Sie noch Anspruch auf ein Probejahr. Über diesen Zeitraum darf das Jobcenter das Einkommen Ihres Freundes nicht berücksichtigen. Danach gelten Sie aber als Bedarfsgemeinschaft, wobei in der Regel dann auch das Einkommen Ihres Partners relevant ist. Grundsätzlich sollten Sie der Aufforderung des Jobcenters nachkommen und die verlangten Angaben machen. Kommt es aber bereits jetzt zur Berücksichtigung der Einkünfte Ihres Freundes, sollten Sie Widerspruch gegen den jeweiligen Bescheid einlegen.
      Das empfehlen wir aber grundsätzlich – also auch, wenn ein Bescheid erst einmal korrekt erscheint. Fehler sind nicht auszuschließen. Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei der Prüfung und im Falle eines Widerspruches. Kosten fallen für Sie dabei nicht an.
      Viele Grüße

  13. Hallo ich habe Mal eine Frage und zwar ich bin zu meiner Freundin gezogen am 1.6.23 und sie bezieht Hartz4 ich habe eine Arbeit und ein gutes Einkommen ! Von meiner Freundin der Hartz4 Beitrag läuft ab am 31.6.23 aus sie muss jetzt einen Weiterbewilligungsantrag ausfüllen ich glaube das sie noch was bekommt . Wir teilen uns die Mitte und alles andere auch, sie hat ihre Ausgaben und ich meine. Wie geht das mit den Probejahr und wie kann man das beantragen und auf was muss man achten liebe Grüße Maik

    1. Hallo Maik,
      Ihre Freundin muss das Jobcenter über den Zusammenzug umgehend informieren, auch unabhängig vom Weiterbewilligungsantrag. Das Probejahr beginnt mit dem Tag Ihres Zusammenzuges. Darauf muss sich Ihre Freundin in der Veränderungsmitteilung berufen. Ihre Miete bzw. die Kosten der Unterkunft werden aber anteilig gekürzt, da sich diese nun auf zwei Personen umverteilen. Das Jobcenter berücksichtigt das natürlich.
      Viele Grüße

  14. Ich bin Hartz 4 und vermiete an einen männlichen Mitbewohner. Wir wohnen auf 2 Etagen.

    Nun ordnet uns das Jobcenter als “Bedarfsgemeinschaft” ein, obwohl wir eher eine Wohngemeinschaft darstellen.

    Wir stehen nicht füreinander ein und wirtschaften getrennt.

    Ich habe einen Änderungsbescheid bekommen und muss für 3 Monate 700 Euro zurückzahlen.

    Wie ist die Rechtslage?

  15. Hallo, ich bekomme Hartz4 und mein Freund will bei mir einziehen. Er geht arbeiten verdient 1700 netto. Bekomme ich dann noch Leistung von Jobcenter, oder? nicht mehr

    1. Hallo Diana,
      sofern Sie erstmalig zusammenwohnen, haben Sie Anspruch auf ein Probejahr. Zwar wird das Jobcenter dann die KdU anteilig kürzen (Ihr Freund muss für seinen Anteil selbst aufkommen), ansonsten darf sich sein Einkommen über den Zeitraum von einem Jahr nicht auf Ihren Anspruch auswirken. Sie haben vorerst also weiterhin vollen Anspruch.
      Viele Grüße

  16. Ich habe heute Bürgergeld beantragt. Meine Frau lebt in Österreich und arbeitet da auch. Vom Jobcenter habe ich unterschiedlichen Antworten wegen des Unterhalts bekommen. Was ist nun richtig. Muss meine Frau für mich Unterhalt zahlen auch wenn wir nicht zusammen wohnen und auch keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Was sagt das Recht dazu. Ich kann meine Frau nicht finanziell belasten da sie selbst kaum über die Runden kommt. Also muss sie für mich Unterhalt zahlen beziehungsweise wird ihr Gehalt berücksichtigt bei der Bürgergeldzahlung an mich.

    1. Hallo Andreas,
      warten Sie erst einmal den Bescheid ab. Sobald er bei Ihnen eingeht, reichen Sie den bei unseren Partneranwälten zwecks Prüfung ein. Sofern das Jobcenter bei der Festsetzung Ihrer Leistungen Fehler gemacht hat, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Für Sie ist das mit keinerlei Kosten verbunden.
      Viele Grüße

  17. Hallo zusammen,

    meine Freundin und auch ich bekommen gerade Bürgergeld. Würden aber gerne zusammenziehen. Sie hat einen 2,5 Jahre alten Sohn, kann man sich in dieser Situation auch auf ein Probejahr einlassen ?

    1. Hallo Christian,
      sofern es nicht euer gemeinsamer Sohn ist, habt ihr Anspruch auf das Probejahr.
      Viele Grüße

  18. Hallo,

    meine Freundin lebt bei mir in meinem Haus und hat nach ihrer Umschulung vor einigen Monaten keinen Job gefunden. Aufgrund meines Einkommens bekommt sie kein Bürgergeld.

    Nun sitze ich hier auf Ihren kosten da wir laut Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Per Definition muss für eine Bedarfsgemeinschaft ein wechselseitiger Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen bestehen.

    Dieser Willen ist nicht vorhanden da jeder seinen Beitrag leisten und eigenständig bleiben soll. Nun wird per Gesetzgeber automatisch angenommen das dieser Wille besteht wenn ein Zusammenleben länger als 1 Jahr besteht.

    Da eine Wohnungssuche ohne Einkommen schwierig ist, gibt es eine Möglichkeit die Bedarfsgemeinschaft in diesem Fall auch zu einer Wohngemeinschaft zu machen damit Sie Leistungen beziehen kann?

    1. Hallo Alex,
      das halten wir leider für sehr unwahrscheinlich. Wie Sie ja schon selbst geschrieben haben, geht das Gesetz davon aus. Ihre Freundin könnte allerdings ihren Ablehnungsbescheid von unseren Partneranwälten prüfen lassen. Hat das Jobcenter bei der Entscheidungsfindung einen Fehler gemacht, wird Widerspruch eingereicht. Voraussetzung ist dabei, dass der Bescheid nicht älter als einen Monat ist.
      Viele Grüße

  19. Guten Tag,
    Ich wohne seit 1,5 Jahren mit meiner Freundin zusammen. In der Zeit bin ich arbeitslos geworden und der Antrag auf ALG-2 wurde gestrichen weil meine Freundin zu viel Geld verdient und wir als Bedarfsgemeinschaft zählen laut Agentur. Meine Freundin behauptet jetzt ich muss ihr das gesamte Geld was sie für den Haushalt und für die Miete ausgegeben hat zurück zahlen. Ist das rechtlich so in Ordnung? Muss ich ihr Geld zurück zahlen obwohl wir eine Einstehensgemeinschaft waren?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. Hallo Peter,
      welche Vereinbarungen Sie mit Ihrer Freundin treffen, liegt ganz bei Ihnen. In dieser Hinsicht können wir Ihnen nicht weiterhelfen.
      Viele Grüße

  20. Mein Freund ist bei mir eingezogen das 1 Jahr ist vor bei
    Ich gehe arbeiten er bekommt Witwenrente bekommt er noch Bürgergeld

    1. Hallo Edda,
      das kommt darauf an, ob das Einkommen insgesamt ausreicht, um Ihrer beider Lebensunterhalt zu bestreiten. Genügt es nicht, kann ein aufstockender Anspruch bestehen. Er soll einen Antrag stellen und den Bescheid abwarten.
      Viele Grüße

  21. Ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich beziehe Hartz4 mein Freund arbeitet. Werden meine Leistungen gestrichen sobald er bei mir wohnt ?

    1. Hallo Petra,
      erst einmal können Sie sich auf ein Probejahr berufen. Über diesen Zeitraum darf es zu keiner Anrechnung seines Einkommens auf Ihre Leistungen kommen. Nach dem ersten Jahr ist nicht zuletzt die Höhe des Einkommens Ihres Freundes relevant. Reicht es nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt mitzufinanzieren, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Leistungen, wenn auch ggf. vermindert.
      Bei den Kosten der Unterkunft wird es allerdings Abzüge geben, da sich diese mit Einzug Ihres Freundes dann auf zwei Personen verteilen. Ihr Anteil wird weiterhin übernommen, Ihr Freund muss für seinen selbst aufkommen.
      Viele Grüße

  22. Hallo, meine Frage wäre, wie würde die Miete übernommen werden, wenn mein Partner, er ist berufstätig und ich (beziehe Harz4) zusammen ziehen würden. Wie groß darf die Wohnung sein und wie hoch dürften die Kosten sein? Würde das Jobcenter trotzdem für mich die vollen Kosten als einzelne Person einer Unterkunft zahlen und den Rest der darüber steht meinem Freund überlassen? Wir haben keine Kinder.
    Vielen Dank im Vorraus.
    Liebe Grüße

    1. Hallo Jennifer,
      im ersten Jahr des Zusammenlebens können Sie sich auf ein Probejahr berufen. Über den Zeitraum von einem Jahr darf es dann zu keiner Anrechnung des Gehalts Ihres Partners auf Ihre Leistungen kommen. Auch stehen Ihnen dann der Wohnraum und KdU zu, die für Sie als Alleinstehende angemessen wären. Allerdings ändert sich das nach dem Probejahr. Dann gelten die Werte für eine Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft. Deshalb ist es in der Regel ratsam, sich direkt an den Werten für einen Zwei-Personen-Haushalt zu orientieren.
      Viele Grüße

  23. Hallo meine Freundin möchte nächstes jahr mit mir zusammen ziehen . Wir haben je zwei kinder im gepäck . Sie bezieht Hartz 4 und ich bin Berufstätig .
    Können wir uns da aufs Jahr auf Probe berufen ? Oder wird mein gehalt gleich angerechnet . Ich Wohne im eigenen Haus und hab meine monatlichen Kreditraten .
    Man liest soviel Unterschiedliche möglichkeiten .

    Danke im vorraus

    1. Hallo Patrick,
      sofern Sie keine gemeinsamen Kinder haben, können Sie das Probejahr beanspruchen. Berufen Sie sich auf Ihre Patchwork-Situation.
      Viele Grüße

  24. Hallo , mein Freund und ich leben im Probejahr . Er arbeitet Vollzeit und ich beziehe ALG2 , nun bin ich schwanger & habe Angst , dass das amt mir die Versicherung streicht , muss er schon für mich aufkommen ? Wird das Probejahr aufgrund der Schwangerschaft abgebrochen , man weis ja nie ob man sich in der Zeit trennt was man ja eigentlich nicht hofft .

    1. Hallo,
      wenn Sie ein gemeinsames Kind erwarten, wird das Jobcenter wahrscheinlich von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Das Probejahr wäre somit beendet. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass Ihnen komplett die Leistungen versagt werden. Abhängig vom Gehalt Ihres Freundes können Sie nach wie vor Anspruch auf ALG 2 haben. Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bzw. Ihrer Sachbearbeiterin und lassen Sie Ihren neuen, geänderten Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen.
      Viele Grüße

  25. Hi hallo ich brauche Hilfe ich arbeite in behinderten Werkstatt und daher Grundsicherung sgb12 und mein Freund geht arbeiten auf Arbeitsmarkt 1 und wir wollen zusammen ziehen viel wird bei mir ab gezogen wenn er bei mir zieht ?

    1. Hallo Sabrina,
      das können wir pauschal leider nicht beantworten. Das hängt nicht zuletzt auch von der Höhe des Einkommens Ihres Partners ab. Ziehen Sie aber das erste Mal zusammen, steht Ihnen ein sogenanntes Probejahr zu. Über den Zeitraum von einem Jahr darf es dabei zu keinerlei Anrechnung des Einkommens auf Ihren Bezug kommen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem News-Beitrag: Paare erhalten ein Jahr auf Probe.
      Viele Grüße

  26. Guten Tag,

    Ich bräuchte einmal Hilfe und zwar,
    Ich beziehe aktuell Hartz iv und meine Freundin würde gerne bei mir einziehen. Meine Freundin ist Studentin und hat aktuell kein Einkommen außer ihr Kindergeld. Sie hat auch etwas erspartes.
    Ihre Eltern können nicht für sie aufkommen da sie selber Hartz iv beziehen.

    Wie verhält es sich da?
    Ich werde sowie es aussieht ab Ende des Jahres wieder einen Festvertrag haben, somit wären es nur ein paar Monate.

    Kann sie einfach bei mir einziehen? Ich wüsste nicht wo ich sonst an Infos komme.
    Hoffe auf Hilfe

    1. Hallo Christian,
      wenn Ihre Freundin bei Ihnen einzieht, wird das Jobcenter Ihre Leistungen für die Miete kürzen, da es diese dann anteilig auf zwei Personen umlegt. Ihre Freundin muss für Ihren Anteil dann selbst aufkommen. Ansonsten aber können Sie sich auf ein Probejahr berufen. Für den Zeitraum von einem Jahr darf das Jobcenter dann das Einkommen bzw. Vermögen Ihrer Freundin nicht auf Ihren Leistungsbezug anrechnen.
      Viele Grüße

    1. Hallo Anonymous,
      in welchem Zusammenhang denn? Möchten Sie zusammenziehen, können Sie im ersten Jahr des Zusammenwohnens ein Probejahr beanspruchen. Wie der Titel vermuten lässt, dient es dazu, zu schauen, ob das Zusammenleben klappt. Für dieses eine Jahr muss das Jobcenter Sie so behandeln, als wären Sie alleinstehend. Dazu ein ganz frischer News-Beitrag: Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft: Paare erhalten ein Probejahr.
      Viele Grüße

  27. Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Er geht vollzeit arbeiten. Wie viel wird mir denn angerechnet bzw bekomme ich dann noch Geld? Sind nicht verheiratet und haben kein Kind.

    1. Hallo Lisa,
      das hängt in erster Linie vom Einkommen Ihres Freundes ab sowie von weiteren Faktoren. Pauschal lässt sich dazu keine Aussage treffen.
      Viele Grüße

  28. Eine Frage ich beziehe Arbeitslosengeld 2 ich und meine tochter 1 Jahr wohne zusammen.
    Mein Freund möchte gern zu mir ziehen um zu probieren ob das überhaupt klappt oder nicht ,er ist der Vater von meiner Tochter.
    Jedoch bekomm ich dan weniger geld wird das geld auf sein geld berechnet?

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