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Auto und Bürgergeld: Anschaffung eines PKW im Leistungsbezug

Das Bürgergeld sorgt mit seinen großzügigeren Freibetrags- und Schonvermögensgrenzen für mehr Geld im Portemonnaie von Grundsicherungsempfänger:innen. Für manche eröffnet sich dadurch die Möglichkeit zur Anschaffung eines eigenen Autos. Doch dürfen Sie als Bürgergeldempfänger:in überhaupt Ihre finanziellen Mittel in einen PKW investieren und wo ist die Grenze?

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Auto ist gesondertes Schonvermögen

Ein eigenes Auto trotz Bürgergeldbezug? Was für die einen ein Traum bleibt, ist für die anderen tatsächlich im Bereich des Möglichen. Nicht umsonst gibt es mit § 12 Abs.1 Nr. 2 SGB II eine Vorschrift, die die Anrechnung von Fahrzeugen auf den Regelsatz genau regelt. Demnach gilt ein „angemessenes Kraftfahrzeug“ als gesondertes, nicht zu berücksichtigendes Vermögen.

Angemessen bedeutet, dass der aktuelle Zeitwert des Wagens nicht mehr als 15.000 EUR beträgt. Hier greift eine gesetzliche Vermutung zugunsten der Antragsteller:innen. Das Jobcenter muss im Zweifel also nachweisen, dass Ihr Wagen mehr wert ist. Bis vor kurzem lag die Angemessenheitsgrenze übrigens noch bei 7.500 EUR. Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde sie jedoch angehoben.

Hinweis: Anrechnung auf Schonvermögen kann erfolgen

Übersteigt der Wert Ihres Wagens die 15.000 EUR-Grenze, wird der übrige Betrag eventuell auf Ihr Schonvermögen angerechnet. Letztendlich ist jedoch der Einzelfall ausschlaggebend, da bspw. eine Behinderung oder eine große Bedarfsgemeinschaft die Angemessenheitsgrenze nach oben verschiebt.

Autokauf vom Vermögen gedeckt

Kaufen Sie sich Ihr Auto während des Leistungsbezuges, ist auch hier der Wert des Wagens entscheidend. Grundsätzlich dürfen Sie nämlich Ihr Schonvermögen einsetzen und umwandeln, wie Sie möchten. Solange der Wert des Autos die Angemessenheitsgrenze nicht übersteigt und Sie das Fahrzeug mit Ihrem gemeldeten Vermögen erwerben, spricht nichts gegen eine Anschaffung.

Hinweis: Autokauf anmelden

Achten Sie beim Autokauf jedoch darauf, dass Sie das Jobcenter in Kenntnis setzen. Tun Sie das nicht, verletzen Sie Ihre Mitwirkungspflichten.

Jobcenter-Darlehen für Autokauf beantragen

Mitunter kann das Jobcenter Ihnen bei der Anschaffung eines Autos sogar unter die Arme greifen – in Form eines Darlehens. Ihr Sachbearbeiter wird einem Darlehen aber in der Regel nur dann zustimmen, wenn Sie nachweisen, dass ein eigenes Kfz Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.

Außerdem sollten Sie bedenken, dass Sie das Darlehen irgendwann zurückzahlen müssen. Auch die Höhe der Zuwendung ist begrenzt: In der Regel erhalten Sie nie mehr als 1.500 EUR.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Unsere Partneranwältinnen und Partneranwälte prüfen Ihre Bescheide und legen Widerspruch für Sie ein. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht.

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

Eine Antwort auf „Auto und Bürgergeld: Anschaffung eines PKW im Leistungsbezug“

  1. Ich bin mit der anwaltlichen
    Hilfe sehr zufrieden
    Hier wird kontinuierlich alles komplett geprüft
    Wenn dort angerufen wird ,
    wird man
    Immer freundlich geholfen
    eine bessere Erfahrung gab es bis jetzt nicht.
    Vielen Dank dafür

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