Hartz 4 und Rente

Hartz 4 setzt voraus, dass eine Erwerbstätigkeit vorliegt und das Rentenalter noch nicht erreicht wurde. Ist das bei Ihnen der Fall, können Sie daher kein Hartz 4 mehr beantragen. Reicht Ihre Rente nicht zum Leben, sind Sie stattdessen dazu berechtigt Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII zu beantragen.

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Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter dient zur Vermeidung der sogenannten „Altersarmut“. Es gibt immer mehr Rentner, deren Rente nicht zum Leben ausreicht. Da aber auch bei diesen Personen sichergestellt werden muss, dass sie innerhalb ihres Existenzminimums leben, gibt es die Möglichkeit neben der Rente eine Grundsicherung im Alter zu beantragen. Diese stockt die ausgezahlte Rente auf. Grundsicherung im Alter können Sie jedoch auch beantragen, wenn Sie keinen gesetzlichen Rentenanspruch haben.

Ab wann erreicht man die erforderliche Altersgrenze?

Um einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter geltend zu machen, müssen Sie das entsprechende Rentenalter erreicht haben. Der § 41 Abs. 2 SGB XII legt fest, ab welchem Geburtsjahr Sie die erforderliche Altersgrenze erreicht haben.

Beispiel:

Sind Sie vor dem 01.01.1947 geboren, können bei einer Altersgrenze von 65 Jahren Grundsicherung im Alter erhalten.

In welcher Höhe wird meine Rente aufgestockt?

Die Grundsicherung im Alter richtet sich nach der Regelleistung. Diese Regelleistung bestimmt sich nach den für Sozialhilfe geltenden Regelsätzen.

Sollten Sie Rente erhalten und Grundsicherung im Alter beantragt haben, führt dies jedoch nicht dazu, dass Sie Ihre Rente und den vollen Regelleistungsbetrag erhalten. Die Aufstockung beläuft sich dann auf die Differenz zwischen Ihrem Bedarf und Ihrem Einkommen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit einen Mehrbedarf zu beantragen (z.B. Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung). Folgendes Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, wann Sie einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben.

Beispiel:

Sie haben Ihr Renteneintrittsalter erreicht und leben allein in einer Wohnung. Die Rentenversicherung zahlt Ihnen eine Rente in Höhe von 450,00 EUR. Ihre Miete beträgt 350,00 EUR. Ihre Heizkosten belaufen sich auf 50,00 EUR. Da Sie allein sind, haben Sie Anspruch auf Regelleistungen in Höhe von 416,00 EUR.

Ihr Bedarf würde sich dann wie folgt darstellen: 416,00 EUR + 350,00 EUR + 50,00 EUR = 816,00 EUR.Da sich Ihre Rente nur auf 450,00 EUR beläuft, steht Ihnen eine Grundsicherung im Alter in Höhe von 366,00 EUR zu.

Wo muss ich meinen Antrag stellen?

Da die Grundsicherung im Alter eine Sozialhilfeleistung darstellt, müssen Sie Ihren Antrag bei Ihrem zuständigen Sozialamt stellen.

Was wird bei der Grundsicherung angerechnet?

Auf die Grundsicherung im Alter werden Verdienste aus Nebenjobs angerechnet, von denen Steuern und die Beiträge zur Sozialversicherung sowie 30 Prozent des daraus entstehenden bereinigten Einkommens abgesetzt werden. Nicht angerechnet werden Pflegegeld, Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz und Schmerzensgeldzahlungen. Dies ist in § 43 SGB XII festgelegt.

Ebenfalls auf die Grundsicherung angerechnet werden das Einkommen und Vermögen des Ehepartners sofern es den fiktiven Betrag übersteigt, den der Partner selbst als Hilfe erhalten würde, sofern er leistungsberechtigt wäre.

Welche Mietkosten sind bei der Grundsicherung für Rentner angemessen?

Auch die Wohnkosten werden bei der Grundsicherung im Alter gemäß § 42a SGB XII übernommen. Die Wohnkosten bilden sich aus der Kaltmiete und den Nebenkosten. Nicht übernommen werden Stromkosten oder Kosten fürs Internet oder Telefon. Jedoch müssen die Wohnkosten angemessen sein. Bei einer alleinstehenden Person ist eine Größe von 45 qm angemessen. Für jede weitere Person kommt eine Wohnfläche von 15 qm hinzu. Bei den Kosten gibt es keine konkreten Richtwerte. Diese richten sich nach der jeweiligen Lage der Wohnung und sind abhängig von dem jeweiligen Mietspiegel.

Achtung:

Grundsätzlich sind andere Sozialleistungen vorrangig vor der Grundsicherung im Alter zu gewähren. Zu dieser Sozialleistung gehört auch das Wohngeld. Sollten Sie also Wohngeld erhalten, entfällt Ihr Anspruch auf Grundsicherung im Alter.

Grundsicherung auch bei vorzeitigem Renteneintritt?

Teilweise gibt es Personen, die bereits mit 63 Jahren dazu berechtigt sind in Rente zu gehen. Diesen Personen ist es leider nicht möglich Grundsicherung im Alter zu beantragen, da sie die erforderliche Altersgrenze von 65 Jahren noch nicht erreicht haben.

Ausschluss des Anspruchs auf Grundsicherung

Jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass Sie von dem Anspruch auf Grundsicherung im Alter ausgeschlossen sind. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihre Hilfebedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Diesen Ausschlussgrund gibt es um einen Leistungsmissbrauch zu verhindern.

Sollte Ihr Antrag auf Grundsicherung im Alter abgelehnt werden, haben Sie immer noch einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt können Ihre Angehörigen jedoch voll für Unterhaltszahlungen in Anspruch genommen werden.

Quellen:

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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh

Seit 2019 bereichert er unser Anwalts-Team und macht sich für die Rechte von Bürgergeld-Empfänger:innen stark. Soziale Ungerechtigkeiten räumt er aus dem Weg. Sein weitreichendes Know-how aus vergangenen Fällen und sein tiefgreifendes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen zahlreichen Ratsuchenden zum Recht.

14 Antworten auf „Hartz 4 und Rente“

  1. Hallo mein ist Yaşar
    Ich habe da eine Frage!
    Mir wurde Rente auf voller Erwerbstätigkeit genehmigt rückwirkend zum 01.02.2022! Da ich ein Guthaben von 01.02 bis 31.10.2022 habe wird mir die vorläufig nicht ausgezahlt. Ich bekam in dieser Zeit Hartz IV. Wie ist es, wird dieser Guthaben mit dem Geld was vom Jobcenter bekommen habe berechnet?

    Mit freundlichen Grüßen

    Yaşar

    1. Hallo Yaşar,
      wird es Ihnen nicht ausgezahlt, wurde das Geld direkt mit Ihrem Hartz 4-Bezug verrechnet. Eine andere Möglichkeit ist, dass Ihnen das Geld zwar ausgezahlt aber auch Ihren Hartz 4-Bezug angerechnet wird. In dem Fall erhalten Sie dann geringere Leistungen über einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten.
      Viele Grüße

  2. Hallo,
    die Ämter bzw.Jobcenter und Co. gehen mit der Zeit.
    Eine slowakische Frau (63Jahre) wurde beim Antrag auf Hilfsbedürftige nach Bitcoin-Besitz gefragt. Ist das zulässig?

    1. Hallo Ngo,
      Bitcoin sind als Kryptowährung dem Vermögen zuzuordnen. Dementsprechend ist es legitim, da nachzuhaken.
      Viele Grüße

  3. Hallo,wohne zwar noch mit meiner Partnerin zusammen.Aber unser Verhältnis geht auseinander.Ich muß demnächst ausziehen.Nun meine Frage: Wenn ich ausziehen muß ,bekomme ich noch Grundrente.Habe 1082 Euro Rente.Welche Möglichkeiten habe ich noch?

    Freundlichst
    Bernd

    1. Hallo,
      bei einer Rente von 1.082 EUR ist es unwahrscheinlich, dass Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben. Dennoch können Sie beim Sozialamt nachfragen, ob für Sie Ansprüche bestehen. Das können wir leider nicht beurteilen.
      Viele Grüße

  4. Hallo bin Peter 53 meine Frau bekommt rente und ich Hartz 4 meine Frage bekomme ich trotzdem noch Hartz 4 gruss Peter peze

    1. Hallo Peter,
      die Rente Ihrer Frau kann bei der Berechnung Ihres Hartz 4-Leistungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich stehen Ihnen aber Leistungen nach dem SGB II zu, sofern Sie das Rentenalter noch nicht erreicht haben und die Rente Ihrer Frau nicht ausreicht, um ihrer beide Existenz zu sichern.
      Viele Grüße

  5. Dankeschön für Ihre Antwort julia mein frau ist 50 jahre alt durch ihre Krankheiten hat die erwerbsminderungs rente bewilligt bekommen eigentlich hat die bei jobcenter nichts zu tun oder eigentlich muss sie sozialmt oder nicht Grüße

    1. Hallo Turhan,
      lassen Sie sich beim Sozialamt beraten, welche Möglichkeiten Sie und Ihre Frau haben. Wir können Ihnen diesbezüglich leider nicht weiterhelfen.
      Viele Grüße

  6. Guten Tag habe frisch mein Renten Bewilligung bekommen jobcenter hat mein rente 946 Euro voll angerechnet. Das nichts übrig bleibt und das ich volle miete selbst betzahlen muss?? Muss ich denn nicht zu sozialmt Grundsicherung beantragen?? Grüße

    1. Hallo Turhan,
      sofern Sie die erforderliche Altersgrenze erreicht haben, können Sie Grundsicherung im Alter beantragen. Die müssen Sie beim zuständigen Sozialamt beantragen.
      Viele Grüße

  7. Ich bekomme eine netto Erwerbsminderungsrente von 1000 Euro die aber nichtsusreichend ist ich bin 61 Jahre bekomme ich da irgendwelche Zusatzleistungen vom Jobcenter

    1. Hallo Frau Knies,
      das kommt ganz auf Ihre weiteren Lebensumstände an, etwa auf die Dauer Ihrer Erwerbsminderung und Ihre Wohnsituation (alleinlebend oder in einer Bedarfsgemeinschaft). Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune oder dem Jobcenter, welche Bedarfe Ihnen zustehen und wo Sie diese beantragen können.
      Viele Grüße

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