Einer unserer Leser nimmt zum 10.09.2020 einen neuen Job auf. Die Frage ist nun: Kann das Jobcenter die Hartz IV-Leistungen für den Monat September vollständig einbehalten? Und geht dies eigentlich auch, obwohl noch kein Arbeitsvertrag vorliegt? Diese Frage beantworten wir gerne.
In welchem Umfang darf das Jobcenter die Leistungen bei einer Arbeitsaufnahme einstellen?
Frage: Guten Abend. Ich fange ab 10.09. einen neuen Job an… Darf das Jobcenter die Leistung für September einbehalten, obwohl noch kein Arbeitsvertrag da ist ?
Hinweis: Rechtsberatung nur beim Anwalt
Wir beantworten die Fragen unserer Nutzer sehr gerne. Eine Rechtsberatung dürfen wir aber nicht anbieten. Die gibt es nur beim Anwalt.
Das Zuflussprinzip entscheidet, wie das Arbeitseinkommen angerechnet wird
Antwort: Ob das Jobcenter die Leistungsbewilligung für den Monat September aufhebt, hängt von der Höhe und dem Monat des zugeflossenen Einkommens ab. Bei der Einkommensanrechnung auf Hartz 4 ist vor allem das Zuflussprinzip wichtig. Das Zuflussprinzip besagt, dass Einkommen, welches Ihnen in einem Monat zufließt, für den Leistungen begehrt werden, auf die Hartz IV-Leistung angerechnet wird.
Hartz IV-Leistungen werden immer im Voraus vom Jobcenter gezahlt, also zum Beginn des Monats. Das Arbeitsentgelt erhält man in der Regel am Ende des Monats. Sollte Ihnen Ihr zukünftiger Arbeitgeber Ihr Gehalt für den Monat September am Ende des Monats überweisen, dann kann es passieren, dass Sie ggf. für den Monat September nicht mehr hilfebedürftig sind.
Das Jobcenter wird dann die Leistungen für den Monat September mit einem Aufhebungsbescheid aufheben und von Ihnen zurückfordern. Wie hoch die Rückforderung ist, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Arbeitsvertrag bedarf keiner Schriftform
Dass Ihnen der Arbeitsvertrag noch nicht vorliegt, ist unerheblich. Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist rechtlich ebenfalls wirksam. Ob Sie ein Arbeitsentgelt im Monat September erhalten haben, kann das Jobcenter beispielsweise auch durch Vorlage eines Kontoauszuges prüfen.
Einstellungen der Zahlungen im Vorfeld
Sollte das Jobcenter die Leistungsbewilligung bereits im Vorfeld aufheben, da diesem bekannt ist, dass Sie einer Arbeit nachgehen, dann können Sie für den Monat September übergangsweise ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Dieses müssen Sie jedoch dann ab dem Folgemonat zurückzahlen.
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Guten Tag,
Ich fange ab dem 20.09 eine Vollzeitstelle an.
Mein erstes Gehalt bekomme ich aber erst im Folgemonat also im Oktober und das auch nur für 9 Tage.
Kriege ich vom Amt noch Geld für den Oktober? also wäre ich somit Offiziell ab November aus den Leistungen raus?
Weil ich kann von 9 Tagen ja schlecht den kompletten Oktober überleben..
Hallo Chris,
hier greift das Zuflussprinzip. In unserem Ratgeber sind alle wichtigen Infos zusammengefasst.
Viele Grüße
Hallo habe da eine Frage wie werden die Leistungen bei harz4, da ich ja nur teilzeit arbeite und jeden Monat unterschiedlichen Gehalt habe, berechnet? Wird er dann jeden Monat angepasst an das Gehalt oder wird erhalbjahrlich angepasst?? Da mir beim jobcenter erklärt wurde das das nicht monatlich sondern halbjährlich gemacht wird, ich kenne es anders bei unterschiedlichen Gehalt immer monatlich Neuberechnung.
Lg
Habe am 1.August eine neuen Job angefangen,bekomme aber erst im September Lohn,steht mir noch Bürgergeld zu?
Hallo Sascha,
sofern Sie Ihr erstes Gehalt im September erhalten, stehen Ihnen für den August noch Bürgergeld zu, nicht aber für September. Kommt es Ende August noch zu einer Auszahlung von Bürgergeld ist also mit einer Rückforderung zu rechnen.
Viele Grüße