Bürgergeld – leben in einer Bedarfsgemeinschaft
Leben mehrere Personen in einem Haushalt mit einem Bürgergeld-Empfänger zusammen, ist eine Bedarfsgemeinschaft gegeben. Wir erklären, welche Auswirkungen das auf Regelleistungen und Mehrbedarfe hat und erläutern den Unterschied zu anderen Gemeinschaften.
Inhaltsverzeichnis
Bedarfsgemeinschaft – was ist darunter zu verstehen?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht, wenn mindestens eine leistungsberechtigte Person zusammen mit weiteren Personen – ob leistungsberechtigt oder nicht – in einem Haushalt lebt und dieser auch gemeinschaftlich geführt wird. In einer Bedarfsgemeinschaft übernimmt jeder für jeden Verantwortung. Das gilt in finanzieller wie in materieller Hinsicht. Daher werden bei der Berechnung des Bürgergeld-Bedarfs der leistungsberechtigten Person auch Einkommen und Vermögen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Hinweis: „Gemeinschaft“ oft irreführend
Auch alleinlebende Grundsicherungsempfänger werden als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Der Begriff „Gemeinschaft“ kann also irreführend sein.
Grundsätzlich bilden folgende Personengruppen eine Bedarfsgemeinschaft:
- alle Mitglieder eines Haushaltes, in dem gemeinsam gewirtschaftet wird
- Eheleute und eingetragene Lebenspartner
- Kinder unter 25 Jahren
- Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben
Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, gelten „offiziell“ erst als Bedarfsgemeinschaft, wenn sie länger als ein Jahr zusammenleben – Stichwort: Probejahr. Zwar liegt eine BG oft bereits ab dem Zeitpunkt des Zusammenzugs vor. Das Jobcenter ist hierbei aber in der Beweislast. Heißt: Es müsste beweisen, dass es sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Das gestaltet sich oft schwierig.
In dem Zusammenhang finden auch die Begriffe Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft Anwendung, da bei eheähnlichen Gemeinschaften die Partner in der Regel füreinander einstehen und damit auch Verantwortung füreinander tragen.
Geht das Jobcenter jedoch irrtümlicherweise von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und damit auch von einer Bedarfsgemeinschaft aus, muss der Leistungsempfänger beweisen, dass diese nicht gegeben ist.
Wichtig: Bedarfsgemeinschaft ohne Ehe oder Lebenspartnerschaft
Auch ohne Heirat oder Lebenspartnerschaft kann eine Bedarfsgemeinschaft bestehen. Vor allem gemeinschaftliche Wohnverhältnisse, die eine Dauer von einem Jahr überschreiten, werden von Jobcentern immer wieder als Bedarfsgemeinschaft gewertet.
Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft
In einem Haushalt lebende Kinder, die unter 25 Jahre alt sind, zählen zur Bedarfsgemeinschaft des Elternteils, sofern sie unverheiratet und erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können. Dabei zählen auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen zum Einkommen der Kinder.
Beantragt hingegen ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind im Alter zwischen 15 und 25 Jahren Leistungen nach dem SGB II, zählen auch die im Haushalt lebenden Eltern zur Bedarfsgemeinschaft.
Wer zählt nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft?
§ 7 Abs. 3 SGB II hält fest, welche Personen zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen. Nicht aufgeführt sind:
- Mitbewohner einer Wohngemeinschaft
- Kinder über 25 Jahre
- Kinder bis 25 Jahre, die: eigene Kinder versorgen, verheiratet sind bzw. in einer Verantwortungsgemeinschaft leben oder selbst über bedarfsdeckendes Einkommen und/oder Vermögen verfügen
- Großeltern, Enkel, Pflegekinder
- Pflegeeltern und sonstige Verwandte
Demzufolge gehören diese Personengruppen auch nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft.
Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft
Eine Haushaltsgemeinschaft kann vorliegen, wenn Sie mit verwandten oder verschwägerten Personen zusammenleben. Das Verwandtschaftsverhältnis macht im Wesentlichen auch den Unterschied zu einer Bedarfsgemeinschaft aus. Dabei setzt eine Haushaltsgemeinschaft ebenso gegenseitige finanzielle Unterstützung sowie gemeinsame Haushaltsführung voraus.
Leben Sie mit Verwandten in einem Haushalt, geht das Jobcenter häufig fehlerhaft davon aus, dass eine Haushaltsgemeinschaft besteht.
Abgrenzung zur Wohngemeinschaft
In einer Wohngemeinschaft wirtschaftet jedes Mitglied für sich. Zwar werden Miete und Nebenkosten in der Regel geteilt, dennoch kommt jeder selbst für seinen Lebensunterhalt auf – finanziell wie materiell. Deshalb müssen die Mitbewohner einer leistungsberechtigten Person auch keine Angaben zu Einkommen und Vermögen offenlegen.
Auswirkungen einer Bedarfsgemeinschaft auf den Bürgergeld-Regelsatz
Leben Sie als Bürgergeld-Empfänger mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, kann das zur Folge haben, dass Ihre Leistungen geringer ausfallen. Das hat vor allem mit dem Einkommen bzw. Vermögen der übrigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu tun. Ist beispielsweise Ihr Lebenspartner berufstätig und verfügt über Einkommen, kann das dazu führen, dass sein Einkommen auf Ihre Leistungen angerechnet wird, wodurch sich diese vermindern.
Hinweis: Festes Einkommen
Der Bürgergeld-Bedarf für Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft bemisst sich am Einkommen anderer Mitglieder. Ist ein vorhandenes Einkommen hoch genug, kann es auch dazu führen, dass es zum Leistungsausschluss kommt und Leistungen gänzlich gestrichen werden.
Zudem kann eine BG dazu führen, dass das Jobcenter bei Ihnen einen geringeren Regelbedarf berücksichtigt. Das hat vor allem damit zu tun, dass Sie sich gewisse Dinge des täglichen Lebens mit anderen teilen. Ihr Bedarf mindert sich somit.
Besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei Leistungsberechtigten, beträgt der Regelsatz 451 EUR pro Person. Ihnen stehen also lediglich rund 90 % des Regelsatzes für Alleinstehende zu. Der volle Regelsatz beträgt in diesem Jahr 502 EUR.
Die Regelsätze für Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft werden hingegen nicht gekürzt. Je nach Alter des bzw. der Kinder fallen diese unterschiedlich hoch aus:
Alter | aktueller Satz |
---|---|
0 bis 6 Jahre | 318 EUR |
6 bis unter 14 Jahre | 348 EUR |
14 bis unter 18 Jahre | 420 EUR |
Mehrbedarfe: Welche Regelungen gelten in einer Bedarfsgemeinschaft?
Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann Anspruch auf sämtliche Bürgergeld-Mehrbedarfe erheben, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, lesen Sie in unserem Beitrag.
Hinweis: Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
Der Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung mithilfe eines Boilers oder Durchlauferhitzers wird anteilsmäßig pro Kopf gezahlt. Die Mehrbedarfszuschläge richten sich dabei nach den jeweiligen Regelbedarfsstufen.
Besonderheiten in Bedarfsgemeinschaften
Je nach Lebensumständen von Leistungsberechtigten müssen Regelbedarfe in einer Bedarfsgemeinschaft individuell betrachtet werden. Das trifft beispielsweise bei geteiltem Sorge- bzw. Umgangsrecht zu, ebenso wie bei einer Haushaltsgemeinschaft zwischen einem Bürgergeld- und einem Sozialhilfeempfänger. Temporäre Bedarfsgemeinschaft und gemischte Bedarfsgemeinschaft sind in dem Zusammenhang Schlüsselbegriffe.
Temporäre Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft setzt ein Zusammenleben bzw. -wohnen nicht zwingend voraus. So liegt beispielsweise eine temporäre Bedarfsgemeinschaft vor, wenn sich getrennt lebende Elternteile das Sorgerecht teilen und sich das Kind im Rahmen des Umgangsrechts regelmäßig im Haushalt eines Leistungsbeziehers aufhält.
Trifft das auf Sie zu, besteht eine temporäre Bedarfsgemeinschaft, wenn sich Ihr Kind pro Tag länger als zwölf Stunden bei Ihnen aufhält. Dabei darf es aber nicht bei Ihnen dauerhaft wohnen. Eine temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt lediglich bei vorübergehendem Aufenthalt vor.
Wichtig: Anmeldung einer temporären Bedarfsgemeinschaft
Um bspw. Kosten der Unterkunft geltend machen zu können, sollten Sie frühestmöglich eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anmelden.
Um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft anzumelden, genügt ein formloses Schreiben an Ihr Jobcenter. Führen Sie darin kurz an, dass sich Ihr Kind regelmäßig länger als zwölf Stunden bei Ihnen aufhält. Ihnen stehen dann zusätzliche Leistungen zu Ihrem Bürgergeld-Satz zu.
Gemischte Bedarfsgemeinschaft
Eine gemischte Bedarfsgemeinschaft liegt vor, wenn zwei Personen in einem Haushalt leben, von denen eine Bürgergeld (ehemals Hartz 4) und die andere Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht. Wenngleich die Leistungen für den notwendigen Lebensunterhalt durch den Regelbedarf und mögliche Mehrbedarfe ähnlich gedeckt sind, treffen unterschiedliche Regelungen auf Sonderbedarfe und Freibeträge zu.
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Ich (61 )wohne seid Februar 2023 mit einem Mann (67)zusammen den ich Pflege.
Ich selbst beziehe seid 1.1.2023 Bürgergeld in Höhe von 952,00€ ,darin enthalten Miete usw .?
Bisher habe ich 500 ,00 als Scheck ausbezahlt bekommen und den Rest bekomme ich dann hoffe ich mal aufs Konto überwiesen.
Muss ich den Mann beim Jobcenter anmelden ?
Möchte mich nicht strafbar machen daher meine Frage .
Liebe Grüße
Hallo Angelika,
Sie müssen dem Jobcenter Ihre Lebensumstände darlegen. Also auch, dass Sie mit Ihrem Mann zusammenleben, den Sie pflegen. Er ist Teil Ihrer Bedarfsgemeinschaft, weshalb auch sein Einkommen ggf. relevant bei der Berechnung Ihres Leistungsumfanges ist.
Viele Grüße
Hallo,
Ich bräuchte einmal Hilfe.
Ich 28 Jahre , verheiratet aber getrennt lebend wohne bei meiner Mutter, ich bekomme Bürger Geld meine Mutter geht arbeiten.
Meine Frage ist folgende, bilden wir eine Haushaltsgemeinschaft oder eine Bedarfsgemeinschaft?
Vielen dank für die Hilfe !
Hallo,
eine Bedarfsgemeinschaft ist schon allein aufgrund Ihres Alters (ü 25) auszuschließen. Es kann also eine Haushaltsgemeinschaft bestehen. Das ist aber auch nur dann der Fall, sofern Sie sich gegenseitig finanziell unterstützen und gemeinsam haushalten und wirtschaften. Trifft das nicht zu, handelt es sich vielmehr um eine Wohngemeinschaft.
Viele Grüße
Hallo,ich und meine Kinder erhalten Bügergeld, meine Tochter möchte gerne ein Jahr arbeiten um ein Jahr zu überbrücken da sie kein Platz bekommen hat um ihre Schulische Ausbildung weiter zu machen als Erzieherin ,wird ihr Einkommen komplett angerechnet ans Bügergeld? und wie bin ich mit meinem Sohn weiterhin dann Krankenversichert? Liebe Grüße
Hallo Cora,
ja, das Gehalt Ihrer Tochter wird auf ihren Leistungsbezug angerechnet. Aber nur auf ihren eigenen. Die Leistungen von Ihnen und die von Ihrem Sohn bleiben davon unberührt.
Viele Grüße
Schönen guten Tag,
Ein Bekannter ist zu seiner Partnerin gezogen,diese hat zwei Kinder und bezieht Bürgergeld.
Er selbst erhält ebenfalls Bürgergeld, nun wurde seine Bescheid neu geprüft und er erhält lediglich 57€ da das Kindergeld und der Unterhalt ihrer Kinder auf seinen Bedarf angerechnet werden. Ist das richtig so?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
Hallo Nolting,
das Jobcenter stuft ihn mit seiner Freundin und den Kindern als Bedarfsgemeinschaft ein. Deshalb kommt es zu der Anrechnung, die auch korrekt wäre, sofern kein Anspruch auf ein Probejahr bestünde. Leben die beiden bzw. vier das erste Mal zusammen, besteht im ersten Jahr Anspruch auf ein Probejahr. Über diesen Zeitraum darf es zu keinerlei Anrechnung der Leistungen des jeweils anderen kommen. Unsere Partneranwälte prüfen den Bescheid Ihres Freundes und legen Widerspruch beim Jobcenter ein. Kosten entstehen ihm dabei keine.
Viele Grüße
Liebe Julia,
wir, beide Ü25, leben seit 2021 zusammen. Ich möchte Bürgergeld für mich beantragen, um eine Existenzförderung zu erhalten, jedoch ist meine Partnerin Studentin und bezieht neben ihrem Minijob noch Bafög.
Wir teilen unsere Kosten so, dass sie Miete und Nebenkosten zahlt, während ich mich um den Einkauf kümmere. Private Ausgaben werden aus eigener Tasche bezahlt.
Wird dies vom Jobcenter trotzdem als Einstehensgemeinschaft gewertet? Meine Partnerin kann mit ihrem Gehalt gar nicht für uns beide aufkommen und muss außerdem sparen, um ihr erhaltenes Bafög zurückzuzahlen.
Über eine Antwort würden wir uns freuen!
LG Mario
Hallo Mario,
ja, bei einer solchen Konstellation dürfte das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Doch nicht nur deshalb: auch aufgrund Ihrer partnerschaftlichen Beziehung. Dabei muss Ihre Partnerin aber nicht für Sie beide aufkommen. Ihr Einkommen wird jedoch bei der Berechnung Ihres Anspruches berücksichtigt und kann sich bedarfsmindernd auf Ihre Bürgergeld-Leistungen auswirken.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Vater meines Sohnes und Ich haben uns im November 2022 getrennt. Er hat die Wohnung daraufhin verlassen und in den Räumlichkeiten seiner Werkstatt gewohnt. Im Dezember erhielt ich die Kündigung in der Probezeit.
Da der Vermieter sich weigerte, den Mietvertrag auf mich umzuschreiben/einen neuen aufzusetzen, schloss ich also einen Untermietvertrag mit meinem Ex-Partner. Ich beantragte Fristwahrend ALG1 und im Januar zusätzlich Bürgergeld.
Nun bin ich seit dem 01.03 wieder in Arbeit und der Vater meines Kindes und ich bendeln wieder an. Er verbringt viel Zeit hier und wir erhoffen uns, dass wir unsere Probleme evtl gemeinsam überwinden.
Das Jobcenter fordert von mir nun ständig Unterlagen, die ich bereits eingereicht habe. Ebenfalls wollten Sie eine Verlieterbescheinigung, was ich, mit dem Vermerk, dass Ihnen alle Unterlagen zur Kosten der Unterkunft vorliegen, abgelehnt habe.
Mit dieser Ablehnung erhielt ich nun ein Schreiben, in dem der Vollständige Mietvertrag, sowie Lückenlose Auszüge aus einem Zeitraum vor Antragstellung, als auch eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde vorzulegen sind.
Ich fühle mich schikaniert und befürchte inzwischen, dass die Konstellation der Räumlichen Gegebenheiten für mich ungünstig ausfallen könnten.
Könnten Sie mir sagen, mit was ich rechnen muss, bzw. Was das Jobcenter darf und was nicht ?
Vielen lieben Dank
Hallo Svenja,
reichen Sie die geforderten Unterlagen noch einmal nachweislich ein oder nutzen die den digitalen Service Ihres Jobcenters. Leider kommen immer noch oft Unterlagen abhanden. Bezüglich der Vermieterbescheinigung und der Vaterschaftsanerkennungsurkunde stellt sich vor allem die Frage, wozu das Jobcenter diese benötigt. Erkundigen Sie sich nach dem Grund.
Grundsätzlich dürfte sich aber bei Ihnen die Frage stellen, was anbandeln bedeutet? Sind Sie wieder ein Paar und als Bedarfsgemeinschaft zu betrachten, oder nicht?
Viele Grüße
Wohne mit einer Freundin und dessen Tochter 13 Jahre alt. In einer Wohnung gemeinsamen Wohnung. Ich habe ein Teilzeitjob, sie ein Vollzeitjob. Das Jobcenter teilt die Miete durch 3 Personen.
Ist es richtig das die 13 jährige Tochter von Ihr mitberüchtigt wird.
Hallo Kubilay Kahyaogullari,
ja, die Miete bzw. Kosten der Unterkunft wird je nach Anzahl der Personen im Haushalt aufgeteilt.
Viele Grüße
Guten Tag,
Ich lebe mit meinem 2 Monate altem Baby alleine und mein Lebensgefährte würde gerne mit zu uns ziehen. Er ist nicht der Vater der kleinen, ist Berufstätig, jeder hat sein Konto und zahlt auch für sich selbst alles alleine. Wird sein Einkommen bei mir mit angerechnet wenn er zu uns ziehen würde?
Hallo Braunert,
für das erste Jahr des Zusammenlebens haben Sie Anspruch auf ein Probejahr. Über diesen Zeitraum darf das Jobcenter sein Einkommen nicht auf Ihren Leistungsanspruch anrechnen. Danach allerdings, dürften Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Das hat zur Folge, dass dann auch das Einkommen Ihres Lebensgefährten berücksichtigt wird.
Viele Grüße
Hallo,
Ich bin etwas irritiert wegen der Art wie das JobCenter plötzlich mit uns umgeht.
Also zu unserer Situation:
Seit 2015 musste ich AGL II (Aufstockung) für mich und meinen Ehemann beantragen. 2018 musste ich wegen gesundheitlichen Problemen die EU Rente beantragen. Und erhalte seitdem volle EU-Rente. JobCenter hat weiterhin AGL II für uns bewilligt und meine Rente als Einkommen angerechnet. Jetzt ende 2022 wurde ich aufgefordert Grundsicherung zu beantragen da ich nicht erwerbsfähig sein und somit nicht mehr von ihnen in unserer BG finanziert werde. Also erhalte ich jetzt Grundsicherung, was seltsamer weise weniger ist da ich keinen Freibetrag mehr erhalte. Denn Mehrbedarf wegen Behinderung habe ich erst nach 3 Monaten und einigen Mails endlich bewilligt bekommen.
Mein Mann pflegt mich & Haushalt seit 2020 da ich zum Pflegefall wurde. Daher kann er keinen Job annehmen. Höchsten einen Minijob wo er die Arbeitszeiten selbstständig einteilen kann.. kaum möglich
Ist das alles richtig so oder kann ich dagegen angehen? Ich verstehe es nicht, wieso jetzt plötzlich. Bisher war ich als Rentnerin kein Problem.
Hoffentlich kann mir jemand helfen und erklären. Diese Situation stresst mich seit Monaten und raubt mir den Schlaf.
Hallo Brigitte,
da Sie Leistungen nach dem SGB XII erhalten und nicht nach dem SGB II, können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich an eine Sozialberatung.
Viele Grüße
Hallo
mein Sohn hat unwissentlich! oder nicht in Kenntnis was eine Bedarfsgemeinschaft ist
vor einem Jahr einen Antrag zur Sozialhilfe gestellt jetzt sah ich das bei Antragstellung zum Bürgergeld
wie kann man das rückgängig machen also – es liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor
einfach einen Änderungsantrag stellen ???
2. Frage er ist ohne jegliches Einkommen (auch wegen gesundheitl Probleme)
ich u meine Frau sind Altersrentner netto 1400 € Frau ~820 € –kann es passieren das davon für unseren Sohn etwas berechnet wird oder reichen Freibeträge aus
Freundl Gruesse
Hallo Alfre,
ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft darstellen oder nicht, entscheidet letztlich das Alter Ihres Sohnes. Sofern er unter 25 Jahre alt ist, sind Sie eine Bedarfsgemeinschaft, wobei Ihr Einkommen und das Ihrer Frau berücksichtigt werden. Ist Ihr Sohn älter als 25 Jahre, liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor. Teilen Sie dem Jobcenter das über eine Veränderungsmitteilung mit. Das Jobcenter wird dann vermutlich von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen. Sind Sie aber nicht Willens, füreinander finanziell einzustehen und führen komplett getrennte Haushalte, dann teilen Sie dem Jobcenter das auch mit. Geben Sie ggf. eine eidesstattliche Versicherung ab, in der Sie erklären, dass Sie keine Haushaltsgemeinschaft darstellen.
Ist Ihr Sohn grundsätzlich erwerbsfähig, hat er Anspruch auf Bürgergeld.
Viele Grüße
Hallo guten Morgen,
ich lebe mit meiner Partnerin seit Oktober 21 offiziell zusammen. Zu der Zeit erhielt ich Arbeitslosengeld und sie Hartz 4.
Das hab ich alles verstanden.
Nun bekomme ich Erwerbsminderungsrente. Der Rentenbescheid kam im November 22 und galt rückwirkend ab Januar 22.
Das Arbeitsamt hat mit der DRV abgerechnet und ich erhielt eine kleine Nachzahlung. Dem Jobcenter wurde der Betrag usw mitgeteilt und der Bedarf wurde bereits angerechnet. Nun möchten die den kompletten Rentenbescheid. Ich weiß ehrlich gesagt nicht wofür. Es gibt keinen Grund dafür. Sie haben die Bestätigung von Zeitraum und Betrag erhalten. Hat das Jobcenter das Recht diese Unterlagen anzufordern?
Hallo Nicole,
Sie sollten die geforderten Unterlagen einreichen. Wenn das Jobcenter über alles informiert wurde, haben Sie nichts zu befürchten.
Viele Grüße
Es geht darum habe mir ein haus auf kredit gekauft gehe arbeiten meine Tochter 20 jahre alt ist jetzt gekündigt wurden wohnt bei mir mit im haus hat sie Anspruch auf Hartz 4
Hallo Jana,
sofern sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie finanziell nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Tochter aufkommen können. Ihr Einkommen wird in jedem Fall bei der Berechnung ihrer Leistungshöhe berücksichtigt, da Sie beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Viele Grüße
Ich wüsste einmal gerne, ob das Jobcenter Kontoauszüge verlangen darf, wenn mein Sohn (18) aufgrund seines Ausbildungsgehaltes aus der Bedarfsgemeinschaft raus fällt. Das Kindergeld wird auf meinen Bedarf angerechnet, da sein komplettes Einkommen seinen Bedarf übersteigt. Er erhält kein Geld vom Jobcenter, soll nun aber Kontoauszüge zwecks Prüfung einreichen und es wird mit einer Ordnungswidrigkeit gedroht.
Regulär ist er aber ja lt. Gesetz gar nicht dazu verpflichtet, zumal ich bereits alle Unterlagen eingereicht habe (nachweislich per email). Das Jobcenter berechnet für mich ja auch die halbe Miete/Heizung nur noch (mein Einkommen ist gering und ich erhalte Aufstockung). Ich empfinde es grade als Schikane, zumal das Jobcenter auch weiß, dass wir ein Onlinekonto haben, wo ich keine Kontoauszüge drucken kann sondern diese extra kostenpflichtig von der Bank anfordern muss.
Wie sieht hier das Recht aus, gibt es nen Paragraphen den ich dem Jobcenter mitteilen kann, dass mein Sohn das alles gar nicht vorlegen muss?
Hallo Diana,
wahrscheinlich benötigt das Jobcenter seine Kontoauszüge als Nachweis dafür, dass er nicht mehr als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zu betrachten ist. Wir empfehlen ihm, seine Kontoauszüge einmal vorzulegen.
Viele Grüße
Hallo,
mein Freund und ich möchten gerne zusammenziehen. Ich arbeite und verdiene “recht gutes” Geld. Mein Freund macht einen Minijob und bezieht Bürgergeld (Arbeitslosengeld II)
Uns ist bewusst, dass wir einen Umzug vorher geltend machen müssen und auch einen Antrag auf eine “Bedarfsgemeinschaft auf Probe” stellen müssen. Bei diesem Formular muss man ja ziemlich viele Dinge beantworten. Worauf muss man achten, dass auf jeden Fall eine “Bedarfsgemeinschaft auf Probe” genehmigt und der Antrag nicht abgelehnt wird?
Ab dem zweiten Jahr würden wir ja sicherlich als Bedarfsgemeinschaft gelten.
Ab wie viel Nettoeinkommen meinerseits, würde mein Freund keine zusätzliche Finanzierung mehr von Jobcenter erhalten?
Vielen Dank im Voraus und über eine Antwort würden wir uns freuen!
Hallo Rika,
das Jobcenter muss Ihnen in der Regel das Jahr auf Probe gewähren. Weitere Informationen, erhalten Sie in diesem Beitrag: Hartz IV und Bedarfsgemeinschaft: Paare erhalten ein Probejahr. Die Umstellung auf Bürgergeld hat daran nichts geändert. Sollte die Behörde Ihnen beiden das Probejahr nicht gewähren, kann Ihr Freund seinen Bescheid zwecks Widerspruch kostenlos durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Die unterstützen ihn dann bei der Durchsetzung des Probejahres.
Ihre Frage bezüglich des Einkommens lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Viele Grüße
Hallo
Ich lebe mit meinem 25 jährigen Sohn zusammen, der im Moment auch nicht arbeiten kann da er schwer depressive ist und auch noch sehr schwere Neurodermitis und grünen starr hat. Ich bin in der Pflege und verdiene nicht viel da ich kein Examen habe. Wieviel würde meinen Sohn zustehen ? Da ich das alles nicht mehr selbst aufbringen kann. Ich muss auch seine Krankenkasse bezahlen. Wäre für Hilfe sehr dankbar . Liebe Grüße Alexa
Hallo Alexa,
das können wir pauschal nicht beantworten. Ihr Sohn sollte, sofern er vorübergehend arbeitsunfähig ist, einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Sobald er den Bescheid erhält, kann er den durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. So kann sichergestellt werden, dass er die Leistungen erhält, die ihm zustehen. Hat das Jobcenter bei der Berechnung der Leistungen einen Fehler gemacht, wird Widerspruch eingelegt. Ihrem Sohn entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Hallo ich habe eine Frage meine Tochter 16 hat ein Sohn die zwei Bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft da sie kein Bürgergeld mehr bekommt habe ich ein Wohngeld Antrag gestellt da sie bei mir wohnt wurde bei mir ein Erhöhungsantrag gestellt beide bekommen nun auch Kinderwohngeld muss ich das beim Jobcenter angeben??
Hallo Doreen,
ja, wir raten Ihnen dringend dazu, das Jobcenter darüber zu informieren.
Viele Grüße
Hallo ich und meine Freundin wohnen im gleichen Gebäude aber nicht in der gleichen Wohnung . Wir haben 3 gemeinsame Kinder . Alle Kinder haben meinen Nachnamen .
Meine Freundin hat gearbeitet und hat dann Krankengeld erhalten aber wurde nach 11 Monaten eingestellt von der Krankenkasse . Jetzt ist sie im 5. Monat schwanger und hat sich beim Jobcenter angemeldet mit den 3 Kindern der Antrag wird geprüft vom Jobcenter . Ich bin aber selbständig (Einzelunternehmer) und bin kein Kleinunternehmer .
Meine Frage nun sind wir eine bedarfsgemeinschaft ?
Muss ich meiner Freundin und den 3 Kindern finanziell alles bezahlen oder reicht wenn ich nur für die 3 Kindern jeweils den Unterhalt bezahle ?
Habe ein Brief vom Jobcenter erhalten und mein Lohn und Einkünfte offen legen als selbständiger steht so im Brief.
Muss ich es offen legen und aus welchem Grund ?
Danke vorab
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sebastian,
schon allein aufgrund der Unterhaltspflicht müssen bzw. sollten Sie Ihre Einkünfte offenlegen. Ihre Schilderungen sprechen zudem für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft.
Viele Grüße
Hallo…
Es handelt sich um meine schwangere Tochter unter 25 Jahre,da Sie in meinem Haushalt seid letztes Jahr (11/22) wohnt,will das jobcenter kein Geld zahlen bzw wollen Sie meine Einkommsbescheinigung haben.
Laut Paragraph 9 absatz 3 dürfen Sie es nicht anrechnen(bzw sagte mir man Sie brauchen diese um SIE zu berechnen).
Meine Frage hier ist:muss ich mein Einkommen dalegen???Es ist ja Datenschutz???
Ich würde mich über eine Rückmeldung Ihrerseits freuen.
Mfg
Mebes
Hallo Janine,
zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie den Forderungen des Jobcenters nachkommen, da Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Erst mit der Geburt des Kindes kann sich das ändern, da Ihre Tochter mit ihrem Kind dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet.
Viele Grüße
Hallo,
Ich habe mich vor einem Jahr mit Hilfe des Jobcenter Selbständig gemacht. Jetzt läuft meine Selbständigkeit so gut das wir aus dem Leistungsbezug raus sind. Mein Lebensgefährte und ich sind nicht verheiratet. Das Jobcenter hat uns beide bei der Krankenkasse abgemeldet. Nun das Problem. Da durch das wir nicht verheiratet sind kann ich nicht zusätzlich die Kosten für seine Gesetzliche Krankenversicherung übernehmen . Mein Frage ist muss das Jobcenter die Krankenversicherung meines Lenbensgefährten nicht weiter zahlen bis er im Arbeitsverhältnis ist? Eine Familienversicherung ist nur möglich wenn wir verheiratet sind. Was wir aber noch nicht sind.
Hallo Lisa,
sofern Sie finanziell dazu in der Lage sind, seine Krankenkasse mitzufinanzieren, kann Ihnen das auferlegt werden. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, können seine Krankenkassenbeiträge ggf. vom Jobcenter aufgestockt werden.
Viele Grüße
Guten Tag
Ich wohne in einem Haus mit 4 weiteren Personen. Ich habe Arbeitslosengeld 2 beantragt und muss noch Unterlagen nachreichen bevor der Antrag bearbeitet wird.
Durch den Antrag wurde ich direkt mit einer Bedarfsgemeinschaftsnummer versehen, gehen sie also davon aus, dass ich in einer BG bin?
Kann ich nun mit den nachzureichenden Unterlagen auch gleich einen Widerspruch dagegen einschicken oder muss ich auf den Bescheid warten?
Wenn ich das kann, wie sieht so ein Widerspruch aus? Wir haben eine Kostenbeteiligungsvereinbarung
getroffen mit dem Mietvertrag.
freundliche Grüße
Patrick
Hallo Patrick,
Sie stellen für sich selbst eine Bedarfsgemeinschaft dar. Das hat also nichts mit den anderen Personen in Ihrem Haushalt etwas zu tun. Einen Widerspruch können Sie zudem erst einreichen, wenn Sie einen Bescheid erhalten haben. Dabei raten wir Ihnen aber grundsätzlich dazu, unseren Service in Anspruch zu nehmen und diesen durch unsere Partneranwälte kostenlos prüfen zu lassen.
Viele Grüße
Unsere familiäre Situation ist wie folgt: Meine Frau und meine Tochter leben in Deutschland. Ich lebe in Spanien.
1.) Bin ich Teil der Bedarfsgemeinschaft in Deutschland, nur deswegen weil wir verheiratet sind ??
2.) Kann mein Einkommen – ich bin Rentner – zur Einkommenssituation meiner Frau hinzu gerechnet werden ?
3.) rechtliche Rahmenbedingungen sind, dass meine Frau eine Wohnung mit meiner Tochter bewohnt. Meine Frau ist Mieterin. Ich habe eine Wohnung in Spanien und bin Mieter dieser Wohnung. Ich halte mich auch weniger als 180 Tage pro Jahr in Deutschland auf. Aber wenn ich in Deutschland bin wohne ich bei meiner Familie.
Hallo Christoph,
auch wenn Sie in Spanien leben, sind Sie ein Teil der Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend wird auch Ihr Einkommen berücksichtigt. Ebenso entfällt 1/3 der Mietkosten auf Sie, die übrigen 2/3 entfallen auf Ihre Frau und Ihre Tochter. Dass Sie sich weniger als 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten, spielt dabei keine Rolle.
Viele Grüße
Hallo ich bin 17 und lebe mit meiner Mutter und meinen Geschwistern zusammen und besuche derzeit eine Berufsorientierungsschule in der nähe. Unser Problem ist Folgendes: Ich und meine Schwester verdienen in diesem Orientierungsjahr Geld, dies wird aber bei meiner Mutter komplett gegen gerechnet, das heißt, das Geld was meine Schwester (16) und ich Verdienen wird unserer Mutter abgezogen.
Gibt es irgendwas was wir dagegen tun können?
Hallo Julia,
auf die Leistungen Ihrer Mutter nimmt Ihr Einkommen keinen Einfluss, es darf nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden. Auf die Leistungen, die Ihre Mutter für Sie und Ihre Schwester bezieht, allerdings schon. Hier können Kürzungen erfolgen. Dieser Unterschied ist vielen nicht bewusst.
Viele Grüße
Hallo, ich habe jetzt auch ein riesen Problem. Ich beziehe Harz 4 aber arbeite auch Versicherungspflichtig. Jetzt habe ich geheiratet, lebe aber noch nicht mit meinem Mann zusammen aus einigen privaten Gründen. Er wohnt sogar in einem anderem Bundesland. Er bekam noch nie Hilfe vom Staat und will auch nichts mit dem jobcenter ect zu tun haben (will sich nicht nackig machen). Jetzt rechnet das jobcenter sein komplettes Gehalt (fiktiv) bei mir an und ich bekomme gerade noch 100 Euro vom jobcenter und mein Unterhaltsvorschuss fällt auch komplett weg. Er muss selber Miete zahlen und einiges andere und wir hatten und haben getrennte Kassen. Mir fehlen jetzt also 900 € im Monat, ich kann meine Miete nicht zahlen und weiß nicht wo mir der Kopf steht. Können die das einfach so machen ? Lg Jule
Hallo Jule,
bei Eheleuten kann das Jobcenter auch ohne gemeinsamen Wohnsitz von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Lassen Sie den Bescheid, aus dem die Anrechnung hervorgeht, von unseren Partneranwälten prüfen. Liegt ein Fehler vor, wird Widerspruch dagegen eingelegt. Für Sie entstehen dadurch keinerlei Kosten.
Viele Grüße
Hallo,moin…
Mein Partner wird bei mir einziehen.
Er bezieht Hartz4.Ich bin Saison-Arbeiter,beziehe abwechselnd im Winter Alg1 und Hartz4.
Dieses Jahr ist es Alg1.
Nun stellt sich die Frage wie wir da am besten vorgehen.
– Partnerschaftlicher Mietvertrag mit meiner Vermieterin – obwohl wir ein Paar sind?
– Untermietvertrag mit mir?
– Probejahr (wie wird die Miethöhe da ermittelt?) ?
Bin für jeden Tip dankbar.
LG,Claudia
Hallo Claudia,
da Sie ohnehin bereits Mieterin der Wohnung sind, dürfte ein Untermietvertrag genügen. Wichtig ist für Ihren Partner, dass er sich den Umzug vom Jobcenter absegnen lässt, damit ihm die Kosten in voller Höhe übernommen werden sowie ggf. Umzugskosten. Auch das Probejahr sollte er in dem Zuge anmelden. Dabei muss das Jobcenter Sie beide für die Dauer von einem Jahr so behandeln, als wären Sie alleinstehend. Sprich: Es darf unter anderem zu keiner gegenseitigen Anrechnung von Einkommen kommen. Wird ihm das Probejahr nicht gewährt, sollte er Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Unsere Partneranwälte unterstützen kostenlos.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich (20) leben ich bei meiner Mutter und meinen zwei Geschwistern zusammen. Derzeit habe ich eine Ausbildung angefangen in der ich 700€ netto verdiene. Können sie mir sagen wie sich mein Verdienst auf die Leistungen meiner Mutter auswirken ? Gerne auch prozentual . Vielen Dank
Hallo Michael,
Ihr Verdienst wird sich nicht auf die Leistungen Ihrer Mutter auswirken. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die Kosten der Unterkunft (KdU) anteilig gekürzt werden, da das Jobcenter davon ausgeht, dass Sie diese mit Ihrem Einkommen nun selbst tragen können. Dementsprechend werden dann nur noch die KdU für Ihre Mutter und Ihre beiden Geschwister vom Jobcenter übernommen, nicht aber Ihr Anteil, was bei vier Personen demzufolge 1/4 der Kosten ausmacht.
Viele Grüße
Hallo,
ich alleinerziehend bekomme Hartz4, meinen Sohn 23,behindert betreue und Pflege ich zu Hause er bekommt Grundsicherung und fällt somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Meine Tochter ist 17,macht seit August eine Ausbildung und bekommt 700Euro brutto.
Meine Frage : Gehört sie noch zur Bedarfsgemeinschaft
Hallo Irene-Ina,
ja, Ihre Tochter gehört als Auszubildende noch zur Bedarfsgemeinschaft, allerdings darf ihr Ausbildungsgehalt nicht als Einkommen auf Ihren eigenen Bedarf angerechnet werden. Wohl aber kann es zu einer Reduzierung der Mietkostenübernahme kommen, da diese Kosten anteilig auf die im Haushalt lebenden Personen umgelegt werden.
Viele Grüße
Hallo Julia,
bevor der Freund meiner Tochter einen Antrag beim Sozialamt stellt, möchten meine Tochter und er sich vorher anwaltlich beraten lassen.
Könntest Du uns Anwälte in Köln nennen, die auf dieses Gebiet spezialisiert sind und Erfolge nachweisen können?
Nochmals vielen Dank für Deine Bemühungen.
LG
Elfi
Hallo Elfi,
leider können wir Ihnen da keinen Kontakt vermitteln.
Viele Grüße
Ergänzung:
Da ich nicht arbeiten kann, wie wäre der Vorgang wenn man einen Antrag stellen würde? Würde man zum ärztlichen Dienst geschickt werden? Könnte dann herauskommen, dass Hartz4 nicht zusteht, sondern Sozialgeld oder Grundsicherung? Was für ein Vermögen dürfte man dann haben, wenn ich dann evtl. als erwerbsunfähig gelten würde und mein Freund als erwerbsfähig? Und was wäre wenn er auch erwerbsunfähig sein würde?
Werden die baldigen extrem hohen Gaskosten für HArtz4 und Grundsicherungsempfänger übernommen werden?
Hallo N,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf all Ihre Fragen eingehen können. Daher einmal die wichtigsten Punkte: Sind Sie erwerbsunfähig, ist fraglich, ob Sie Anspruch auf Hartz 4-Leistungen haben. Grundsätzlich müssen Hartz 4-Empfänger:innen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Womöglich müssen Sie zum medizinischen Gutachter, der vom Jobcenter gestellt wird. Sind Sie erwerbsunfähig, müssen Sie Sozialhilfe bzw. Grundsicherung beantragen, gleiches gilt für Ihren Freund bei Erwerbsunfähigkeit.
Bei Paaren geht das Jobcenter in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Wirtschaften Sie allerdings völlig unabhängig voneinander, stellen Sie vielmehr eine Wohngemeinschaft dar. Es kann sich aber schwierig gestalten, das dem Jobcenter auch zu beweisen.
Wie hoch das Einkommen von Ihrem Freund sein darf, können wir Ihnen pauschal nicht beantworten. Ob es angerechnet wird, hängt davon ab, ob Sie letztlich eine Bedarfsgemeinschaft darstellen oder eine Wohngemeinschaft. Bei einer WG kommt es zu keinerlei Anrechnung.
Ob und welche Leistungen Ihrer Mutter zustehen, hängt ebenfalls von ihrer Erwerbsfähigkeit bzw. ihrem Altern (Rentnerin?) ab.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen so weit erst einmal weiterhelfen. Mit allen anderen Fragen wenden Sie sich bitte ans Jobcenter.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich 25, lebe zusammen mit meinem Freund, der selbständig ist, jedoch so gut wie nichts verdient und meiner Mutter, die Erwerbsminderungsrente erhält bei meiner Mutter im Haus. Ich erhalte eine sehr geringe Halbwaisenrente und meine Mutter bekommt noch Kindergeld für mich, da ich aufgrund meiner Erkrankungen, die eine Behinderung darstellen, nicht arbeiten kann. Hartz4 müsste meinem Freund und mir demnach ja auf jeden Fall zustehen…Ich blicke nicht durch, als was wir gelten, wenn ich oder mein Freund einen Antrag stellen würden? Wir haben schon mal in der Vergangenheit einen Antrag eingereicht und ihn aber wieder zurückgezogen, da hieß es im Vorfeld durchs telefonische Erkundigen nach Beschreibung der Situation, dass mein Freund und ich eine Bedarfsgemeinschaft wären und meine Mutter gar nicht dazu zählen würde. Stimmt das? Ich bin mir auch unsicher, ob wir tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft darstellen, weil wir z. b getrennte Zimmer haben und auch kein gemeinsames Konto. Mein Freund zahlt einen monatlichen geringen Betrag an meine Mutter. Mein Kindergeld behält meine Mutter für Wohnkosten und Lebensmittel. Müsste ich dann auch sozusagen einen (Unter-)Mietvertrag haben , damit im Falle von Hartz4 auch Kosten für z. b. Heizen übernommen werden? Es gibt keine abgetrennten Wohnungen, es ist ein Haus, wie funktioniert das in dem Fall? Wie viel dürfte mein Freund verdienen, damit mir noch Leistungen zustehen würden oder uns? Wie wird das gegengerechnet? Würden meiner Mutter evtl. irgendwelche Leistungen zustehen? Gerade im Anblick auf die kommenden überaus hohen Gas und Strom Verteuerungen sieht es dann finanziell extrem schlecht aus..
Hallo Julia,
die Sache mit dem Mietvertrag, ist eigentlich das Naheliegendste, weil die Beiden seit Jahren befreundet sind, aber kein Liebespaar.
Für meine Tochter wäre es zusätzlich eine große Erleichterung, weil aufgrund ihrer Erkrankung ein Mitbewohner sinnvoll wäre.
Die Frage ist nur, ob das Amt das genauso sieht und wie man glaubhaft nachweisen kann, dass es sich um eine Wohngemeinschaft und keine Bedarfsgemeinschaft handelt.
LG
Hallo Elfi,
wenn die beiden kein Paar sind, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. Ein Untermietvertrag ist dann unerlässlich. Zudem müssen die beiden dem Jobcenter ggf. weitere Beweise liefern. Dabei sind auch Details wie die Trennung von Lebensmitteln (getrennte Fächer in Schränken etc.) entscheidend. Akzeptiert das Jobcenter eine WG jedoch nicht, sollte der Freund Ihrer Tochter seinen Jobcenter-Bescheid durch unsere Partneranwälte zwecks Widerspruch prüfen lassen.
Viele Grüße
Hallo,
Ich möchte mit meiner Freundin zusammen ziehen, ich beziehe Hartz 4 und sie ist Studentin mit Nebenjob. Rechnet das Jobcenter das an? Liegt eine Bedarfsgemeinschaft direkt von Anfang an vor?
Hallo Tobias,
Sie können sich vor dem Jobcenter auf ein Probejahr berufen. Über diesen Zeitraum darf es zu keiner Anrechnung von Einkommen des bzw. der jeweils anderen in einer Bedarfsgemeinschaft kommen. Stellt sich aber die Frage, ob Sie beide nicht vielmehr eine Wohngemeinschaft denn eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Eine Beziehung allein macht noch keine Bedarfsgemeinschaft aus. Voraussetzung dafür ist auch, dass Sie finanziell füreinander einstehen und im Haushalt gemeinsam wirtschaften.
Viele Grüße
Einen schönen guten Tag,
ich habe folgende Situation, bei der Klärungsbedarf besteht. Ich und mein Partner inkl 2-jähriges Kind haben eine Mietwohnung. Da mein Partner einer Beschäftigung nachgeht, wird sein Verdienst mit meinen Bezügen vom JobCenter verrechnet, wodurch ich insg. einen geringeren Anspruch auf Leistung habe. Die Miete wird zu 2/3 (für mich und das Kind) übernommen.
Seit März infolge des Krieges in der UA sind meine Eltern (Rentner) in DE und als Flüchtlinge nach §24 beim Sozialamt gemeldet und wir haben sie in unserer Wohnung melden lassen. Da sie nun bei uns wohnen, haben wir dies im Antrag auf Weiterbewilligung vermerkt unter der “Bedarfsgemeindschaft” mit der Angabe der Leistungen, die die beiden beziehen. Die Leistung ergeht aus dem Satz für Asylsuchende und sieht keinerlei Kosten für die Miete vor.
Nun wurde die Leistung dramatisch herabgesetzt, die Gesamtmiete für die Wohnung auf 5 Personen aufgeteilt – es werden 2/5 der Mietskosten übernommen. Es wurde unsererseits ein Einspruch gestellt, jedoch bislang ohne jegliche Wirkung. Mittlerweile liegt 1te Mahnung seitens Vermieter vor, da wir uns im Verzug mit den Mietkosten befinden, bzw diese nicht komplett ausgleichen können. Das JobCenter fordert immer wieder Lohnabrechnungen, Kontoauszüge meines Partners aus dem Vorjahr an – diese stellen wir zur Verfügung, ansonsten passiert nichts und es zieht sich immer weiter so.
Hat das JobCenter überhaupt in der Hinsicht das Recht, die Leistung zu kürzen? Müssen wir evtl einen Untermietvertrag für die beiden erwirken und die Kosten vom Sozialamt einfordern? Was können wir überhaupt tun, um die Angelegenheit zu beschleunigen?
Schöne Grüße
Hallo Christina,
da Ihre Eltern als Ukraine-Flüchtlinge Anspruch auf Harzt 4-Leistungen haben, sollten sie die auch beantragen. Leistungen für Miete und Nebenkosten sind da inbegriffen. Dass das Jobcenter die KdU kopfteilig umlegt, ist gängige Praxis. Allerdings ist fraglich, ob Sie tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Vielmehr ist bei Ihnen von einer Haushaltsgemeinschaft oder auch Wohngemeinschaft auszugehen. Das hängt davon ab, inwiefern gemeinsam im Haushalt gewirtschaftet wird. Stellen Sie eine Wohngemeinschaft dar, sollten Sie einen Untermietvertrag mit Ihren Eltern schließen.
Viele Grüße
Hallo Julia und danke für die Rückmeldung. Das Problem der Beantragung der Harz4- Leistung liegt darin, dass die beiden bereits im Rentenalter und nicht mehr erwerbstätig sind, somit auch nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich des JobCenter fallen. Wir haben diesbezüglich für sie Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt gestellt – da tut sich zwar auch nichts, aber das ist eine andere Geschichte.
Was für mich in dem Fall wichtig wäre, sofern diesem Antrag zugestimmt wird: muss ich da rückwirkend Antrag auf die benannte eingeschnittene Leistung bzw Ausgleich der Mietskosten beim Sozialamt stellen inkl Untermietvertrag (sodass das Sozialamt für den Zeitraum ab März für die beiden nachträglich aufkommt), oder weiterhin den Einschnitt beim JobCenter anfechten, da dies wie Sie sagen, eher als eine Wohngemeinschaft angesehen werden kann?
Viele Grüße
Christina
Hallo Christina,
wenden Sie sich an das Sozialamt und berufen Sie sich auf § 28 Abs. 1 SGB X, um einen Antrag auf Übernahme der Mietkosten nachzuholen. Davon ausgehend, dass Sie angenommen haben, die Mietkosten bzw. Kosten der Unterkunft würden vom Jobcenter übernommen, müsste der Antrag ausnahmsweise nachgeholt werden können.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich lebe in Deutschland, befinde mich in einer zweijährigen Weiterbildung während der ich Grundsicherung vom Jobcenter beziehen darf.
Ich freue mich sehr darüber, denn ich habe einen GdB von 50% und konnte in meinem alten Beruf nicht mehr arbeiten.
Die Weiterbildung wird im kommenden Frühjahr beendet sein.
Ich heirate diesen Sommer einen in der Schweiz lebenden Mann, bleibe aber vorerst in Deutschland wohnen und wir führen weiterhin eine Fernbeziehung.
Nun werden wir jedoch ab dem Hochzeitsdatum vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Mein zukünftiger Mann soll vom Hochzeitsdatum an rückwirkend für 3 Monate folgende Bögen ausfüllen: VM, WEP, EK, KDU. Zum Beleg wird die Offenlegung aller Konten, seines gesamten Kapitals und des Bargelds angefordert.
Nun meine Fragen: Sind wir wirklich eine Bedarfsgemeinschaft und ist es rechtens, all diese sensiblen Daten von einem in der Schweiz lebenden Schweizer einzufordern? Und wie würde denn das Kapital oder das, was nach Abzug der laufenden Kosten für ihn übrig bleibt auf deutsche Verhältnisse übertragen werden? (ZB. verschiedene Lebenshaltungskosten, Reallohn, Kaufkraft ect.)
Ich würde mich sehr übe reine Antwort freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo Birgit,
ja, leider ist das rechtens. Auch getrennt lebende Eheleute können als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Der Aufforderung des Jobcenters müssen Sie also nachkommen.
Viele Grüße
Meine Tochter hat wegen eines Hirntumors Grundsicherung erhalten. Jetzt hat sie 250.000 Euro geerbt und ist aus der Grundsicherung ausgetreten. Für die Altersabsicherung hat sie sich eine kleine Wohnung im Wert von 170.000 Euro gekauft.
Sier hat ausser einer kleinen Rente von 150,- Euro und 250,- Euro Miete ( aus Erbengemeinschaft) keine weiteren Einkommen und versucht, mit dem restlichen Geld so zu wirtschaften, um nicht mehr in die Abhängigkeit vom Amt zu rutschen.
Jetzt meine Frage, wenn ihr Freund, Bezieher von Grundsicherung, mit ihr in die Wohnung zieht, erhält er weiterhin Mietzuschuss?
Was für Möglichkeiten bestehen?
Hallo Elfi,
für das erste Jahr des Zusammenlebens können sich die beiden auf ein Probejahr berufen. Für die Dauer von einem Jahr dürfte es dann zu keiner Anrechnung des Vermögens Ihrer Tochter kommen. Nach einem Jahr werden die beiden dann aber aller Wahrscheinlichkeit nach als Bedarfsgemeinschaft gelten. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber auch, einen Untermietvertrag zu schließen.
Viele Grüße
Hallo, ich wohne zur Zeit noch bei meiner Mutter (weil sie krank war). Jetzt ist sie aber wieder gesund und ich würde gerne nächstes Jahr zu einer Freundin ziehen. Wird ihre Rente dann angerechnet oder nicht. Wir wohnen dann nur zusammen aber jeder muss für sich selber sorgen
Hallo Nicole,
geht es Ihnen dabei um den Zeitraum, bis Sie umziehen? Ob Sie mit Ihrer Mutter eine Bedarfsgemeinschaft bilden, hängt nicht zuletzt von Ihrem Alter ab. Sind Sie über 25 Jahre alt, bilden Sie keine Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter geht dann aber womöglich von einer Haushaltsgemeinschaft aus. Eine Haushaltsgemeinschaft setzt ebenfalls voraus, dass Sie sich finanziell gegenseitig unterstützen und auch gemeinsam haushalten. Ist das nicht der Fall, wie von Ihnen beschrieben, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. Die müssen Sie dem Jobcenter allerdings nachweisen. Das kann auch beinhalten, dass Sie mit Ihrer Mutter einen Untermietvertrag schließen. Immerhin müssen Sie zwei voneinander unabhängige Haushalte vorweisen.
Viele Grüße
Hallo
ich bin 27 und arbeite seit kurzem als festangestellter lebe mit meiner Mutter meiner Verlobten und unseren 2 Kinder zusammen. Meine Verlobte erhält Sozialhilfe und meine Mutter erhält harz4. Ich habe das Sorgerecht über beide Kinder und bekommen für sie Kindergeld. Folgende fragen : Besteht hier eine Bedarfsgemeinschaft ? Muss ich meine Mutter und meine Verlobte mit meinem einkommen mit Finanzieren ? Hat meine Mutte und Verlobte trotzdem Anrecht auf Grundsicherung ?
Hallo Ibo,
mit Ihrer Verlobten bilden Sie in jedem Fall eine Bedarfsgemeinschaft, mit Ihrer Mutter aufgrund Ihres Alters (Ü 25) nicht. Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen ausfällt, kann für Ihre Verlobte ein Anspruch auf Hartz 4 bestehen. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt aller zu sichern.
Geht das Jobcenter bei Ihnen und Ihrer Mutter von einer Haushaltsgemeinschaft aus, kann es auch hier zur Anrechnung Ihres Gehalts kommen. Denn: In einer Haushaltsgemeinschaft stehen die Mitglieder ebenfalls finanziell füreinander ein. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, dürfte es sich um eine Wohngemeinschaft handeln. Dem Jobcenter das aber zu beweisen, kann sich mitunter schwierig gestalten.
Ihrer Verlobten wie auch Ihrer Mutter ist anzuraten, Bescheide vom Jobcenter prüfen zu lassen, um eine fehlerhafte Berechnung auszuschließen. Unsere Partneranwälte unterstützend dabei und legen ggf. Widerspruch ein.
Viele Grüße
Hallo, mein Sohn 23 und ich wohnen gemeinsam in einer Wohnung. Mein Sohn bezieht alg1 und bekommt hartz4. Er hat eine abgeschlossen Berufsausbildung.Ich beziehe auch hartz4. Obwohl jeder seinen eigenen Haushalt führt, waschen, kochen u.s.w. werden wir als BG geführt. Ab nächstem Monat bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente, da ich krank (MS) bin. Gibt es denn dann eine Möglichkeit uns nicht als BG zu sehen? Meine Rente ist höher als das jetzige Hartz 4. In diesem Fall würde ich kein Geld mehr vom Amt erhalten. Bei einer BG mit meinem Sohn, würde natürlich die volle Rente auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
Hallo Tina,
würde Ihr Sohn selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen, würde keine Bedarfsgemeinschaft bestehen. Da aber beide von Ihnen Leistungen beziehen, ist eine Bedarfsgemeinschaft gegeben. Dass Sie getrennt voneinander wirtschaften, spielt dabei keine Rolle. Eine Anrechnung Ihrer Rente ist zum jetzigen Zeitpunkt also unumgänglich.
Viele Grüße
Hallo mein Lebensgefährte ist im ungekündigten Arbeitsverhältnis, jedoch durch seinen andauernden Krankenstand bereits „ausgegliedert“.
Sein Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt wurde aufgrund der Bedarfsgemeinschaft abgelehnt.
Sein Widerspruch blieb erfolglos.
Frech finde ich den Satz, dass man als Bedarfsgemeinschaft verheirateten Paaren gleichgestellt ist.
Da frage ich mich wo bzw. wie?
Denn als verheiratetes Paar gibt es günstigere Steuerklassen und einen Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung!
Als Bedarfsgemeinschaft bleibt man in der LSTKl. 1 und darf den Partner noch privat Freiwillig Kranken versichern!
Kann mir das bitte jemand erklären, wo da die Gleichbehandlung bleibt?
Hi, ich bin jetzt in der Situation, dass ich neu in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, da meine Partnerin ab 01.07. arbeitssuchend ist und vorher selbständig war. Ich selber habe aber eine monatliche Kreditbelastung von 700€, werden die vom anrechenbaren Einkommen abgezogen? Denn ich kann mir nicht leisten die Kredite nicht zahlen zu können.
Hallo Jan,
handelt es sich denn tatsächlich um eine Bedarfsgemeinschaft bei Ihnen? Eine Beziehung allein begründet noch keine Bedarfsgemeinschaft. Ebenso können Sie eine Wohngemeinschaft darstellen, vorausgesetzt, jeder von Ihnen kommt für seinen Lebensunterhalt selbst auf. Haushalten und wirtschaften Sie getrennt voneinander und stehen Sie auch sonst in keiner Weise finanziell für Ihre Freundin ein, handelt es sich vielmehr um eine WG. In dem Fall müssen Sie auch keine Anrechnung Ihres Einkommens auf den Regelsatz Ihrer Freundin befürchten.
Viele Grüße
Hallo, ich bin Ü25 und wohne mit meiner Mutter zusammen. Bilden wir da noch eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ich sie demnach als weiteres Mitglied im Haushalt erwähnen?
Hallo Matthias,
nein, sind Sie über 25 Jahre alt, handelt es sich bei Ihnen und Ihrer Mutter nicht länger um eine Bedarfsgemeinschaft. Ein weiteres Haushaltsmitglied sollten Sie in jedem Fall angeben, da die KdU anteilig auf alle im Haushalt lebenden Personen, aufgeteilt werden. Verschweigen Sie dem Jobcenter weitere Haushaltsmitglieder, kann das Konsequenzen nach sich ziehen.
Viele Grüße
Ich lebe in einer WG mein Mitbewohner hat Grundsicherung beantragt nun will das Jobcenter Kontoauszüge von mir die rechnen meine Witwenrente einfach mit an sie sagen wir hätten eine Bedarfsgemeinschaft was kann ich machen ich selbst habe keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt
Hallo Heidemarie,
Ihr Mitbewohner muss dem Jobcenter beweisen, dass es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft, sondern um eine Wohngemeinschaft handelt, und Sie beide dementsprechend getrennt voneinander haushalten und wirtschaften. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Vorlage des (Unter-) Mietvertrags. Sie sind dabei zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet und müssen dementsprechend auch keine Kontoauszüge vorlegen.
Viele Grüße
Kurze Frage, bin Rentnerin, mein Freund ( leben getrennt)Hartz 4.Wenn wir heiraten , wird sicherlich meine Rente angerechnet und Hartz 4fällt komplett weg? Weiß man, ab welcher Höhe? Außerdem möchte ich in ein Seniorenheim, da ich nicht weiß, wie sich meine Krankheit entwickelt.Nein Freund könnte dann in meine Wohnung einziehen? Was gibt setz bedenken??
Hallo Anna,
ob Ihr Mann Anspruch auf Hartz 4 hat, hängt nicht zuletzt davon ab, ob Ihre Rente ausreicht, um Ihrer beiden Lebensunterhalt zu finanzieren. Pauschal können wir Ihnen da keinen Betrag nennen. Bezüglich Ihrer Wohnung ist zu berücksichtigen, dass das Jobcenter einem Umzug Ihres Mannes zustimmen muss. Zwar kann er in Ihre Wohnung ziehen, stimmt die Behörde dem Umzug aber nicht zu, kann es dazu kommen, dass die Kosten der Unterkunft nicht in voller Höhe übernommen werden und er die Differenz aus eigener Tasche zahlen muss.
Viele Grüße
Hallo! Ich möchte für ein Trennungsjahr in meinem Heimatland zurück und mein Ehemann hat kein eigenes Einkommen. Er muss Harz IV beantragen.
Was muss ich beachten, muss ich die Miete weiter für ihn bezahlen?
MfG
Hallo Dobrinka,
zwar kann es sein, dass eine Unterhaltspflicht besteht, keinesfalls aber die Verpflichtung, die Miete zu übernehmen.
Viele Grüße
Hallo.
Mein Freund möchte gerne aus einem anderen Bundesland zu mir ziehen und bis er eine eigene Wohnung hat, bei mir unter kommen.
Er selbst hat ein Einkommen und ich beziehe mit meinen Kindern Hartz 4.
Nun hat er Angst, das er uns für die Zeit versorgen muss. Sind seine Ängste berechtigt?
Hallo Nina,
es kann sicherlich dazu kommen, dass das Jobcenter Sie und Ihren Partner als Bedarfsgemeinschaft ansieht. Die setzt voraus, dass Sie gegenseitig füreinander finanziell einstehen und auch den Haushalt gemeinsam führen. Ist das nicht der Fall – und jeder wirtschaftet für sich – ist eher von einer Wohngemeinschaft auszugehen, was zur Folge hat, dass das Einkommen Ihres Partners nicht zur Berechnung Ihres Anspruches herangezogen werden darf. Mitunter kann es sich aber schwer gestalten, das dem Jobcenter zu beweisen. Hierzu verlinke ich Ihnen mal einen Artikel: Hartz 4 und Wohngemeinschaft: Diese Kosten übernimmt das Jobcenter.
Viele GRüße
Hallo , ich habe in den Jahren 2015 und 2016 Arbeitslosengeld erhalten sowie für meinen Sohn der damals 5 Jahre war . Nun meldet sich der Jobcenter und möchte für meinen Sohn aus den beiden Jahren eine Rückerstattung weil angeblich Zuviel gezahlt wurde . Ist das denn nach solange Zeit noch rechtens das einzufordern? Wie geh ich da am besten vor .. Viele Grüße
Hallo Melanie,
lassen Sie den Erstattungsbescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Ist die Rückforderung nicht rechtens, wird Widerspruch dagegen eingelegt.
Viele Grüße
Hallöchen liebes.
Ich und mein Partner 28 und 30 Jahre alt, planen zusammen zu ziehen. Wir sind 8 Monate zs.
Bilden wor dann schon eine bedarfgemeinschaft.?
Gibt es zum nachsehen etwas wo man berechnen kann anhand seines Gehaltes, wie viel mir abgezogen wird..?, wenn wir als bedarfgemeinschaft dann sind.?
Allerliebste Grüße
Vivian 🌷
Hallo Vivian,
bei Zusammenzug können Sie unter Umständen ein sogenanntes Probejahr beanspruchen. Denn das Jobcenter kann nicht automatisch davon ausgehen, dass es sich bei Ihnen und Ihrem Partner um eine Bedarfsgemeinschaft handelt (auch wenn es das oftmals tut). Für ein Jahr können Sie so weiterhin den Regelsatz für Alleinstehende beziehen, erst danach werden Sie zu einer regulären Bedarfsgemeinschaft, vorausgesetzt, Sie beide stehen finanziell füreinander ein. Anderenfalls wäre eher von einer Wohngemeinschaft auszugehen, wobei das mitunter schwierig ist, dem Jobcenter zu beweisen. Allein die Tatsache, dass Sie und Ihr Partner zusammenwohnen, begründet genau genommen aber noch keine Bedarfsgemeinschaft.
Wie viel Einkommen von Ihrem Partner berücksichtigt wird, lässt sich leider nicht pauschal sagen.
Viele Grüße
Hallo,
Ich habe eine Frage.
Ich habe mich von meinem Freund getrennt, er bezieht Leistungen vom Jobcenter. Mein Gehalt wird natürlich angerechnet. Aufgrund der Trennung sehe ich es nicht mehr ein weiterhin finanziell für ihn aufzukommen. Momentan leben wir noch in der Wohnung zusammen, ich bin offiziell Alleinmieterin, seitens Vermieter ist er geduldet. Ein Auszug ist aufgrund der Wohnsituation im Ort erstmal nicht absehbar. Gibt es die Möglichkeit das das Jobcenter seine Kosten übernimmt, wie gesagt aufgrund der Trennung bin ich nicht ansatzweise gewillt ihn zu finanzieren.
Ich danke im Voraus
Lg Jana
Hallo Jana,
Sie müssen dem Jobcenter nachweisen, dass es sich bei Ihnen nicht länger um eine Bedarfsgemeinschaft, sondern vielmehr um eine Wohngemeinschaft handelt. Was es dafür braucht, erfahren Sie in unserem Ratgeber: Hartz 4 und Wohngemeinschaft: Diese Kosten übernimmt das Jobcenter.
Viele Grüße
Hallo,
Bin 26 und beziehe den vollen regalsatz und wohne mit meinen Vater zusammen in einer Wohnung. Derzeit zahlt mein Vater die volle Miete. Ist es möglich das dass amt eines Teil des Miete übernimmt?
Das Jobcenter wollte von mir einen Untermietvertrag und einen Hauptmietvertrag aber im Hauptmietvertrag steht mein Vater sein Name, habe echt kein plan wie ich vorgehen soll… lohnt sich das überhaupt?
Hallo Bedo,
damit Ihre Miete übernommen wird, müssen Sie dem Jobcenter einen Mietvertrag vorlegen. Ihr Vater müsste dementsprechend einen Untermietvertrag erstellen, mit Ihnen als Untermieter. Den reichen Sie dann mit Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter ein. Kommt es zur Ablehnung, lassen Sie den Bescheid durch unsere Partneranwälte prüfen. Die legen ggf. auch Widerspruch dagegen ein.
Viele Grüße
Hallo,
ich habe mich letztes Jahr Mitte April/21 von meinem Partner getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (8) und wohnen weiterhin zusammen, da es sich auf Grund der Räumlichkeiten, meinem Schichtdienst, seiner Ausbildung, Kosten etc. einfach anbietet. Wir haben eine vier Zimmer Wohnung, ein Zimmer ca. 18 m2 groß ist außerhalb der eigentlichen Wohnung, dieses bewohnt mein Ex Freund als Schlaf/ Arbeitszimmer. In der Wohnung selber habe ich für mich ein ca. 15 m2 großes Zimmer. Unser gemeinsamer Sohn sein eigenes Zimmer. Des Weiteren haben wir ein gemeinsames Wohnzimmer, in diesem schläft mein Sohn (17) wenn er zu Besuch ist, ansonsten wird dieses gemeinsam genutzt genau auch Küche/ Bad.
Wir habe dem Arbeitsamt letztes Jahr eine getrennt lebend Vereinbarung zukommen lassen. Wir haben schon immer getrennte Konten und haben nur für unseren Sohn eingestanden aber nie füreinander. Trotzdem und weil der Mietvertrag weiterhin auf uns beide läuft, mittlerweile seit Ende 2014. Berechnet das Arbeitsamt uns als Bedarfsgemeinschaft und nicht als Wohngemeinschaft, was äußerst belastend ist! Ich selber befinde mich in einer neuen Beziehung seit August 2021 und mein neuer Partner übernachtet auch bei mir.
Ich finde es vollends unverständlich und ungerechtfertigt uns weiterhin als Bedarfsgemeinschaft zu behandeln.
Das wiederum hat einen riesen Berg an finanzieller Probleme gegeben. Mein Ex Freund ist Hauptantragsteller beim Amt und hat sich nicht gekümmert, so dass seit 01.02.2022 keine Gelder mehr fließen, die GEZ von mir Gebühren einfordert, unser Sohn das Mittagessen in der Schule nicht mehr bezahlt bekommt usw. Somit hat sich ein Schuldenberg angehäuft.
Können Sie uns oder mir einen guten Rat geben, wie wir außer dieser Bedarfsgemeinschaft kommen?
Da wir bis zum Schulwechsel für unseren Sohn und meinen Umzug in eine andere Stadt bis 2024 warten möchten. Wollten wir die WG aufrecht erhalten.
Hallo Claudia,
sofern Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen haben, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Die unterstützen Sie auch bei einem Widerspruch, mit dem sich ggf. die Anerkennung als Wohngemeinschaft durchsetzen lässt.
Viele Grüße
Hallo,
Das Jobcenter zählt meine unter 25 jährige Tochter zur bedarfsgemeinschaft und verlangt Kontoauszüge und Lohnabrechnungen von ihr. Sie kann aber ihren Gesamtbedarf selbst erwirtschaften und hat mit denen eigentlich seit Beginn der Ausbildung nichts mehr zu tun… ist sie Mitwirkungspflichtig und kann überhaupt in meinen Leistungen benannt und berechnet werden ?
Lg
Günther
Hallo Elisa,
mit 25 Jahren und eigenem Einkommen ist Ihre Tochter nicht Ihrer Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen. Vielmehr wird das Jobcenter von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen, in der die Mitglieder ebenfalls füreinander finanziell einstehen. Sie müssen dem Jobcenter also beweisen, dass es sich bei Ihnen und Ihrer Tochter lediglich um eine Wohngemeinschaft handelt. Das kann sich mitunter schwierig gestalten. Haben Sie einen aktuellen Bescheid vorliegen, lassen Sie den einmal durch unsere Partneranwälte prüfen. Die gehen ggf. auch mit einem Widerspruch dagegen vor. Ansonsten erhalten Sie in diesem Ratgeber nützliche Infos rund um das Thema Wohngemeinschaft.
Viele Grüße
Hallo, erstmal danke für die gut erklärte Seite.
Eine Frage zum Verständnis,
Ich erhalte Hartz4 und die Wohnung wird monatlich gezahlt.
Meine Tochter ist 21 und nun fertig mit ihrer Ausbildung. Sie wohnt noch bei mir.
Das Amt hat uns (mir und meinem Sohn) nun die Miete um 350 € gekürzt. Ich musste also Mietkosten von meiner Tochter beanschlagen. Diese weigert sich jedoch zu zahlen oder auszuziehen, damit das Amt für mich weiterzahlt. Gibt es hier Möglichkeiten, wo ich Hilfe bekomme?
Hallo Kathrin,
aufgrund des Einkommens Ihrer Tochter geht das Jobcenter davon aus, dass sie ihren Lebensunterhalt nun selbst bestreiten kann. Ist das auch der Fall, dann muss sie die Miete anteilig zahlen, solange sie mit Ihnen zusammen in der Wohnung lebt. Tut sie das nicht, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen, sofern Sie das wollen bzw. überhaupt können. Alternativ muss Ihre Tochter ausziehen. Zusätzliche Leistungen werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erhalten.
Viele Grüße
Ich habe eine Frage gilt das so genannte Probe Jahr auch wenn eine Person Hartz IV bekommt und die andere Person nur Grundsicherung im Alter weil die Rente nicht reicht vom Amt her wurde uns mitgeteilt dass dann das Probejahr nicht gilt und man sofort als Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird Lg Erika
Hallo Erika,
ob bzw. welche Leistungen bezogen werden, spielt beim Probejahr keine Rolle. Wichtig ist nur, dass beide Personen beim jeweiligen Leistungsträger die gleichen Angaben bezüglich einer Bedarfsgemeinschaft (auf Probe) machen.
Viele Grüße
Guten Tag,
ich habe folgende Frage. Mutter mit Tochter und die Oma leben in einer Wohnung. Die Mutter ist berufstätig und hat keinen Anspruch auf die Leistungen. Wird ihr Einkommen auf ihre Mutter (Oma) angerechnet? Wir erfolgt die Berechnung für die Oma. Bildet sie alleine die Bedarfsgemeinschaft? Danke für die Antwort
Hallo Martynenko,
hier ist entscheidend, ob die Mutter für die Oma finanziell einspringt bzw. ob Oma und Mutter gemeinsam wirtschaften und haushalten. Dann kann eine Haushaltsgemeinschaft gegeben sein. Springt die Tochter nicht finanziell ein, liegt vielmehr eine Wohngemeinschaft vor. Die muss dem Jobcenter allerdings nachgewiesen werden, was sich unter Umständen schwierig gestalten kann. Grundsätzlich raten wir dazu: Die Oma sollte aktuelle Jobcenter-Bescheide durch unsere Partneranwälte prüfen lassen. Sind Fehler enthalten, wird Widerpsruch eingelegt.
Viele Grüße
Hallo,
meine Tochter ist alle zwei Wochen bei mir und in den Ferien, da diese aufgeteilt sind. Sie ist jetzt zu meiner Bedarfsgemeinschaft dazu gezählt worden. Allerdings wurden nur der Samstag und der Sonntag alle zwei Wochen berechnet. Kann ich die Ferien, wo sie jeden Tag bei mir ist, auch anrechnen lassen oder zählen diese nicht dazu ?
Liebe Grüße
Christian
Hallo Christian,
bei der temporären Bedarfsgemeinschaft erfolgt zunächst immer eine vorläufige Bewilligung, da die tatsächliche Anwesenheit Ihres Kindes im kommenden halben Jahr oft noch nicht fest steht. Ist zum Zeitpunkt der Bewilligung aber schon sicher, dass sich Ihr Kind in einer bestimmten Ferienzeit bei Ihnen aufhalten wird, dann ist diese Anwesenheit auch schon in der vorläufigen Bewilligung zu berücksichtigen. Ansonsten wird die Anwesenheit nach Ablauf des Bewilligungszeitraums im Rahmen der abschließenden Bewilligung nachträglich berücksichtigt. Dazu müssen Sie Ihrem Jobcenter mitteilen, über welchen Zeitraum sich Ihr Kind in den Ferien bei Ihnen aufgehalten hat.
Viele Grüße
hallo,
meine tochter (17) wird im sommer eine ausbildung beginnen. sie würde mit der ausbildungsvergütung genug verdienen um ihren mietanteil plus ihren regelsatz zu decken und hätte noch immer etwas über.
da ich derzeit noch in einer umschulung bin, beziehe ich noch alg2. mir wurde gesagt das man auf antrag das kind aus der bedarfsgemeinschafft raus nehmen lassen kann, als was muss ich das kind dann beim weiterbewilligungsantrag angeben, bzw ist dies wirklich möglich? denn ich fände es sehr schade wenn ihr von ihrem ausbildungsgehalt nur 100- 160€ blieben.
Hallo Elif,
sofern Ihre Tochter über eigenes Einkommen verfügt, fällt Sie aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Kinder mit eigenem Einkommen zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Darüber können Sie das Jobcenter im Zuge einer Veränderungsmitteilung informieren.
Viele Grüße
Hallo, meine Tochter lebt bei uns mit im Haushalt, sie ist 23 Jahre alt und ist voll berufstätig, also kommt sie für sich selbst auf, obwohl sie keine Gelder vom Amt bezieht, wollen die vom Amt jetzt, das sie ihre Einkünfte und Ausgaben offen legt. Ist das rechtens?
Hallo Nicole,
die Frage ist, welche Begründung das Jobcenter dafür hat? Denn mit eigenem Einkommen zählt Ihre Tochter nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Wahrscheinlich will das Jobcenter prüfen, inwiefern Ihre Tochter Sie im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft finanziell unterstützen kann.
Viele Grüße
wenn das Kind 1 Woche beim Vater und 1 Woche bei der Mutter lebt wird das Kind dann mit angegeben oder fällt es dann raus?
Hallo Zwies,
in dem Fall handelt es sich um eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Kosten der Unterkunft können geltend gemacht werden. Dazu müssen Sie die temporäre BG beim Jobcenter anmelden.
Viele Grüße
Hallo
Wie kann das sein das wenn man zusammen lebt aber nicht verheiratet ist
Für jemanden einstehen muss
Wenn man auch getrennt wirtschaftet alles im allen bleiben gerade mal 200 € für 2 Personen übrig für Lebensmittel und das Amt sagt das man keinen Anspruch hat
Das ist doch nicht normal
Hallo, ich bin genau deiner Meinung. Die Bedarfsgemeinschaft und die Regelungen halte ich als unzumutbar. Was hat sich der Staat dabei gedacht. Ich erlebe es gerade bei meiner Tochter und ihrem Freund, der für 2 Monate hartz4 beziehen möchte, da sein neuer Job am 1.6.22 anfängt. Wie da mit meiner Tochter umgegangen wird, ist eine riesige Sauerei. Das Jobcenter sollte sich schämen.
Guten Abend,
ich habe eine Wohnung zu vermieten, nun haben sich potentielle Mieter gemeldet, welche die Mietkosten vom Jobcenter beziehen. Es handelt sich dabei allerdings um 3 Generationen welche die ca. 100-120 qm große 3-4 Zimmer Wohnung zusammen beziehen wollen insgesamt sind es 6 Personen , aufgeteilt wie folgt: Vater und Mutter, Sohn mit Schwiegertochter sowie deren 2 Kinder im Säuglingsalter. Als eine Bedarfsgemeinschaft, wäre diese Wohnung allerdings zu teuer, daraufhin sagten sie mir das der Vater und der Sohn aktuell ebenfalls zusammen wohnen und das Jobcenter ihnen die Miethöhe zugesagt hat, daraufhin hab ich etwas recherchiert und kam über “Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weisungen 7 SGB II – Leistungsberechtigte- Eigene BG (7.77) ” wobei die Punkte zu einer getrennten BG erfüllt werden.
Meine geforderte mtl. Kaltmiete beträgt 800€ + 200 NK
Der Höchstsatz für 6 Personen in einer BG beträgt normalerweise 700 € inkl. Nebenkosten.
Wenn ich das nun auf 2 BG aufteile, liegt der Satz bei 990 € inkl. Nebenkosten. Aber wie gesagt, wurde laut den potentiellen Mietern, bereits 1000 € zugesagt seitens Jobcenter.
– Meine Fragen sind nun:
Was trage ich in der “Bescheinigung des Vermieters ein” ?
Muss ich zwei “Bescheinigung des Vermieters” anfertigen(?)
– Wenn Ja, wie teile ich die Summen, Zimmer, etc. auf
– Trage ich ein Risiko falls einer der BG sich entscheidet auszuziehen und der andere sich weigert mit auszuziehen?
– Haften beide Parteien gleichermaßen für die Wohnung?
– Worauf muss ich dabei explizit achten?
Es handelt sich um meine ersten Mieter überhaupt, und ich bin in diesen Themen leider noch unerfahren.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für jede Antwort und bin für jeden Ratschlag sehr dankbar.
Schönen Abend und besinnliche Feiertage an alle
Liebsten Gruß Kenny
Hallo Kenny,
es tut mir leid aber dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben. Unsere Partneranwälte prüfen Hartz 4-Bescheide und legen bei fehlerhaften Bescheiden Widerspruch ein.
Viele Grüße
Besser ist es 2 zu machen und genau zu deklarieren, sollte es Streitereien geben ist der Sachverhalt klarer.Ich empfehle selbst mit dem Sachbearbeiter in Kontakt zu treten, da ist man auf der sicheren Seite, Miete direkt vom Amt auf das Mietkonto fließen lassen, wichtig.
Hallöchen,
Ich lebe seit ca 3 jahren in einer WG.
Meine Mitbewohnerin ist alleierziehend und hat 2 kinder und bezieht hartz4.
Ich habe 1 Zimmer an sie vermietet. Nun ist es so, das wir uns näher gekommen sind und daraus neues Leben entstanden ist.
Ich selbst bin berufstätig und verdiene ca 1600€ netto.
Welche Ansprüche an hartz4 bleiben noch beim Jobcenter in dieser Situation, für meine Mitbewohnerin?
Vielen Dank für die hoffentlich baldige Antwort.
Hallo Arzu,
das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wichtig ist aber, dass Ihre Freundin angibt, dass es sich nicht länger um eine WG, sondern um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Ansonsten drohen Sanktionen. Das bedeutet aber auch, dass Sie sich dazu verpflichten, für Ihre Freundin finanziell einzustehen. Das ist auch der Grund für die Anrechnung Ihres Einkommens. Den Änderungsbescheid, den Ihre Freundin vom Jobcenter dann erhält, sollte Sie prüfen lassen. So kann sie bzw. könnt ihr sicherstellen, dass die vollen Leistungen ausgezahlt werden. Unsere Partneranwälte unterstützen sie dabei und legen bei fehlerhaftem Bescheid ich Widerspruch ein.
Viele Grüße
Hallo, meine Schwester wohnt in einer Wg das Amt, unter stellt ihnen nun dass sie ein zusammen leben führen ( was definitiv nicht der fall ist) da sie nun zusammen eine größere wohnung als weiterhin wg ziehen wollen, Strichen sie meiner Schwester den kompletten geld satz seid Oktober bearbeitet sie den weiter bewilligungs bescheid… Nun forderte die Dame, dass der mit bewohner, seine Kontoauszüge(Lohnsteuer) bei denen offen legt.. Mit der Dame vom Amt ist nicht zu reden, ein schreiben folgt dem nächsten… In der wir auch schon ein wieder Spruch machten, mit der Unterstellung ein zusammen leben zu führen und gemeinsam zu Wirtschaften.. Es ist eine wg.. Ich weiß nicht mehr wie ich ihr helfen kann mit Wiederspruch usw… Aber sie hat kein Cent bekommen, und die krankenVersicherung wurde auch beendet.. 😔
Hallo Jack,
es gestaltet sich mitunter sehr schwierig, dem Jobcenter zu beweisen, dass es sich um eine WG und nicht um eine BG handelt. Um das zu beweisen, kann es hilfreich sein, dem Jobcenter einen Untermietvertrag, getrennte Schlafräume, aber auch getrennte Finanzen nachzuweisen.
Viele Grüße
Hallo und guten tag,
Meine frage,
Ich bin angestellt und meine geschiedene Schwester bekommt hartz 4 und ALG2.
Ich will vorübergehen bei meiner Schwester bei ihrer Haus mit meiner Familie ( ein kind und nicht arbeitende Frau ). Wenn ich meine Anmeldung bei ihrer Wohnung bringe, bekommt meine Schwester eine Reduzierung bei Hartz4 oder ALG2 ?
Hallo
folgendes Anliegen:
Ich möchte mit meinem Kindesvater in eine 4-Zimmer-Wohnung ziehen.
Er wohnt in einer 1-Zimmer-Wohnung. Ich in einer 3-Zimmer-Wohnung mit zwei Kindern (12 Jahre und 14 Jahre).
Mein Kindesvater arbeitet in Vollzeit. Ich mit meinen Kindern erhalte Hartz 4. Der Vater meiner Kinder zahlt Unterhalt.
Wie wird die Gemeinschaft vom JC erfasst?
Muss der Kindesvater für alles alleine aufkommen?
Wie sieht es mit der Sozialversicherung (Krankenkasse etc.) aus?
Bekomme ich weiterhin Hartz 4?
Für Ihre Antwort im Voraus vielen Dank.
Viele Grüße
Hallo,
folgendes Anliegen. Ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen. Beide aus 2 Zimmer Wohnungen in eine große 4 Zimmer Wohnung. Ich habe einen 11 Jährigen Sohn mit in die Beziehung gebracht und wir haben noch einen gemeinsamen Sohn, der 11 Wochen alt ist. Mein Freund ist voll arbeiten und ich bekomme Harz 4, dass mein Freund abgerechnet wird, ist mir bewusst, aber wie sieht es mit den Kosten für Unterkunft und Heizung aus?
Wird das für mich und meine Kinder übernommen vom JobCenter oder muss mein Freund für alles alleine aufkommen ?
Liebe Grüße und ich hoffe auf baldige Antwort
Guten Morgen
Ich bin Hartz 4 Empfängerin. Ich lebe mit meiner Kinder. Mein Freund möchte zu uns aus Bulgarien für 1-2 Jahre anziehen. Bekommt er dann auch Hartz 4 bis er Job findet? Und wird sein Gehalt später angerechnet?
Hallo,
Ich lebe seit ca 6 Monaten in einer Wohngemeinschaft.
Meine Mitbewohnerin ist alleierziehend und hat einen 6 jährigen Sohn und bezieht ALG 2.
Ich habe 2 Zimmer an sie vermietet. Nun ist es so, das wir uns näher gekommen sind und daraus neues Leben entstanden ist. Damit ändert sich der Status einer Wohngemeinschaft zu einer Bedarfsgemeinschaft.
Das Mietverhältnis wird natürlich aufgehoben.
Ich selbst bin berufstätig und verdiene ca 2000€ netto.
Welche Ansprüche an ALG 2 bleiben noch beim Jobcenter in dieser Situation, für meine Mitbewohnerin?
Vielen Dank für die hoffentlich baldige Antwort.
Hallo ich bekomme arg 2 und mein freund bekommt jetzt arg 1 und ich habe zwei kinder und die bekommen Unterhaltsvorschuss wie werd das berechnet?
Guten Tag,
der Artikel hat mir sehr gefahlen. Vielen Dank.
Ich habe solche Situation.
Ich lebe mit meinem Sohn zusammen, der jetzt 24 Jahre alt ist und im Jahr 2020 gearbeitet hat. Ich erhalte ALG II. Das Jobcenter zahlt die Miete. Das Jobcenter sieht, dass mein Sohn arbeitet und zahlt weiterhin die Hälfte der Miete für meinen Sohn. Jetzt muss er dieses Geld für 2020 zurückgeben. Erst seit Mai 2021 hat das Jobcenter die Miete für eine Wohnung aufgeteilt, da sein Sohn im April 25 Jahre alt wird. Ich weiß wahrscheinlich nichts. Aber es scheint mir, dass die Situation mit der Rückerstattung von Jobcenter geschaffen wurde. Meiner Meinung nach hätte Jobcenter nicht die vollen Kosten für die Anmietung einer Wohnung bezahlen sollen, als mein Sohn arbeitete. Könnten Sie mir helfen, es herauszufinden?
Viele Grüße
Dmitry
das Amt zählt mich und meinem Partner automatisch als Bedarfsgemeinschaft , obwohl wir nur zusammengezogen sind , aber wirtschaftlich jeder seinen Beitrag leistet .
Das heißt die Wohnung und alle Nebenkosten und Unkosten trage ich alleine .
ich wurde auch nicht vom Amt dazu belehrt .
Mir wurden nur Bescheide zugesandt zum ausfüllen einer bedarfsgemeinschaft , welche ich leider unwissentlich ausfüllte .( gehaltsnachweise , Mietvertrag , Arbeitsvertrag )
Was kann ich tun ?
ich beziehe seid 3 Monaten Leistungen vom Jobcenter für mich meine Frau und meinen Sohn. wir sind alle in der Bedarfsgemeinschaft angemeldet. Mein Vater ist zwar hier angemeldet lebt aber in der Türkei.. er bekommt seine Post hierhin. deshalb habe ich Ihn nicht angebeben in der Bedarfsgemeinschaft. Heute habe ich fälschlicherweise seinen Kontoauszug, statt meinen zugeschickt. da drauf steht sein name bei meiner adresse.. quasi dass er bei mir lebt. habe ich was zu befürchten? was kann ich tun? ps hatte vergessen anzugeben dass er Renter ist
Guten Tag,
Meine Frau und ich sind seit 27 Jahre verheiratet und haben 3 Kinder.Das ältere Kind ist aus dem Haus, die andere zwei noch unter 12.
Vor zwei Jahren hat meine Frau ihr Job aufgegeben und nach Ungarn gezogen um ihren Eltern zu pflegen.Die kleine Kinder sind mitgegangen,eine Erlaubnis von der Schulbehörde wurde erteilt.
Ich habe gerade meine Kündigung bekommen und ich habe Angst dass ich nicht mehr Rechtzeitig neun Job finden kann.
Ich habe meiner Frau und der Kinder monatlich Geld geschickt.
Sollte es soweit kommen daß ich Arbeitslosengeld 2 beantragen muss werden meine Familienmitglieder mit eingerechnet?? Die haben in Ungarn kein Einkommen.
Wir sind alle deutsche Staatsbürger
Vielen Dank im voraus
Tavid
Hallo,
Ich bin 22 Jahre, habe einen 9 Monate alten Sohn und wohne in einer zweiraum und beziehe Hartz 4. Nun ist es so das ich mit dem Vater des Kindes wieder zusammen bin und wir uns überlegt haben zusammen zu ziehen. Sein Einkommen beträgt zwischen 1500-1600€ Brutto. Nun möchte ich wissen ob ich mit seinem Gehalt überhaupt noch Anspruch auf Hartz IV habe? Meine warmmiete beträgt 543 warm, keiner von uns hat Vermögen oder sonstiges.
Bitte um schnelle Antwort.
Vielen Dank und LG
Guten Abend
Ich wohne noch mit meinen Eltern und mein Vater bekommt Arbeitslosengeld 4 ich arbeite aber und bekomme 1.140,48 Netto. Jetzt habe ich einen Brief von der Ausländerbehörde bekommen und die fragen mit wie Personen ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe . Was muss ich da angeben weil ich bekomme ja ein eigenes Gehalt ?
Hallo,
meine Frau und Ich leben in unserem Einfamilienhaus auf 120 m2.
Wir planen unser ehemaliges Pflegekind wieder bei uns aufzunehmen.
Das Pflegekind ist 21 Jahre jung und seit 2 Jahren im Hartz 4 Bezug.
Die Notunterkunft in der er lebt wird durch das JobCenter bezahlt.
Zur Frage.
Bekommt der Pflegesohn weiterhin Hartz 4?
Oder wird unser Einkommen mitgerechnet, obwohl er ein Pflegekind ist?
Wird das JobCenter sich an den Kosten für Strom, Gas, Wasser, Grundsteuer etc beteiligen?
Über eine Info würde Ich mich sehr freuen.
Dieter
Guten Abend,
wird Einkommen durch Arbeit am Verkaufsoffenen Sonntag im Einzelhandel angerechnet, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft ist?
Da ich mein eigenes Einkommen verdiene und noch zuhause wohne?
Danke im Voraus und LG
Guten Tag
Meine Tochter möchte mich regelmässig von Saarbrücken aus in Bonn besuchen, da sie ja auch neben mir noch andere Familienmitglieder hier hat.
Das Jobcenter hat eine grössere Wohnung abgelehnt da es kein Grund für eine grössere Wohnung wäre,habe die Wohnung nur auf mich anmelden wollen da die Tagesmutter mir die Papiere für eine Bedarfsgemeinschaft nicht geben möchte.
Was kann und soll ich machen. Ich besitze nur ein Zimmer und das ist keine Dauerlösung für eine 19 jährige Auszubildende die einen Rückzugsort braucht.
Der Wiederspruch wurde auch abgelehnt
Was kann ich machen
Hallo, ich lebe erst seit 4 Monaten mit meiner Freundin in einer Wohnung. Jetzt meine Frage, darf das Jobcenter sie voll mit anrechnen?
Moin, aus Oldenburg/Niedersachsen!
Weswegen gelten mein Sohn – 23.07.1998 – und ich denn als Bedarfsgemeinschaft?
Denn :
Er ist Studierender – da hat er doch eine Art Status (?) – und wohnt mit mir in einer Wohnung, die das Jobcenter e in e r Person bezahlt(e) …
Seit 01.07.2020 beziehe ich kein Geld mehr vom Jobcenter, bekam gestern Rentenbescheid und bekam letztens Grundsicherung.
Ab September würde/werde ich wieder als Kursleiterin bzw. Dozentin für YOGA arbeiten; mit zirka € 400 (monatlich).
Kindergeldbezugsberechtigte; bin ich.
Da steige man noch durch …
Ich mitnichten …
Nen g.l G., v.
Petra Kr..
Gesund bleiben!
🌝☀️💛
Hallo guten Tag,
Ich will zu meinem Bruder nach (SH) ziehen…er hat eine laufende Privatinsolvenz…kann ich zu ihm ziehen (selber Hartz4 Empfänger) ohne das man ihm etwas vom Regelsatz abzieht? Er hat außerdem eine Frau und 6 kinder?…
Guten Abend,
wir bekommen AlG 2 zusammen mit meinem Mann und meine Kinder, Mein Mann befindet sich seit eine lange Zeit in einer palliativen Situation und deswegen ist meine Mutter gekommen zu helfen mir mit den Kinder. Die Mama ist angemeldet zur unsere Adresse, bin ich verpflichtet zu informieren das Jobcenter für die Mamas Anmeldung? Die Mama verdient aktuell nichts aber wenn, sie später berufstätig wird muss ich oder muss ich ab sofort für ihre Anmeldung informieren? Wenn die Mama später eigenes Einkommen verdient, wird das separat berechnet oder als Bedarfsgemeinschaft? Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Hallo ich bin Obdachlos, hab bei meiner Mutter aber die Meldeadresse wegen meiner Briefe.
Meine Mutter bekommt auch kein Geld für mich.
Ich schlage mich so durch, da ich kein Geld vom Staat möchte.
Kann meine Mutter trotzdem Probleme bekommen, obwohl ich vom Amt nichts an Geld verlange.
Gruss wagabund
Guten Tag,
Ich 27 Jahre wohne noch zuhause bei meiner Mutter, ich bekomme Arbeitslosen Geld 1, sie ist Rentnerin, sie möchte einen Neben Job bei der Zeitung machen, wird ihr Geld was sie dort verdient bei mir angerechnet?
Hallo, ich und meine Freundin leben zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie kommt nicht von hier, Schülerbafög ist also nicht, gibt nur Hilfe via jobcenter. Ich bin Azubi und verdiene 1100, wir beide erhalten jeder 200 Kindergeld. Die Miete beträgt 580 Euro, meine Freundin und ich haben Unkosten für Fahrten zur Arbeit/Schule von 60 eur pro Person. Ausserdem fehlen uns einige Haushalts Geräte. Keiner unserer Elternteile ist im stande uns finanziell zu unterstützen. Glauben Sie, es lohnt sich in unserem Fall einen Antrag zu stellen? Mfg s.
Anspruch auf Arbeitslosengeld 2
Mein Sohn ist mittlerweile 24j alt und wird im Juli 25j mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung die er am 29.01.2016 beendet hatte.
Danach bekam er vom 2.02.2016 -31.12.2016 Arbeitslosengeld und danach wollte er Arbeitslosengeld 2 beantragen da bekam er die Antwort ich sollte eine Vermögensauskunft geben da ich Ihn ja bis 25j unterstützen muss.
Also bekam er nix ,er arbeitete dann nochmal kurz vom 19.07.2017-01.09.2017 nach der Probezeit durfte er wieder gehen .Ich nahm Ihn dann in meine Krankenversicherung auf und er war dann bis zu seinem 23ten Lebensjahr bei mir mitversichert.
Zwischenzeitlich waren wir immer wieder beim Jobcenter das Sie ja eigentlich für Ihn zahlen müssten aber ich bekam immer wieder Post ich solle die Vermögensauskunft machen.
Er sei unter 25j und lebe bei mir in der Wohnung in einer Bedarfsgemeinschaft und deshalb müsse ich mein Einkommen und Vermögen angeben.
Nun lebt er eigentlich seit der ganzen Zeit bei mir ohne dass er finanziell etwas vom Amt bekommt und ich alles zahlen muss.
Er hat natürlich auch keine Krankenversicherung was das schlimmste bei dem Ganzen ist.
Ich bin langsam am Verzweifeln weil eigentlich ist ja das Amt schon ewig zuständig für Ihn aber da kommt null weder Stellenangebote noch Weiterbildung da er ja vom Amt nix bekommt also anscheinend unwichtig da er den Staat ja nix kostet.
Wie sollen wir uns nun verhalten bzw. welche Rechtsgrundlage habe ich um mich beim Amt durchzusetzen.
Mit Freundlichen Grüßen
Ines
WAS bitte macht es für einen Sinn, hier Fragen zu stellen, wenn niemand antwortet … ?
Versteh ich nicht!
Guten Abend,
ich schreibe Ihnen als gesetzliche Betreuerin eines Klienten im Hartz 4 Bezug.
Er selbst befindet sich in Ausbildung ohne Einkommen, da im Berufschuljahr, seine Ehefrau hat ein Arbeitseinkommen, welches der BG angerechnet wird.
Die Beiden haben eine 3 jährige Tochter, welche im selben Haus, aber nicht in der selben Wohnung sondern bei den Großeltern lebt, die offiziell die Pflegefamilie (über das Jugendamt) sind.
Mein Klient bezieht in Absprache mit seinen Eltern weiterhin das Kindergeld und bestreitet davon notwendige Einkäufe von Windeln, Kleidung etc. für seine Tochter. Die Eltern kümmern also ebenfalls um ihre Tochter.
Bisher wurde die Tochter zu der Bedarfsgemeinschaft meines Klienten gezählt. Ist dies richtig oder fällt sie durch das Pflegeverhältnis mit den Großeltern aus der BG heraus und muss dies dem Jobcenter mitgeteilt werden?
Ich bin mir hier nicht sicher und würde mich über eine kurze Antwort freuen.
Vielen Dank!
Hallo,
Auf meinen Bescheiden (alleinerziehend, zusammen mit 2 Kindern im Haushalt, es sind meine Kinder) steht immer nur 1 Kind und ich vorne bei Bedarfsgemeinschaft.
Das andere Kind ist dabei nicht aufgelistet, weil behauptet wurde dadurch dass wir UVG erhalten, dass dieses Kind mehr UVG erhält als es ALG2 erhalten könnte. Es erhält somit kein ALG2.
Das ist ja auch okay. Aber ich habe jetzt Angst dass dies deshalb so eingerichtet wurde, um Hed das uns wegen Behinderung dieses Kindes voll und ganz zusteht, unterschlagen werden soll.
Das Kind welches nicht unter Bedarfsgemeinschaft steht, ist behindert.
Wird das Kind das ihm zustehende Sozialgeld mit Schwerbehindertenausweis erhalten?
Weil Voraussetzung ist natürlich dass das Kind zur Nedarfsgemeinschaft gehört, was normalerweise der Fall ist wenn man zusammen lebt !
Wenn Geld gespart werden kann, werden sogar fremde Mitbewohner als Nedarfsgemeinschaft eingetragen.
Wir dann hier mein eigenes Kind das ich jeden Tag Pflege ausgetragen?
Ich habe diesen schrecklichen Verdacht, weil das Kind vorne nie mit drauf steht.
Auf den Ausweis müssten wir wehen Zuwanderung leider Ewigkeiten warten.
Guten Tag.
Ich bin aktuell von meinem Freund im 6. Monat Schwanger und wir wollen zusammen ziehen. Da er arbeiten geht und netto 1200€ verdient, werde ich ihm ja dann angerechnet vom Jobcenter. Wie weit wird mein Geld bei der Höhe gekürzt?
Bzw. was können wir machen, um extremen Sendungen aus dem weg zu gehen? Klar unterstützen wir uns dann gegenseitig finanziell aber eher er mich als ich ihn. Und mit Kind wird dann dennoch das Geld hinten und vorne mit den restlichen Ausgaben nicht reichen… Daher wäre es ganz praktisch wenn ich meinen Hartz4 Satz behalten könnte oder eben so wenig wie möglich abgezogen wird.
Was können wir tun?
Liebe Grüße
Hallo,
Ich bin 55 Jahre, Frührentnerin bei Pflegegrad 2, meine Tochter 21 J., hat seit ihrem 11. Lebensjahr beim Vater, und meist in betreuter WG gelebt, bis sie mit 18 ausziehen musste. Sie war dann kurz bei mir, bis sie eine eig. Whg. bezog letztes Jahr, voll finanziert über Hartz 4. Nun musste sie wegen schwerer psychischer Probleme zu mir ziehen, und Jobcenter “packt” uns jetzt in BG, so dass ich voll für sie aufkommen muss, da meine Rente gerade hoch genug ist. Ist das rechtens so? Danke im virazs für die Hilfe
Guten Tag,
Ich wohne mit meinen Eltern Und einer 14 jährigen Schwester zusammen und diese beziehen Harz4.
Ich bin 26 Jahre alt und fange nächsten Monat einen Vollzeitjob an und lebe noch bei meinen Eltern.
Wie wird es mit meinem Einkommen aussehen?
Wird es verrechnet ?
Danke für ihre Antwort.
Hallo, seit 2.9.19 lebt meine Tochter von Mo.bis Fr.im Internet. Kommt mich jedes Wochenende besuchen.Ich bekomme Harz 4. Kindergeld und meine Tochter BVB Geld 117€. Es ist eine Temporäre Bedarfsgemeinschaft. Warum bekomme ich nicht mal 360€ zum Leben. Das reicht hinten und vorne nicht. Was muß ich noch tun außer Widerspruch einlegen. Für einen Anwalt fehlt das Geld. Eine Anhörung brachte auch nicht’s. Hilfe bitte.
Halllo ,
Ich Sandra bekomme hartz 4 ,
4 Kinder sind von meinem ex…
Und das 5. von meinem jetzigen (3) Monate alt …. er wohnt zurzeit bei seiner mutter und ist arbeitssuchend meistens ist er bei mir und kümmert sich mit mir gemeinsam um die Kinder,
Er hat keinerlei einkommen weder hartz 4 noch mutter oder Verwandtschaft auch nicht Krankenversichert… hatte heute Post das die Zahlung eingestellt wurde ..heißt komplett und müsste jetzt überprüft werden ob eheähnliches Verhältnis besteht … was soll ich machen? Was soll dies bedeuten? Wir wollen wenn wir was gefunden haben gemeinsam zusammen ziehen nach erfolgreicher Arbeitsstelle von meinem Freund (gelernter) Maurer aber das alles könnte sich noch hinziehen und dauern . Ich lebe momentan von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld harzt 4 war meine Wohnung die bezahlt wurde 540 Euro-95 Euro die ich selbst zahlen muss…lg würde mich freuen
Guten Tag,
meine Partnerin (sie ist noch verheiratet) und ich sind gerade erst zusammengezogen. Sie hat Einkommen und ich bin arbeitslos. Jetzt lehnt das Jobcenter meinen ALG II – Antrag ab, mit der Begründung sie verdiene Zuviel (stimmt). Ich bin jetzt nicht krankenversichert. Habe ich die Möglichkeit das ganze als Hausgemeinschaft zu erklären, damit ich Leistungen bekomme??
Hallo,
meine Mutter lebt mit mir (17 Jahre alt) und meinen kleinen Bruder (9 Jahre alt) in einer BG. Da ich meine Schulpflicht absolviert habe und ich 2020 eine Ausbildung anfange, möchte ich im ,,Überbrückungsjahr“ arbeiten gehen.
Meine Frage: Wird mein Einkommen in der BG berechnet? Eigentlich gilt ja der Grundsatz: Kinder haften nicht für ihre Eltern.
Danke im Vorraus!
Guten Tag ich bin Rentnerin und seit März wohnt mein Ex Freund wieder bei mir . er bekommt seit Juni überhaupt keine bezüge mehr vom Jobcenter , keine Existenzsicherung ,keine Krankenkasse , kein Wohngeld , nichts ; ohne Bescheid ! Er müßte unter der Brücke hausen und sich von ” Isarkies – und Wasser” ernähren . Ich beziehe keine große Rente , kann damit nicht damit 2 Personen durchziehen . Das Amt besteht darauf uns in eine Bedarfsgemeinschaft zu drängen , das heißt auch ich bin damit eine Hartz 4 Bezieherin ? ! und dem Amt ausgeliefert ? Ein Alptraum ! Meine Frage was habe ich an Demütigenden Anträgen und Represalien zu erwarten , die Wohnung für eine klar deffinierte Wohngemeinschaft ist fast zu klein z.B ein zweiter Kühlschrank hat einfach nicht Platz .
Hallo,, jeder muß für den einen oder anderen aufkommen,,, das heißt wenn mein Sohn bei mir einzieht und bekommt Hartz IV,, dann wird unser Einkommen zusammen gerechnet,, Miete, Nebenkosten usw,,, das ist dann eine Bedarfsgemeinschaft,, Leider ist das so hier in Deutschland,,, LG, Dagmar
Hallo,
ich wohne im Moment aus finanziellen Gründen wieder bei meiner Mutter und bin über 25.
Es gibt im Haus nur eine Küche und eine Toilette.
Meine Mutter ist Rentnerin.
Nun wurde ich vom Amt in eine Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Es werden Verdienstnachweise, Kontoauszüge ect. von meiner Mutter verlangt. Zudem soll sie 2 weitere Anlagen ausfüllen. Ist dies nun rechtens?
Eigentlich sollte ich doch Alg. abhängig von meiner Mutter bekommen in diesem Fall, oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe!
David
Hallo,ich beziehe Hartz4 .Mit 3 Kids .Die Grosse wird arbeiten gehen .Also eine Bedarfgemeinschaft muss Sie mir was abgeben oder wird abgezogen?LG Gio
Guten Morgen 😃, ich bin ab 01.05.2019 arbeitslos und werde ALG l beziehen was ungefähr 700€ beträgt. Das heißt ich muss aufstocken. Nun wohnt mein 35 jähriger Sohn bei mir und ist in Hartz4. Er hat aber lediglich ein Zimmer von mir gemietet und benutzt lediglich Bad und Küche. Er führt ein eigenständiges Leben. Ist das jetzt eine Bedarfsgemeinschaft? Ich bekomme Miete von ihm, bzw vom Amt. Er hat Angst er bekommt dann sein Geld vom Amt nicht mehr. Über eine kurze Info würde ich mich freuen. LG
Ab den 2.5.19 sind mein Freund und ich eine Bedarfsgemeinschaft, ich habe vorher 25 Jahre im Ausland gelebt und mein Freund ist Rentner. Seine Rente ist zu hoch als das wir als Bedarfgemeinschaft Anspruch auf Harz 4 haben, ich arbeite auf 450€ Basis, mein Problem ist die Krankenversicherung die ich gerne vom JC übernommen hätte. Wie muss ich vorgehen?
Hallo habe mal eine Frage? Mein Sohn und ich leben in einer Wohnung. Ich muss ab july Harz 4 beantragen. Mein Sohn ist 20 Jahre alt und ist in der Lehre und verdient ca 750 Euro und mir wurde beim Amt gesagt das das Geld was mein Sohn verdient und das Kindergeld angerechnet wird. Ist das richtig? Oder nicht was kann man da machen? Mfg
Eine Freundin von mir lebt mit ihrer jetzt ex Freundin zusammen die hat beim Amt die Bedarfsgemeinschaft mehr oder weniger beim Jobcenter aufgelöst und hat jetzt einen Job.
Das Amt will diese Bedarfsgemeinschaft nicht wirklich auflösen und sagt das die ex Freundin sie jetzt finanziell stemmen kann und jetzt bekommt die andere kein Geld mehr.
Was sollen die beide am besten tun?
Guten Tag ,
Bin aufgrund Krankheit Hartz 4 Empfängerin ,meine 2 Kinder 16 und 20 ,beide in Ausbildung können ihren
Lebensunterhalt selbst bestreiten . Laut Amt zählen sie trotzdem zur Bedarfsgemeinschaft und sollen
zum Teil für mich aufkommen .Geben beide auch was ab ,aber laut Aussage des Amtes zu wenig.
Meine Kinder haben auch ihre monatlichen Ausgaben ,die allerdings nicht berücksichtigt werden.
Ganz besonders bei meiner Tochter.
Guten Abend ich bin Erwerbstätig bekomme 990 Euro netto mein Sohn 20 Jahre auch Erwerbstätig.Kinder müssen ja nicht für Ihre Eltern aufkommen. Wie sieht es mit Miete aus muss er Miete zahlen? Miete beträgt 520 Euro mit NK 31 Wasser und 80 Gas
Guten Abend.
Ich möchte mit meinem Freund zusammenziehen .
Zur Zeit befinde ich mich in der Ausbildung und mein Freund geht seit kurze Zeit arbeiten.
Da ich in einer Ausbildung bin, zahlt mir JobCenter Geld für die Wohnung.
Wenn wir mit meinem Freund zusammenziehen werden, werden als eine Bedarfsgemeinschaft genannt?