Post vom Inkasso-Service Recklinghausen – was ist zu tun?
Haben Sie schon einmal Post vom Inkasso-Service Recklinghausen bekommen? Wenn Sie Geld vom Jobcenter erhalten, ist das nicht so unwahrscheinlich. Denn wenn das Jobcenter Ihnen irgendwann zuviel Geld überwiesen hat, beauftragt es den Inkasso-Service der BA Recklinghausen, das Geld zurückzuholen. Doch auch, wenn dieser von einer staatlichen Stelle beauftragt wird, gilt für den Inkasso-Service das gleiche wie für andere Inkassodienste: Nicht alle Forderungen sind in Ordnung. Wir erklären, worauf Sie achten müssen und was Sie gegen zu hohe Forderungen unternehmen können.
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Warum bekomme ich Post vom Inkasso-Service Recklinghausen?
Die Frage liegt nahe: Wenn das Jobcenter Geld von Ihnen zurück möchte, warum schreibt Ihnen dann nicht das Jobcenter selbst? Was hat die Agentur für Arbeit Recklinghausen damit zu tun? Dafür bieten sich zwei Erklärungen an: eine verwaltungstechnische und eine psychologische.
Eine verwaltungstechnische Erklärung
Für eine Verwaltung macht es Sinn, Geld zentralisiert einzutreiben. Das Jobcenter automatisiert ohnehin viele Abläufe. Die wenigsten Briefe, die Sie bekommen, hat Ihr Sachbearbeiter persönlich in den Computer getippt. Die meisten Schreiben werden automatisch erstellt, wenn etwas in Ihrer Akte eingetragen wird.
Forderungsmanagement, also der ganze Prozess rund um die Forderungen, macht viel Arbeit und wird deswegen für Jobcenter in ganz Deutschland zentralisiert. Die Jobcenter als Einrichtungen der Agentur für Arbeit beauftragen deswegen eine andere Stelle der Agentur für Arbeit, eben den Inkasso-Service Recklinghausen, damit, ihre Forderungen abzuwickeln. Er ist zuständig dafür, Erstattungs- und Rückzahlungsforderungen einzuziehen.
Eine psychologische Erklärung
Auch psychologisch ist die Vorgehensweise aus der Perspektive der Jobcenter sinnvoll. Viele Menschen bekommen schon ein schlechtes Gefühl in der Magengegend, wenn sie nur das Wort „Inkasso” auf einem Brief lesen. Vermutlich geht das Jobcenter davon aus, dass Schreiben von einem Inkasso-Service mehr Druck auf Sie ausüben als Schreiben vom Jobcenter selbst, von denen Sie sowieso mehrere in der Woche bekommen. Dieser psychische Druck ist wohl zumindest ein erwünschter Nebeneffekt des zentralisierten Forderungsmanagements.
Heißt Post vom Inkasso-Service Recklinghausen automatisch, dass das Jobcenter Geld von mir will?
Post vom Inkasso-Service Recklinghausen bedeutet nicht automatisch, dass das Jobcenter Geld von Ihnen möchte. Der Service arbeitet für verschiedene Leistungsträger, beispielsweise auch für die Familienkassen, die das Kindergeld auszahlen.
Darf das Jobcenter meine Forderung einfach so an eine andere Stelle übertragen?
Grundsätzlich ist das so zulässig. Nach aktueller Rechtslage dürfen die Jobcenter ihre Forderungen über den Inkasso-Service zentralisiert eintreiben. Für eine Übertragung muss jedoch auch die konkrete Übertragungsvereinbarung die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Bei den Familienkassen war das nicht in Ordnung – zumindest nicht so, wie es dort gemacht wurde. Das Finanzgericht Düsseldorf hat dort eine Neuregelung gefordert.
Wie finde ich heraus, ob die Forderung berechtigt ist?
In der Regel setzt sich die Forderung in dem Brief, den Sie in Händen halten, aus der Ursprungsforderung – also dem Geld, das das Jobcenter eigentlich von Ihnen zurück möchte – und den Mahngebühren zusammen. Die Ursprungsforderung sollte nicht zum ersten Mal in den Briefen vom Inkasso-Service auftauchen. Sie sollten irgendwann vorher einen Forderungsbescheid bekommen haben.
Wenn Sie glauben, dass der Bescheid nicht berechtigt ist, können Sie vorgehen wie bei allen anderen Bescheiden auch: Sie können innerhalb der vorgeschriebenen Frist Widerspruch einlegen. Sie haben auch die Möglichkeit, den Forderungsbescheid von uns kostenlos prüfen lassen. Wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, können Sie einen Überprüfungsantrag bei Ihrem Jobcenter stellen.
Hinweis: Widerspruch gegen Rückforderungen hat aufschiebende Wirkung
Wenn Sie gegen eine Rückforderung Widerspruch einlegen, hat das aufschiebende Wirkung. Das heißt: Bis final über Ihren Widerspruch entschieden ist, müssen Sie nichts zurückzahlen.
Bei Ihrem Mahnbescheid vom Inkasso-Service können Sie nur die Mahngebühr anfechten – nicht die Ursprungsforderung. Dabei gibt es aber hohe Erfolgsquoten. Wenn Sie den ursprünglichen Forderungsbescheid beispielsweise nicht bekommen haben, darf der Inkasso-Service gar keine Mahngebühren festsetzen.
Auch wenn ein Widerspruchsverfahren gegen den ursprünglichen Forderungsbescheid noch nicht bestandskräftig abgeschlossen ist, dürfen keine Mahngebühren verlangt werden. Bestandskräftig abgeschlossen heißt hier, dass die Frist, um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen, vorbei sein muss. Denn erst nach Ablauf dieser Frist ist der Bescheid bestandskräftig. Das heißt, erst danach „gilt” er wirklich.
Achtung: Auch ein falscher Bescheid gilt irgendwann
Auch ein falscher Forderungsbescheid kann dauerhaft rechtswirksam werden. Wenn Sie einen falschen Bescheid bekommen und nicht widersprechen, gilt er nach der Widerspruchsfrist trotzdem. Sie können immer noch etwas dagegen unternehmen, indem Sie einen Überprüfungsantrag stellen, aber nach Ablauf der Frist wird Ihre Position bedeutend schlechter.
Woher weiß ich, wofür ich überhaupt Geld zahlen soll? Der Inkasso-Service gibt mir am Telefon keine Auskunft.
Schauen Sie noch einmal in Ihren Mahnbescheid vom Inkasso-Service. Normalerweise wird darin der ursprüngliche Forderungsbescheid genannt. In diesem Bescheid sollte stehen, warum das Jobcenter Geld fordert. Wenn Sie das nicht weiter bringt, schauen Sie auf den Betrag. Wenn er beispielsweise ein bisschen höher ist als die Elterngeldnachzahlung, die Sie vor ein paar Monaten bekommen haben, kann das Ihr Anhaltspunkt sein.
Wenn mehrere Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft Zahlungsaufforderungen erhalten haben, rechnen Sie alle Forderungen zusammen und überlegen, ob der Gesamtbetrag zu irgendetwas passt. Wenn Sie nichts davon weiter bringt, müssen Sie vermutlich anwaltlichen Rat suchen.
Meine Kinder sollen auch Geld zurückzahlen. Wie kommt das?
Ihre Kinder leben mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft sind die Mitglieder füreinander verantwortlich, deswegen fordert das Jobcenter oft von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft Geld zurück. Wieviel Geld insgesamt gefordert wird, steht dann oft nirgends mehr. Das Jobcenter kann auch von Kindern verlangen, Schulden zu begleichen. Die Eltern der Kinder als ihre Vertreter müssen sich dann allerdings darum kümmern.
Hinweis: Sonderregelung bei Rückforderungen von Kindern
Wird ein Kind volljährig, von dem Geld zurückgefordert wird, gibt es eine wichtige Sonderregelung: Rückforderungen gegen Kinder, die volljährig werden, können erst ab einem Vermögen in Höhe von 15.000 EUR geltend gemacht werden. Lassen Sie einen etwaigen Rückforderungsbescheid in jedem Fall prüfen.
Warum werden krumme Beträge von mir zurückgefordert?
Es kann vorkommen, dass in Ihren Mahnbescheiden andere Beträge gefordert werden als in den Forderungsbescheiden. Das kann an der unterschiedlichen Aufteilung der Beträge liegen. Im Mahnbescheid wird manchmal unterteilt in Regelleistung und Leistungen für Unterkunft und Heizung, die zurückgezahlt werden sollen. Im Forderungsbescheid werden Forderungen oft nach Monaten unterteilt. Werden dann Forderungen noch auf mehrere Personen verteilt, ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Versuchen Sie, den Gesamtbetrag auszurechnen oder holen Sie sich professionelle Hilfe.
Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, kann ich jetzt noch etwas daran ändern? Kann ich Widerspruch einlegen?
Haben Sie einen Mahnbescheid bekommen? Dann wird die Widerspruchsfrist für den Rückforderungsbescheid in der Regel abgelaufen sein. Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, können Sie nur noch einen Überprüfungsantrag stellen. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, Sie müssen zahlen, bis über den Überprüfungsantrag entschieden ist. Auch Mahngebühren kann das Jobcenter dann verhängen, wenn Sie mit den Zahlungen in Verzug geraten.
Wenn die Widerspruchsfrist für den Rückforderungsbescheid noch nicht abgelaufen ist, können Sie gegen diesen Widerspruch einlegen und so noch gegen die Forderung an sich vorgehen. Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, das heißt, so lange über Ihren Widerspruch nicht entschieden ist, müssen Sie nicht zahlen. Deswegen ist es besonders wichtig, schnell auf Rückforderungen zu reagieren.
Wie ist der Ablauf eines Rückforderungsverfahrens? Wann kann ich mit welchen Schreiben rechnen?
Sie bekommen zunächst einen Anhörungsbogen. Darin schreibt das Jobcenter, dass es Geld von Ihnen zurück möchte und es erklärt, warum es zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Sie zu viel Geld bekommen haben. Darauf können Sie reagieren, müssen es aber nicht. Wir empfehlen, auf solche Bögen nicht zu reagieren. Andernfalls besteht das Risiko, dass Sie Dinge mitteilen, die für Sie später von Nachteil sind.
Wenn Sie dennoch antworten möchten, könnten Sie beispielsweise mitteilen, dass das Jobcenter Unterlagen nicht berücksichtigt hat, die Sie abgegeben haben. Oder Sie könnten antworten, dass Sie im relevanten Zeitraum weniger verdient haben als das Jobcenter veranschlagt. Das Jobcenter setzt Ihnen für die Antwort eine Frist und trifft dann eine Entscheidung.
Wenn es entscheidet, dass Sie Geld zurückzahlen sollen, bekommen Sie einen Aufrechnungs- und/oder Erstattungsbescheid. Vom Erhalt Ihres Anhörungsbogens bis zu diesem Bescheid vergeht meist etwa ein Monat. Im Bescheid steht, ob das Jobcenter den Erstattungsbetrag in einer Summe fordert oder aufrechnet. Damit das Jobcenter aufrechnen darf, müssen zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Wenn das Jobcenter fordert, dass Sie den Erstattungsbetrag in einer Summe zahlen, sollten Sie sich zeitnah beim Inkasso-Service melden, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch und ggf. Klage erheben. Dann muss der Betrag so lange nicht erstattet werden, bis das Verfahren abgeschlossen und die Widerspruchs- und ggf. Klagefrist abgelaufen ist. Wenn Sie eine vom Jobcenter gesetzte Zahlungsfrist nicht einhalten und keinen Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid erheben, müssen Sie damit rechnen, dass ein Mahnbescheid erlassen wird.
Ablauf eines Rückforderungsverfahrens:
Das tut das Jobcenter
Das Jobcenter schickt Ihnen einen Anhörungsbogen. Darin erklärt das Jobcenter Ihnen, dass es vermutet, dass Sie zu viel Geld bekommen haben und dass es beabsichtigt, Geld von Ihnen zurückzufordern.
Das tun Sie
Sie können sich jetzt selbst äußern. Sie müssen auf das Schreiben aber nicht antworten. Wir empfehlen, das auch nicht zu tun. Das Jobcenter entscheidet dann nach den Informationen, die es hat.
Das tut das Jobcenter
Das Jobcenter schickt Ihnen einen Bescheid. Der Betreff des Briefes ist meist Aufrechnungs- und/oder Erstattungsbescheid. Darin steht, ob das Jobcenter eine Zahlung von Ihnen fordert. Dann wird auch eine Zahlungsfrist gesetzt. Oder das Jobcenter erklärt, dass es die Forderung mit Ihren nächsten monatlichen Leistungen verrechnen will.
Das tun Sie
Sie können Widerspruch gegen den Aufrechnungs- und/oder Erstattungsbescheid einlegen. Wenn Sie das nicht tun, sollten Sie zahlen.
- Option A: Sie legen Widerspruch ein
Sie müssen nicht zahlen, bis das Verfahren abgeschlossen und die Frist abgelaufen ist, um Widerspruch oder Klage einzulegen.
- Option B: Sie zahlen
Wenn eine einzelne Summe gefordert wird, können Sie sich an den Inkasso-Service wenden und eine Ratenzahlung vereinbaren.
Für eine Aufrechnung müssen zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Läuft eine Aufrechnung, müssen Sie nichts weiter tun. Sie bekommen dann so lange weniger Geld, bis das Jobcenter sein Geld zurück hat.
- Option C: Sie tun gar nichts
In der Regel eine schlechte Idee. Mahngebühren usw. können entstehen.
Das tut das Jobcenter manchmal
Das Jobcenter schickt Ihnen einen Mahnbescheid. Das passiert, wenn Sie nicht reagieren oder nicht zahlen. Oft sind die Bescheide aber falsch.
Sollte ich beim Inkasso-Service anrufen und eine Ratenzahlung vereinbaren?
Wenn das Jobcenter eine Aufrechnung erklärt, können Sie darauf reagieren und widersprechen, Sie müssen aber nichts machen. Wenn Sie nichts tun, behält das Jobcenter monatlich einen Teil Ihrer Leistungen ein. Wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie auch nicht beim Inkasso-Service anrufen, denn dann müssen Sie zunächst ja gar nichts zahlen.
Ein Anruf beim Inkasso-Service lohnt sich vor allem, wenn das Jobcenter von Ihnen eine größere Summe als Einmalzahlung fordert. Denn auch dem Jobcenter ist klar, dass Bürgergeld-Empfänger nicht einfach so ein paar hundert Euro auf einen Schlag bezahlen können. In der Regel werden Raten in Höhe von 10 % Ihrer Regelleistung akzeptiert. Mehr als 10 % von Ihrer Regelleistung müssen Sie grundsätzlich nicht als monatliche Rate abzahlen.
Achtung: Schulden beim Jobcenter müssen Sie zusätzlich zu privaten Schulden abzahlen
Auch wenn Sie zusätzlich zu den Forderungen des Jobcenters andere Schulden haben, müssen Sie dem Jobcenter Raten zahlen. Sie können versuchen, niedrige Raten zu verhandeln. Bei Insolvenz sollten Sie sich jedoch über ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) informieren.
Was passiert, wenn ich den Rückforderungsbescheid ignoriere?
Wenn Sie gar nicht auf die Forderungen reagieren, müssen Sie mit Mahnungen und zusätzlichen Mahngebühren rechnen. Es könnte sogar zu einer Vollstreckung mit erheblichen weiteren Kosten kommen. Deswegen: Nehmen Sie Kontakt auf, auch wenn Sie den Betrag nicht oder nicht vollständig zurückzahlen können.
Ich habe nicht auf das Schreiben reagiert. Bekomme ich jetzt einen SCHUFA-Eintrag?
Diese Gefahr besteht. Bevor ein Negativeintrag bei der SCHUFA erfolgen darf, müssen jedoch vier Kriterien erfüllt sein:
- Die Forderung muss fällig sein und Sie müssen seitdem mindestens zwei schriftliche Mahnungen bekommen haben, denen Sie nicht widersprochen haben.
- Zwischen den Mahnungen muss ein Abstand von vier Wochen liegen.
- In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer SCHUFA-Eintrag angekündigt werden.
- Bis zuletzt haben Sie die Forderung nicht beglichen.
Kann ich im Nachhinein noch etwas gegen hohe Aufrechnungen unternehmen?
Aufrechnungen sollen normalerweise mit 10 % Ihrer Regelleistung monatlich zurückgezahlt werden. Aufrechnungen von bis zu 30 % kommen aber auch vor, besonders wenn das Jobcenter mehrere Rückforderungen gegen Sie hat. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2019 aber gilt: Egal, wie viele Aufrechnungen (oder Sanktionen) gegen Sie gerade laufen, mehr als 30 % des Regelbedarfs dürfen Ihnen nicht fehlen.
Wenn Sie jetzt schon zu viel von Ihrer Regelleistung monatlich abzahlen und Ihren Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren können, können Sie auch im Nachhinein noch etwas tun. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein Widerspruch gegen Bewilligungs- oder Änderungsbescheide, in denen Aufrechnungen ersichtlich sind, erhebliche Erfolgsaussichten hat.
Quellen:
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Hallo ich habe eine Frage ich habe eine Rückzahlung vom Inkasso vom Jobcenter wo ich was zurück zahlen muss ich habe schon einen ratenplan wo ich bisher schon was zurück gezahlt habe jedoch kann ich diesen Monat die Rate nicht begleichen ich habe angerufen und gefragt ob man eine Ratenpause machen kann und ich ab dem nächsten Monat den Betrag wieder zahle der Kollege war aber total Gefühllos und hatte kein Mitgefühl das ich diesen Monat in einem Engpass bin und die Rate verschieben wollte auf den nächsten Monat er hat es verneint und meinte das der ratenplan platzen kann und ich alles auf einmal zahlen muss das Gespräch ging 1 Minute wo ich nochmal nett gefragt habe ob es möglich wäre woraufhin er gesagt hat nein werde ich nicht auf Wiederhören und hat aufgelegt obwohl ich noch geredet hatte in einem sachlichen Ton wie kann ich jetzt vorgehen?
Hallo Julian,
bei diesem Anliegen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Versuchen Sie erneut, die Angelegenheit direkt mit dem Inkasso Service zu klären.
Viele Grüße
Guten Tag, ich bin seit 2019 in Erwerbsminderungsrente. Ich habe Schulden beim Jobcenter, die ich nicht zahlen kann. Das Jobcenter verlangt ca. 6000 Euro von mir. Wegen Versicherungsgeldern die ich innerhalb 10 Jahren aufgrund Krankenhaus bezogen hatte und nicht meldete. Das ganze ging vor Gericht und ich bekam eine Geldstrafe, die ich gezahlt habe. Die Rückforderung allerdings sind offen. Was passiert damit? LG
Hallo Annabell,
es wird vermutlich auf eine Ratenzahlung hinauslaufen, die Sie monatlich leisten bzw. vereinbaren müssen. Suchen Sie ggf. Kontakt zu einer Schuldnerberatung.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 8.10.2022 von Inkasso Service Agentur für Arbeit Recklinghausen ein Zahlungserinnerung bekommen, dass ich wegen am 1.10.2012 fällige Forderungen des Jobcenters 600 Euro überweisen soll.
(“KdU- Tilgung Darlehen Wohnungsbesch. Mietkaut.-Bescheid über Darlehensbewilligung 17.09.2012 Restbetrag 309,67 Euro-Fälligkeit 02.06.2012 und Bescheid über Darlehensbewilligung 24.10.2012 Restbetrag 290,33 Euro-Fälligkeit 1.10.2012”)
Irgendwann in der Vergangenheit habe ich die Leistungen von Jobcenter bekommen, aber ich erinnere mich nicht mehr was vor 10 Jahren passiert ist und die Kontoauszüge von damalige Zeit habe ich auch nicht mehr.
Es ist nicht nur deswegen merkwürdig, dass es um die Zeit vor 10 Jahren geht, sondern, dass es um so runde Zahl von 2 Forderungen geht).
Unabhängig davon, dass ich nicht mehr weiß , worum es geht, gibt es kein Verjährungsfrist von 4 Jahren laut § 113 SGB X(Sollten es sich um darlehensweise erhaltene Leistungen gehandelt haben, sind es sogar nur drei Jahre) ?
Können Sie mir empfählen, was ich machen soll?
Mit freundlichen Grüßen
Mikheil Japaridze
Hallo Mikheil,
tatsächlich könnten die Forderungen bereits verjährt sein. Das hängt aber von unterschiedlichen Faktoren ab. Fragen Sie beim Jobcenter nach, worum es sich dabei handelt. Die Behörde muss dazu in der Lage sein, Ihnen Auskünfte zu geben. Wenden Sie sich alternativ auch an den Inkasso-Service. Verweisen Sie ggf. auf Ihr Leistungsverweigerungsrecht, um einen eventuellen Verzug zu verhindern.
Viele Grüße
Liebes Team,
vor 3 Jahren hat mir das Jobcenter zu viel gezahlt. Eine Rückzahlung war seinerzeits nicht möglich. Gehört habe ich dann auch nix mehr vom Jobcenter.
Mittlerweile bin ich umgezogen und habe eine Schuldnerberatung, die bevollmächtigt ist, meine Altlasten zu regulieren.
Natürlich hat das Jobcenter nun mich mit den üblichen Drohgebärden und einer Zahlungsfrist von 1 Woche angeschrieben.
Das Geld habe ich am gleichen Tag überwiesen, sofort eine E-Mail geschickt und um Bestätigung der Angelegenheit gebeten. Natürlich mit Fristsetzung.
Das habe ich nun noch 3 weitere Male getan, doch natürlich kommt nichts.
Meine Frage: Gibt es eine Vorgabe, wann das Jobcenter mir meine Schuldenbegleichung bestätigen muss?
Das Ganze ist nun 5 Wochen her.
Vielen Dank.
Hallo Claudia,
wenn E-Mails nicht helfen, versuchen Sie den Stand der Dinge einmal persönlich, entweder vor Ort oder telefonisch, zu erfragen.
Viele Grüße
Das Jobcenter verlangt von mir Geld zurück, ich habe gegen den Bescheid WIderspruch eingelegt und direkt auch der Inkasso Bescheid gegeben. Aufschiebende Wirkung und so.
Trotzdem habe ich jetzt, obwohl der Widerspruch noch läuft, mit einer zweiwöchigen Frist ein Schreiben erhalten, in welchem ich einen äußerst umfangreichen Fragebogen ausfüllen soll und Auskunftsrechte (zB. durch Finanzamt) ggü. der Inkasso erteilen soll.
Ich musste schon einmal nach einem Arbeitsantritt Nachzahlen und konnte da einfach telefonisch und unproblematisch eine Ratenzahlung vereinbaren. (Unding zu vermuten, dass man direkt plötzlich im Geld schwimmt, wenn man mit geringem Verdienst in den Beruf wiedereinsteigt und neben laufenden Lebenshaltungskosten auch einfach mal schlapp 1000€ nachzahlen kann, mit verkürzter Frist natürlich)
Sind die geforderten Daten im Fragebogen durch die Inkasso überhaupt nötig und zulässig?
Warum dieses mal so kompliziert und warum ignoriert man meinen Widerspruch bei der Inkasso?
Was sollte ich tun, um nicht diese übergriffigen Datenangaben ggü. der Inkasso leisten zu müssen?
Alle angefragten Informationen, sogar der Arbeitsvertrag liegen beim Jobcenter eh vor, zumal ich noch in einer Maßnahme über das Jobcenter laufe.
Hallo,
nehmen Sie einmal telefonisch Kontakt zum Inkasso auf und versuchen Sie die Angelegenheit zu klären. Im persönlichen Umgang sind die erfahrungsgemäß meist sehr freundlich und zugänglich.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 05.07.22 eine Zahlungserinnung vom Inkasso aus Recklinghausen bekommen mit einer Forderung von über 500 Euro. Aus dem schreiben geht hervor das ich von 2008, und 2009 und 2010 Leistungen bekommen haben soll. Ich war zu (2009) gerade einmal 12 Jahre alt.
Ich bin jetzt 25 ist es nicht schon längst Verjährt diese Forderungen?? Zu mal ich jetzt das erste mal von diesen Leistungen etwas höre.
Bei der dazu gehörigen Telefonnummer geht leider immer wieder das jobcenter ran und kann mir dazu leider nichts sagen.
Ich habe soweit ich weiß nie Leistungen bezogen gehabt…
Hallo Lüdtke,
möglicherweise ergibt sich die Rückforderung aus einem Leistungsbezug Ihrer Eltern. Tatsächlich könnte dieser allerdings verjährt sein. Das Jobcenter muss Ihnen gegenüber fähig sein, Auskunft zu geben, schließlich kommt die Forderung auch von der Behörde. Wenden Sie sich alternativ auch an den Inkasso-Service, schildern Sie Ihr Anliegen und verweisen ggf. auf Ihr Leistungsverweigerungsrecht.
Viele Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte da mal eine Frage ich muss eine Rückzahlung an die Kindergeld Stelle machen .
Dadurch es aber nicht mein Verschulden war und ich gleich auf das Schreiben von der Kindergeldkasse reagiert habe und ihnen einen Ratenvorschlag gemacht habe und man darauf einfach nicht eingegangen ist weiß ich jetzt nicht was ich machen soll
Gestern habe ich eine Vollstreckung von der Inkasso bekommen und soll bis Ende des Jahres über 1000,00 € zurück bezahlen ich habe aber nur eine Rente von 740,00 €
Was soll ich machen ich bin schuldenfrei und das jetzt kann ich nicht verstehen mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Jakob,
in Angelegenheiten mit der Familienkasse können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Guten Tag
Vor einem Jahr bekam ich Post von der arge Inkasso in Recklinghausen.
Mit einer Forderung aus 2010, gegen die ich auch umgehend Widerspruch eingelegt hatte.
Nun, nach fast einem Jahr, bekam ich diese Forderung wieder, obwohl beim örtlichen Jobcenter auf telefonische Rückfrage von mir, nichts bekannt war.
Die erste Forderung belief sich auf 267€, die aktuelle nur auf rund 150€, bei gleichem Aktenzeichen.
Bis zur ersten Forderung hatte ich auch nie in elf Jahren eine Zahlungserinnerung/Aufforderung erhalten.
Auch bezog ich in diesem Zeitraum das korrekte Hartz4 und arbeitete auf 1.80/h im örtlichen Diakoniekaufhaus.
Warum bitteschön will die Arge- Inkasso also Geld von mir, zum wiederholten Male, obwohl keinerlei Forderungen in all dieser Zeit bestanden?
Auch konnte ich Nachlesen, das dieser “Anspruch” nach vier Jahren eh verjährt sei.
Was kann, soll ich tun?
mit freundlichem Gruß
Hallo Hartmut,
sofern es sich bei Ihrer Forderung um einen Erstattungsbescheid handelt, lassen Sie den durch unsere Partneranwälte prüfen. Leider können wir Ihnen pauschal keine Einschätzung dazu abgeben.
Viele Grüße